Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Müllgebühren bis 31.12.2027 unverändert zu belassen. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft gemäß beiliegendem Entwurf.
Die letzte
Müllgebührenkalkulation erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis
31.12.2024. Damals mussten die Gebühren um knapp 30% erhöht werden.
Mögliche
Überdeckungen/Unterdeckungen der Kosten im aktuellen Gebührenzeitraum sind im folgenden
Gebührenzeitraum auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurde durch die
Verwaltung eine Müllgebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2025
erstellt.
2. Betriebswirtschaftliche Analyse des Unterabschnittes 7200
„Müllabfuhr“ für den Zeitraum 2021- 2024
Seit 2022 sind die dualen
Systeme und Altkleider nicht mehr Teil der Gebührenkalkulation, weil sie als
nicht gebührenfähig eingestuft wurden.
Sie werden über den Unterabschnitt 7205 abgebildet.
2.1 Kosten-
bzw. Ausgabenstruktur
Die folgende Tabelle zeigt die Kostenentwicklung
(Kostenartenrechnung) der ansatzfähigen Kosten sowie den prognostizierten
Kostenansatz für das Jahr 2024.
Kostenart |
Rechnungsergebnis |
Ansatz |
||||||
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|||||
|
€ |
% |
€ |
% |
€ |
% |
€ |
% |
1.0
Personalkosten |
5.622569,37 |
40 |
5.104.560,39 |
40 |
5.157.799,82 |
38 |
5.392.510,00 |
39 |
2.1
Abfallbeseitigungskosten |
2.256.945,24 |
16 |
2.634.977,72 |
21 |
2.492.628,81 |
19 |
2.550.000,00 |
19 |
2.2
Abfallverwertungskosten |
1.114.429,79 |
8 |
916.024,24 |
7 |
996.115,51 |
7 |
1.150.000,00 |
8 |
2.3
Sonstige Sachkosten |
4.238.699,38 |
31 |
3.423.966,11 |
27 |
4.256.71399 |
32 |
3.828.800,00 |
28 |
3.0
Kalkulatorische Kosten |
651.305,00 |
5 |
582.912,00 |
5 |
523.763,00 |
4 |
772.700,00 |
6 |
Gesamtkosten |
13.883.948,78 |
100 |
12.662.440,46 |
100 |
13.427.021,13 |
100 |
13.704.010,00 |
100 |
Im Durchschnitt verteilen sich die Gesamtkosten der
städtischen Müllabfuhr auf ca. 39 % Personalkosten, 57 % Sachkosten und 5 %
Kalkulatorische Kosten. Die Sachkosten setzen sich aus den Abfallbeseitigungs-
und Abfallverwertungskosten (ca. 46 %) sowie den sonstigen Sachkosten (ca. 54
%) zusammen.
Die Gesamtkosten sind 2022 im Vergleich zu 2021 um ca.
1,2 Mio. EUR gesunken, da ein Teil der Kosten in Zusammenhang mit den BgA’s
„Altkleider“ und „duale Systeme“ steht und seit 2022 nicht mehr in den
Gebührenhaushalt fließt.
2023 kam es zu Kostensteigerungen in den meisten
Bereichen. 2024 ist von einer ähnlichen Entwicklung auszugehen.
Erläuterungen
zu den Kostenarten
·
Personalkosten:
Die Personalkosten sind im aktuellen Gebührenzeitraum
aufgrund der erhöhten Tabellenentgelte gemäß TVöD gestiegen.
·
Abfallbeseitigungskosten:
Diese Kosten sind in den letzten drei Jahren ebenfalls
gestiegen. Dies liegt an den tendenziell leicht gestiegenen Abfallmengen und
der erhöhten Entsorgungsgebühr von 120 EUR/t auf 123,80 EUR/t seit dem
01.01.2023.
Abfall zur Beseitigung -
Mengenentwicklung:
Abfallfraktion: |
Menge (t) |
||||
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
|
Restabfall
(inkl. RC-Höfe) |
16.843 |
17.580 |
17.763 |
17.440 |
17.700 |
Sperrmüll
(inkl. RC-Höfe) |
2.334 |
2.154 |
2.877 |
2.457 |
2.529 |
Summe |
19.177 |
19.734 |
20.640 |
19.897 |
20.229 |
·
Abfallverwertungskosten:
Die Abfallverwertungskosten ergeben sich aus den
verwerteten Abfallmengen und den jeweiligen Entsorgungskosten pro
Abfallfraktion eines Jahres. Sie sind im letzten Kalkulationszeitraum auf ca. 1
Mio. EUR pro Jahr gestiegen.
Da die Verwertungsleistungen immer wieder
ausgeschrieben werden, bestehen hier erhöhte Risiken einer Kostenveränderung.
·
Sonstige
Sachkosten:
Die Sonstigen Sachkosten umfassen die
Gebäudebewirtschaftungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten des
Fuhrparks, Dienstleistungen privater Dritter und stadtinterne
Verwaltungskostenerstattungen (Dienstleistungen bspw. der Kämmerei,
Stadtkasse). Seit 2023 sind 8,6 % der Kosten in den Unterabschnitt 7205
verschoben worden.
Die sonstigen Sachkosten unterliegen diversen
Einflüssen und schwanken dementsprechend stark.
Während sich die Unterhaltskosten an den
Entsorgungsanlagen relativ konstant gehalten und die innerstädtischen Kosten
sogar gesunken sind, mussten Kostensteigerungen bei
- den Verwaltungskostenbeiträgen,
- den Transportkosten,
-
der
Reparatur von Fahrzeugen,
-
den Betriebs- und Schmierstoffen für Kfz,
-
der Dienst- und Schutzkleidung und
-
der Biotütenverteilung
akzeptiert
werden.
·
Kalkulatorische
Kosten:
Die Jahresabschreibungen für Investitionen aus dem
Vermögenshaushalt sind im Vergleich zum vorherigen Kalkulationszeitraum
jährlich gesunken. Dies liegt zum einen daran, dass 8,6 % der Abschreibungen
seit 2022 dem nicht gebührenpflichtigen Teil der Abfallwirtschaft zugeordnet
werden und somit nicht mehr in die Gebührenkalkulation fließen. Zum anderen
konnten einzelne Objekte final abgeschrieben werden. Neue Abschreibungsobjekte
kamen kaum hinzu.
Der kalkulatorische Zinssatz lag weiterhin bei 5%.
2.2 Entwicklung
des Betriebsergebnisses und der Rücklagen
|
Rechnungsergebnis (€) |
||
2021 |
2022 |
2023 |
|
Einnahmen |
12.127.257 |
14.184.456 |
13.828.906 |
Ausgaben |
13.883.949 |
12.662.441 |
13.427.021 |
Betriebsergebnis |
-1.756.692 |
1.522.015 |
401.885 |
Zinserträge u. Verkäufe |
4.438 |
6.524 |
135.067 |
Rücklagenbestand
31.12. |
4.438 |
1.532.977 |
2.069.929 |
Wie erwartet wurde 2021 ein
negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet, das über die Rücklage des
„Sonderbudgets Deponie-Atzenhof (Unterabschnitt 7207)“ und den Restbestand der
Müllgebührenrücklage ausgeglichen wurde.
Die Müllgebührenrücklage war zum 01.01.2022
somit aufgebraucht. Lediglich 4.438 EUR kamen durch Verkaufserlöse hinzu.
Durch die Erhöhung der
Müllgebühren zum 01.01.2022 stiegen die Einnahmen signifikant an. Zudem fielen
2022 die Verkaufserlöse für Papier höher aus als vorher prognostiziert wurde.
Gleichzeitig waren die Ausgaben
geringer als in der letzten Gebührenkalkulation geschätzt.
Aufgrund dieser Entwicklungen
beträgt der Rücklagenbestand zum 31.12.2023 ca. 2,069 Mio. EUR.
2024 wird mit einem relativ ausgeglichenen Haushalt gerechnet, so dass sich nicht abschätzen lässt, ob mit einem kleinen Überschuss oder Verlust zu rechnen ist.
Daher wird der Rücklagenstand zum
31.12.2023 für die Gebührenkalkulation herangezogen.
3. Neue Gebührenbedarfsberechnung
3.1 Allgemeines zur Gebührenkalkulation
Das Gebührenaufkommen soll die
nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken
(Kostendeckungsgebot nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz). Aufgabe der
Müllgebührenkalkulation ist es daher zum einen, die richtige Bemessung der
Gebühr durch die Wahl eines angemessenen Gebührenmaßstabs zu finden. Zum
anderen sollen Gebühren aber auch wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und
Abfallverwertung schaffen.
3.2 Gebührenzeitraum
Für die Neukalkulation der
städtischen Müllgebühren ist ein Zeitraum vorgesehen, der sich auf 3 Jahre bis
Ende 2027 beläuft. Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um die nachfolgend
aufgeführten Ziele der Neukalkulation einzuhalten, hinreichende
Gebührenstabilität zu gewährleisten und auch die Kosten im Rahmen einer
Gebührenbedarfskalkulation fundiert prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu
können.
3.3 Ermittlung des Gebührenbedarfs für Rest- und Bioabfall
Die Restabfallgebühr deckt neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten auch Kosten anderer Bereiche der Abfallwirtschaft. Es handelt sich dabei unter anderem um Teilkosten aus der Sperrmüllsammlung, aus dem Betrieb der Recyclinghöfe und des Kompostplatzes, ebenso um Personalkosten sowie Kosten für den Gebäude- und Grundstücksanteil der Müllabfuhr. Insofern deckt die Restabfallgebühr weitaus umfassendere Bereiche als die Bioabfallgebühr.
Im Folgenden wird die Herleitung der Rest- und Bioabfallgebühren detailliert beschrieben.
3.4 Ermittlung der ansatzfähigen Kosten und Erlöse
(Kostenartenrechnung)
Die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten werden basierend auf folgenden Grundlagen für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027 kalkuliert:
- Betriebsabrechnungen (BAB) 2022 und 2023
- Rechnungsergebnisse 2022 und 2023 und Haushaltsansatz 2024
- Auszug aus dem Stellenplan für Beamte/Angestellte
- Mitteilung der Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg
- Bestehende Verwertungsverträge
- Inflationsrate in Bayern (April 2024)
- Übersicht über den Bestand der Rücklagen
-
Behälterstatistik Stand 01.04.2024
Zu den ansatzfähigen Kosten gehören die Personal- und Sachkosten sowie die Kalkulatorischen Kosten, die in Zusammenhang mit den hoheitlichen Tätigkeiten der Abfallwirtschaft entstehen.
Im Gegensatz dazu sind die Kosten und Erlöse nicht ansatzfähig, die aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Betrieben gewerblicher Art (BgA) entstehen.
Ab 2025 gibt es in der Abfallwirtschaft nur noch den BgA „Duale Systeme“. Sie ist nicht Teil der Gebührenkalkulation. Die Sammlung und Verwertung der Altkleider wird ab 2025 als hoheitliche Tätigkeit eingestuft, so dass die daraus resultierenden Kosten und Erlöse für die Gebührenkalkulation ansatzfähig sind.
Für den 3-jährigen Kalkulationszeitraum werden folgende Kosten und Erlöse prognostiziert:
Kostenart |
2025 |
2026 |
2027 |
Gesamt-summe |
1.0 Personalkosten |
5.687.337 |
5.829.521 |
5.975.259 |
17.492.117 |
2.1 Abfallbeseitigungskosten |
2.560.000 |
2.560.000 |
3.200.000 |
8.320.000 |
2.2 Abfallverwertungskosten |
1.150.000 |
1.150.000 |
1.150.000 |
3.450.000 |
2.3 Sonstige Sachkosten |
4.085.653 |
4.171.860 |
4.256.343 |
12.513.856 |
3.0 Kalkulatorische Kosten |
579.028 |
776.467 |
776.467 |
2.131.962 |
|
|
|
|
|
Gesamtkosten |
14.062.018 |
14.487.848 |
15.358.069 |
43.907.935 |
|
|
|
|
|
abzgl. Sonstige Erlöse |
1.145.186 |
1.012.330 |
1.012.330 |
3.169.847 |
|
|
|
|
|
Gebührenfähige
Kosten |
12.916.832 |
13.475.518 |
14.345.739 |
40.738.088 |
Erläuterungen
zu den Kostenarten
·
Personalkosten:
Es wurde eine jährliche Steigerung der Personalkosten
um 2,5% angenommen. Der aktuelle Tarifvertrag endet zum 31.12.2024, so dass
daraus kein Steigerungssatz für die Jahre 2025 - 2027 abzuleiten ist. Außerdem
wurde eine Personalkostenverteilung zwischen dem gebührenpflichtigen Teil der
Abfallwirtschaft und dem nicht gebührenpflichtigen Teil von 92,5 zu 7,5
angenommen. Bisher betrug das Verhältnis 91,4 zu 8,6. Ab 01.01.2025 ist die
Altkleidersammlung und -verwertung eine Pflichtaufgabe der öffentlich-rechtlichen
Entsorger, weshalb sich das Verhältnis geringfügig ändert.
Es wurden keine weiteren Stellen eingeplant.
Es setzt sich die Tendenz der letzten Jahre fort, dass
die Personalkosten jährlich steigen und einen immer größeren Teil der Kosten
ausmachen.
·
Abfallbeseitigungskosten:
Die Abfallbeseitigungskosten werden auf der Grundlage
der geschätzten Abfallmengen und der Entsorgungskonditionen kalkuliert. Die
Entsorgungsgebühr für Restabfall bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg wird
für die Jahre 2025 und 2026 mit 123,80 €/t und für 2027 154,75/t kalkuliert,
was einer Steigerung von 25% (8,33 % pro Jahr auf den Gebührenzeitraum
verteilt) entspricht.
Die Erhöhung ergibt sich laut Angaben der ASN
(Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Nürnberg) aus dem freien Handel der CO2
Zertifikate ab 2027.
Es sind Steigerungen der Sperrmüll- und Restmüllmengen
und damit entsprechend Entsorgungskosten gegenüber 2023 möglich, da ab 2025
Gewerbebetriebe für die Entsorgung von Abfall zur Beseitigung an die
Abfallwirtschaft angeschlossen werden. Die Veränderung lässt sich nicht genau
ermitteln und kann nur geschätzt werden. Daher wurde der Abfall zur Beseitigung
inkl. einer leichten Steigerung mit pauschal 20.400 t pro Jahr kalkuliert.
·
Abfallverwertungskosten:
Aufgrund der Einführung der Gewerbepflichttonne ab
2025 wird mit einer leichten Erhöhung der Abfallmengen zur Verwertung
gerechnet, da Gewerbebetriebe dann Kleinmengen an den Recyclinghöfen anliefern
dürfen.
Anbei eine prognostizierte Jahresgesamtübersicht für
das Jahr 2025:
Biomüll |
900.000 € |
Altholz |
20.000 € |
Bauschutt |
65.000 € |
Altpapier (Handling) |
3.000 € |
Sonstiges (z.B. Altreifen, gipshaltige Baustoffe) |
46.000 € |
Wertstoffzentrum |
52.200 € |
Speisefettentsorgung |
29.000 € |
Zusätzliche Entsorgungskosten durch Gewerbepflichttonne |
34.800 € |
Gesamt |
1.150.00 € |
·
Sonstige
Sachkosten:
Die Sonstigen Sachkosten wurden unter Berücksichtigung
der Rechnungsergebnisse 2022-2023 und der Haushaltsansätze 2024 sowie der
prognostizierten Inflationsrate für Deutschland fortgeschrieben. Soweit keine
anderen Informationen vorlagen, wurde eine Preissteigerung von 2,5% angenommen,
was der Inflationsrate von April 2024 entspricht.
Ein Kostentreiber der Haushaltsstelle „Innere
Verrechnung innerstädtischen Leistungen“ ist die Papierkorbentleerung, die vom
Tiefbauamt durchgeführt wird. Die Kosten hierfür sind für das Jahr 2025 mit
214.800 € kalkuliert.
·
Kalkulatorische
Kosten:
Die Kalkulatorischen Kosten wurden aufgrund einer
Fortschreibung der Vorjahreswerte ermittelt.
Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß
Stadtratsbeschluss weiterhin 5%.
·
Sonstige
Erlöse:
Von den ermittelten Gesamtkosten wurden folgende
voraussichtlich zu erzielende Erlöse abgezogen:
-
Einnahmen
aus Werbung
-
Einnahmen
durch Sperrmüllabholungen, Sonder- und Nachleerungen
-
Entgelte
für sonstige Fuhr- und Arbeitsleistungen
-
Einnahmen
des Kompostplatzes und der Recyclinghöfe
-
Erlöse
aus dem Verkauf von Altkleidern, Bleiakkus, Altholz, Datenträgern und sonstigen
Wertstoffen
-
Erlöse
aus der Altmetallverwertung, die jedoch starken Schwankungen unterliegen.
Aktuell sind keine konkreten Tendenzen ersichtlich. Daher wurde der Ansatz von
2024 für die Jahre 2025 – 2027 übernommen.
-
Erlöse
aus der Altpapierverwertung; Diese konnten bis einschließlich Mitte 2025
einkalkuliert werden, da bis zu diesem Zeitpunkt Erlöse vertraglich garantiert
sind. Danach sind die Erlöse nicht planbar. Es ist zwar davon auszugehen, dass
weiterhin Erlöse erzielt werden können, gleichzeitig wurde aber ein Risikoabschlag
von einem Drittel einkalkuliert.
3.5 Ermittlung
der Gebührensätze (Kostenträgerrechnung)
Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, die Kosten
den einzelnen Leistungen zuzurechnen. Sie dient damit der Ermittlung der
jeweiligen Gebührensätze.
3.5.1
Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Restabfall- und Bioabfallgebühr
Die ermittelten gebührenfähigen Kosten sind um die
sonstigen prognostizierten Erlöse (3,17 Mio. €) und den Rücklagenbestand zum
31.12.2024 (2.069.229,25€) zu reduzieren. Die Plankostenzuteilung für die
Restabfall- und die Bioabfalltonne erfolgte jeweils nach einem
Verteilungsschlüssel für die Gesamtkosten und die sonstigen Erlöse.
Der Verteilungsschlüssel für die Gesamtkosten wurde
auf Basis der Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2023 und 2022 festgelegt.
Der Durchschnittswert der beiden Jahre wurde gebildet, um die
Biomülltütenverteilung an die Haushalte, die (bis einschl. 2024) nur alle zwei
Jahre erfolgt, mit den entsprechenden Kosten zu berücksichtigen.
Der Biomüllgebühr werden grundsätzlich die Kosten für
die Sammlung und Entsorgungen von Biomüll zugeordnet. Daraus ergibt sich
eigentlich eine Verteilung der Kosten von 77% auf Restmüll und 23% auf Biomüll.
Um die Biomüllgebühr im Zuge der Förderung der
Abfallhierarchie (Verwertung vor Beseitigung) zu entlasten, wird eine erhöhte
Zuteilung der Kosten auf die Restmüllgebühr empfohlen. Daher schlägt die
Verwaltung eine Verteilung von 81%
(Restabfall) zu 19% (Bioabfall) vor.
Auf der Erlösseite wurden die Werte der
Betriebsabrechnung aus dem Jahr 2023 herangezogen. Hierbei ergeben sich
Prozentsätze von 97,5% (Restabfall) zu
2,5% (Bioabfall).
Bei der Verteilung der Rücklagen schlägt die
Verwaltung einen Verteilungsschlüssel von 77/23 zugunsten der Restmülltonne
vor.
Kosten/Erlöse |
Gesamt-betrag |
Verteilungs-schlüssel |
Restmüll |
Biomüll |
|
Gesamtkosten |
43.907.935 |
81,00% |
19,00% |
35.565.427 |
8.342.508 |
Sonstige
Erlöse |
3.169.847 |
97,50% |
2,50% |
3.090.600 |
79.246 |
Gebührenfähige Kosten |
40.738.088 |
|
|
32.474.827 |
8.263.261 |
Rücklagenbestand |
2.069.229 |
77,00% |
23,00% |
1.593.307 |
475.923 |
Gebührenbedarf |
38.668.859 |
|
|
30.881.520 |
7.787.339 |
3.5.2
Ermittlung des Leerungsvolumens der Müllbehälter
Als Kalkulationsbasis wird der Mülltonnenbestand der
privaten und gewerblichen Haushalte zum 01.04.2024 verwendet. Außerdem wurde
berücksichtigt, dass ab 01.01.2025 Rest- und Bioabfallbehälter mit einem
Volumen von 60 Liter bestellt werden können.
Aufgrund der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung
wird ab 2025 zudem ein zusätzliches Volumen von 25.000 l angenommen.
Daraus ergibt sich ein jährliches Gesamtvolumen, das
wegen des 3-jährigen Gebührenzeitraums entsprechend verdreifacht wird.
Art und Größe der
Müllbehälter |
Anzahl der Gefäße |
Faktor (l) |
Gesamtvolumen (l) |
Restmülltonne 60 Liter |
3.107 |
60 |
186.420 |
Restmülltonne 80 Liter |
7.251 |
80 |
580.080 |
Restmülltonne 120 Liter |
4.565 |
120 |
547.800 |
Restmülltonne 240 Liter |
7.321 |
240 |
1.757.040 |
Restmülltonne 1.100 Liter |
2.489 |
1.100 |
2.737.900 |
Zusatzvolumen wegen Gewerbepflichttonne |
|
|
25.000 |
Summe |
|
|
5.834.240 |
Berechnung 3 Jahre |
|
3 |
17.502.720 |
|
|
|
|
Biomülltonne 60 Liter |
3.123 |
60 |
187.380 |
Biomülltonne 80 Liter |
7.287 |
80 |
582.960 |
Biomülltonne 120 Liter |
3.604 |
120 |
432.480 |
Biomülltonne 240 Liter |
4.594 |
240 |
1.102.560 |
Summe |
18.608 |
|
2.305.380 |
Berechnung 3 Jahre |
55.824 |
3 |
6.916.140 |
3.5.3
Divisionskalkulation
Für die Ermittlung der Gebührensätze wurde ein
linearer Gebührentarif gewählt. Hierbei sind die jeweiligen Kosten durch das im
Kalkulationszeitraum zur Verfügung stehende Gefäßvolumen zu teilen. Die daraus
errechnete Gebühr pro Liter ist dann auf die einzelne Gefäßgröße hochzurechnen.
Ermittlung der
Jahresgebührensätze:
|
Restmüll |
Biomüll |
Gebührenbedarf |
30.881.520 € |
7.787.339 € |
Gefäßvolumen |
17.502.720 Liter |
6.916.140 Liter |
errechneter
Gebührensatz pro Liter |
1,76438 € |
1,12597 € |
gerundeter
Gebührensatz pro Liter |
1,76 € |
1,13 € |
derzeitiger
Gebührensatz pro Liter |
1,76 € |
1,13 € |
Hochrechnung
der Jahresgebühr auf die einzelnen Behältergrößen:
Behältergröße |
Faktor |
Restmüll |
Biomüll |
||
|
|
derzeit |
ab 01.01.2025 |
derzeit |
ab 01.01.2025 |
60 Liter |
60 |
|
105,60 € |
|
67,80 € |
80 Liter |
80 |
140,80 € |
140,80 € |
90,40 € |
90,40 € |
120 Liter |
120 |
211,20 € |
211,20 € |
135,60 € |
135,60 € |
240 Liter |
240 |
422,40 € |
422,40 € |
271,20 € |
271,20 € |
1.100 Liter |
1.100 |
1.936,00 € |
1.936,00 € |
- |
- |
4. Ergebnis
Gemäß der vorliegenden Gebührenkalkulation ist es möglich, sowohl die Restmüll- als auch die Biomüllgebühr nicht zu verändern. Unter diesen Gesichtspunkten wird für den Gebührenzeitraum 2025 - 2027 folgendes vorgeschlagen:
· Die Restmüllgebühr bleibt unverändert.
·
Die Biomüllgebühr bleibt unverändert.
· Weiterhin gebührenfrei bleiben:
o Altpapiertonnen:
Die Altpapiersammlung erfolgt durch die städtische Müllabfuhr. Die Verwertung erfolgt durch externe Dritte. Der Abschluss von Altpapierverwertungsverträgen mit der Firma Veolia Umweltservice Süd sichert der Müllabfuhr für den Zeitraum bis mindestens Mitte 2025 weiterhin Verwertungserlöse. Damit können die Sammelkosten vollständig gedeckt werden. Evtl. Überdeckungen fließen in der Kostenstelle Restabfalltonne ein.
o Nach Anwendung des Gebührenverzeichnis für die Selbstanlieferung von Abfällen nach § 4 Abs. 6 der Gebührensatzung die Anlieferungen von Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung in haushaltsüblichen Mengen an den Abfallentsorgungsanlagen der Stadt.
o Die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen im Bring-System.
Ebenso bleiben alle weiteren kalkulierten Gebühren laut Gebührensatzung unverändert.
5. Änderungssatzung
Aufgrund der Einführung der 60-Liter-Tonne sind Änderungen an der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft notwendig.
Weiterhin werden wegen der Einführung der Gewerbepflichttonne Anpassungen vorgenommen:
- Entfall von Regelungen über die Sondervereinbarungen mit Gewerbebetrieben.
- Korrektur eines Verweises zur Abfallwirtschaftssatzung.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Betriebsabrechnungen 2022 und 2023
Anlage 2: Rechnungsergebnisse 2021 - 2023 Haushaltsansatz 2024
Anlage 3: Kameralistische Darstellung der Prognostizierten Einnahmen und Ausgaben im Gebührenzeitraum 2025 – 2027, interne Darstellung
Anlage 4: Mitteilung der Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg
Anlage 5: Inflationsrate in Bayern (April 2024)
Anlage 6: Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen
Anlage 7: Synopse zur Änderung der Gebührensatzung
Anlage 8: Änderungssatzung der Gebührensatzung