Die Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth wird beschlossen.
Die beiliegende Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Rahmen des vom Stadtrat am 15.05.2024 beschlossenen Haushaltskonsolidierungspakets (siehe Käm/1059/2024) soll die Hundesteuer ab 01.01.2025 für Zweit- und Mehrhunde von aktuell 132,00 € auf 180,00 € erhöht werden. Weiterhin wird für Kampfhunde der Hundesteuersatz ebenfalls ab 01.01.2025 auf das 6-fache (792,00 €) erhöht. Bislang wurde der 5-fache Satz erhoben.
Neben den geänderten Steuersätzen enthält die Änderungssatzung auch Ergänzungen zu den Merkzeichen in Schwerbehindertenausweisen, die für eine Steuerbefreiung entscheidend sind. Bereits seit dem Jahr 2018 werden die Merkzeichen „GL“ für Gehörlos und „TBL“ für Taubblindheit bei einem Antrag auf Steuerbefreiung aufgrund einer internen Richtlinie für die Steuerfreiheit nach § 2 Nr. 3 der Hundesteuersatzung berücksichtigt. Die neuen Kennzeichen sollten nun dauerhaft in die Satzung mit aufgenommen werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Mehreinnahmen |
Ca.
33.000 € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. 9000.0220 |
Budget-Nr. 20910 |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Synopse zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 24.07.2024
Satzung zur Änderung der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Fürth vom 24.07.2024