Der Ausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer
2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben
zum vorgelegten Entwurf für die Neuerrichtung eines Allwetterplatzes 20/28 m
mit einem Gesamtkostenansatz von 240.000 EUR.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsplanung sowie
das schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren und den FAG-Förderantrag
einzureichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsstelle
2111.9503.0000 um 40.000 € aus der Haushaltsstelle 2954.9506.0000 zu verstärken
und gleichzeitig die Freigabe nach Ziffer 6.1 VVHpl zu beantragen.
Planungsanlass
Auf
dem Schulgelände der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße besteht südlich der
Turnhalle ein „Rasenspielfeld“ und eine zwei-bahnige Weitsprunganlage.
Das
bestehende „Rasenspielfeld“ ist der aktuellen Nutzungsintensität nicht mehr
gewachsen. Eine geschlossene Grasnarbe kann sich unter den dort vorherrschenden
Bedingungen in Verbindung mit den Einflüssen des Klimawandels nicht mehr
regenerieren. Es zeigt sich immer wieder, dass Steine, Unrat und Glasscherben
sich bis zur Oberfläche durcharbeiten und zu Verletzungsgefahren führen.
Die
Schulleitung weist schon seit Jahren auf diesen unbefriedigenden Zustand hin.
Da eine Sanierung der Rasenfläche nicht zielführend ist, hat das
Baureferat/Grünflächenamt vorgeschlagen, dort einen Allwetterplatz mit den
Abmessungen 20 x 28 m gemäß den einschlägigen Schulbaurichtlinien zu errichten
und die bestehende Weitsprunganlage aufzulösen.
Im
Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 wurden die notwendigen Mittel in den
Haushalt 2024 eingestellt und das Baureferat beauftragt, die Planungs- und
Bauleistungen durchzuführen.
Entwurfsbeschreibung
Der
Planungsumgriff befindet sich im südwestlichen Eck des Flurstücks Nr. 794/3,
Gmkg. Fürth. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Turnhalle mit nach
Süden angebautem Gerätelager und der Pausenhof als größere asphaltierte Fläche
mit Verkehrsübungsplatz sowie zahlreichen altersgruppengerechten Spielgeräten.
Entlang
der südlichen Grenze des Flurstücks befindet sich aktuell noch eine zweibahnige
Laufbahn mit angegliederter Sprunggrube. Diese sollen im Zuge der Maßnahme
entfernt werden, einschließlich der vorhandenen künstlichen Aufschüttung, auf
der die Laufbahn situiert ist. Alle anderen Angebote bleiben unverändert
erhalten.
Die
Planung sieht die Errichtung eines Allwetterplatzes mit den Abmessungen 20 x 28
m mit den üblichen Spielfeldlinierungen und Ausstattungen vor. Gegenüber den
angrenzenden Bewegungsflächen erfolgt die Errichtung eines Ballfangzaunes.
Entlang
der südlichen Grenze zum benachbarten Privatgrundstück wird eine freiwachsende
Hecke mit einheimischen Gehölzen gepflanzt.
Zur
fußläufigen Erschließung der neuen Sportflächen werden vorhandene Wegeflächen
zweckmäßig ergänzt.
Es
erfolgt kein Eingriff in den durch Baumschutzverordnung geschützten
Baumbestand. Während der Bauphase wird der Baumbestand entsprechend geschützt.
Abstimmung und Instruktion
Die
vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt
Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und
Pflegern mit Verfügung vom 29.07.2024 instruiert. Es wurden gegen die
vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.
Das
Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz/Abteilung Immissionsschutz
fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren ein schalltechnisches Gutachten,
welches die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV belegt.
Mit dem OA laufen jedoch derzeit Gespräche mit der Frage, ob diese Forderung
aufrechterhalten wird, da es sich bei der Fläche ausschließlich um eine
Schulsportfläche handelt, auf der keine Vereinssport ausgeübt werden wird.
Schulsport findet ausschließlich außerhalb der in der 18. BImSchV festgelegten
Nacht- und Ruhezeiten statt. Insofern ist dieses schalltechnische Gutachten
nach Ansicht des Grünflächenamts entbehrlich.
Aufgrund
der Errichtung von Ballfangzäunen mit einer Höhe über zwei Metern ist ein
Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 240.000
EUR, dabei entfallen 215 T€ auf die Bau- und 25 T€ auf die Baunebenkosten. Die
Herstellung des Allwetterplatzes allein liegt einschl. Baunebenkosten bei 200
T€, die restlichen 40 T€ werden für die sonstigen Maßnahmen auf dem
Schulgelände (Rückbau Weitsprunganlage, Herstellung Wegeverbindung, Herstellung
Pflanzflächen) benötigt.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 20 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Es
ist vorgesehen, die Maßnahme nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz
fördern zu lassen. Schulische Freisportanlagen werden nicht nach tatsächlichen
Kosten, sondern nach Kostenrichtwerten gefördert. Der Kostenrichtwert für einen
Allwetterplatz mit angebauten Hoch- und Weitsprunganlagen mit den Abmessungen
20 x 28 m liegt bei aktuell 163.500. Bei Eigenleistung der Planung werden von
diesem Kostenrichtwert 15% in Abzug gebracht, so dass sich die förderfähigen
Kosten auf 138.975 € belaufen. Bei einer Förderquote von 75% ergibt sich eine
staatliche Förderung der Maßnahme in Höhe von rund 100 T€.
Im
Vermögenshaushalt 2024 stehen für die Maßnahme auf der Haushaltsstelle
2111.9503.0000 insgesamt 200 T€ zur Verfügung. Bislang erfolgte hier noch kein
Mittelabfluss und auch noch keine Bindung durch Aufträge oder Beschaffungen.
Die restlichen benötigten Mittel in Höhe von 40 T€ können auf der
Haushaltsstelle 2954.9506.0000 „Schulische Außenanlagen – Pauschale“ zur
Verfügung gestellt werden. Auch hier erfolgten bis dato noch keine
Mittelabfluss oder Bindung mit Ausnahme der pauschalen 5%-igen Kürzung im
Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2024. Auf dieser Haushaltsstelle sind
derzeit noch 121 T€ vorhanden.
Die
jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen
nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im bestehenden
GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts dargestellt werden.
Die
Baumaßnahme soll nach erfolgter Baugenehmigung und Förderzusage in 2025
umgesetzt werden
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
240.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. siehe Text |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Luftbild
Anlage 2 Entwurf