Kenntnisnahme
Der Bundesrat hat am 05.07.2024 diversen Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt. Diese sind allerdings noch nicht in Kraft getreten. Hierzu fehlt es noch an der Bekanntgabe der Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt.
Für eine uneingeschränkte Umsetzbarkeit der Änderungen bedarf es darüber hinaus noch Anpassungen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration plant außerdem einen Einführungserlass zu veröffentlichen, da einige Neuerungen noch konkret zu definieren sind.
Für die Verwaltung ist daher derzeit noch nicht absehbar, ab wann und wie die erweiterten Möglichkeiten der StVO anwendbar sein werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||