Für BWA am 18.09.2024:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der Projektgenehmigung zur Umgestaltung der Moststraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße.
Für StR am 25.09.2024:
Die Sitzungsvorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.
Der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung zur Umgestaltung der Moststraße zwischen Hallstraße und Schwabacher Straße.
Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 625.000,- €.
Referenzvorlage: SpA/1059/2023 Vorplanungsbeschluss
Allgemeines
Der
gegenständliche Abschnitt der Moststraße verbindet als Fußgängerzone (Radfahrer
frei, Lieferverkehr abends/morgens frei) die in 2021/2022 neugestaltete
Hallstraße (südlich der Moststraße ebenfalls Fußgängerzone, nördlich
verkehrsberuhigte Einbahnstraße) mit der bereits im Zuge des Stadtjubiläums
2007 neugestalteten Fußgängerzone Schwabacher Straße.
In
ihrem weiteren Verlauf Richtung Südosten wird die Moststraße (als Ring mit der
Alexander- und Hallstraße) als Einbahnstraße im Uhrzeigersinn befahren, ein
Ausbau des beidseitig bebauten Bereichs erfolgte hier ebenfalls bereits im Zuge
der Neugestaltung der Hallstraße.
Der
verbleibende Abschnitt der Moststraße ist ca. 105 m lang und ca. 8,70 – 10,00 m
breit.
Vorgesehen
ist der Ausbau der Moststraße als Lückenschluss zwischen der Fußgängerzone
Schwabacher Straße und Hallstraße. Der Bereich soll gestalterisch analog zu den
bestehenden Bereichen der angrenzenden Fußgängerzonen ausgebildet werden.
Die
nun vorliegende Entwurfsplanung des Tiefbauamtes setzt die im Bau- und
Werkausschuss vom 14.06.2023 beschlossene Vorplanung um.
Es
ist geplant, Mittel der Städtebauförderung für dieses Projekt zu beantragen
(SpA/Sf).
Der
Umbau soll ab dem zweiten Quartal 2025 erfolgen
und noch in 2025 abgeschlossen werden.
Linienführung
und Höhenlage
Die
Linienführung und die Höhenlage der geplanten Moststraße ist durch die
vorhandene Bebauung weitestgehend vorgegeben.
Querschnitt
/ Fahrbahnaufbau
Die
vorhandenen Gehwege/Borde entfallen, es erfolgt ein niveaugleicher Ausbau
(Fußgängerzone, weiterhin Radfahrer frei vorbehaltlich der verkehrsrechtlichen
Anordnung des Straßenverkehrsamtes).
Für
den Fahrbahnoberbau wurde analog der Fußgängerzone Rudolf-Breitscheid-Straße
(Neue Mitte) die Belastungsklasse Bk 3,2 nach RStO 12 gewählt
(Granitgroßsteinpflaster variabler Länge auf Hartgesteinsplitt und 14 cm
wasserdurchlässiger Asphalttragschicht, Gesamtaufbau einschl.
Frostschutzschicht 60 cm). Dieser Aufbau wurde unabhängig von der Intensität
der verkehrlichen Nutzung in diesem begrenzten Bereich (verglichen mit anderen
Bereichen der Fußgängerzone etc.) festgelegt, um einen einheitlichen,
innerstädtischen Aufbau zu erreichen.
An
den Rändern werden – wie auch bereits in der Hallstraße und in der Schwabacher
Straße – 40 cm breite Granitplatten als Bänderung, sowie ein variabler Bereich
aus Granit-Kleinstein zum Lage- und Höhenausgleich zwischen der Hausfassade und
dem Granitband zum Einsatz kommen. Alle Oberflächenelemente erhalten den
ebenfalls aus dem Umfeld bekannten gelblichen Farbton.
Entwässerung
Die Entwässerung erfolgt über
eine zweizeilige Mittelrinne und Straßenabläufe mit Ableitung in die städtische
Kanalisation.
Straßenausstattung
Es sind Abstellmöglichkeiten für
Fahrräder vorgesehen (4 x Anlehnbügel mit Querholm und 2 x Abstellmöglichkeiten
für Lasträder). Die Radabstellanlagen werden gem. aktuellem BWA-Beschluss vom
20.09.2023 gestaltet und ausgeführt.
Blindenleitelemente sind gemäß Vorabstimmung mit den Beauftragten für Menschen mit Behinderung nicht vorgesehen.
Begrünung
/ Baumpflanzungen
Neben
der Neugestaltung des Straßenquerschnitts soll die Straße außerdem mittels
dreier Baumpflanzungen sowie der in der Innenstadt üblichen
Hauseingangsbegrünung (noch in Abstimmung) mehr begrünt werden. Ein aktueller
Standort mobilen Grüns kann voraussichtlich erhalten werden, weiteres kann nach
Neugestaltung mit dem Grünflächenamt (sowie dem ABK hinsichtlich der
Feuerwehrfahr-/aufstellflächen) abgestimmt werden.
Baugrund
/ Erdarbeiten
Baugrunduntersuchungen sowie eine Kampfmittelsondierung
wurden bereits in die Wege geleitet.
Sparten,
Beleuchtung etc.
Best. Wasserleitungen wurden bereits 2023 von der infra fürth
gmbh um- bzw. neu verlegt, best. Regenwasser-Hausanschlusskanäle und
Regenwasser-Fallrohre werden vorab überprüft, um frühzeitige Eingriffe in den
neuen Straßenkörper zu vermeiden. Ggf. weitere Umverlegungen finden im Zuge der
Maßnahme statt, Schutzmaßnahmen werden während des Baus getroffen.
Die derzeit vorhandenen Beleuchtungsmaste sollen gem.
Vorplanung durch eine Fassadenbe-leuchtung ersetzt werden. Die Planung hierfür
erfolgt durch die infra fürth gembh. Baf/UDS wird bei den weiteren
Planungsschritten eingebunden.
Begründung
zum Entfall möglicher Grünflächen
Die Verwaltung erhielt vom BWA im
Rahmen des Vorplanungsbeschlusses (Beschluss-Nr. 66/2023) den Auftrag zu
prüfen, ob zusätzliche Grünflächen oder Grünstreifen umsetzbar seien.
Nach Beschlussfassung der blau-grünen Stadtentwicklung wurde eine Projektgruppe zum Thema Schwammstadt ins Leben gerufen (OA, SpA, GrfA, TfA, StEF). Hierin hat sich gezeigt, dass insbesondere aufgrund der großen Zahl unterirdischer Spartenleitungen und -kanäle in der Moststraße weitergehende Maßnahmen zur Wasserspeicherung etc., nicht oder nicht wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Oberirdisch anfallendes Regenwasser würde beispielweise von seitlich höher gelegenen Pflanzflächen zur geplanten tiefergelegte Mittelrinne fließen, wodurch kaum Wasser in den Pflanzbeeten gespeichert werden könnte. Unterirdisch ist es technisch sehr aufwendig das Regenwasser aus den Regeneinläufen in Richtung Pflanzfläche zu leiten, da diese oberhalb der vorhandenen Leitungen eingepasst werden müssten und daher nur eine geringe Tiefe hätten.
Der Pflegeaufwand der Pflanzflächen wäre dadurch noch aufwendiger, da sie von der Stadt Fürth bepflanzt, unterhalten und gepflegt werden müssten.
Platz für zusätzliche Grünflächen oder Grünstreifen wäre nur angrenzend an den Gebäuden auf der Südseite der Moststraße, diese haben größtenteils denkmalgeschützte Sandsteinfassaden. Um den Sandstein zu schützen, müssten von den Anliegern Arbeits- und Kostenaufwendige Vorkehrungen gegen Feuchtigkeitsschäden (Bodenfeuchtigkeit, Regen- und Spritzwasser) getroffen werden.
Vorgesehen sind deshalb die o.g. Baumscheiben/Fassadenbegrünungen in konventioneller Ausführung sowie nach Möglichkeit weiterhin mobiles Grün.
Begründung
zum Entfall des Schwammstadtprinzips
Vor dem Hintergrund der
Klimaschutzziele der Stadt Fürth und gemäß dem Beschluss „Blau-grüne
Stadtentwicklung (Schwammstadt) (SpA/1029/2022) sollen im Zuge von Planungen
Aspekte der blau-grünen Stadtentwicklung bedacht werden.
Im Zuge des Vorplanungsbeschlusses zur „Umgestaltung Moststraße“ war deshalb angedacht, bei den geplanten Baumpflanzungen, das Schwammstadtprinzip anzuwenden. Hierzu sollten entsprechende Baumrigolen mit Speicherfunktion und Notüberlauf zur Anwendung kommen.
Die weitere Entwurfsplanung ergibt, dass im vorliegendem Ausbaubereich eine Umsetzung der Baumrigolen mit Schwammstadtkonzept nur mit sehr großem Aufwand und sehr hohen Kosten möglich ist.
Für die Herstellung der Baumrigolen müssten vorab mehrere bestehende Sparten verlegt werden (Kosten für die Spartenverlegungen geschätzt mit ca. 100.000 Euro; ob alle betroffenen Hausanschlüsse zudem umverlegt werden könnten, ist nicht gesichert).
Für den Anschluss des Notüberlaufes an den bestehenden Kanal wären tiefe Baugruben erforderlich (ca. 5 m Tiefe).
Eine Umsetzung dieser Maßnahmen würde den vorgesehenen Kostenrahmen deutlich überziehen. Zudem würden sich die zugehörigen Arbeiten voraussichtlich über den Winter 2025/2026 hinaus ausdehnen, was zu entsprechenden weiteren Kosten führt. Daher wird von der Weiterplanung der Schwammstadtelemente abgesehen.
Kosten
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen
sich nach aktueller Kostenschätzung auf ca. 625.000,- €.
Zeitliche Terminierung
Die Maßnahme wird voraussichtlich ab dem II. Quartal 2025
baulich umgesetzt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
625.000 € |
|
nein |
X |
ja |
Unterhaltsmaßnahmen;
nicht bezifferbar € |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
X |
ja |
Hst. 6300.9500.2000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1 x Lageplan
1 x Regelquerschnitt