Der Ausschuss hat Kenntnis vom Prüfauftrag des Stadtrates Stephan Eichmann und der Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung.
Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt an der bisherigen Einzelfallbetrachtung bei Nachrüstungswünschen festzuhalten. Eine systematische Erfassung und Prüfung von potentiellen Nachrüstungsflächen im gesamten Stadtgebiet ist nicht erforderlich.
Anlass
Mit
Schreiben vom 23.07.2024 stellt Herr Stadtrat Eichmann den Antrag, zu prüfen,
ob und inwieweit die bestehenden Spielplätze mit Spielgeräten nachverdichtet
werden können.
Daueraufgabe „Öffentlichen Spielplätze“
Die
Neuanlage von öffentlichen Spielplätzen, die Generalsanierung bestehender
Spielplätze, die Ersatzbeschaffung von nicht mehr verkehrssicheren Spielgeräten
und die Nachrüstung verschiedener Einzelelemente auf bestehenden Spielplätzen
ist seit Neuaufbau der Planungsabteilung im Grünflächenamt Ende der
1990er-Jahre Dauer- und auch Schwerpunktaufgabe des Grünflächenamts.
Von
1998 bis heute wurden im Stadtgebiet 27 neue Kinderspielplätze geschaffen, 27
bestehende Kinderspielplätze general- oder teil-saniert und an rund 60
Standorten Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen durchgeführt. Hierfür wurden
in diesem Zeitraum rund 6,5 Mio. € städtischer Haushaltsmittel eingesetzt, also
jährlich im Mittel 250 T€.
Aktuell
stehen die Generalsanierung der Kinderspielplätze Eichenhain (2025), Regelsbacher
Straße (2025), Friedensanlage (2026) und die Neuanlage der Spielplätze
Hartmut-Träger-Straße (2025) und Dambacher Straße (2026) an.
Ersatzbeschaffung
Seit 2019 nimmt die
Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, also der in der Regel gleichwertige Ersatz
von verbrauchten und wirtschaftlich nicht mehr rentabel zu reparierenden
Spielgeräten breiteren Raum ein als in den Jahren davor. Dies liegt im
Wesentlichen daran, dass die ersten generalsanierten Spielplätze aus den
2000er-Jahren zwischenzeitlich ein Alter erreicht haben, die
Ersatzbeschaffungen notwendig machen, weil Spielgeräte nach 15-25 Jahren
„verbraucht“ sind. Von 2019 bis 2024 wurden auf insgesamt knapp 30 Standorten
umfangreiche Ersatzbeschaffungen mit einem Volumen von knapp einer Million Euro
durchgeführt.
Im Gegensatz zu früheren Jahren legt das Grünflächenamt dabei größten Wert darauf, dass Geräte nur dann abgebaut werden, wenn ein zeitnaher Ersatz möglich ist. Durch die deutliche Verstärkung der Eigenleistung durch Mitarbeitende des Grünflächenamts bei der Gerätemontage lässt sich dies auch zwischenzeitlich leichter steuern als bei der vollständigen Ausführung durch Fremdfirmen.
Die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten hat deutlichen Vorrang gegenüber Nachrüstungen auf öffentlichen Kinderspielplätzen.
Nachrüstungen
Nachrüstungswünsche kommen in der
Regel aus der Bürgerschaft. Jede einzelne Anfrage wird vom Grünflächenamt
geprüft und auf die technische und finanzielle Möglichkeit abgeklärt,
beantwortet und ggfs. umgesetzt.
Aktuell wurde am Kinderspielplatz Hans-Sachs-Straße auf Anregung aus der Elternschaft der benachbarten Grundschule eine Kombinationsspielgerät nachgerüstet. Am Kinderspielplatz Atzenhof prüft das Grünflächenamt ebenfalls die Möglichkeit einer Nachrüstung auf Anwohnerwunsch.
Schwerpunkt der Nachrüstungen der letzten Jahre sind allerdings die sogenannten U36-Bereiche, also Spielflächen, die sich mit ihrem Spielangebot speziell an Kinder bis drei Jahre wenden. Obschon die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth das Benutzungsalter bei Kinderspielplätzen von drei bis 14 Jahren vorgibt, sind solche U36-Bereiche auf öffentlichen Kinderspielplätzen nach Auffassung des Baureferats/Grünflächenamts wichtig und müssen möglichst flächendeckend geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt bei Nachrüstungen, der ebenfalls aus der Bürgerschaft an die Verwaltung herangetragen wird, sind Sonnenschutzeinrichtungen auf Kinderspielplätzen und die Ausstattung möglichst vieler Standorte mit Sandspielzeugkisten. Bereits 15 Standorte sind mit solchen Kisten ausgestattet, weitere zehn Standorte folgen in Kürze. Eine Sandspielzeugkiste liegt mit Befüllung und Beschilderung zwischenzeitlich bei rd. 500 €.
Der Nachrüstung von Spielgeräten sind oftmals räumliche Grenzen gesetzt. Spielgeräte brauchen in der Regel einen allseitigen Freiraum von zwei Metern. In diesem „Sicherheitsraum“ dürfen keine anderen aufgehenden Bauteile oder sonstige Einbauten stehen. Auch sind zwischen den einzelnen Spielgeräten entsprechende Trassen freizuhalten, damit die Pflegefahrzeuge die Spielbereiche beispielsweise beim Austausch oder der Ergänzung von Fallschutzmaterialien anfahren können oder die Hubsteiger der Baumpflege den Baumbestand erreichen.
Es war und ist auch immer noch Intention des Grünflächenamts nicht die ganze Spielplatzfläche mit Spielgeräte zuzustellen, sondern auch naturnahe Bereiche wie Rasen- oder Wiesenflächen oder Gehölzbestände für das „freie Spiel“ zuzulassen.
Schließlich gibt es auch rechtliche Vorgaben, die Nachrüstungen einschränken oder nicht zulassen. Beispielsweise wird aufgrund der Lage im Überschwemmungsbereich und im Landschaftsschutzgebiet eine Ausweitung des Mehrgenerationenspielplatzes aus naturschutz- und wasserrechtlicher Sicht nicht zugestimmt.
Haushaltsrechtlicher Aspekt
Für die Generalsanierung,
Ersatzbeschaffung und Nachrüstung öffentlicher Spielplätze stehen dem
Baureferat/Grünflächenamt im Vermögenshaushalt seit 2020 eine jährliche
Pauschale von 200 T€ zur Verfügung, bis 2019 waren es 100 T€. Im Haushalt 2024
wurde die Pauschale erstmalig auf 300 T€ erhöht, gleichzeitig aber im Zuge der
Haushaltskonsolidierung um 5% auf 285.000 € gekürzt. Selbst der
zwischenzeitlich um 85 T€ erhöhte Pauschalansatz ist bei knapp 100 Standorten
mit über 500 Spielgeräten nicht üppig. Die Generalsanierung von Spielplätzen
liegt zwischenzeitlich bei deutlich über 200 €/m² und ansprechende und
vielseitige Spielgeräte, die über Bockrutsche, Schaukel oder Wipptier
hinausgehen, sind kaum unter 15 T€ zu haben.
Diese Pauschale noch zusätzlich mit systematischer Nachrüstung zu belasten, ginge zu Lasten von Generalsanierungen und Ersatzbeschaffungen. Eine zusätzliche Pauschale für Nachrüstungen in Höhe von 50-100 T€ p.a. erscheint aus heutiger Sicht unrealistisch.
Die Spielplatzpauschale 2024 ist weitgehend aufgebraucht bzw. durch Aufträge gebunden, bei der Pauschale 2025 sind bereits gem. Projektgenehmigung durch den Stadtrat 100 T€ zur Verstärkung der Haushaltsstelle für die Generalsanierung des Kinderspielplatzes Eichenhain vorgemerkt.
Fazit
Das
Baureferat schlägt vor, dass das Grünflächenamt die bisherige Praxis bei
Nachrüstungen jeweils ein Einzelfall beibehalten soll und eine systematische
Prüfung und Erfassung von potentiellen Nachrüstungsflächen im gesamten
Stadtgebiet daher entbehrlich ist.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Antrag vom 23.07.2024