Der Bau- und Werkausschuss begutachtet/ der Stadtrat beschließt die Nachrüstung einer Klimatisierung in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen der Neuen Feuerwache i.H.v. ca. 400.000 €.
Die Gesamtkosten für das Projekt Neubau Feuerwache erhöhen sich dadurch auf ca. 30.900.000,-- €
Die Gebäudewirtschaft Fürth wird beauftragt, im Nachgang der Maßnahme die Nachrüstung gem. der Anforderungen und in Abstimmung mit dem Nutzer Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK) durchzuführen.
Ausgangslage
Die GWF hat nach abgestimmtem
Raumprogramm und im Vorfeld mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudestandard den
Neubau der Feuerwache erreichtet.
Zwischenzeitlich wurde durch das ABK
festgestellt, dass die möglichen Luftmengen und die eingebaute adiabate
Luftkühlung der Lüftungsanlage nicht ausreichend sind, um die Raumtemperaturen
dauerhaft und bei allen heißen Tagen dem Bedarf entsprechend zu senken.
Die kommenden Sommer werden
voraussichtlich immer längere Wärmeperioden haben. Gerade deshalb ist es in
allen Liegenschaften Grundvoraussetzung, dass der Nutzer aktiv und
vorausschauend entsprechende Maßnahmen konsequent ergreift. Organisatorische
Maßnahmen wie die konsequente Nutzung des außenliegenden Sonnenschutzes, die
Lüftung in den kühlen Morgenstunden, Schließen der Fenster und Türen während
der heißen Tageszeiten - um die Aufheizung des Gebäudes so lange wie möglich
hinauszuzögern usw. werden immer wichtiger und sind für einen wirtschaften
Betrieb der städtischen Liegenschaften unumgänglich.
Forderung
des ABK
Diese und die baulichen Maßnahmen sind
hier nach Schilderung des ABK im Hinblick auf die besonderen Arbeitszeiten und
Tätigkeiten des ABK aber nicht ausreichend. Mit nachfolgender Stellungnahme des
ABK wird eine entsprechende bauliche Ertüchtigung in Form einer Klimatisierung
für zwingend notwendig erachtet.
Stellungnahme (ABK):
„Seit knapp einem Jahr ist die neue
Feuerwache an der Kapellenstraße bezogen und muss im Dauerbetrieb ihre
Funktionstüchtigkeit beweisen.
Zwischenzeitlich wurde festgestellt,
dass die möglichen Luftmengen und die eingebaute adiabate Luftkühlung der
Lüftungsanlage nicht ausreichend sind, um die Raumtemperaturen dem Bedarf
entsprechend zu senken.
Die möglichen Luftmengen der
Lüftungsanlage sind zwar für die notwendige Frischluftversorgung ausreichend,
aber zu gering, um damit eine ausreichende Kühlung zu ermöglichen, auch wenn
ein zusätzlicher Luftkühler in der Anlage nachgerüstet würde. Deshalb ist es
leider nicht möglich die Kühlung rein über die Lüftungsanlage zu gewährleisten.
Gerade die letzten Wochen bei
hochsommerlichen Temperaturen von weit über 30°C haben gezeigt, dass bauliche
Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr
als Gefahrenabwehrbehörde aufrecht zu erhalten.
Es wird daher der Antrag gestellt, für
die Aufenthaltsräume (zwei Essensräume und zwei Fernsehräume), den
Unterrichtsraum sowie die 22 Ruheräume jeweils eine geeignete Klimatisierung
nachträglich einzubauen.
Begründet wird der Antrag damit, dass
der Feuerwehrdienst im Vergleich mit der restlichen Stadtverwaltung ein
Alleinstellungsmerkmal hat. Feuerwehrbeamte leisten ihren Dienst in
24-Stunden-Schichten. Ist es im Sommer
zu heiß, kann der Feuerwehrmann (Sammelbegriff SB) bei einer entsprechenden
Wärmebelastung nicht einfach nach Hause gehen, er muss bis Dienstende in der
Feuerwache seinen Dienst verrichten. Homeoffice ist ebenfalls nicht möglich.
Zudem ist der Feuerwehrdienst mitunter
physisch sehr anstrengend, es muss an den Einsatzstellen körperlich schwer
gearbeitet werden. Dies ist beispielsweise bei Brandeinsätzen umso belastender,
da in den Sommermonaten neben der sowieso schon vorhandenen höheren Temperatur auch
noch in heißen Brandräumen zu arbeiten ist.
Hinzu kommt erschwerend, dass der
Feuerwehrmann (SB) dabei als persönliche Schutzausrüstung eine Einsatzkleidung
trägt, die erstens vom Gewicht her nicht unerheblich ist und zweitens die
Körperwärme nicht unbedingt abführt (dies muss aber auf Grund der Schutzwirkung
so sein). So ist es die Regel, dass die Feuerwehrmänner (SB) in den
Sommermonaten nach Einsätzen komplett nass geschwitzt auf die Feuerwache
zurückkommen.
In der neuen Feuerwache gibt es aber
keinen kühlen Rückzugsort, um sich von den vorgenannten thermischen Belastungen
zu erholen. Genauso gilt es umgekehrt, dass nicht erholt aus der Ruhephase in
einen solchen Einsatz gegangen werden kann. Von daher ist es notwendig, die
Ruheräume, aber auch die Aufenthaltsräume und den Schulungsraum, entsprechend
auf ein relativ kühles Niveau zu bringen, was aber mit der eingebauten
adiabaten Luftkühlung nicht möglich ist.
Bereits im letzten Sommer gab es
während der Probephase der neuen Feuerwache einen hitzebedingten Kollaps eines
Kollegen an der Einsatzstelle.
Im Hinblick darauf, dass auf Grund der
Klimaerwärmung zukünftig verstärkt mit sehr heißen Sommern zu rechnen ist, wird
die thermische Belastung in der neuen Feuerwache eher noch steigen.
Die Personalvertretung der Feuerwehr
hat ebenfalls bereits einen Antrag gestellt, Bereiche der neuen Feuerwache
nachträglich klimatisieren zu lassen.
Es wird daher gebeten, dem Antrag des
ABK zu folgen und den nachträglichen Einbau einer Klimatisierung als
Arbeitsschutzmaßnahme in den genannten Räumen zu genehmigen.“
Grobostenschätzung
der GWF
Ausführung Klimatisierung in
Teilbereichen (KG. 400) ca.
260.000 €
Planungsleistung TGA (HZ III) ca.
80.000 €
Ansatz bauliche Leistungen (KG 300)
ca.
40.000 €
Planungsleistung Architekt (HZ III)
ca.
20.000 €
Gesamt brutto ca. 400.000 €
Die Gesamtkosten für das Projekt Neubau Feuerwache erhöhen
sich dadurch auf ca. 30.900.000,-- €
Weiters
Vorgehen
Der Bau- und Werkausschuss begutachtet/ der Stadtrat beschließt
die Nachrüstung einer Klimatisierung in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen der
Neuen Feuerwache i.H.v. ca. 400.000 €.
Die Gebäudewirtschaft Fürth wird beauftragt, im Nachgang der
Maßnahme die Nachrüstung gem. der Anforderungen und in Abstimmung mit dem
Nutzer Amt für Brand- und
Katastrophenschutz (ABK) durchzuführen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
30.900.000
€ |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
|
ja |
Hst. 1300.9400.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Für die zusätzlichen erforderlichen
Mittel kann von der GWF kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden. |
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