Betreff
Grundschule Friedrich-Ebert-Straße 21 - Neuerrichtung Allwetterplatz Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0175/2024
Aktenzeichen
2306-211
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Neuerrichtung eines Allwetterplatzes 20/28 m mit einem Gesamtkostenansatz von 240.000 EUR.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsplanung sowie das schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren und den FAG-Förderantrag einzureichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsstelle 2111.9503.0000 um 40.000 € aus der Haushaltsstelle 2954.9506.0000 zu verstärken und gleichzeitig die Freigabe nach Ziffer 6.1 VVHpl zu beantragen.

 


Planungsanlass

Auf dem Schulgelände der Grundschule Friedrich-Ebert-Straße besteht südlich der Turnhalle ein „Rasenspielfeld“ und eine zwei-bahnige Weitsprunganlage.

 

Das bestehende „Rasenspielfeld“ ist der aktuellen Nutzungsintensität nicht mehr gewachsen. Eine geschlossene Grasnarbe kann sich unter den dort vorherrschenden Bedingungen in Verbindung mit den Einflüssen des Klimawandels nicht mehr regenerieren. Es zeigt sich immer wieder, dass Steine, Unrat und Glasscherben sich bis zur Oberfläche durcharbeiten und zu Verletzungsgefahren führen.

 

Die Schulleitung weist schon seit Jahren auf diesen unbefriedigenden Zustand hin. Da eine Sanierung der Rasenfläche nicht zielführend ist, hat das Baureferat/Grünflächenamt vorgeschlagen, dort einen Allwetterplatz mit den Abmessungen 20 x 28 m gemäß den einschlägigen Schulbaurichtlinien zu errichten und die bestehende Weitsprunganlage aufzulösen.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 wurden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2024 eingestellt und das Baureferat beauftragt, die Planungs- und Bauleistungen durchzuführen.

 

Entwurfsbeschreibung

Der Planungsumgriff befindet sich im südwestlichen Eck des Flurstücks Nr. 794/3, Gmkg. Fürth. In direkter Nachbarschaft befinden sich die Turnhalle mit nach Süden angebautem Gerätelager und der Pausenhof als größere asphaltierte Fläche mit Verkehrsübungsplatz sowie zahlreichen altersgruppengerechten Spielgeräten.

 

Entlang der südlichen Grenze des Flurstücks befindet sich aktuell noch eine zweibahnige Laufbahn mit angegliederter Sprunggrube. Diese sollen im Zuge der Maßnahme entfernt werden, einschließlich der vorhandenen künstlichen Aufschüttung, auf der die Laufbahn situiert ist. Alle anderen Angebote bleiben unverändert erhalten.

 

Die Planung sieht die Errichtung eines Allwetterplatzes mit den Abmessungen 20 x 28 m mit den üblichen Spielfeldlinierungen und Ausstattungen vor. Gegenüber den angrenzenden Bewegungsflächen erfolgt die Errichtung eines Ballfangzaunes.

 

Entlang der südlichen Grenze zum benachbarten Privatgrundstück wird eine freiwachsende Hecke mit einheimischen Gehölzen gepflanzt.

 

Zur fußläufigen Erschließung der neuen Sportflächen werden vorhandene Wegeflächen zweckmäßig ergänzt.

 

Es erfolgt kein Eingriff in den durch Baumschutzverordnung geschützten Baumbestand. Während der Bauphase wird der Baumbestand entsprechend geschützt.

 

Abstimmung und Instruktion

Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 29.07.2024 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben.

 

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz/Abteilung Immissionsschutz fordert im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren ein schalltechnisches Gutachten, welches die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach der 18. BImSchV belegt. Mit dem OA laufen jedoch derzeit Gespräche mit der Frage, ob diese Forderung aufrechterhalten wird, da es sich bei der Fläche ausschließlich um eine Schulsportfläche handelt, auf der keine Vereinssport ausgeübt werden wird. Schulsport findet ausschließlich außerhalb der in der 18. BImSchV festgelegten Nacht- und Ruhezeiten statt. Insofern ist dieses schalltechnische Gutachten nach Ansicht des Grünflächenamts entbehrlich.

 

Aufgrund der Errichtung von Ballfangzäunen mit einer Höhe über zwei Metern ist ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

 

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 240.000 EUR, dabei entfallen 215 T€ auf die Bau- und 25 T€ auf die Baunebenkosten. Die Herstellung des Allwetterplatzes allein liegt einschl. Baunebenkosten bei 200 T€, die restlichen 40 T€ werden für die sonstigen Maßnahmen auf dem Schulgelände (Rückbau Weitsprunganlage, Herstellung Wegeverbindung, Herstellung Pflanzflächen) benötigt.

 

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 20 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz fördern zu lassen. Schulische Freisportanlagen werden nicht nach tatsächlichen Kosten, sondern nach Kostenrichtwerten gefördert. Der Kostenrichtwert für einen Allwetterplatz mit angebauten Hoch- und Weitsprunganlagen mit den Abmessungen 20 x 28 m liegt bei aktuell 163.500. Bei Eigenleistung der Planung werden von diesem Kostenrichtwert 15% in Abzug gebracht, so dass sich die förderfähigen Kosten auf 138.975 € belaufen. Bei einer Förderquote von 75% ergibt sich eine staatliche Förderung der Maßnahme in Höhe von rund 100 T€.

 

Im Vermögenshaushalt 2024 stehen für die Maßnahme auf der Haushaltsstelle 2111.9503.0000 insgesamt 200 T€ zur Verfügung. Bislang erfolgte hier noch kein Mittelabfluss und auch noch keine Bindung durch Aufträge oder Beschaffungen. Die restlichen benötigten Mittel in Höhe von 40 T€ können auf der Haushaltsstelle 2954.9506.0000 „Schulische Außenanlagen – Pauschale“ zur Verfügung gestellt werden. Auch hier erfolgten bis dato noch keine Mittelabfluss oder Bindung mit Ausnahme der pauschalen 5%-igen Kürzung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2024. Auf dieser Haushaltsstelle sind derzeit noch 121 T€ vorhanden.

 

Die jährlichen Folgekosten wurden aufgrund der nur geringen zusätzlichen Leistungen nicht separat berechnet und können aufgrund der Geringfügigkeit im bestehenden GWF-Sonderbudget des Grünflächenamts dargestellt werden.

 

Die Baumaßnahme soll nach erfolgter Baugenehmigung und Förderzusage in 2025 umgesetzt werden

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

240.000

 

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. siehe Text

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 Luftbild

Anlage 2 Entwurf