Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat
beschließt die beiliegende Verordnung zur Änderung der Parkgebührverordnung vom
03.05.2006 in der Fassung vom 24.03.2022.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.05.2024 die Erhöhung der Parkgebühren auf den öffentlichen Straßen um 25% beschlossen. Aufgrund dieses Beschlusses ist eine Änderung der Parkgebührverordnung vom 03.05.2006 in der Fassung vom 24.03.2022 erforderlich.
Nachstehend sind die aktuell gültigen und künftigen Parkgebühren ersichtlich:
Rechtsgrundlage |
Gebühr aktuell in € |
Gebühr nach Änderung in € |
§ 1 Abs. 1 |
1,00 |
1,25 |
§ 1 Abs. 2 |
1,00 |
1,25 |
§ 1 Abs. 3 |
0,75 |
1,00 |
§ 1 Abs. 4 |
7,50 2,50 |
9,25 3,00 |
Für den Vollzug durch Umstellung der Parkscheinautomaten ist
eine Vorlauffrist von rund 12 Wochen zu berücksichtigen, weshalb ein
Inkrafttreten der Änderungsverordnung zum 01.11.2024 vorgesehen ist.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Entwurf der Änderungsverordnung zur Parkgebührverordnung