Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 19.08.2024 werden beschlossen.
1. Obere
Fischerstraße
„Das als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 1468/63 Gem. Fürth wird zur Ortsstraße umgestuft (Obere Fischerstraße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss entsprechend der Verkehrsbedeutung umgestuft werden.)
2. Nürnberger
Straße
„Das bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Grundstück Fl.Nr. 1036/4 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Wegverbindung bei Nürnberger Straße Hs.Nr. 126 zur Hornschuchpromenade).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
3. Pappelsteig
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Wegverbindung auf Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 851/8 und 846 Gem. Poppenreuth sowie das Grundstück Fl.Nr. 1023/41 und eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1023 Gem. Fürth erhalten die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (Pappelsteig und Engelhardtsteg).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
4. Parkstraße
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 75/12 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Weg von der Parkstraße zur Kehre der Berolzheimerstraße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
5. Banderbacher
Weg
„Die als Eigentümerweg gewidmeten Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 357/2, 357/14, 357/15 und 357/16 Gem. Dambach werden eingezogen (Banderbacher Weg, betrifft eine nicht mehr vorhandene Wegverbindung zwischen Hs.Nr. 9a in Richtung Unterfürberger Str.89).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses und Überprüfung vor Ort: Der Weg ist mehr nicht mehr vorhanden.)
Prüfung der Klimarelevanz:
|
|
|||||||||||||
|
x |
|
Prüfung
der Klimarelevanz nicht notwendig |
|||||||||||
|
|
|||||||||||||
|
|
|
|
|
||||||||||
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
-- Stark negative Klimawirkung |
- Negative Klimawirkung |
0 Keine oder geringe Klimawirkung |
+ Positive Klimawirkung |
++ Stark positive Klimawirkung |
||||||||||
Begründung: |
||||||||||||||
Alternativvorschlag (nur bei stark
negativer Klimawirkung auszufüllen): |
||||||||||||||
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
5 Lagepläne