Betreff
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021
Vorlage
StEF/0223/2024
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von 230.205.886,81 EUR festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.323.020,11 EUR ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Werkleitung wird entlastet.

 

2. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von 221.580.350,80 EUR festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.306.917,73 EUR ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Werkleitung wird entlastet.


In Art. 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist i. V. mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Stadtrat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Weiterhin ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth zum 31.12.2020 und zum 31.12.2021 in seinen Sitzungen am 21.09.2022 bzw. 23.08.2023 zur Kenntnis genommen. In diesen Sitzungen sind dem Bau- und Werkausschuss auch die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV GmbH über die Prüfung der genannten Jahresabschlüsse und der Lageberichte zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 vom 31.07.2023 (siehe Anlage) ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.01.2024 beraten worden.

 

Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 sind nun vom Stadtrat endgültig festzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 9 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Fürth fällt es in die Zuständigkeit des Bau- und Werkausschusses dem Stadtrat einen Vorschlag für die Feststellung des Jahresergebnisses, die Behandlung des Ergebnisses und die Entlastung der Werkleitung vorzulegen.

 

Für beide Jahre erfolgt aufgrund der negativen Zinssätze, die als Grundlage für die Berechnung der Eigenkapitalverzinsung herangezogen werden, keine Gewinnausschüttung an die Stadt Fürth.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


             RpA-Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2020 und 2021 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) vom 31.07.2023

             Stellungnahme StEF zum v. g. Bericht

             Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 12.01.2024

             StEF-Jahresabschluss 2020

             StEF-Jahresabschluss 2021