Betreff
Mitteilungen
Vorlage
JgA/0699/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Von den Mitteilungen wird Kenntnis genommen.


Skatepark Eschenau

 

Am 19.04.2023 hat die SPD Stadtratsfraktion einen Antrag bezüglich der Skateanlage am Eschenausteg gestellt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten am 27.04.2023 hat sich für die Generalsanierung der Skateanlage ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen Finanzmittel einzustellen. Für die Generalsanierung des Skateparks liegt eine Entwurfsplanung in Abstimmung Abteilung Jugendarbeit mit dem Grünflächenamt seit Mitte dieses Jahres vor. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 60.000 €. Nach den guten Erfahrungen (Haltbarkeit, Fahrtauglichkeit und Beliebtheit) mit dem „Skatepark Fürth“ am Schießanger soll es sich um Rampen aus Beton handeln, die jedoch aus Kostengründen direkt auf den vorhandenen Asphaltboden aufgesetzt werden.  Das Grünflächenamt hat zum Vermögenshaushalt 2025 60.000 Euro zur Umsetzung des Projektes beantragt. Im MIP-Entwurf der Kämmerei sind diese jedoch auf der „Liste der nicht-aufgenommenen Maßnahmen“ aufgeführt.

 

Jugendrat:

 

Der Jugendrat besteht laut Satzung aus 15 Personen im Alter zwischen 12 und 21 Jahren (sowie zusätzlich zwei beratenden Mitgliedern).

 

 

 

Es stellen sich hierfür 30 Personen zur Wahl, davon 18 männliche und 12 weibliche aus unterschiedlichen Schularten.

 

Alter:

 

Alter

 

12

13

14

15

16

17

19

20

Anzahl

 

6

2

5

4

6

3

2

2

 

Bildung:

Schulart

Anzahl

Gymnasium

16

Fachoberschule

1

Realschule

4

Mittelschule

3

Förderschule

1

Waldorfschule

1

Ausbildung

1

Student

3

 

Gewählt wird von 14.10. bis 18.10.2024 per Online Abstimmung. Hierzu erhalten alle Wahlberechtigten einen Brief mit einem QR-Code um abzustimmen. Alle Informationen zum Jugendrat findet man unter https://www.fuerther-jugendrat.de/

 

 

Entwicklung der Reform des SGB VIII: Erwartungen für Bayern – und Fürth

 

Der neue „Referentenentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ bekennt sich zum Ziel, die „Große Lösung - Hilfe aus einer Hand“ zu realisieren.

Erhebliche Unsicherheiten bestanden bezüglich möglicher „Öffnungsklauseln“ für die Länder Bayern (sonderzuständige Bezirke) und Nordrhein Westfalen (Landschaftsverbände).

Die Regelungen im Referentenentwurf:
a) 5. Länderöffnungsklausel
Denjenigen Ländern…. (= Bayern und NRW)…, wird mit einer bis 31.12.2030 befristeten Öffnungsklausel ein längerer Zeitraum für die Umstellungsprozesse eingeräumt.
In der Übergangsfrist muss jedoch eine ortsnahe Beratung (nicht nur in Ansbach) für behinderte junge Menschen und ihre Familien realisiert sein – und der Bezirk muss „eng mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kooperieren.“
Es gibt also nun einen 2-jährigen Aufschub für Bayern und NRW – das inhaltliche Ziel der Zusammenführung blieb gleich. Nun wird die Reaktion der Bayerischen Staatsregierung auf den Entwurf erwartet. Auch das Land Bayern wird aber nun nicht mehr umhinkommen, sich inhaltlich mit dem Ziel der Reform auseinander zu setzen…. Die Zusammenführung von Bezirken und Jugendämtern bis 2030 wird eine höchst anspruchsvolle Aufgabe.

Folgen für die  Stadt Fürth, wenn die „allumfassende Zuständigkeit der Jugendhilfe“, im Jahr 2030 eintritt:
- Übernahme von 550 laufenden Eingliederungshilfefällen vom Bezirk
- eine Aufstockung des Personals im BSD / bei den Eingliederungshilfen
- personelle Aufstockung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Anstieg des Zuschussbedarfs im Sonderbudget 51500
- Umorganisationsbedarfe im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Weiterbildungs-/Qualifikationsbedarfe im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Erfordernis zusätzlicher juristischer Expertise (z.B. Streitverfahren, gegen Krankenkassen)
- Erfordernis eines sozialraum- und angebotsorientierten „Dienstgebäude- und Raumkonzepts“ (für die Jugend- u. Eingliederungshilfe - und evtl. weitere Leistungen?)

 

b) 2. Verfahrenslotsen:

Die Stellen werden entfristet. Ihr Aufgabenbereich wird angepasst und nun auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne von § 4 SGB IX insgesamt ausgeweitet. Sie sollen demnach -für den Bereich Inklusion- vernetzt mit den Jugendhilfeplanern zusammenarbeiten – was gerne realisiert wird, sobald die neue JgA-Stelle Sozialmonitoring / Jugendhilfeplanung besetzt ist.

Ausblick:

Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird, auch angesichts der erwarteten großen Veränderungs- und Organisationsbedarfe, jede neue Entwicklung zeitnah in die Gremien einbringen.

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Bericht FN Jugendrat vom 14.09.2024