Von den Mitteilungen wird Kenntnis genommen.
Skatepark Eschenau
Am
19.04.2023 hat die SPD Stadtratsfraktion einen Antrag bezüglich der Skateanlage
am Eschenausteg gestellt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und
Jugendangelegenheiten am 27.04.2023 hat sich für die Generalsanierung der
Skateanlage ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt die erforderlichen
Finanzmittel einzustellen. Für die Generalsanierung des Skateparks liegt eine
Entwurfsplanung in Abstimmung Abteilung Jugendarbeit mit dem Grünflächenamt
seit Mitte dieses Jahres vor. Die Kostenschätzung beläuft sich auf 60.000 €.
Nach den guten Erfahrungen (Haltbarkeit, Fahrtauglichkeit und Beliebtheit) mit
dem „Skatepark Fürth“ am Schießanger soll es sich um Rampen aus Beton handeln,
die jedoch aus Kostengründen direkt auf den vorhandenen Asphaltboden aufgesetzt
werden. Das Grünflächenamt hat zum Vermögenshaushalt 2025 60.000 Euro zur
Umsetzung des Projektes beantragt. Im MIP-Entwurf der Kämmerei sind diese
jedoch auf der „Liste der nicht-aufgenommenen Maßnahmen“ aufgeführt.
Jugendrat:
Der Jugendrat besteht laut Satzung
aus 15 Personen im Alter zwischen 12 und 21 Jahren (sowie zusätzlich zwei
beratenden Mitgliedern).
Es stellen sich hierfür 30
Personen zur Wahl, davon 18 männliche und 12 weibliche aus unterschiedlichen
Schularten.
Alter:
Alter |
12 |
13 |
14 |
15 |
16 |
17 |
19 |
20 |
Anzahl |
6 |
2 |
5 |
4 |
6 |
3 |
2 |
2 |
Bildung:
Schulart |
Anzahl |
Gymnasium |
16 |
Fachoberschule |
1 |
Realschule |
4 |
Mittelschule |
3 |
Förderschule |
1 |
Waldorfschule |
1 |
Ausbildung |
1 |
Student |
3 |
Gewählt wird von 14.10. bis
18.10.2024 per Online Abstimmung. Hierzu erhalten alle Wahlberechtigten einen
Brief mit einem QR-Code um abzustimmen. Alle Informationen zum Jugendrat
findet man unter https://www.fuerther-jugendrat.de/
Entwicklung der Reform des SGB VIII: Erwartungen für
Bayern – und Fürth
Der neue „Referentenentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe“ bekennt sich zum Ziel, die „Große Lösung - Hilfe aus einer Hand“ zu realisieren.
Erhebliche Unsicherheiten bestanden bezüglich möglicher „Öffnungsklauseln“ für die Länder Bayern (sonderzuständige Bezirke) und Nordrhein Westfalen (Landschaftsverbände).
Die Regelungen im Referentenentwurf:
a) 5. Länderöffnungsklausel
Denjenigen Ländern…. (= Bayern und NRW)…, wird mit einer bis 31.12.2030 befristeten Öffnungsklausel ein längerer
Zeitraum für die Umstellungsprozesse eingeräumt.
In der Übergangsfrist muss jedoch eine
ortsnahe Beratung (nicht nur in Ansbach) für behinderte junge Menschen und
ihre Familien realisiert sein – und der Bezirk muss „eng mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
kooperieren.“
Es gibt also nun einen 2-jährigen Aufschub für Bayern und NRW – das
inhaltliche Ziel der Zusammenführung blieb gleich. Nun wird die Reaktion der
Bayerischen Staatsregierung auf den Entwurf erwartet. Auch das Land Bayern wird
aber nun nicht mehr umhinkommen, sich inhaltlich mit dem Ziel der Reform
auseinander zu setzen…. Die Zusammenführung von Bezirken und Jugendämtern bis
2030 wird eine höchst anspruchsvolle Aufgabe.
Folgen für die Stadt Fürth, wenn die „allumfassende
Zuständigkeit der Jugendhilfe“, im Jahr 2030 eintritt:
- Übernahme von 550 laufenden Eingliederungshilfefällen vom Bezirk
- eine Aufstockung des Personals im BSD / bei den Eingliederungshilfen
- personelle Aufstockung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
- Anstieg des Zuschussbedarfs im Sonderbudget 51500
- Umorganisationsbedarfe im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Weiterbildungs-/Qualifikationsbedarfe im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien
- Erfordernis zusätzlicher juristischer Expertise (z.B. Streitverfahren, gegen
Krankenkassen)
- Erfordernis eines sozialraum- und
angebotsorientierten „Dienstgebäude- und Raumkonzepts“ (für die Jugend- u.
Eingliederungshilfe - und evtl. weitere Leistungen?)
b) 2. Verfahrenslotsen:
Die Stellen werden entfristet.
Ihr Aufgabenbereich wird angepasst
und nun auch auf Leistungen zur Teilhabe im Sinne von § 4 SGB IX insgesamt ausgeweitet. Sie sollen demnach -für
den Bereich Inklusion- vernetzt mit den Jugendhilfeplanern zusammenarbeiten
– was gerne realisiert wird, sobald die neue JgA-Stelle Sozialmonitoring /
Jugendhilfeplanung besetzt ist.
Ausblick:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird, auch angesichts der erwarteten großen Veränderungs- und Organisationsbedarfe, jede neue Entwicklung zeitnah in die Gremien einbringen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Bericht FN Jugendrat vom 14.09.2024