Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Müllgebühren bis 31.12.2027 unverändert zu belassen. Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren und Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft gemäß beiliegendem Entwurf.


1. Einleitung

Die letzte Müllgebührenkalkulation erfolgte für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024. Damals mussten die Gebühren um knapp 30% erhöht werden.

Mögliche Überdeckungen/Unterdeckungen der Kosten im aktuellen Gebührenzeitraum sind im folgenden Gebührenzeitraum auszugleichen. Vor diesem Hintergrund wurde durch die Verwaltung eine Müllgebührenkalkulation für die Zeit ab dem 01.01.2025 erstellt.

 

 

 

 

2. Betriebswirtschaftliche Analyse des Unterabschnittes 7200 „Müllabfuhr“ für den Zeitraum 2021- 2024

 

Seit 2022 sind die dualen Systeme und Altkleider nicht mehr Teil der Gebührenkalkulation, weil sie als nicht gebührenfähig eingestuft wurden.  Sie werden über den Unterabschnitt 7205 abgebildet.

 

2.1 Kosten- bzw. Ausgabenstruktur

Die folgende Tabelle zeigt die Kostenentwicklung (Kostenartenrechnung) der ansatzfähigen Kosten sowie den prognostizierten Kostenansatz für das Jahr 2024.

 

Kostenart

Rechnungsergebnis

Ansatz

2021

2022

2023

2024

 

%

%

%

%

1.0 Personalkosten

5.622569,37

40

5.104.560,39

40

5.157.799,82

38

5.392.510,00

39

2.1 Abfallbeseitigungskosten

2.256.945,24

16

2.634.977,72

21

2.492.628,81

19

2.550.000,00

19

2.2 Abfallverwertungskosten

1.114.429,79

8

916.024,24

7

996.115,51

7

1.150.000,00

8

2.3 Sonstige Sachkosten

4.238.699,38

31

3.423.966,11

27

4.256.71399

32

3.828.800,00

28

3.0 Kalkulatorische Kosten

651.305,00

5

582.912,00

5

523.763,00

4

772.700,00

6

Gesamtkosten

13.883.948,78

100

12.662.440,46

100

13.427.021,13

100

13.704.010,00

100

 

Im Durchschnitt verteilen sich die Gesamtkosten der städtischen Müllabfuhr auf ca. 39 % Personalkosten, 57 % Sachkosten und 5 % Kalkulatorische Kosten. Die Sachkosten setzen sich aus den Abfallbeseitigungs- und Abfallverwertungskosten (ca. 46 %) sowie den sonstigen Sachkosten (ca. 54 %) zusammen.

Die Gesamtkosten sind 2022 im Vergleich zu 2021 um ca. 1,2 Mio. EUR gesunken, da ein Teil der Kosten in Zusammenhang mit den BgA’s „Altkleider“ und „duale Systeme“ steht und seit 2022 nicht mehr in den Gebührenhaushalt fließt.

2023 kam es zu Kostensteigerungen in den meisten Bereichen. 2024 ist von einer ähnlichen Entwicklung auszugehen.

 

Erläuterungen zu den Kostenarten

 

·         Personalkosten:

Die Personalkosten sind im aktuellen Gebührenzeitraum aufgrund der erhöhten Tabellenentgelte gemäß TVöD gestiegen.

 

·         Abfallbeseitigungskosten:

Diese Kosten sind in den letzten drei Jahren ebenfalls gestiegen. Dies liegt an den tendenziell leicht gestiegenen Abfallmengen und der erhöhten Entsorgungsgebühr von 120 EUR/t auf 123,80 EUR/t seit dem 01.01.2023.

 

Abfall zur Beseitigung - Mengenentwicklung:

Abfallfraktion:

Menge (t)

2019

2020

2021

2022

2023

Restabfall (inkl. RC-Höfe)

16.843

17.580

17.763

17.440

17.700

Sperrmüll (inkl. RC-Höfe)

2.334

2.154

2.877

2.457

2.529

Summe

19.177

19.734

20.640

19.897

20.229

 

 

 

 

·         Abfallverwertungskosten:

Die Abfallverwertungskosten ergeben sich aus den verwerteten Abfallmengen und den jeweiligen Entsorgungskosten pro Abfallfraktion eines Jahres. Sie sind im letzten Kalkulationszeitraum auf ca. 1 Mio. EUR pro Jahr gestiegen.

Da die Verwertungsleistungen immer wieder ausgeschrieben werden, bestehen hier erhöhte Risiken einer Kostenveränderung.

 

·         Sonstige Sachkosten:

Die Sonstigen Sachkosten umfassen die Gebäudebewirtschaftungs-, Betriebs- und Verwaltungskosten, Kosten des Fuhrparks, Dienstleistungen privater Dritter und stadtinterne Verwaltungskostenerstattungen (Dienstleistungen bspw. der Kämmerei, Stadtkasse). Seit 2023 sind 8,6 % der Kosten in den Unterabschnitt 7205 verschoben worden.

Die sonstigen Sachkosten unterliegen diversen Einflüssen und schwanken dementsprechend stark.

Während sich die Unterhaltskosten an den Entsorgungsanlagen relativ konstant gehalten und die innerstädtischen Kosten sogar gesunken sind, mussten Kostensteigerungen bei 

-       den Verwaltungskostenbeiträgen,

-       den Transportkosten,

-          der Reparatur von Fahrzeugen,

-          den Betriebs- und Schmierstoffen für Kfz,

-          der Dienst- und Schutzkleidung und

-          der Biotütenverteilung

akzeptiert werden.

 

·         Kalkulatorische Kosten:

Die Jahresabschreibungen für Investitionen aus dem Vermögenshaushalt sind im Vergleich zum vorherigen Kalkulationszeitraum jährlich gesunken. Dies liegt zum einen daran, dass 8,6 % der Abschreibungen seit 2022 dem nicht gebührenpflichtigen Teil der Abfallwirtschaft zugeordnet werden und somit nicht mehr in die Gebührenkalkulation fließen. Zum anderen konnten einzelne Objekte final abgeschrieben werden. Neue Abschreibungsobjekte kamen kaum hinzu.

Der kalkulatorische Zinssatz lag weiterhin bei 5%.

 

 

2.2 Entwicklung des Betriebsergebnisses und der Rücklagen

 

 

Rechnungsergebnis (€)

2021

2022

2023

Einnahmen

12.127.257

14.184.456

13.828.906

Ausgaben

13.883.949

12.662.441

13.427.021

Betriebsergebnis

-1.756.692

1.522.015

401.885

Zinserträge u. Verkäufe

4.438

6.524

135.067

Rücklagenbestand 31.12.

4.438

1.532.977

2.069.929

 

Wie erwartet wurde 2021 ein negatives Betriebsergebnis erwirtschaftet, das über die Rücklage des „Sonderbudgets Deponie-Atzenhof (Unterabschnitt 7207)“ und den Restbestand der Müllgebührenrücklage ausgeglichen wurde.

Die Müllgebührenrücklage war zum 01.01.2022 somit aufgebraucht. Lediglich 4.438 EUR kamen durch Verkaufserlöse hinzu.

 

Durch die Erhöhung der Müllgebühren zum 01.01.2022 stiegen die Einnahmen signifikant an. Zudem fielen 2022 die Verkaufserlöse für Papier höher aus als vorher prognostiziert wurde.

 

Gleichzeitig waren die Ausgaben geringer als in der letzten Gebührenkalkulation geschätzt.

 

Aufgrund dieser Entwicklungen beträgt der Rücklagenbestand zum 31.12.2023 ca. 2,069 Mio. EUR.

2024 wird mit einem relativ ausgeglichenen Haushalt gerechnet, so dass sich nicht abschätzen lässt, ob mit einem kleinen Überschuss oder Verlust zu rechnen ist.

Daher wird der Rücklagenstand zum 31.12.2023 für die Gebührenkalkulation herangezogen. 

 

 

 

3. Neue Gebührenbedarfsberechnung

 

3.1 Allgemeines zur Gebührenkalkulation

Das Gebührenaufkommen soll die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken (Kostendeckungsgebot nach dem bayerischen Kommunalabgabengesetz). Aufgabe der Müllgebührenkalkulation ist es daher zum einen, die richtige Bemessung der Gebühr durch die Wahl eines angemessenen Gebührenmaßstabs zu finden. Zum anderen sollen Gebühren aber auch wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schaffen.

 

 

3.2 Gebührenzeitraum

Für die Neukalkulation der städtischen Müllgebühren ist ein Zeitraum vorgesehen, der sich auf 3 Jahre bis Ende 2027 beläuft. Dieser Zeitraum erscheint angemessen, um die nachfolgend aufgeführten Ziele der Neukalkulation einzuhalten, hinreichende Gebührenstabilität zu gewährleisten und auch die Kosten im Rahmen einer Gebührenbedarfskalkulation fundiert prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu können.

 

 

3.3 Ermittlung des Gebührenbedarfs für Rest- und Bioabfall

Die Restabfallgebühr deckt neben den Kosten für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen aus Privathaushalten auch Kosten anderer Bereiche der Abfallwirtschaft. Es handelt sich dabei unter anderem um Teilkosten aus der Sperrmüllsammlung, aus dem Betrieb der Recyclinghöfe und des Kompostplatzes, ebenso um Personalkosten sowie Kosten für den Gebäude- und Grundstücksanteil der Müllabfuhr. Insofern deckt die Restabfallgebühr weitaus umfassendere Bereiche als die Bioabfallgebühr.

 

Im Folgenden wird die Herleitung der Rest- und Bioabfallgebühren detailliert beschrieben.

 

 

3.4 Ermittlung der ansatzfähigen Kosten und Erlöse (Kostenartenrechnung)

Die gebührenrechtlich ansatzfähigen Kosten werden basierend auf folgenden Grundlagen für den Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027 kalkuliert:

 

-          Betriebsabrechnungen (BAB) 2022 und 2023

-          Rechnungsergebnisse 2022 und 2023 und Haushaltsansatz 2024

-          Auszug aus dem Stellenplan für Beamte/Angestellte

-          Mitteilung der Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg

-          Bestehende Verwertungsverträge

-          Inflationsrate in Bayern (April 2024)

-          Übersicht über den Bestand der Rücklagen

-          Behälterstatistik Stand 01.04.2024

 

Zu den ansatzfähigen Kosten gehören die Personal- und Sachkosten sowie die Kalkulatorischen Kosten, die in Zusammenhang mit den hoheitlichen Tätigkeiten der Abfallwirtschaft entstehen.

 

Im Gegensatz dazu sind die Kosten und Erlöse nicht ansatzfähig, die aus Tätigkeiten in Zusammenhang mit den Betrieben gewerblicher Art (BgA) entstehen.

Ab 2025 gibt es in der Abfallwirtschaft nur noch den BgA „Duale Systeme“. Sie ist nicht Teil der Gebührenkalkulation. Die Sammlung und Verwertung der Altkleider wird ab 2025 als hoheitliche Tätigkeit eingestuft, so dass die daraus resultierenden Kosten und Erlöse für die Gebührenkalkulation ansatzfähig sind.

 

Für den 3-jährigen Kalkulationszeitraum werden folgende Kosten und Erlöse prognostiziert:

 

Kostenart

2025

2026

2027

Gesamt-summe

1.0 Personalkosten

5.687.337

5.829.521

5.975.259

17.492.117

2.1 Abfallbeseitigungskosten

2.560.000

2.560.000

3.200.000

8.320.000

2.2 Abfallverwertungskosten

1.150.000

1.150.000

1.150.000

3.450.000

2.3 Sonstige Sachkosten

4.085.653

4.171.860

4.256.343

12.513.856

3.0 Kalkulatorische Kosten

579.028

776.467

776.467

2.131.962

 

 

 

 

 

Gesamtkosten

14.062.018

14.487.848

15.358.069

43.907.935

 

 

 

 

 

abzgl. Sonstige Erlöse

1.145.186

1.012.330

1.012.330

3.169.847

 

 

 

 

 

Gebührenfähige Kosten

12.916.832

13.475.518

14.345.739

40.738.088

 

 

Erläuterungen zu den Kostenarten

 

·         Personalkosten:

Es wurde eine jährliche Steigerung der Personalkosten um 2,5% angenommen. Der aktuelle Tarifvertrag endet zum 31.12.2024, so dass daraus kein Steigerungssatz für die Jahre 2025 - 2027 abzuleiten ist. Außerdem wurde eine Personalkostenverteilung zwischen dem gebührenpflichtigen Teil der Abfallwirtschaft und dem nicht gebührenpflichtigen Teil von 92,5 zu 7,5 angenommen. Bisher betrug das Verhältnis 91,4 zu 8,6. Ab 01.01.2025 ist die Altkleidersammlung und -verwertung eine Pflichtaufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorger, weshalb sich das Verhältnis geringfügig ändert.

 

Es wurden keine weiteren Stellen eingeplant.

 

Es setzt sich die Tendenz der letzten Jahre fort, dass die Personalkosten jährlich steigen und einen immer größeren Teil der Kosten ausmachen.

 

·         Abfallbeseitigungskosten:

Die Abfallbeseitigungskosten werden auf der Grundlage der geschätzten Abfallmengen und der Entsorgungskonditionen kalkuliert. Die Entsorgungsgebühr für Restabfall bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg wird für die Jahre 2025 und 2026 mit 123,80 €/t und für 2027 154,75/t kalkuliert, was einer Steigerung von 25% (8,33 % pro Jahr auf den Gebührenzeitraum verteilt) entspricht.

Die Erhöhung ergibt sich laut Angaben der ASN (Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt Nürnberg) aus dem freien Handel der CO2 Zertifikate ab 2027.

 

Es sind Steigerungen der Sperrmüll- und Restmüllmengen und damit entsprechend Entsorgungskosten gegenüber 2023 möglich, da ab 2025 Gewerbebetriebe für die Entsorgung von Abfall zur Beseitigung an die Abfallwirtschaft angeschlossen werden. Die Veränderung lässt sich nicht genau ermitteln und kann nur geschätzt werden. Daher wurde der Abfall zur Beseitigung inkl. einer leichten Steigerung mit pauschal 20.400 t pro Jahr kalkuliert.

·         Abfallverwertungskosten:

Aufgrund der Einführung der Gewerbepflichttonne ab 2025 wird mit einer leichten Erhöhung der Abfallmengen zur Verwertung gerechnet, da Gewerbebetriebe dann Kleinmengen an den Recyclinghöfen anliefern dürfen.

Anbei eine prognostizierte Jahresgesamtübersicht für das Jahr 2025:

 

Biomüll

    900.000 €

Altholz

      20.000 €

Bauschutt

      65.000 €

Altpapier (Handling)

        3.000 €

Sonstiges (z.B. Altreifen, gipshaltige Baustoffe)

      46.000 €

Wertstoffzentrum

      52.200 €

Speisefettentsorgung

      29.000 €

Zusätzliche Entsorgungskosten durch Gewerbepflichttonne

      34.800 €

Gesamt

  1.150.00 €

 

·         Sonstige Sachkosten:

Die Sonstigen Sachkosten wurden unter Berücksichtigung der Rechnungsergebnisse 2022-2023 und der Haushaltsansätze 2024 sowie der prognostizierten Inflationsrate für Deutschland fortgeschrieben. Soweit keine anderen Informationen vorlagen, wurde eine Preissteigerung von 2,5% angenommen, was der Inflationsrate von April 2024 entspricht.

 

Ein Kostentreiber der Haushaltsstelle „Innere Verrechnung innerstädtischen Leistungen“ ist die Papierkorbentleerung, die vom Tiefbauamt durchgeführt wird. Die Kosten hierfür sind für das Jahr 2025 mit 214.800 € kalkuliert.

 

·         Kalkulatorische Kosten:

Die Kalkulatorischen Kosten wurden aufgrund einer Fortschreibung der Vorjahreswerte ermittelt.

Der kalkulatorische Zinssatz beträgt gemäß Stadtratsbeschluss weiterhin 5%.

 

·         Sonstige Erlöse:

Von den ermittelten Gesamtkosten wurden folgende voraussichtlich zu erzielende Erlöse abgezogen:

-       Einnahmen aus Werbung

-       Einnahmen durch Sperrmüllabholungen, Sonder- und Nachleerungen

-       Entgelte für sonstige Fuhr- und Arbeitsleistungen

-       Einnahmen des Kompostplatzes und der Recyclinghöfe

-       Erlöse aus dem Verkauf von Altkleidern, Bleiakkus, Altholz, Datenträgern und sonstigen Wertstoffen

-       Erlöse aus der Altmetallverwertung, die jedoch starken Schwankungen unterliegen. Aktuell sind keine konkreten Tendenzen ersichtlich. Daher wurde der Ansatz von 2024 für die Jahre 2025 – 2027 übernommen. 

-       Erlöse aus der Altpapierverwertung; Diese konnten bis einschließlich Mitte 2025 einkalkuliert werden, da bis zu diesem Zeitpunkt Erlöse vertraglich garantiert sind. Danach sind die Erlöse nicht planbar. Es ist zwar davon auszugehen, dass weiterhin Erlöse erzielt werden können, gleichzeitig wurde aber ein Risikoabschlag von einem Drittel einkalkuliert.

 

 

 

3.5 Ermittlung der Gebührensätze (Kostenträgerrechnung)

Die Kostenträgerrechnung hat die Aufgabe, die Kosten den einzelnen Leistungen zuzurechnen. Sie dient damit der Ermittlung der jeweiligen Gebührensätze.

 

 

3.5.1 Ermittlung des Gebührenbedarfs für die Restabfall- und Bioabfallgebühr

Die ermittelten gebührenfähigen Kosten sind um die sonstigen prognostizierten Erlöse (3,17 Mio. €) und den Rücklagenbestand zum 31.12.2024 (2.069.229,25€) zu reduzieren. Die Plankostenzuteilung für die Restabfall- und die Bioabfalltonne erfolgte jeweils nach einem Verteilungsschlüssel für die Gesamtkosten und die sonstigen Erlöse.

 

Der Verteilungsschlüssel für die Gesamtkosten wurde auf Basis der Betriebsabrechnungsergebnisse der Jahre 2023 und 2022 festgelegt. Der Durchschnittswert der beiden Jahre wurde gebildet, um die Biomülltütenverteilung an die Haushalte, die (bis einschl. 2024) nur alle zwei Jahre erfolgt, mit den entsprechenden Kosten zu berücksichtigen.

Der Biomüllgebühr werden grundsätzlich die Kosten für die Sammlung und Entsorgungen von Biomüll zugeordnet. Daraus ergibt sich eigentlich eine Verteilung der Kosten von 77% auf Restmüll und 23% auf Biomüll.

Um die Biomüllgebühr im Zuge der Förderung der Abfallhierarchie (Verwertung vor Beseitigung) zu entlasten, wird eine erhöhte Zuteilung der Kosten auf die Restmüllgebühr empfohlen. Daher schlägt die Verwaltung eine Verteilung von 81% (Restabfall) zu 19% (Bioabfall) vor.

 

Auf der Erlösseite wurden die Werte der Betriebsabrechnung aus dem Jahr 2023 herangezogen. Hierbei ergeben sich Prozentsätze von 97,5% (Restabfall) zu 2,5% (Bioabfall).

 

Bei der Verteilung der Rücklagen schlägt die Verwaltung einen Verteilungsschlüssel von 77/23 zugunsten der Restmülltonne vor.

 

Kosten/Erlöse
Verteilungsrechnung

Gesamt-betrag
in €

Verteilungs-schlüssel
RMT/BMT

Restmüll
in €

Biomüll
in €

Gesamtkosten

43.907.935

81,00%

19,00%

35.565.427

8.342.508

Sonstige Erlöse

3.169.847

97,50%

2,50%

3.090.600

79.246

Gebührenfähige Kosten

40.738.088

 

 

32.474.827

8.263.261

Rücklagenbestand

2.069.229

77,00%

23,00%

1.593.307

475.923

Gebührenbedarf

38.668.859

 

 

30.881.520

7.787.339

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.5.2 Ermittlung des Leerungsvolumens der Müllbehälter

Als Kalkulationsbasis wird der Mülltonnenbestand der privaten und gewerblichen Haushalte zum 01.04.2024 verwendet. Außerdem wurde berücksichtigt, dass ab 01.01.2025 Rest- und Bioabfallbehälter mit einem Volumen von 60 Liter bestellt werden können.

Aufgrund der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung wird ab 2025 zudem ein zusätzliches Volumen von 25.000 l angenommen.

Daraus ergibt sich ein jährliches Gesamtvolumen, das wegen des 3-jährigen Gebührenzeitraums entsprechend verdreifacht wird.

 

Art und Größe der Müllbehälter

Anzahl der Gefäße

Faktor (l)

Gesamtvolumen (l)

Restmülltonne 60 Liter

3.107

60

           186.420  

Restmülltonne 80 Liter

7.251

80

           580.080  

Restmülltonne 120 Liter

4.565

120

           547.800  

Restmülltonne 240 Liter

7.321

240

         1.757.040  

Restmülltonne 1.100 Liter

2.489

1.100

         2.737.900  

Zusatzvolumen wegen Gewerbepflichttonne

 

 

             25.000  

Summe

 

 

         5.834.240  

Berechnung 3 Jahre

 

3

       17.502.720  

 

 

 

 

Biomülltonne 60 Liter

3.123

60

           187.380  

Biomülltonne 80 Liter

7.287

80

           582.960  

Biomülltonne 120 Liter

3.604

120

           432.480  

Biomülltonne 240 Liter

4.594

240

         1.102.560  

Summe

18.608

 

         2.305.380  

Berechnung 3 Jahre

55.824

3

         6.916.140  

 

3.5.3 Divisionskalkulation

Für die Ermittlung der Gebührensätze wurde ein linearer Gebührentarif gewählt. Hierbei sind die jeweiligen Kosten durch das im Kalkulationszeitraum zur Verfügung stehende Gefäßvolumen zu teilen. Die daraus errechnete Gebühr pro Liter ist dann auf die einzelne Gefäßgröße hochzurechnen.

 

Ermittlung der Jahresgebührensätze:

 

Restmüll

Biomüll

Gebührenbedarf

30.881.520 €

7.787.339 €

Gefäßvolumen

17.502.720 Liter

6.916.140 Liter

errechneter Gebührensatz pro Liter

1,76438 €

1,12597 €

gerundeter Gebührensatz pro Liter

1,76 €

1,13 €

derzeitiger Gebührensatz pro Liter

1,76 €

1,13 €

 

 

 

Hochrechnung der Jahresgebühr auf die einzelnen Behältergrößen:

 

Behältergröße

Faktor

Restmüll

Biomüll

 

 

derzeit

ab 01.01.2025

derzeit

ab 01.01.2025

60 Liter

60

 

105,60 €

 

67,80 €

80 Liter

80

140,80 €

140,80 €

90,40 €

90,40 €

120 Liter

120

211,20 €

211,20 €

135,60 €

135,60 €

240 Liter

240

422,40 €

422,40 €

271,20 €

271,20 €

1.100 Liter

1.100

1.936,00 €

1.936,00 €

-

-

 

 

4. Ergebnis

 

Gemäß der vorliegenden Gebührenkalkulation ist es möglich, sowohl die Restmüll- als auch die Biomüllgebühr nicht zu verändern. Unter diesen Gesichtspunkten wird für den Gebührenzeitraum 2025 - 2027 folgendes vorgeschlagen:

 

·         Die Restmüllgebühr bleibt unverändert.

·         Die Biomüllgebühr bleibt unverändert.

·         Weiterhin gebührenfrei bleiben:

o   Altpapiertonnen:

Die Altpapiersammlung erfolgt durch die städtische Müllabfuhr. Die Verwertung erfolgt durch externe Dritte. Der Abschluss von Altpapierverwertungsverträgen mit der Firma Veolia Umweltservice Süd sichert der Müllabfuhr für den Zeitraum bis mindestens Mitte 2025 weiterhin Verwertungserlöse. Damit können die Sammelkosten vollständig gedeckt werden. Evtl. Überdeckungen fließen in der Kostenstelle Restabfalltonne ein.

 

o   Nach Anwendung des Gebührenverzeichnis für die Selbstanlieferung von Abfällen nach § 4 Abs. 6 der Gebührensatzung die Anlieferungen von Abfällen zur Verwertung und zur Beseitigung in haushaltsüblichen Mengen an den Abfallentsorgungsanlagen der Stadt.

 

o   Die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen im Bring-System.

Ebenso bleiben alle weiteren kalkulierten Gebühren laut Gebührensatzung unverändert.

 

5. Änderungssatzung

 

Aufgrund der Einführung der 60-Liter-Tonne sind Änderungen an der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Leistungen der städtischen Abfallwirtschaft notwendig.

 

Weiterhin werden wegen der Einführung der Gewerbepflichttonne Anpassungen vorgenommen:

-       Entfall von Regelungen über die Sondervereinbarungen mit Gewerbebetrieben.

-       Korrektur eines Verweises zur Abfallwirtschaftssatzung.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

Anlage 1: Betriebsabrechnungen 2022 und 2023

Anlage 2: Rechnungsergebnisse 2021 - 2023 Haushaltsansatz 2024

Anlage 3: Kameralistische Darstellung der Prognostizierten Einnahmen und Ausgaben im Gebührenzeitraum 2025 – 2027, interne Darstellung

Anlage 4: Mitteilung der Stadt Nürnberg, Gebührenerhebung bei der Müllverbrennungsanlage Nürnberg

Anlage 5: Inflationsrate in Bayern (April 2024)

Anlage 6: Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen

Anlage 7: Synopse zur Änderung der Gebührensatzung

Anlage 8: Änderungssatzung der Gebührensatzung