Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. XXIV entlang des Eschenaugrabens und der Straße am Europakanal "Sportcampus TV Fürth 1860" Hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
SpA/1186/2024
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Der Bau- und Werksausschuss nimmt die Ausführungen des Baureferates zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. XXIV entlang des Eschenaugrabens und der Straße am Europakanal „Sportcampus TV Fürth 1860“ zu beschließen.

 


Ausgangslage

 

Das Gelände des TV Fürth 1860 e.V. befindet sich an der Coubertinstraße in Oberfürberg und besteht aus einer Dreifachturnhalle mit Tribüne, Bühne, vier Kegelbahnen, einem Aikido-Dojo, Umkleiden, Kursräumen sowie einer Gaststätte, darüber hinaus der Geschäftsstelle mit Judohalle, weiteren Umkleiden, einer Tennishalle und einer Leichtathletik-Arena mit einem Fußballplatz sowie einem Bootshaus mit Funktionsbereich und einer Tennisanlage mit Clubheim.

 

Da die Gebäude und Außenanlagen aus den 1970er und 1980er Jahren auf das Ende ihrer Nutzungsdauer zugehen, zeigen sie an vielen Stellen altersbedingte Mängel und Bauschäden. So weisen die Gebäude unter anderem Undichtigkeiten an Dach, Fassade und Leitungen auf, regelmäßig ereignen sich Ausfälle der Heizung und Wasserversorgung. Auch energetisch sind die Gebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand, weshalb die Unterhaltskosten zum Teil erheblich sind. Daher soll in vier Bauabschnitten ein Ersatzneubau entstehen.

 

 

Aufstellungsbeschluss für vorhabenbezogenen B-Plan

 

Um Baurecht für einen Ersatzneubau des Sportzentrums auf dem im baurechtlichen Außenbereich gelegenen Gelände des TV Fürth 1860 e.V. zu schaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden, der für den betroffenen Bereich ein Sondergebiet „Sportcampus“ als Art der baulichen Nutzung festsetzt.

 

Der TV Fürth 1860 e.V. wird bei einem zeitnahen Umbau des Vereinsgeländes mit Fördermittel unterstützt. Dem Ausbauvorhaben des TV Fürth 1860 wurde bereits durch mehrere Beschlüsse des Stadtrats zugestimmt. 

 

Damit erste Gespräche mit Planungsbüros möglich sind, stellt der Aufstellungsbeschluss eine wichtige Grundlage dar.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXIV

Anlage 2: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Kennzeichnung des vorgesehenen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. XXIV