Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses nehmen die Ausführungen des Baureferats und der Infar zur Kenntnis.
Der Antrag gilt somit als erledigt.
Zu o. g. Anfrage hat das Baureferat die Infra um Auskunft gebeten. Die Rückmeldung der Infra ist den nachfolgenden Antworten zu entnehmen.
Frage 1:
Ist es aktuell noch
zutreffend, daß "rund um die Wärmewende die gesetzlichen Vorgaben noch
nicht final verabschiedet sind", wie dies auf einer Informations-Seite der
infra Fürth zur Fernwärme zu lesen ist? Wenn es zutrifft, welche konkreten
gesetzlichen Vorgaben fehlen noch und was soll damit geregelt werden?
Zwei Gesetzte sind im Rahmen der Wärmewende maßgeblich: Das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) und das Wärmeplanungsgesetz (WPG). Das GEG ist mittlerweile verabschiedet und regelt u. A. die einzuhaltenden EE Anteile, Übergangsfristen und bietet Umsetzungsoptionen. Es bezieht sich dabei sehr oft auf die kommunale Wärmeplanung. In wie weit sich ein GEG nach einer anstehenden Bundestagswahl verändern wird, können wir zum heutigen Stand noch nicht bewerten und gehen daher von den Randbedingungen aus, wie sie in diesem Gesetz beschrieben sind.
Diese Aussage mit den fehlenden gesetzlichen Vorgaben bezieht sich auf die länderspezifische Umsetzung des WPG. Das Bundesgesetzt ist verabschiedet, aber die Umsetzung für Bayern steht noch aus. Das ist sowohl der infra als auch den Kollegen vom Klimaschutzmanagement bekannt, aber wir erwarten keine fundamentalen Unterschiede dieser beiden Gesetzte und haben gemäß dieser Erwartungshaltung ja gemeinsam unter der Federführung des Klimaschutzmanagements die kommunale Wärmeplanung begonnen, die ja bis 30.06.2026 finalisiert sein muss. Hier wollten wir keine Zeit verlieren. Hier haben wir die ersten umfangreichen Daten auch schon geliefert. Unabhängig davon hat auch die infra natürlich schon diverse Machbarkeitsstudien beauftragt die sowohl ein Wärmepotential als auch die technische Realisierbarkeit bewertet haben. Fakt ist aber, das die gesetzliche Grundlage in Bayern noch fehlt.
Frage 2:
Ist bereits absehbar,
ob das Abwasser in Fürth im Zuge der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung in
nennenswert größerem Umfang zur kostensparenden Energie-gewinnung genutzt
werden kann?
Die Bewertung des Potenzials und die Realisierbarkeit zur Wärmegewinnung aus Abwasser, Flusswasser und Grundwasser ist ein zentraler Aspekt der kommunalen Wärmeplanung und wurde seitens der infra schon vor Beginn der Wärmeplanung angestoßen. Hier sehen wir großes Potenzial. Hierzu gibt es eine von der infra finanzierte finalisierten Studien im nördlichen Bereich der Innenstadt und den großen Transformationsplan für das Heizkraftwerk Fronmüllerstraße, in welchen in beiden Fällen genau diese Thematik beleuchtet wird. Diese Erkenntnisse werden in die kommunale Wärmeplanung einfließen, da wir diese Ergebnisse zu Verfügung stellen werden.
Das Thema Wasserstofferzeugung generell (nicht aus Abwasser im speziellen) wird gerade zusammen von der infra mit der TH Nürnberg beleuchtet, in wie weit sich das wirtschaftlich unter welchen Randbedingungen darstellen lässt. Im Vorgriff auf das noch nicht vollständig vorhandene Ergebnis können wir aber sagen, dass ohne fundierte Nachnutzungskonzepte für Wasserstoff, Sauerstoff und ggf. der entstehenden Abwärme sich derartige Systeme nicht wirtschaftlich betreiben lassen. Ohne gesicherte Ankerkunden für H2 – die es nach heutigem Stand noch nicht gibt - stellt sich das als sehr herausfordernd dar. Das genannte Beispiel aus Österreich ist sicherlich sehr interessant und man müsste sich gemeinsam mit der Stadtentwässerung anschauen, ob hier eine Option auch für das Fürther Abwasser besteht.
Der Antrag gilt somit als beantwortet und erledigt.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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