Betreff
Vorlag zum Antrag von StR Eichmann - Ausbau Spielplätze
Vorlage
GrfA/0173/2024
Aktenzeichen
--
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Prüfauftrag des Stadtrates Stephan Eichmann und der Sachverhaltsdarstellung der Verwaltung.

 

Das Baureferat/Grünflächenamt wird beauftragt an der bisherigen Einzelfallbetrachtung bei Nachrüstungswünschen festzuhalten. Eine systematische Erfassung und Prüfung von potentiellen Nachrüstungsflächen im gesamten Stadtgebiet ist nicht erforderlich.


Anlass

 

Mit Schreiben vom 23.07.2024 stellt Herr Stadtrat Eichmann den Antrag, zu prüfen, ob und inwieweit die bestehenden Spielplätze mit Spielgeräten nachverdichtet werden können.

 

Daueraufgabe „Öffentlichen Spielplätze“

Die Neuanlage von öffentlichen Spielplätzen, die Generalsanierung bestehender Spielplätze, die Ersatzbeschaffung von nicht mehr verkehrssicheren Spielgeräten und die Nachrüstung verschiedener Einzelelemente auf bestehenden Spielplätzen ist seit Neuaufbau der Planungsabteilung im Grünflächenamt Ende der 1990er-Jahre Dauer- und auch Schwerpunktaufgabe des Grünflächenamts.

 

Von 1998 bis heute wurden im Stadtgebiet 27 neue Kinderspielplätze geschaffen, 27 bestehende Kinderspielplätze general- oder teil-saniert und an rund 60 Standorten Ersatzbeschaffungen und Nachrüstungen durchgeführt. Hierfür wurden in diesem Zeitraum rund 6,5 Mio. € städtischer Haushaltsmittel eingesetzt, also jährlich im Mittel 250 T€.

 

Aktuell stehen die Generalsanierung der Kinderspielplätze Eichenhain (2025), Regelsbacher Straße (2025), Friedensanlage (2026) und die Neuanlage der Spielplätze Hartmut-Träger-Straße (2025) und Dambacher Straße (2026) an.

 

Ersatzbeschaffung

Seit 2019 nimmt die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten, also der in der Regel gleichwertige Ersatz von verbrauchten und wirtschaftlich nicht mehr rentabel zu reparierenden Spielgeräten breiteren Raum ein als in den Jahren davor. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die ersten generalsanierten Spielplätze aus den 2000er-Jahren zwischenzeitlich ein Alter erreicht haben, die Ersatzbeschaffungen notwendig machen, weil Spielgeräte nach 15-25 Jahren „verbraucht“ sind. Von 2019 bis 2024 wurden auf insgesamt knapp 30 Standorten umfangreiche Ersatzbeschaffungen mit einem Volumen von knapp einer Million Euro durchgeführt.

 

Im Gegensatz zu früheren Jahren legt das Grünflächenamt dabei größten Wert darauf, dass Geräte nur dann abgebaut werden, wenn ein zeitnaher Ersatz möglich ist. Durch die deutliche Verstärkung der Eigenleistung durch Mitarbeitende des Grünflächenamts bei der Gerätemontage lässt sich dies auch zwischenzeitlich leichter steuern als bei der vollständigen Ausführung durch Fremdfirmen.

 

Die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten hat deutlichen Vorrang gegenüber Nachrüstungen auf öffentlichen Kinderspielplätzen.

 

Nachrüstungen

Nachrüstungswünsche kommen in der Regel aus der Bürgerschaft. Jede einzelne Anfrage wird vom Grünflächenamt geprüft und auf die technische und finanzielle Möglichkeit abgeklärt, beantwortet und ggfs. umgesetzt.

 

Aktuell wurde am Kinderspielplatz Hans-Sachs-Straße auf Anregung aus der Elternschaft der benachbarten Grundschule eine Kombinationsspielgerät nachgerüstet. Am Kinderspielplatz Atzenhof prüft das Grünflächenamt ebenfalls die Möglichkeit einer Nachrüstung auf Anwohnerwunsch.

 

Schwerpunkt der Nachrüstungen der letzten Jahre sind allerdings die sogenannten U36-Bereiche, also Spielflächen, die sich mit ihrem Spielangebot speziell an Kinder bis drei Jahre wenden. Obschon die Grünanlagensatzung der Stadt Fürth das Benutzungsalter bei Kinderspielplätzen von drei bis 14 Jahren vorgibt, sind solche U36-Bereiche auf öffentlichen Kinderspielplätzen nach Auffassung des Baureferats/Grünflächenamts wichtig und müssen möglichst flächendeckend geschaffen werden.

 

Ein weiterer Schwerpunkt bei Nachrüstungen, der ebenfalls aus der Bürgerschaft an die Verwaltung herangetragen wird, sind Sonnenschutzeinrichtungen auf Kinderspielplätzen und die Ausstattung möglichst vieler Standorte mit Sandspielzeugkisten. Bereits 15 Standorte sind mit solchen Kisten ausgestattet, weitere zehn Standorte folgen in Kürze. Eine Sandspielzeugkiste liegt mit Befüllung und Beschilderung zwischenzeitlich bei rd. 500 €.

 

Der Nachrüstung von Spielgeräten sind oftmals räumliche Grenzen gesetzt. Spielgeräte brauchen in der Regel einen allseitigen Freiraum von zwei Metern. In diesem „Sicherheitsraum“ dürfen keine anderen aufgehenden Bauteile oder sonstige Einbauten stehen. Auch sind zwischen den einzelnen Spielgeräten entsprechende Trassen freizuhalten, damit die Pflegefahrzeuge die Spielbereiche beispielsweise beim Austausch oder der Ergänzung von Fallschutzmaterialien anfahren können oder die Hubsteiger der Baumpflege den Baumbestand erreichen.

 

Es war und ist auch immer noch Intention des Grünflächenamts nicht die ganze Spielplatzfläche mit Spielgeräte zuzustellen, sondern auch naturnahe Bereiche wie Rasen- oder Wiesenflächen oder Gehölzbestände für das „freie Spiel“ zuzulassen.

 

Schließlich gibt es auch rechtliche Vorgaben, die Nachrüstungen einschränken oder nicht zulassen. Beispielsweise wird aufgrund der Lage im Überschwemmungsbereich und im Landschaftsschutzgebiet eine Ausweitung des Mehrgenerationenspielplatzes aus naturschutz- und wasserrechtlicher Sicht nicht zugestimmt.

 

Haushaltsrechtlicher Aspekt

Für die Generalsanierung, Ersatzbeschaffung und Nachrüstung öffentlicher Spielplätze stehen dem Baureferat/Grünflächenamt im Vermögenshaushalt seit 2020 eine jährliche Pauschale von 200 T€ zur Verfügung, bis 2019 waren es 100 T€. Im Haushalt 2024 wurde die Pauschale erstmalig auf 300 T€ erhöht, gleichzeitig aber im Zuge der Haushaltskonsolidierung um 5% auf 285.000 € gekürzt. Selbst der zwischenzeitlich um 85 T€ erhöhte Pauschalansatz ist bei knapp 100 Standorten mit über 500 Spielgeräten nicht üppig. Die Generalsanierung von Spielplätzen liegt zwischenzeitlich bei deutlich über 200 €/m² und ansprechende und vielseitige Spielgeräte, die über Bockrutsche, Schaukel oder Wipptier hinausgehen, sind kaum unter 15 T€ zu haben.

 

Diese Pauschale noch zusätzlich mit systematischer Nachrüstung zu belasten, ginge zu Lasten von Generalsanierungen und Ersatzbeschaffungen. Eine zusätzliche Pauschale für Nachrüstungen in Höhe von 50-100 T€ p.a. erscheint aus heutiger Sicht unrealistisch.

 

Die Spielplatzpauschale 2024 ist weitgehend aufgebraucht bzw. durch Aufträge gebunden, bei der Pauschale 2025 sind bereits gem. Projektgenehmigung durch den Stadtrat 100 T€ zur Verstärkung der Haushaltsstelle für die Generalsanierung des Kinderspielplatzes Eichenhain vorgemerkt.

 

Fazit

Das Baureferat schlägt vor, dass das Grünflächenamt die bisherige Praxis bei Nachrüstungen jeweils ein Einzelfall beibehalten soll und eine systematische Prüfung und Erfassung von potentiellen Nachrüstungsflächen im gesamten Stadtgebiet daher entbehrlich ist.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag vom 23.07.2024