Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.


Die Partei Die Linke hat am 23.07.2024 einen Ergänzungsantrag zu TOP Ö9 im Finanz- und Verwaltungsausschuss am 24.07.2024 gestellt. Der hierbei geäußerte Vorwurf, Eltern hätten keine Information über die verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten erhalten, muss ebenso zurückgewiesen werden wie die Behauptung, ein begleitendes Anschreiben hätte gefehlt.

 

Zu den Anträgen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:

Alle Eltern, die für ihre Kinder städtische KITA-Betreuung in Anspruch nehmen, bekommen ein Anschreiben per Mail und persönlich, in dem über Unterstützungsmöglichkeiten für die KITA-Gebühren und Essensgelder aufgeklärt wird. Dabei wird insbesondere auf die Ausweitung des Wohngeldanspruchs und die damit einhergehende Möglichkeit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket zu erhalten hingewiesen.

 

Das Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule (KITA-GTS) ist aktuell damit befasst, für alle betroffenen Eltern von Gebührenerhöhungen und für neu angemeldete Kinder einen Bescheid zu erstellen, der per Post zugestellt wird. Letztlich werden für rund 1.750 Kinder entsprechende Bescheide erstellt und verschickt. In diesen gibt es den Hinweis auf die Möglichkeit, dass über das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien auf Antrag die Gebühren ganz oder teilweise übernommen werden können sowie ein Verweis auf den Essenszuschuss (s. Anlage 1 gelb markiert).

Darüber hinaus wurde, wie im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten vom 17.04.2024 sowie vom 19.06.2024 bereits berichtet, bei Neuanmeldungen auf Unterstützungsmöglichkeiten für Familien hingewiesen. Im Rahmen der Vertragsgespräche wird neben der Möglichkeit zur (teilweisen) Übernahme von Kita-Gebühren auch auf die Unterstützung durch das Bildung- und Teilhabe-Paket hingewiesen. Zugleich wird auf andere Unterstützungsmöglichkeiten verwiesen.

In allen städt. Kindertageseinrichtungen liegen Flyer der Familienkasse aus (s. Anlage 2) oder werden, sofern sich ein Bedarf abzeichnet, den Personensorgeberechtigten ausgehändigt. Zudem gibt es einen Flyer des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien mit dem Verweis auf die wirtschaftliche Jugendhilfe (s. Anlage 3), der Eltern zur Verfügung steht.

Ergänzend hierzu hängt in allen städt. Kindertageseinrichtungen gut sichtbar ein Aushang mit QR-Codes zu entsprechenden städt. Internetseiten, z.B. dem Antragsverfahren für die Gebührenübernahme bzw. zu anderen Stellen, die für die finanzielle Unterstützung von Familien verantwortlich sind (s. Anlage 4).

In der Buchhaltung und im Mahnwesen von KITA-GTS werden diese Unterstützungsmöglichkeiten ebenfalls den Personensorgeberechtigten, ob bei Nachfragen am Telefon oder bei persönlicher Vorsprache nahegebracht und auf entsprechende Stellen mit Kontaktdaten verwiesen. Sollten Familien nach Erhalt des Bescheides Fragen haben, werden diese unmittelbar beantwortet.

Für alle darüberhinausgehende Beratungen ist die Kindertagesbetreuung letztlich nicht zuständig. Kita-Leitungen oder päd. Personal können schon aus zeitlichen Gründen keine wirtschaftliche Beratung anbieten. Dies gehört auch nicht zu den Aufgaben des Personals einer Kindertageseinrichtung. Es wird verwiesen an die Fachstellen, die Experten für die jeweiligen Themen sind.

 

Zu 2.:

Die Beschäftigten/Leitungen aus städtischen (ggf. auch darüber hinaus) Kitas werden abgefragt, inwiefern sie für sich Bedarf für Schulungen/Informationen über die verschiedenen und z.T. komplexen Unterstützungsmöglichkeiten sehen.

 

Alle Leitungen sind über die Unterstützungsmöglichkeiten und entsprechende Stellen informiert worden. Zudem wurde der Aushang von KITA-GTS im Rahmen einer Abteilungsbesprechung ausgehändigt bzw. verschickt.

Die Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sind nicht in der Lage fundierte wirtschaftliche Beratung durchzuführen. Dafür gibt es Fachstellen, an die verwiesen werden kann. Im Zweifel können sich Familien an den Bezirkssozialdienst des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien wenden, der über etwaige Hilfemaßnahmen fundiert aufklären kann. Bei einer lückenhaften Beratung durch Kita-Mitarbeitende könnten sich Ansprüche an den Träger ergeben, der in der Folge einräumen müsste, dass entsprechende Sach- und Fachkenntnisse nicht vollumfänglich vorhanden gewesen sind.

Um rechtsicher beraten zu können, bedürfte es nicht nur einer einmaligen Schulung, sondern vielmehr müsste über alle gesetzlichen Neuerungen entsprechend aufgeklärt und somit vermutlich das Personal jährlich nachgeschult werden. Die hierfür erforderlichen Ressourcen werden aktuell in die Fort- und Weiterbildung zu Themenbereichen der päd. Arbeit, der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern, des Umgangs mit päd. Herausforderungen sowie der eigenen Resilienz investiert. Hier warten Jahr für Jahr große und z.T. neue Herausforderungen auf das Personal der Kindertageseinrichtungen, denen erfolgreich zu begegnen ist.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Auszug Kita-Gebührenbescheid

Anlage 2: Infoflyer Familienkasse

Anlage 3: Infoflyer Wirtschaftliche Jugendhilfe

Anlage 4: Infoflyer Unterstützungsmaßnahmen mit QR-Codes