Betreff
Ausweitung des Nürnberger Fahrradverleihsystems VAG_Rad auf die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach | hier: Fürth
Vorlage
SpA/1180/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin dient zur Kenntnis.

 

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat stimmt der Neufassung der Zweckvereinbarung über die Sicherstellung der Mobilität der Bevölkerung durch Ergänzung des ÖPNV um ein öffentliches Fahrradverleihsystem in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach zu und stimmt dem Abschluss zu.

 


Ausgangslage

 

Die Städte Erlangen, Fürth und Schwabach haben mit der Stadt Nürnberg eine Zweckvereinbarung geschlossen, mit der der Stadt Nürnberg die Aufgabe übertragen wurde, auf ihren Stadtgebieten ein Fahrradverleihsystem zu errichten. Die Zweckvereinbarung wurde von der Regierung von Mittelfranken am 19.01.2023 genehmigt und am 26.01.2023 im Mittelfränkischen Amtsblatt 02/2023 bekannt gemacht.

 

 

Aktuelle Entwicklung

 

Im Zuge der Umsetzung der Zweckvereinbarung haben sich sowohl hinsichtlich der Aufgabe, deren steuerlicher Behandlung sowie den Kündigungsfristen Anpassungsbedarfe ergeben, weshalb die Zweckvereinbarung in der als Anlage beigefügten Form neu gefasst werden soll.


Im Einzelnen:

Die Notwendigkeit zur Änderung der Zweckvereinbarung beruht zunächst auf umsatzsteuerrechtlichen Gründen.

Die Parteien sind einvernehmlich davon ausgegangen, dass es sich bei der Zweckvereinbarung über ein öffentliches Fahrradverleihsystem um eine Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr als Teil der kommunalen Daseinsvorsorge handelt und diese Zusammenarbeit nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Mit der Änderung der Zweckvereinbarung soll dies noch einmal klargestellt werden.

Nach § 8 Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 8 Abs. 1 BayÖPNVG sind die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als Aufgabenträger für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf ihrem Gebiet für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zuständig. Nach Art 1 Abs. 3 BayÖPNVG, § 8 Abs. 2 PBefG zählen zum öffentlichen Personennahverkehr auch Individualverkehre mit Taxen oder Mietwagen, soweit sie den Linienverkehr ersetzen, ergänzen oder verdichten. Auch wenn das Fahrrad als umweltverträgliches ressourcenschonendes Fortbewegungsmittel im bayerischen BayÖPNVG nicht explizit erwähnt ist, stellt das Angebot eines Verleihsystems in der multimodalen Wegekette eine ideale Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr dar.

Die Städte nehmen diese Ergänzung des ÖPNV im Rahmen ihrer Zuständigkeit für den öffentlichen Verkehr als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 BayGO wahr und übertragen der Stadt Nürnberg entsprechend den Regelungen in § 8 PBefG und Art. 8 BayÖPNVG in Parallelität zu den Regelungen über den interkommunalen Busverkehr die „Sicherstellung der Mobilität der Bevölkerung durch Ergänzung des ÖPNV um ein öffentliches Fahrradverleihsystem“.

Zur Klarstellung wurde eine Umsatzsteuerklausel aufgenommen mit der zwischen den Parteien festgestellt wird, dass alle Parteien davon ausgehen, dass keine Umsatzsteuer anfällt. Fällt diese aber aufgrund einer nicht mehr anzugreifenden Entscheidung der Finanzbehörden doch an, muss die Umsatzsteuer von den übertragenden Städten getragen werden.

Schließlich wurden die Kündigungsfristen mit den vertraglichen Fristen mit dem gegenwärtigen Betreiber und den dortigen Verlängerungsoptionen synchronisiert, damit im Falle einer Kündigung durch eine Nachbargemeinde genug Zeit bleibt, die Verträge mit dem Betreiber entsprechend nicht zu verlängern.

 

Hinweis:

Stadt Schwabach: Beschluss im Stadtrat am 28.06.2024

Stadt Nürnberg: Beschluss im Verkehrsausschuss am 11.07.2024

Stadt Erlangen: steht noch aus

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

vs.X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

vs. X

nein

 

ja

Mögl. Höhe wurde noch nicht durch VAG kalkuliert     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

  • Anlage 1: ZV_VAGRad24_neu.pdf
  • Anlage 2: ZV_VAGRad24_Vergleichsversion
  • Anlage 3: Klimaprüfung.pdf
  • Anlage 4: Klimaprüfung_Auswertung.pdf