Betreff
Neubau Feuerwache - Einbau einer Klimatisierung für die Schlaf- und Aufenthaltsräume
Vorlage
GWF/0532/2024
Aktenzeichen
621-Mü
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Bau- und Werkausschuss begutachtet/ der Stadtrat beschließt die Nachrüstung einer Klimatisierung in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen der Neuen Feuerwache i.H.v. ca. 400.000 €.

 

Die Gesamtkosten für das Projekt Neubau Feuerwache erhöhen sich dadurch auf ca. 30.900.000,-- €

 

Die Gebäudewirtschaft Fürth wird beauftragt, im Nachgang der Maßnahme die Nachrüstung gem. der Anforderungen und in Abstimmung mit dem Nutzer Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK) durchzuführen.


Ausgangslage

Die GWF hat nach abgestimmtem Raumprogramm und im Vorfeld mit dem Nutzer abgestimmten Gebäudestandard den Neubau der Feuerwache erreichtet.

Zwischenzeitlich wurde durch das ABK festgestellt, dass die möglichen Luftmengen und die eingebaute adiabate Luftkühlung der Lüftungsanlage nicht ausreichend sind, um die Raumtemperaturen dauerhaft und bei allen heißen Tagen dem Bedarf entsprechend zu senken.

Die kommenden Sommer werden voraussichtlich immer längere Wärmeperioden haben. Gerade deshalb ist es in allen Liegenschaften Grundvoraussetzung, dass der Nutzer aktiv und vorausschauend entsprechende Maßnahmen konsequent ergreift. Organisatorische Maßnahmen wie die konsequente Nutzung des außenliegenden Sonnenschutzes, die Lüftung in den kühlen Morgenstunden, Schließen der Fenster und Türen während der heißen Tageszeiten - um die Aufheizung des Gebäudes so lange wie möglich hinauszuzögern usw. werden immer wichtiger und sind für einen wirtschaften Betrieb der städtischen Liegenschaften unumgänglich.

 

Forderung des ABK

Diese und die baulichen Maßnahmen sind hier nach Schilderung des ABK im Hinblick auf die besonderen Arbeitszeiten und Tätigkeiten des ABK aber nicht ausreichend. Mit nachfolgender Stellungnahme des ABK wird eine entsprechende bauliche Ertüchtigung in Form einer Klimatisierung für zwingend notwendig erachtet.

 

Stellungnahme (ABK):

„Seit knapp einem Jahr ist die neue Feuerwache an der Kapellenstraße bezogen und muss im Dauerbetrieb ihre Funktionstüchtigkeit beweisen.

Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass die möglichen Luftmengen und die eingebaute adiabate Luftkühlung der Lüftungsanlage nicht ausreichend sind, um die Raumtemperaturen dem Bedarf entsprechend zu senken.

Die möglichen Luftmengen der Lüftungsanlage sind zwar für die notwendige Frischluftversorgung ausreichend, aber zu gering, um damit eine ausreichende Kühlung zu ermöglichen, auch wenn ein zusätzlicher Luftkühler in der Anlage nachgerüstet würde. Deshalb ist es leider nicht möglich die Kühlung rein über die Lüftungsanlage zu gewährleisten.

Gerade die letzten Wochen bei hochsommerlichen Temperaturen von weit über 30°C haben gezeigt, dass bauliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr als Gefahrenabwehrbehörde aufrecht zu erhalten.

Es wird daher der Antrag gestellt, für die Aufenthaltsräume (zwei Essensräume und zwei Fernsehräume), den Unterrichtsraum sowie die 22 Ruheräume jeweils eine geeignete Klimatisierung nachträglich einzubauen.

Begründet wird der Antrag damit, dass der Feuerwehrdienst im Vergleich mit der restlichen Stadtverwaltung ein Alleinstellungsmerkmal hat. Feuerwehrbeamte leisten ihren Dienst in

24-Stunden-Schichten. Ist es im Sommer zu heiß, kann der Feuerwehrmann (Sammelbegriff SB) bei einer entsprechenden Wärmebelastung nicht einfach nach Hause gehen, er muss bis Dienstende in der Feuerwache seinen Dienst verrichten. Homeoffice ist ebenfalls nicht möglich.

Zudem ist der Feuerwehrdienst mitunter physisch sehr anstrengend, es muss an den Einsatzstellen körperlich schwer gearbeitet werden. Dies ist beispielsweise bei Brandeinsätzen umso belastender, da in den Sommermonaten neben der sowieso schon vorhandenen höheren Temperatur auch noch in heißen Brandräumen zu arbeiten ist.

Hinzu kommt erschwerend, dass der Feuerwehrmann (SB) dabei als persönliche Schutzausrüstung eine Einsatzkleidung trägt, die erstens vom Gewicht her nicht unerheblich ist und zweitens die Körperwärme nicht unbedingt abführt (dies muss aber auf Grund der Schutzwirkung so sein). So ist es die Regel, dass die Feuerwehrmänner (SB) in den Sommermonaten nach Einsätzen komplett nass geschwitzt auf die Feuerwache zurückkommen.

In der neuen Feuerwache gibt es aber keinen kühlen Rückzugsort, um sich von den vorgenannten thermischen Belastungen zu erholen. Genauso gilt es umgekehrt, dass nicht erholt aus der Ruhephase in einen solchen Einsatz gegangen werden kann. Von daher ist es notwendig, die Ruheräume, aber auch die Aufenthaltsräume und den Schulungsraum, entsprechend auf ein relativ kühles Niveau zu bringen, was aber mit der eingebauten adiabaten Luftkühlung nicht möglich ist.

Bereits im letzten Sommer gab es während der Probephase der neuen Feuerwache einen hitzebedingten Kollaps eines Kollegen an der Einsatzstelle.

Im Hinblick darauf, dass auf Grund der Klimaerwärmung zukünftig verstärkt mit sehr heißen Sommern zu rechnen ist, wird die thermische Belastung in der neuen Feuerwache eher noch steigen.

Die Personalvertretung der Feuerwehr hat ebenfalls bereits einen Antrag gestellt, Bereiche der neuen Feuerwache nachträglich klimatisieren zu lassen.

Es wird daher gebeten, dem Antrag des ABK zu folgen und den nachträglichen Einbau einer Klimatisierung als Arbeitsschutzmaßnahme in den genannten Räumen zu genehmigen.“

 

Grobostenschätzung der GWF

Ausführung Klimatisierung in Teilbereichen (KG. 400) ca.                  260.000 €

Planungsleistung TGA (HZ III) ca.                                                         80.000 €

Ansatz bauliche Leistungen (KG 300) ca.                                             40.000 €

Planungsleistung Architekt (HZ III) ca.                                                20.000 €

Gesamt brutto ca.                                                                            400.000 €

 

Die Gesamtkosten für das Projekt Neubau Feuerwache erhöhen sich dadurch auf ca. 30.900.000,-- €

 

 

Weiters Vorgehen

 

Der Bau- und Werkausschuss begutachtet/ der Stadtrat beschließt die Nachrüstung einer Klimatisierung in den Schlaf- und Aufenthaltsräumen der Neuen Feuerwache i.H.v. ca. 400.000 €.

 

Die Gebäudewirtschaft Fürth wird beauftragt, im Nachgang der Maßnahme die Nachrüstung gem. der Anforderungen und in Abstimmung mit dem Nutzer Amt für Brand- und Katastrophenschutz (ABK) durchzuführen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

30.900.000 €

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst. 1300.9400.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Für die zusätzlichen erforderlichen Mittel kann von der GWF kein Deckungsvorschlag unterbreitet werden.