Betreff
Verordnung zur Änderung der Parkgebührverordnung vom 03.05.2006
Vorlage
SVA/0378/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die beiliegende Verordnung zur Änderung der Parkgebührverordnung vom 03.05.2006 in der Fassung vom 24.03.2022.


Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 die Erhöhung der Parkgebühren auf den öffentlichen Straßen um 25% beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses ist eine Änderung der Parkgebührverordnung vom 03.05.2006 in der Fassung vom 24.03.2022 erforderlich.

 

Nachstehend sind die aktuell gültigen und künftigen Parkgebühren ersichtlich:

 

Rechtsgrundlage

Gebühr aktuell in €

Gebühr nach Änderung in €

§ 1 Abs. 1

1,00

1,25

§ 1 Abs. 2

1,00

1,25

§ 1 Abs. 3

0,75

1,00

§ 1 Abs. 4

7,50

2,50

9,25

3,00

 

Für den Vollzug durch Umstellung der Parkscheinautomaten ist eine Vorlauffrist von rund 12 Wochen zu berücksichtigen, weshalb ein Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum 01.11.2024 vorgesehen ist.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Entwurf der Änderungsverordnung zur Parkgebührverordnung