Betreff
Rollsporthalle Wehlauer Straße - Satzung
Vorlage
JgA/0695/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat beschließt die anliegende Satzung für die Rollsporthalle Wehlauer Straße

(RollsporthallenS).

 

 


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entwickelt die Lagerhalle in der Wehlauer Straße 48 zur „Rollsporthalle“ und betreibt diese nach der Fertigstellung in Zusammenarbeit mit dem Verein Skatehub e.V. Hierzu wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen und es steht ein Mitarbeiter der Abteilung Jugendarbeit als Schnittstelle zur Verfügung. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 19.06.2024 hat vom Bericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien/Abteilung Jugendarbeit Kenntnis genommen und befürwortet das weitere Vorgehen der Verwaltung zum geplanten Betrieb der Rollsporthalle.

Mit dem Betrieb der Rollsporthalle verfolgt die Stadt folgende vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien gemäß § 11 SGB VIII aufgestellte Ziele:

An den Interessen junger Menschen anknüpfend werden entwicklungsfördernde Angebote zur Verfügung gestellt, die von den Besuchern und Besucherinnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Die Angebote dienen der Befähigung zur Selbstbestimmung, der gesellschaftlichen Mitverantwortung und dem sozialen Engagement. Im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung dient die Rollsporthalle der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und medienpädagogischen Bildung in jugendgemäßen Formen.

Die Rollsporthalle ist ein Raum für sportlichen, integrativen, interdisziplinären und kulturellen Austausch, in dem sich alle willkommen fühlen und der Platz für neue kreative Projekte bietet. Die Rollsporthalle nutzt die verschiedenen Szene-Sportarten als Medium, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu kommen, Beziehungen zu knüpfen und rollsportorientierte Kinder- und Jugendarbeit leisten zu können.

Die Rollsporthalle dient als Trainings-, Veranstaltungs- und Kommunikationsort für Aktivitäten im Bereich der Rollsportarten mit den Schwerpunkten Kinder- und Jugendkultur und Förderung von Sport und Bewegung.

Sie ist ein inklusiver Ort, an dem sich Personen jeden Alters treffen können, um gemeinsam Rollsportarten wie Skateboard, BMX, Inline-Skaten, WCMX (Rollstuhl-Skaten) und Scooter-Fahren nachzugehen. Sie stellt als geeignete Trainingsstätte ein Angebot an verschiedenen Skate- und Rollsportszenen zur sinnvollen und aktiven Freizeitgestaltung dar und ergänzt somit das bestehende Angebot der Stadt Fürth um eine ganzjährig nutzbare und wetterunabhängige Alternative verschiedener informeller Bewegungspraktiken (Skateboard, BMX, WCMX, Stunt-Scooter, Inliner, etc.).

Die Nutzung der Rollsporthalle ist möglich

-        durch alle an Rollsport Interessierten während der allgemeinen Öffnungszeiten

-        durch Vereine und Gruppen, denen die Rollsporthalle regelmäßig für bestimmte Zeiten überlassen wird, aufgrund eines Mietvertrags.

 

In Abstimmung mit der Kämmerei und dem Rechtsamt wurde diesbezüglich eine Satzung für die „Rollsporthalle“ formuliert. Zur Regelung der Haftung und der Entgelte werden Nutzungsbedingungen und Verträge erstellt.

Von Seiten des Finanzamtes bestehen keine Einwände gegen den vorab übersandten Satzungsentwurf. Bei positivem Beschluss durch den Stadtrat wird dort die Satzung zur Beantragung der Feststellung der Gemeinnützigkeit vorgelegt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Satzung