Der Bau- und Werkausschuss hat den Zwischenbericht der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zum 30.06.2024 zur Kenntnis genommen.
Nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) i. V. m. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-STEF) hat die Werkleitung den Werkausschuss und den Oberbürgermeister halbjährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu unterrichten.
Anmerkung zur
anstehenden Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2025-2028:
Verschiedene Faktoren haben dazu geführt, dass bereits im Jahr 2023 die
Schmutzwassergebühr nicht ausreichend war, um die Kosten zu decken.
Durch den Tarifabschluss für 2023 und 2024 haben sich im Bereich der Personalkosten Mehraufwendungen von etwa 10 % jährlich ergeben.
Die seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine stark gestiegenen Energiepreise führen in einem energieintensiven Bereich wie der Abwasserbeseitigung zu signifikant höheren Aufwendungen. Auch die Abschreibungen sind aufgrund der früheren als bei der Kalkulation der Gebühren angenommenen Fertigstellung der mechanischen Reinigungsstufe höher ausgefallen. Diese Effekte haben gravierende Auswirkungen auf die Gebühr, was dazu geführt hat, dass sich bereits in der Nachkalkulation für 2023 eine Unterdeckung von etwa 3.900.000 € ergab, die nur zum Teil durch die Überdeckung des vorangegangenen Zeitraumes ausgeglichen werden konnte. Es verblieb eine Unterdeckung von ca. 3.200.000 €.
Im Jahr 2024 wird sich ebenfalls eine Unterdeckung ergeben. Im Bereich Schmutzwasser wird diese voraussichtlich bei etwa 6.300.000 € und im Bereich Niederschlagswasser nach Auflösung der Überdeckung bei etwa 60.000 € liegen.
Momentan ist die Unterdeckung durch Kassenkredit finanziert. Diese Fehlbeträge müssen in der neuen Gebührenkalkulation 2025-2028 ausgeglichen werden, um den Kassenkredit zurückzahlen zu können.
Darüber hinaus liegt sowohl im Bereich der Abwasserreinigung als auch im Bereich Kanalnetz ein enormer Investitions- und Sanierungsstau vor. Auszahlungen für Neuinvestitionen fließen zwar nicht direkt in den Erfolgsplan ein, jedoch sukzessive nach Fertigstellung durch zusätzliche Aufwendungen für Abschreibungen. Da neue Investitionen durch Darlehen finanziert werden, ergeben sich hieraus höhere Zinsaufwendungen, die erfolgswirksam sind und sich somit auf die Gebühr auswirken.
Im Hinblick auf den Wirtschaftsplan 2025 ist erkennbar, dass
die Deckung der laufenden Kosten sowie die Tilgung der laufenden und geplanten
Darlehen im Planungszeitraum nur durch eine wesentliche Anhebung sowohl der
Schmutzwassergebühr als auch der Niederschlagswassergebühr gewährleistet werden
kann. Die neue Gebührensatzung für den Gebührenzeitraum 2025 bis 2028 wird
derzeit erarbeitet und dem BWA und Stadtrat in Kürze zur Beschlussfassung
vorgelegt und wird mit dem Kalenderjahr 2025 in Kraft treten.
Der als Anlage enthaltene Zwischenbericht zum 30.06.2024 wird zur Kenntnis gegeben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Zwischenbericht 30.06.2024 final