Der Beirat nimmt von den Mitteilungen Kenntnis.


1.    Sachstand des BV Obdachlosenunterkunft

Zum Stichtag 21.06.2024 ist der Rohbau einschließlich Decke grundlegend fertiggestellt. Der Bauzeitenplan während der Rohbauphase wurde eingehalten sodass sich keine weiteren Verzögerungen ergeben haben. Wie bereits berichtet, kam es in den Wintermonaten aufgrund starkem Regen und anschließenden Frost leider zu Verzögerungen bei den Erdbauarbeiten und somit Beginn der Rohbauarbeiten.

Bei der Vergabe sind derzeit die Gewerke Schlosserarbeiten, Schließung und der Garten- und Landschaftsbau ausstehend. Weiterhin kann durch Einsparpotentiale während der Planung und bei der Vergabe der bisherigen Gewerke eine überaus positive Entwicklung in Hinblick der Baukosten mitgeteilt werden (Verweis Bericht im BBS 18.04.2024).

Es sei jedoch weiterhin darauf hingewiesen, dass eine verlässliche Kostenfeststellung erst nach Vergabe aller Gewerke möglich sein wird und daher zu gegebener Zeit wieder berichtet wird.

Darüber hinaus ergibt sich derzeit nicht berichtenswertes oder außerordentliche Ereignisse.

 

 

2.    Frauenhaus: Sachstand Betriebsaufnahme und Beschluss Vereinbarung

Im Rahmen eines Gesprächstermins am 24.06.2024 im Landratsamt Fürth teilten Vertreterinnen des Vereins „Frauenhaus Fürth, Hilfe für Frauen in Not e.V.“ der Stadt Fürth und dem Landkreis Fürth mit, dass sich die Betriebsaufnahme am neuen Standort, aufgrund baulicher Maßnahmen, voraussichtlich bis ins letzte Quartal 2024 verschieben wird. Stadt Fürth, Landkreis Fürth und der Verein kamen daher überein, die aktualisierte Vereinbarung zum Betrieb eines gemeinsamen Frauenhauses für die Stadt und den Landkreis Fürth erst nach der Sommerpause zur Beschlussfassung in die Gremien einzubringen. Eine Behandlung ist somit im BSS am 16.10.2024 bzw. am 24.10.2024 im Finanz- und Verwaltungsausschuss/Stadtrat vorgesehen.

 

3.    Schreiben an wbg und Wohnungsgenossenschaften mit der Bitte um Aushang von Informationen zum Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten hat in seiner Sitzung vom 18.04.2024 auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Antragsnummer AG-Ö/2270/2024) die Verwaltung beauftragt, schriftlich bei der wbg sowie weiteren Fürther Wohnungsgenossenschaften nachzufragen, ob in den Eingangsbereichen der größeren Geschosswohnungsbauten auf das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen aufmerksam gemacht werden könnte.

Mit einem gemeinsamen Schreiben des Sozialreferenten und der Vorsitzenden des Frauenhauses Fürth e.V., Frau Dr. Vogt-Heeren, wurden Anfang Juni folgende Wohnungsgenossenschaften bzw. ‑gesellschaften angeschrieben:

·           wbg, Fürth

·           ESW Evangelisches Siedlungswerk, Fürth

·           Bauverein Fürth eG

·           Baugenossenschaft Eigenes Heim eG

·           Bau- und Siedlungsgenossenschaft Volkswohl eG

·           Wohnungsgenossenschaft Fürth-Oberasbach eG

 

Das Schreiben enthielt zugleich Ansichtsmuster möglicher Materialien (Aufkleber, Kärtchen, mehrsprachige Folder), die über Referat IV in der gewünschten Anzahl einfach zu bestellen sind – Mail genügt. Auf Anregung des Frauenhauses wurden der Mustersendung zugleich die Aufkleber des Fürther Frauenhauses mit beigelegt. Auch diese Materialien können einfach mitbestellt werden.

Referat IV hat bereits positive Rückmeldungen erhalten und verschickt die bestellten Materialien umgehend.

 

4.    Fürther Bündnis für Pflege: Förderantrag zur Einrichtung einer Koordinationsstelle in Vorbereitung

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten hat in seiner Sitzung am 22.03.2023 einstimmig die Einrichtung eines Fürther Bündnisses für Pflege beschlossen. Ziel ist es, die gute Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf in Fürth zu unterstützen: Das neue Bündnis fördert die Vernetzung und Kooperation der lokalen Pflegeakteure, bündelt Ressourcen und begünstigt innovative Projekte, um die Pflegeversorgung in Fürth bedarfs- und bedürfnisorientiert weiterzuentwickeln.

Damit das neue Bündnis auch produktiv ist und die gesteckten Ziele erreicht, soll eine Koordinationsstelle eingerichtet werden. Die dafür eingesetzte Fachkraft ist verbindliche Ansprechpartnerin für alle Bündnismitglieder, Pflegeinteressenvertreter, Anbieter von Pflegedienstleistungen sowie Institutionen, Fachstellen und Einrichtungen der Fürther Pflegelandschaft. Sie stellt Austausch her, vermittelt Kontakte und stimuliert Kooperationen und innovative Projekte im Bereich Pflege.

Referat IV bereitet aktuell einen Förderantrag aus dem Förderprogramm Gute Pflege in Bayern (Landesamt für Pflege) vor.

Fördergegenstand sind konkret Personalmittel für eine Fachkraft (50-%-Stelle) sowie Sachmittel für (Fach)-veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit. Angesiedelt sein soll die Koordinationsstelle direkt bei Referat IV. Geplanter Projektförderzeitraum ist 01.01.2025 bis 31.12.2027.

 

5.    Neustrukturierung Sozialamt: „Sozialamt Reloaded“

Um die Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und um das Sozialamt der Stadt Fürth zukunftsfähig aufzustellen, bedarf eines grundlegenden und umfassenden Neustrukturierungsprozesses. Dieser Reorganisationsprozess bindet kurz-, mittel- und langfristig einen Großteil der Ressourcen im Sozialamt und im Sozialreferat und wird vrstl. die nächsten Jahre andauern. Im Rahmen der personellen Konsolidierung der Führungsebene konnte die Stelle der Abteilungsleitung „Soziale Hilfen“/ ständige stellvertretende Amtsleitung zum 01.06.2024 nachbesetzt werden. Aufgrund der erforderlichen Neustrukturierung auf allen Ebenen und in allen Arbeitsbereichen ist das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten in Abstimmung und Zusammenarbeit mit Ref. II/ OrgA von der Stellenplankommission ausgenommen. Es wurden daher keine Anträge zum Stellenplanverfahren 2025 eingereicht.

 

6.    Sachstand zur Unterbringungssituation von Geflüchteten im Stadtgebiet Fürth

Im Zusammenhang mit der Strategie zur weiteren Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Fürth stehend, konnte die Unterkunft in der Europaallee mit max. 191 Plätzen zum 01.05.2024 in Betrieb genommen werden. In den letzten Wochen fanden kontinuierliche Zuweisungen von Asylsuchenden in die Unterkunft statt. Die geplante Inbetriebnahme der Unterkunft in der Nürnberger Str. mit max. 75 Plätzen wird sich aufgrund baurechtlicher Nacharbeiten verzögern.

 

7.    Sachstand zur Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende

Am 13.11.2023 hat der Freistaat Bayern die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen. Nach der vergaberechtlichen Ausschreibung und einer Testphase in vier Pilotkommunen wurde der sog. „Onboardingprozess“ für weitere Landkreise und kreisfreie Städte gestartet. Im Laufe des gesamten Monats Juni waren die personellen Kapazitäten des Sachgebiets Asyl und weiteren relevanten Stellen (z.B. DV-Beauftragte) mit erforderlichen Administrationsarbeiten zur Einführung der Bezahlkarte für Asylsuchende gebunden. Mangels Schnittstelle zur Fachanwendung mussten alle auszugebenden Bezahlkarten händisch in das System eingegeben und mit den entsprechenden Daten der Leistungsberechtigten verbunden werden. In den Kalenderwochen 25 und 26 wurden die Bezahlkarten an mehreren Terminen unterkunftsweise an alle Asylsuchenden ab 14 Jahren ausgegeben. Zum 01.07.2024 wurden die Leistungen erstmals auf die Bezahlkarten überwiesen.

Die Einführung ist mit einem erheblichen Mehraufwand für die Verwaltung verbunden. Überweisungen und Lastschriften an Firmen, die nicht auf der sog. „Whitelist“ des StMI erfasst sind, müssen vom Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten gesondert angelegt und freigegeben werden. Aufgrund von Verständnisschwierigkeiten ist ein erhöhter Informations- und Erklärungsbedarf notwendig. Die Flüchtlings- und Integrationsberatung des Caritasverbandes für die Stadt und den Landkreis Fürth e.V. unterstützt und arbeitet dahingehend eng mit dem Sachgebiet Asyl zusammen. Der tatsächliche Aufwand für die Sozialverwaltung, ebenso wie das Ergebnis der intendierten Wirkung des StMI im Hinblick auf die Bezahlkarte lässt sich m.E. erst gegen Ende des Jahres absehen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anschreiben an die Wohnungsgenossenschaften und ‑gesellschaften

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Antragsnr. AG-Ö/2270/2024)

46. Infobrief vom 23.05.2024 zur Bezahlkarte

Bezahlkarte welcome letter deutsch