Der Stadtrat
beschließt die anliegende Satzung für die Rollsporthalle Wehlauer Straße
(RollsporthallenS).
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entwickelt die
Lagerhalle in der Wehlauer Straße 48 zur „Rollsporthalle“ und betreibt diese
nach der Fertigstellung in Zusammenarbeit mit dem Verein Skatehub e.V. Hierzu wird ein Kooperationsvertrag abgeschlossen
und es steht ein Mitarbeiter der Abteilung Jugendarbeit als Schnittstelle zur
Verfügung. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom
19.06.2024 hat vom Bericht des Amtes für Kinder, Jugendliche und
Familien/Abteilung Jugendarbeit Kenntnis genommen und befürwortet das weitere
Vorgehen der Verwaltung zum geplanten Betrieb der Rollsporthalle.
Mit
dem Betrieb der Rollsporthalle verfolgt die Stadt folgende vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien gemäß § 11 SGB VIII aufgestellte Ziele:
An
den Interessen junger Menschen anknüpfend werden entwicklungsfördernde Angebote
zur Verfügung gestellt, die von den Besuchern und Besucherinnen mitbestimmt und
mitgestaltet werden. Die Angebote dienen der Befähigung zur Selbstbestimmung,
der gesellschaftlichen Mitverantwortung und dem sozialen Engagement. Im Rahmen
der außerschulischen Jugendbildung dient die Rollsporthalle der allgemeinen,
politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen und medienpädagogischen
Bildung in jugendgemäßen Formen.
Die
Rollsporthalle ist ein Raum für sportlichen, integrativen, interdisziplinären
und kulturellen Austausch, in dem sich alle willkommen fühlen und der Platz für
neue kreative Projekte bietet. Die Rollsporthalle nutzt die verschiedenen
Szene-Sportarten als Medium, um mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt zu
kommen, Beziehungen zu knüpfen und rollsportorientierte Kinder- und
Jugendarbeit leisten zu können.
Die
Rollsporthalle dient als Trainings-, Veranstaltungs- und Kommunikationsort für
Aktivitäten im Bereich der Rollsportarten mit den Schwerpunkten Kinder- und
Jugendkultur und Förderung von Sport und Bewegung.
Sie ist ein
inklusiver Ort, an dem sich Personen jeden Alters treffen können, um gemeinsam
Rollsportarten wie Skateboard, BMX, Inline-Skaten, WCMX (Rollstuhl-Skaten) und
Scooter-Fahren nachzugehen. Sie stellt als geeignete Trainingsstätte ein
Angebot an verschiedenen Skate- und Rollsportszenen zur sinnvollen und aktiven
Freizeitgestaltung dar und ergänzt somit das bestehende Angebot der Stadt Fürth
um eine ganzjährig nutzbare und wetterunabhängige Alternative verschiedener
informeller Bewegungspraktiken (Skateboard, BMX, WCMX, Stunt-Scooter, Inliner,
etc.).
Die
Nutzung der Rollsporthalle ist möglich
-
durch
alle an Rollsport Interessierten während der allgemeinen Öffnungszeiten
-
durch
Vereine und Gruppen, denen die Rollsporthalle regelmäßig für bestimmte Zeiten
überlassen wird, aufgrund eines Mietvertrags.
In Abstimmung mit der Kämmerei und dem Rechtsamt wurde
diesbezüglich eine Satzung für die „Rollsporthalle“ formuliert. Zur Regelung
der Haftung und der Entgelte werden Nutzungsbedingungen und Verträge erstellt.
Von Seiten des Finanzamtes bestehen keine Einwände gegen den vorab
übersandten Satzungsentwurf. Bei positivem Beschluss durch den Stadtrat wird
dort die Satzung zur Beantragung der Feststellung der Gemeinnützigkeit
vorgelegt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Satzung