Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen zur Freihaltung der Sichtfelder an der Querungsstelle umzusetzen.
Die Espanstraße wird regelmäßig von Fußgängern und Radfahrern überquert, durch den südlich liegenden Talblick-Spielplatz queeren auch Kinder die Straße. Derzeit ist an der Querungsstelle ein Fahrbahnteiler vorhanden, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist auf 30 km/h begrenzt.
In der Nähe befinden sich keine weiteren Fußgängerüberwege oder andere Querungshilfen. Der nächstgelegene gesicherte Überweg an der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Poppenreuther Str. / Espanstraße, ist etwa 110m entfernt.
Für die Prüfung der verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wurde durch das Stadtplanungsamt an einem Wochentag außerhalb der Ferienzeit eine Verkehrserhebung durchgeführt. Durch diese Erhebung konnte die Spitzenstunde der querenden Fußgänger ermittelt werden. Im Zeitraum von 16:15 Uhr bis 17:15 Uhr querten 38 Fußgänger und 32 Radfahrer die Espanstraße auf Höhe des Spielplatzes am Talblick. Um Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr zu haben, gehen wir davon aus, dass bei Einrichtung eines FGÜ´s ein Teil der Radfahrer schiebt. In diesem Zeitraum beträgt die Verkehrsstärke 318 Kfz (stärker belastete Fahrtrichtung - Richtung Nordwesten).
Die verkehrlichen Voraussetzungen werden in der Richtlinie für die Anlagen und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) geregelt. Laut Tabelle 2 (Einsatzbereiche für FGÜ) kommt die Einrichtung eines FGÜ´s in Betracht, sofern die vorgegebenen Verkehrsstärken vorliegen. Diese erforderlichen Verkehrsstärken konnten durch die Erhebung nachgewiesen werden. Die Einrichtung eines FGÜ´s ist somit möglich.
Zur Einrichtung eines FGÜ´s ist nach DIN 32984 der Einbau von Bodenindikatoren notwendig. Außerdem müssen die Sichtfelder freigehalten werden. Hierfür würden selbst mit zu errichtender Gehwegnase mindestens zwei Stellplätze je Fahrbahnseite entfallen.
Darüber hinaus ist gemäß R-FGÜ eine ausreichende Beleuchtung für den FGÜ sicherzustellen. Die Kostenschätzung hierfür beläuft sich auf 25.000 €.
Alternativ wäre es aufgrund der bereits reduzierten Geschwindigkeit denkbar, sich auf die Gehwegnase und die Freihaltung der Sichtfelder zu beschränken, um Kosten zu reduzieren.
Basierend auf der verkehrlichen Situation empfiehlt das Stadtplanungsamt wir nur bedingt die Einrichtung eines FGÜ´s an der gennannten Stelle. Die Alternativmaßnahme, Freihaltung der Sichtfelder, hat in Bezug auf die Kosten eine voraussichtlich ausreichende Auswirkung auf die Sicherheit der querenden Fußgänger.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||