Betreff
Zirndorfer Brücke weitere Verkehrseinschränkungen - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0489/2024
Art
Beschlussvorlage - SL

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur baulichen Umsetzung der weiteren Verkehrseinschränkungen.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 200.000,- €. 


Referenzvorlagen:          Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise: TfA/132/2014

                                               Sachstandsbericht Restnutzungsdauer: TfA/0477/2024

 

Aktueller Sachstand

Die Restnutzungsdauer des Bauwerks endet im November 2024. Um das Bauwerk darüber hinaus weiter für den Verkehr zur Verfügung stellen zu können, wurde die Fortschreibung der gutachtlichen Stellungnahme zur Restnutzungsdauer in Auftrag gegeben.

 

Gemäß der Einschätzung des Gutachters, kann die Restnutzungsdauer des Bauwerk, um max. 3 weitere Jahre (November 2027), nur unter den folgenden Auflagen verlängert werden:

 

a)       Kurzfristig (3 Jahre) ist ein Abriss des Brückenüberbaus und ein anschließender Neubau erforderlich. Eine Sanierung der festgestellten Schäden an der Spannbewehrung ist nicht möglich.

b)      Die Ablastung der Brücke auf 3,5to zulässiges Gesamtgewicht ist bis zum 15.09.2024 vorzunehmen. Insbesondere ist durch bauliche Maßnahmen (Höhen- oder Breitenbeschränkung) sicherzustellen, dass keine schweren Fahrzeuge auf das Bauwerk fahren können. Dies betrifft auch den Nahverkehr und die Räumfahrzeuge.

c)       Eine Brückenprüfung ist jährlich durchzuführen. Hierbei ist insbesondere die Rissentwicklung an den weit gespannten Hauptträgern zu beobachten.

d)      Die Durchbiegung der Brücke in Hauptträgermitte ist nach Handlungsanweisung vom 23.11.2015 und zugehörigem Schreiben vom 07.01.2019 zu dokumentieren.

e)      Da keine Unterlagen hinsichtlich einer statischen Berechnung mehr vorhanden sind, ist eine Nachrechnung des Überbaus insbesondere der Hauptträger bis zum 01.04.2025 durchzuführen. Im Speziellen ist ein Nachweis für Versagen ohne Vorankündigung zu führen. Ziel der Statischen Berechnung sollte sein, eine Einschätzung treffen zu können, wann und ob es zu einem Ankündigen des Versagens durch Rissbildung kommt und welchen Anteil die Eigenlast der Brücke im Verhältnis zur Verkehrslast hat und die Ablastung auf 3,5to ausreichend ist.

 

Maßnahmenumsetzung Punkt b)

In einer Arbeitsgruppe mit Straßenverkehrsamt, Stadtplanungsamt, infra fürth Verkehr, Verkehrspolizei sowie Tiefbauamt, wurden die Ablastung des Bauwerks auf 3,5to zulässiges Gesamtgewicht sowie die daraus resultierenden Auswirkungen abgestimmt.

 

Die Ergebnisse dieser Abstimmung lassen sich wie folgt zusammenfassen und sind zudem den beiliegenden Plänen zu entnehmen:

 

·         Die Fahrbahn für den Geradeausverkehr von Oberasbach kommend Richtung Stadt, wird an der Einmündung Am Europakanal auf 2,85m Breite eingeengt und in der Höhe mittels Schranke auf 2,70m begrenzt. Bei einer Durchfahrtshöhe von 2,70m können übliche Lieferwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5to das Bauwerk weiterhin passieren. Alle größeren Fahrzeuge wie LKW, Busse usw. werden durch diese „Kanalisierung“ des Verkehrs, zu großräumigen Umleitungen gezwungen.

·         Die Fahrbahn des Linksabbiegeverkehrs von Am Europakanal kommend, einbiegend auf die Zirndorfer Straße, wird ebenfalls auf 2,80m Breite eingeengt und in der Höhe mittels Schranke auf 2,70m begrenzt.

·         Die Abfahrt der Südwesttangente vom Landkreis kommend, wird komplett für den Verkehr gesperrt. Dies erfolgt unter der Annahme, dass Fahrzeuge die trotz Verbot versuchen sollten die Abfahrt zu nutzen, gezwungen wären auf die SWT bzw. auf der Ausfädelspur zurückzustoßen, um wieder auf diese zu gelangen.

·         Der Linksabbiegeverkehr auf die Zirndorfer Straße, von der Südwesttangente aus Richtung Nürnberg kommend, wird ebenfalls wie die v.g. Knoten in der Breite und Höhe begrenzt.

·         Dieselben Begrenzungsmaßnahmen werden für den Geradeausverkehr von der Stadt kommend, in Richtung Oberasbach eingerichtet.

·         Das Abfahren von der SWT aus Richtung Nürnberg kommend, in Richtung Stadt sowie das Auffahren auf diese in Richtung Landkreis von der Stadt kommend, ist weiterhin uneingeschränkt möglich.

·         Notwendige Änderungen der Rettungswege sowie der Schulbus- und ÖPNV-Linien, stimmt das Straßenverkehrsamt direkt mit den betroffenen Stellen ab.

·         Die großräumige Umleitung des Verkehrs, von nun über 3,5to zulässigem Gesamtgewicht, folgt der bisherigen Umleitung für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 12to.

 

Weitere Vorgehensweise

Die bauliche Umsetzung der Begrenzungsmaßnahmen soll Mitte August 2024 beginnen und bis zum 09.09.2025 abgeschlossen sein. Während der Errichtung der Verkehrseinrichtungen wie Verkehrszeichen, Leitelemente, Höhenbegrenzungsschranken kommt es ebenfalls schon zu verkehrlichen Einschränkungen in diesem Bereich (partielle Fahrspursperrungen). Diese sollen auf das nötigste beschränkt werden.

 

Kosten

Die Kosten für die Ablastung des Bauwerks auf 3,5to zulässiges Gesamtgewicht inkl. aller Begrenzungsmaßnahmen und Anpassen von Umleitungsstrecken, werden ca. 200.000,00€ betragen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

200.000,00

 

nein

x

ja

Unterhaltskosten; noch nicht bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

ja

Hst. 6301.5141.0000

Budget-Nr. 66250

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Die HH-Mittel auf der Hst. sind nicht ausreichend. Die Deckung ist jedoch über den Budgetring 66250 gesichert.

 


Maßnahmenplan 1 Zirndorfer-Brücke

Maßnahmenplan 2 Zirndorfer Brücke, SWT

Vz-Plan Umleitung Zirndorfer Brücke