Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.06.2024 - Meldung und Bearbeitung von Umweltdelikten am Wochenende
Vorlage
OA/0628/2024
Art
Beschlussvorlage - AB

Gegenstand des Antrags von Bündnis 90 / Die Grünen ist die Bearbeitung von Umweltdelikten durch die Verwaltung im Allgemeinen, im Besonderen an den Wochenenden. In dem Antrag und seiner Begründung werden die in ihrer Bedeutung zu unterscheidenden Rechtsbegriffe Delikt, Vergehen und Straftat nebeneinander verwendet. In der folgenden Beantwortung des Antrags wird auf das Delikt (rechtswidrige und schuldhafte Schädigung, kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit, als auch eine Straftat darstellen) als weitestgehenden Begriff abgehoben.

 

0.    Erläuterung der generellen Bearbeitung von Umweltdelikten

Beim Begriff „Bearbeitung“ sind zwei Rechtsvorgänge zu unterscheiden:

 

a)      der umweltrechtliche Vollzug (z.B. Beseitigung, Sanierung, Wiederherstellung) und

b)      die Sanktionierung von Delikten (Straftat oder Ordnungswidrigkeit).

 

Grundsätzlich ist für den Vollzug umweltrechtlicher Gesetze die Stadt Fürth als Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Im Rahmen der Geschäftsverteilung wurde die Bearbeitung von artenschutz-, naturschutz-, wasser-, bodenschutz-, abfall- und immissionsschutzrechtlichen Vorgängen dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (OA) zugewiesen.

 

Die Verfolgung umweltrechtlicher Ordnungswidrigkeiten erfolgt ebenfalls durch die Kreisverwaltungsbehörde. Dem OA obliegt dabei die Ermittlung der Sachverhalte, einschließlich der Anhörung der Betroffenen. Der Erlass der das Verfahren abschließenden Bußgeldbescheide erfolgt durch das Rechtsamt. Umweltstraftaten hingegen werden von der Staatsanwaltschaft verfolgt und müssen bei entsprechenden Anhaltspunkten von der Kreisverwaltungsbehörde an diese abgegeben werden.

 

1.    An wen können sich Bürger*innen wenden, wenn sie am Wochenende ein Umweltdelikt melden wollen?

Umweltdelikte können auch am Wochenende schriftlich oder per E-Mail an die Stadtverwaltung übermittelt werden. Die Bearbeitung erfolgt ab dem nächstfolgenden Werktag während der üblichen Dienstzeiten.

Dringende Umweltdelikte können an Wochenenden oder Feiertagen der Polizei (Notruf 110) oder, je nach Lage, auch über die integrierte Leitstelle dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz (Notruf 112) gemeldet werden.

 

2.    Wer ist am Wochenende für die Bearbeitung von gemeldeten Umweltdelikten zuständig?

Die grundsätzliche Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörde besteht unabhängig vom Wochentag.

 

Außerhalb der Dienstzeiten der Kreisverwaltungsbehörde (z.B. an Wochenenden, Feiertagen oder auch nachts) wird nach Art. 3 des Polizeiaufgabengesetzes die Polizei tätig, soweit die Gefahrenabwehr durch die eigentlich zuständige Behörde nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint.

 

Der Polizei, Feuerwehr und anderen relevanten Stellen liegen Alarmpläne mit Angaben zur dienstlichen und privaten Erreichbarkeit ausgewählter städtischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor (u.a. der Amtsleitung und der stv. Amtsleitung des OA), so dass bei dringendem Abstimmungsbedarf Kontakt aufgenommen werden kann. Eine Rufbereitschaft des OA besteht jedoch nicht.

 

3.    Wie werden diese Informationen an die Bevölkerung weitergegeben?

Nach der Erfahrung des OA funktioniert dieses System sehr gut. Dem überwiegenden Teil der Bevölkerung ist bewusst, dass die Stadtverwaltung außerhalb der üblichen Dienstzeiten nicht besetzt ist und dass bei (Umwelt-)Gefahren oder dringenden Umweltdelikten die Polizei oder das Amt für Brand- und Katastrophenschutz gerufen werden können.

 

4.    Wie ist grundsätzlich die Zuständigkeit zwischen Polizei, Ordnungsamt und Umweltamt geregelt?

 

siehe Beantwortung zu 0)

 

Darüber hinaus stehen das OA und die zuständigen Polizeidienststellen (z.B. Polizeiinspektion Fürth, Kriminalfachdezernat) in einem engen Austausch.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: