Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
Die Partei Die Linke hat am
23.07.2024 einen Ergänzungsantrag zu TOP Ö9 im Finanz- und Verwaltungsausschuss
am 24.07.2024 gestellt. Der hierbei geäußerte Vorwurf, Eltern hätten keine
Information über die verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten
erhalten, muss ebenso zurückgewiesen werden wie die Behauptung, ein
begleitendes Anschreiben hätte gefehlt.
Zu den Anträgen nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Alle
Eltern, die für ihre Kinder städtische KITA-Betreuung in Anspruch nehmen,
bekommen ein Anschreiben per Mail und persönlich, in dem über
Unterstützungsmöglichkeiten für die KITA-Gebühren und Essensgelder aufgeklärt
wird. Dabei wird insbesondere auf die Ausweitung des Wohngeldanspruchs und die
damit einhergehende Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket
zu erhalten hingewiesen.
Das
Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule (KITA-GTS) ist aktuell damit
befasst, für alle betroffenen Eltern von Gebührenerhöhungen und für neu
angemeldete Kinder einen Bescheid zu erstellen, der per Post zugestellt wird.
Letztlich werden für rund 1.750 Kinder entsprechende Bescheide erstellt und
verschickt. In diesen gibt es den Hinweis auf die Möglichkeit, dass über das
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf Antrag die Gebühren ganz oder
teilweise übernommen werden können sowie ein Verweis auf den Essenszuschuss (s.
Anlage 1 gelb markiert).
Darüber
hinaus wurde, wie im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom
17.04.2024 sowie vom 19.06.2024 bereits berichtet, bei Neuanmeldungen auf
Unterstützungsmöglichkeiten für Familien hingewiesen. Im Rahmen der
Vertragsgespräche wird neben der Möglichkeit zur (teilweisen) Übernahme von
Kita-Gebühren auch auf die Unterstützung durch das Bildung- und Teilhabe-Paket
hingewiesen. Zugleich wird auf andere Unterstützungsmöglichkeiten verwiesen.
In
allen städt. Kindertageseinrichtungen liegen Flyer der Familienkasse aus (s.
Anlage 2) oder werden, sofern sich ein Bedarf abzeichnet, den
Personensorgeberechtigten ausgehändigt. Zudem gibt es einen Flyer des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Verweis auf die wirtschaftliche
Jugendhilfe (s. Anlage 3), der Eltern zur Verfügung steht.
Ergänzend
hierzu hängt in allen städt. Kindertageseinrichtungen gut sichtbar ein Aushang
mit QR-Codes zu entsprechenden städt. Internetseiten, z.B. dem Antragsverfahren
für die Gebührenübernahme bzw. zu anderen Stellen, die für die finanzielle
Unterstützung von Familien verantwortlich sind (s. Anlage 4).
In der
Buchhaltung und im Mahnwesen von KITA-GTS werden diese
Unterstützungsmöglichkeiten ebenfalls den Personensorgeberechtigten, ob bei
Nachfragen am Telefon oder bei persönlicher Vorsprache nahegebracht und auf
entsprechende Stellen mit Kontaktdaten verwiesen. Sollten Familien nach Erhalt
des Bescheides Fragen haben, werden diese unmittelbar beantwortet.
Für
alle darüberhinausgehende Beratungen ist die Kindertagesbetreuung letztlich
nicht zuständig. Kita-Leitungen oder päd. Personal können schon aus zeitlichen
Gründen keine wirtschaftliche Beratung anbieten. Dies gehört auch nicht zu den
Aufgaben des Personals einer Kindertageseinrichtung. Es wird verwiesen an die
Fachstellen, die Experten für die jeweiligen Themen sind.
Zu 2.:
Die
Beschäftigten/Leitungen aus städtischen (ggf. auch darüber hinaus) Kitas werden
abgefragt, inwiefern sie für sich Bedarf für Schulungen/Informationen über die
verschiedenen und z.T. komplexen Unterstützungsmöglichkeiten sehen.
Alle
Leitungen sind über die Unterstützungsmöglichkeiten und entsprechende Stellen
informiert worden. Zudem wurde der Aushang von KITA-GTS im Rahmen einer
Abteilungsbesprechung ausgehändigt bzw. verschickt.
Die
Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sind nicht in der Lage fundierte
wirtschaftliche Beratung durchzuführen. Dafür gibt es Fachstellen, an die
verwiesen werden kann. Im Zweifel können sich Familien an den
Bezirkssozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wenden, der
über etwaige Hilfemaßnahmen fundiert aufklären kann. Bei einer lückenhaften
Beratung durch Kita-Mitarbeitende könnten sich Ansprüche an den Träger ergeben,
der in der Folge einräumen müsste, dass entsprechende Sach- und Fachkenntnisse
nicht vollumfänglich vorhanden gewesen sind.
Um
rechtsicher beraten zu können, bedürfte es nicht nur einer einmaligen Schulung,
sondern vielmehr müsste über alle gesetzlichen Neuerungen entsprechend
aufgeklärt und somit vermutlich das Personal jährlich nachgeschult werden. Die
hierfür erforderlichen Ressourcen werden aktuell in die Fort- und Weiterbildung
zu Themenbereichen der päd. Arbeit, der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
mit den Eltern, des Umgangs mit päd. Herausforderungen sowie der eigenen
Resilienz investiert. Hier warten Jahr für Jahr große und z.T. neue
Herausforderungen auf das Personal der Kindertageseinrichtungen, denen
erfolgreich zu begegnen ist.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Auszug Kita-Gebührenbescheid
Anlage 2: Infoflyer Familienkasse
Anlage 3: Infoflyer Wirtschaftliche Jugendhilfe
Anlage 4: Infoflyer Unterstützungsmaßnahmen mit QR-Codes