1. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss /der Stadtrat stimmt der dreijährigen Aufwuchsphase
für das vierte Gymnasium beginnend mit dem Schuljahr 2025/26 zu.
Der Aufwuchs beginnt mit jährlich drei Aufwuchsklassen, den sog. Vorläuferklassen.
Der Aufwuchs endet zum Schuljahresende 2027/28.
Die Vorläuferklassen werden am Heinrich-Schliemann-Gymnasium (HSG) gebildet, das HSG
wird Mutterschule für das vierte Gymnasium.
2. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss /der Stadtrat stimmt zu, dass für das 4. Gymnasium
zukünftig folgende drei Ausbildungsrichtungen beantragt werden:
- wirtschaftswissenschaftlicher Zweig
- sozialwissenschaftlicher Zweig
- naturwissenschaftlicher-technologischer Zweig
Die Sprachenfolge ist in allen beantragten Zweigen „Englisch/Französisch“ oder
„Englisch/Latein“.
3. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss /der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass
für das 4. Gymnasium vorerst die Bezeichnung „Neues Gymnasium Fürth“ (NGF) verwendet
wird.
Zum Antrag der Stadt Fürth vom 20.12.2023 auf Gründung eines vierten staatlichen Gymnasiums in Fürth teilte das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 02.08.2024, vgl. Anlage 1, dem Oberbürgermeister der Stadt Fürth mit, dass diesem Antrag zugestimmt wird.
Zu 1.
Nach der grundsätzlichen Zustimmung zur Errichtung eines vierten staatlichen Gymnasiums in Fürth wurde die weitere Vorbereitung der Gründung mit der neuen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken, Frau Oberstudiendirektorin Dr. Kuen, und der Stadt Fürth eng abgestimmt.
Ein wichtiges Abstimmungsgespräch fand am 02.09.2024 statt: MB-Dienststelle, Schulreferat Stadt Fürth, Schulleitung HSG, mit folgenden Ergebnissen:
Nach der Zustimmung zur Gründung eines vierten Gymnasiums ist ein weiterer Antrag der Stadt Fürth über die Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken an das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus erforderlich. In diesem weiteren Antrag ist die genaue Aufwuchsplanung für das vierte Gymnasium seitens der Stadt Fürth dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu ihrer Genehmigung darzulegen und zur Genehmigung vorzulegen.
Empfohlen wird der Stadt Fürth für diesen nächsten Antrag auf dem Weg zur Gründung, eine dreijährige Aufwuchsphase für das vierte Gymnasium vorzusehen.
Der Aufwuchs muss entsprechend der zukünftigen Dreizügigkeit des vierten Gymnasiums jährlich mit jeweils drei Aufwuchsklassen, den sog. Vorläuferklassen, erfolgen.
Für das aktuelle Schuljahr 2024/25 wurden einmalig sieben Eingangsklassen nur für das HSG gebildet. Ein weiteres Schuljahr mit einer derart hohen Zahl an Eingangsklassen für das HSG kann vermieden werden, wenn der Aufwuchs für das vierte Gymnasium im nächsten Schuljahr beginnt.
Die Bildung der Vorläuferklasen ab dem Schuljahr 2025/26 führt dazu, dass die weiterhin zu erwartenden sieben Eingangsklassen für das HSG auf 4 Eingangsklassen für das HSG und drei Eingangsklassen für das neue Gymnasium aufgeteilt werden können.
Diese Verteilung wird dazu führen, dass einerseits die Schülerzahlen am HSG systematisch anwachsen und gleichzeitig das neue Gymnasium seine Vorläuferklassen bilden kann.
Ab dem Schuljahr 2028/29 muss nach der dreijährigen Aufwuchsphase das neue Gymnasium errichtet werden.
Die Errichtung in eigenem Gebäude kann ab diesem Schuljahr gewährleistet werden, weil das HSG zum Schuljahr 2028/29 in seinen Neubau umziehen wird und damit der Einzug des neuen Gymnasiums in den Gebäudekomplex des HSGs alt und die zunächst Mitnutzung der Interimsräume im Flair passgenau möglich werden.
Ein Jahr vor der Errichtung des vierten Gymnasiums, zum Schuljahr 2027/28 wird dieses erstmals eine eigene Schulleitung erhalten mit dem offiziellen Titel „Schulleitung eines Gymnasiums in Auswuchs“.
Die Vorläuferklassen des vierten Gymnasiums werden vom HSG
als Mutterschule betreut werden. Die einheitliche Betreuung der
Vorläuferklassen durch das HSG ist sinnvoll, weil das vierte Gymnasium in die
Räume des HSGs unmittelbar einziehen wird.
Die Schüler der Vorläuferklassen werden schulrechtlich zunächst noch Schüler des HSGs sein, z.B. werden ihre Schulzeugnisse noch vom HSG ausgestellt werden.
Das HSG als Mutterschule hat die wichtige Aufgabe, neben der eigenen Profilbildung zusätzlich das Profil für das vierte Gymnasium zu entwickeln.
Die Unterstützung der Dienststelle der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien und des Schulreferates der Stadt Fürth für diese Aufgabe ist vereinbart.
Besondere Unterstützung ist im Hinblick auf das kurze Zeitfenster für die Profilbildung wichtig, denn schon bis Dezember 2024 muss die Profilbildung skizziert sein, um mit ihr die ersten Vorläuferklassen bei den Einführungsveranstaltungen im Frühjahr bewerben zu können.
Zu 2.
Mit Beschluss vom 20.12.2023 hat der Stadtrat zugestimmt, dass zukünftig zwei Ausbildungsrichtungen am vierten Gymnasium angeboten werden sollen.
Inzwischen geht die Empfehlung der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien an die Stadt Fürth zur Ausgestaltung des Angebotes von Ausbildungsrichtungen am vierten Gymnasium weiter.
Im aktuellen Abstimmungsgespräch wurde empfohlen, von den aktuellen Erfahrungen bei der Neugründung des Gymnasiums in Nürnberg zu profitieren und in Fürth von Anfang an für das vierte Gymnasium zusätzlich auch den naturwissenschaftlich-technologischen Zweig (NTG-Zweig) als den meist nachgefragtesten Zweig anzubieten.
Für den NTG-Zweig am vierten Gymnasium spricht, dass mit seinem Angebot es den Eltern und Schüler offensteht, diese beliebteste Ausbildungsrichtung auch noch in der 7. Klasse wählen zu können.
Je größer die Wahlmöglichkeit an Ausbildungsrichtungen ist, und dabei auch die Auswahlmöglichkeit für die meistgefragtesten Ausbildungsrichtung dabei ist, desto leichter fällt die Auswahl eines Gymnasiums Eltern und Schülern/-innen in der 4. Klasse.
Gerade für Eltern und Schüler/-innen, die sich am Anfang noch nicht abschließend auf eine spätere Ausbildungsrichtung festlegen wollen oder können, ist diese hinausgeschobene Möglichkeit, auch später noch den NTG-Zweig an einem Gymnasium auswählen zu können, eine wichtige Sicherheit.
Wenn alle Fürther Gymnasien den NTG Zweig anbieten, wird es zudem leichter, zukünftig Schülerströme bei Bedarf umzuverteilen. Umverteilungen sind immer dann hilfreich, wenn die Wahlfreiheit der Eltern zukünftig zur Überlastung eines einzelnen Schulstandortes führt.
Das gleichzeitige Anbieten des NTG-Zweiges an allen Gymnasien führt aus der Erfahrung der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien nicht zu einer Konkurrenzsituation unter den Gymnasien. Denn wenn alle Gymnasien den NTG Zweig anbieten, entscheidet für die Schulauswahl das weitere Profil der Gymnasien.
Der Empfehlung der MB Dienststelle zum um den NTG-Zweig erweiterten Zweigangebot am vierten Gymnasium stimmen die Schulleitungen der drei Gymnasien zu.
Ein wichtiges Abstimmungsgespräch mit allen Schulleitungen fand am 13.09.2024 statt, dessen Ergebnis findet sich in der gemeinsamen Erklärung, vgl. Anlage 6.
Die Zustimmung der anderen Schulleitungen gibt es auch für das Angebot der Sprachenfolge am vierten Gymnasium mit dem Angebot von „Englisch/Französisch“ oder „Englisch/Latein“ in allen beantragten Zweigen.
Zu 3.
Für das vierte Gymnasium wird vorgeschlagen, entsprechend der Empfehlung der MB Dienststelle, vorerst die Bezeichnung „Neues Gymnasium Fürth“, mit der Abkürzung „NGF“ zu verwenden.
Die Verleihung eines eigenen Namens für das vierte Gymnasium ist erst nach der Errichtung der Schule möglich.
Denn der Namensverleihung müssen schulische Gremien zustimmen, die bis zur Errichtung des Gymnasiums noch nicht existieren. Dies ist in Artikel 29 Abs. 1 und 3 BayEUG geregelt und lässt keine Ausnahme zu. Es muss deshalb zunächst immer eine neutrale Bezeichnung verwendet werden, wie sie vorstehend vorgeschlagen wird.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage_1_Schreiben des KM mit Zustimmung zur Errichtung des 4. Gymnasiums
Anlage_2_Pressemitteilung Nr. 245 des Bay. Staatsministeriums der Finanzen und
für Heimat
Anlage_3_Presseinformation der Stadt Fürth_Nr. 240_24_vom 02.08.2024
Anlage_4_Bericht Fürther Nachrichten vom 05.08.2024 über 4. Gymnasium
Anlage_5_Visualisierung zum „Neuen Gymnasium Fürth (NGF)“
Anlage_6_Gemeinsame Erklärung der Schulleitungen der drei Gymnasien zum Angebot
der Ausbildungsrichtungen für das 4. Gymnasium
n.ö._Anlage_7_Antrag auf Genehmigung der Aufwuchsplanung und der Ausbildungsrichtungen
für das neue Gymnasium Fürth