Betreff
Bundesprogramm "Demokratie Leben" - Antragstellung
Vorlage
JgA/0696/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Stadtrat befürwortet die Antragstellung beim Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ und beschließt vorbehaltlich der Zuschussgewährung, den geforderten städt. Eigenanteil für die Jahre 2025 bis 2032 weiterhin zur Kofinanzierung der „Fürther Partnerschaft für Demokratie“ zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt von der Antragstellung beim Bundesprogramm „Demokratie Leben!“ ab 2025 bis 2032 der Stadt Fürth Kenntnis.

 


Die Abteilung Jugendarbeit des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien beteiligt sich seit 2015 am Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Zur Unterstützung wurde eine lokale Koordinierungsstelle im Stadtjugendring Fürth eingerichtet. In der „Fürther Partnerschaft für Demokratie“ kommen Verantwortliche aus der kommunalen Politik und Verwaltung sowie Aktive aus Vereinen, Verbänden und Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten zusammen und entwickeln gemeinsam einen, auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmten, lokalen Aktionsplan. Dafür stehen für die Förderperiode 2020-2024 jährlich Euro 14.000,- (10%) städt. Eigenanteil auf der HH-St. 4515.7092.0000 zur Verfügung.

Im Juni 2024 wurde von der Abteilung Jugendarbeit, wie im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 19.06.2024 mitgeteilt, Interesse an der neuen Förderperiode 2025 bis 2032 bekundet:

Für die Förderung einer Partnerschaft für Demokratie ab 2025 können jährlich maximal 140.000 Euro beim Bund beantragt werden. Die Zuwendungsempfänger müssen sich angemessen an der Finanzierung und Gestaltung der Partnerschaften für Demokratie beteiligen. Für die Bearbeitung der Verwaltungsaufgaben ist eine halbe vollzeitäquivalente Stelle in der Kommunalverwaltung mit der erforderlichen Qualifikation inklusive Sachmittel einzubringen. Die Stelle muss nicht auf eine Person beschränkt sein. Es ist ein „Jugendforum“ (Beteiligungsgremium bestehend aus jungen Menschen) einzurichten, das eine aktive Beteiligung von Jugendlichen und jungen Menschen an der Ausgestaltung der Partnerschaft für Demokratie ermöglicht und diese befähigt, eigene Projekte durch die Mittel des Jugendfonds zu realisieren. Diese vom Fördergeber geforderten Personalkontingente sind Voraussetzungen für die Bewilligung der Bundesförderung. Die Stadt Fürth erfüllt diese Bedingungen primär durch die Stellen, die sie im Rahmen des Partizipationsprojektes „Echt Fürth“ und die Einführung des Jugendrates in der Abteilung Jugendarbeit geschaffen hat. Gleichwohl wird dies zusätzlich durch die rechnerische Anrechnung von Arbeitszeit der Abteilungsleitung Jugendarbeit und der Stelle „Assistenz und Förderangelegenheiten“ ermöglicht. Die Zusammenarbeit zwischen Stadtjugendring als Fach- und Koordinierungsstelle und Abteilung Jugendarbeit als „Federführendes Amt“ wird anhand eines Weiterleitungsvertrages und einer Kooperationsvereinbarung verschriftlicht.

Um für die „Fürther Partnerschaft für Demokratie“ eine jährliche Förderung in Höhe von bis zu Euro 140.000,- zu erhalten, ist ein städt. Eigenanteil in angemessener Höhe erforderlich. Aktuell gibt es noch keine konkreten Informationen über die neu gefassten Förderrichtlinien ab 2025 bzw. deren Veröffentlichung. Es wird deshalb von der Regiestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben empfohlen, analog zu den letzten 10 Jahren, mit 10% zu kalkulieren.

Damit der Förderantrag gestellt werden kann, muss vorab ein Beschluss des Stadtrates vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass für die Jahre 2025-2032 weiterhin ein städt. Eigenanteil zur Verfügung steht.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

14.000 € p.a.

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4515.7092.0000

Budget-Nr. 51150

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: