Der
Stadtrat befürwortet die Antragstellung beim Bundesprogramm „Demokratie Leben!“
und beschließt vorbehaltlich der Zuschussgewährung, den geforderten städt.
Eigenanteil für die Jahre 2025 bis 2032 weiterhin zur Kofinanzierung der
„Fürther Partnerschaft für Demokratie“ zur Verfügung zu stellen.
Der
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt von der
Antragstellung beim Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ ab 2025 bis 2032 der
Stadt Fürth Kenntnis.
Die
Abteilung Jugendarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien beteiligt
sich seit 2015 am Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Zur Unterstützung wurde
eine lokale
Koordinierungsstelle im Stadtjugendring
Fürth eingerichtet. In
der „Fürther Partnerschaft für Demokratie“ kommen Verantwortliche aus der
kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus Vereinen, Verbänden und
Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten zusammen und entwickeln
gemeinsam einen, auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmten, lokalen
Aktionsplan. Dafür stehen für die Förderperiode 2020-2024 jährlich Euro
14.000,- (10%) städt. Eigenanteil auf der HH-St. 4515.7092.0000 zur Verfügung.
Im Juni 2024 wurde von der Abteilung Jugendarbeit, wie im
Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 19.06.2024 mitgeteilt,
Interesse an der neuen Förderperiode 2025 bis 2032 bekundet:
Für
die Förderung einer Partnerschaft für Demokratie ab 2025 können jährlich
maximal 140.000 Euro beim Bund beantragt werden. Die Zuwendungsempfänger müssen
sich angemessen an der Finanzierung und Gestaltung der Partnerschaften für
Demokratie beteiligen. Für die Bearbeitung der Verwaltungsaufgaben ist eine
halbe vollzeitäquivalente Stelle in der Kommunalverwaltung mit der
erforderlichen Qualifikation inklusive Sachmittel einzubringen. Die Stelle muss
nicht auf eine Person beschränkt sein. Es ist ein „Jugendforum“
(Beteiligungsgremium bestehend aus jungen Menschen) einzurichten, das eine aktive
Beteiligung von Jugendlichen und jungen Menschen an der Ausgestaltung der
Partnerschaft für Demokratie ermöglicht und diese befähigt, eigene Projekte
durch die Mittel des Jugendfonds zu realisieren. Diese vom Fördergeber geforderten Personalkontingente sind
Voraussetzungen für die Bewilligung der Bundesförderung. Die Stadt Fürth
erfüllt diese Bedingungen primär durch die Stellen, die sie im Rahmen des
Partizipationsprojektes „Echt Fürth“ und die Einführung des Jugendrates in der
Abteilung Jugendarbeit geschaffen hat. Gleichwohl wird dies zusätzlich durch
die rechnerische Anrechnung von Arbeitszeit der Abteilungsleitung Jugendarbeit
und der Stelle „Assistenz und Förderangelegenheiten“ ermöglicht. Die
Zusammenarbeit zwischen Stadtjugendring als Fach- und Koordinierungsstelle und
Abteilung Jugendarbeit als „Federführendes Amt“ wird anhand eines
Weiterleitungsvertrages und einer Kooperationsvereinbarung verschriftlicht.
Um
für die „Fürther Partnerschaft für Demokratie“ eine jährliche Förderung in Höhe
von bis zu Euro 140.000,- zu erhalten, ist ein städt. Eigenanteil in
angemessener Höhe erforderlich. Aktuell gibt es noch keine konkreten
Informationen über die neu gefassten Förderrichtlinien ab 2025 bzw. deren
Veröffentlichung. Es wird deshalb von der Regiestelle im Bundesamt für Familie
und zivilgesellschaftliche Aufgaben empfohlen, analog zu den letzten 10 Jahren,
mit 10% zu kalkulieren.
Damit der Förderantrag
gestellt werden kann, muss vorab ein Beschluss des Stadtrates vorgelegt werden,
aus dem hervorgeht, dass für die Jahre 2025-2032 weiterhin ein städt.
Eigenanteil zur Verfügung steht.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
14.000 € p.a. |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
x |
ja |
Hst. 4515.7092.0000 |
Budget-Nr. 51150 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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