Betreff
Vorlage zum Antrag Nachhaltiger Umgang mit Baumaterialien aus Rückbaumaßnahmen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 11.09.2024
Vorlage
Rf. V/1660/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses nehmen von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 

Der Antrag hat sich somit erledigt.

 


Der Antrag Nachhaltiger Umgang mit Baumaterialien aus Rückbaumaßnahmen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 11.09.2024 betrifft mehrere Dienststellen des Baureferats. Das Thema ist den Dienststellen des Baureferats bereits seit vielen Jahren bekannt und wird aus den nachfolgenden Antworten ersichtlich entsprechend berücksichtigt.

 

Frage 1:        

Gibt es Vorgaben, was mit Baumaterialien zu geschehen hat, die bei Rück- oder Umbauarbeiten (z.B. auch beim Straßenbau) übrigbleiben?

Antwort:         

Ja, diese gibt es. Zuerst sei hier das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu nennen. Dieses regelt die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und den Schutz von Menschen und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen.

Zudem wurde mit Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (Mantelverordnung) zum 01.08.2023 bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt.

Tenor dieser beiden Regularien ist es, dass Abfälle (zu denen Baustoffe beim Rückbau erst mal werden) der Wiederverwertung zuzuführen sind und erst wenn das nicht mehr möglich ist, diese entsorgt werden sollen.

 

Frage 2:        

Wie könnte man den Erhalt solcher Materialien (z.B. Bordsteine, Gehwegplatten, Pflastersteine o.ä.) sicherstellen, z.B. im Rahmen einer Baustoffbörse?

Antwort:

Für städtische Bauvorhaben und Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgt im Vorfeld eine Begehung, bei der geprüft wird, welche Materialien noch brauchbar sind und direkt bei städtischen Vorhaben (seien es Unterhalts- oder Neubaumaßnahmen) wiederverwendet werden könnten. Dieses Material, in der Regel Granitgroßsteinpflaster, Gehwegplatten und Granit-Bordsteine, wird soweit genügend Lagerflächen vorhanden sind, im Bauhof oder auf anderen städtischen Flächen zwischengelagert.

Weiter ist der Erhalt dieser Materialen auch über die Regularien aus Frage 1 geregelt. Was hier nicht direkt wieder verbaut werden kann, wird z.B. als gebrochenes Recycling-Material der Wiederverwertung zugeführt.

 

Grundsätzlich wäre es auch möglich, diese Baumaterialien im Zuge einer Baustoffbörse zu veräußern. Allerdings wären hier wesentlich mehr geeignete Lagerflächen sowie Personal, die diese Börse betreut, notwendig. Zudem müsste dann auch mit höheren Angebotspreisen gerechnet werden, da die Erlöse bzw. wirtschaftlichen Vorteile bei der Wiederverwertung der rückgebauten Materialien in die Einheitspreise bei der Angebotskalkulation mit einfließen.

 

Frage 3:        

Gibt es eine Art Magazin, in dem besonders erhaltenswerte Gebäudebestandteile eingelagert werden?

Antwort:

Werden bei Hochbaumaßnahmen Bauteile als erhaltenswürdig erkannt, werden sie ausgebaut, gesichert und dezentral in Abstimmung mit der BaF/UDS gelagert für den Einbau im Zuge von Bauunterhaltsmaßnahmen. Bei gut erhaltenen Einrichtungsgegenständen werden Schulen, Jugendhäuser und Sportvereine abgefragt, ob Bedarf besteht.

 

Frage 4:

Werden Möglichkeiten der Zweitverwertung durch entsprechende Drittfirmen genutzt, damit diese Rohstoffe wieder auf den Markt kommen?

Antwort:

Ja, diese Zweitverwertung ist über das eingangs erwähnte Kreislaufwirtschaftsgesetzt sowie der Ersatzbaustoffverordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Beispielsweise lässt sich hier für den Bereich des Straßenbaus aufführen, dass ausgebautes Großgranitpflaster bei Neubaumaßnahmen in den herzustellenden Parkbuchten eingebaut wird, Asphaltfräsgut als ungebundene Schicht bei Ertüchtigungen von Wegen mit herangezogen wird bzw. dieses als Asphaltgranulat standardmäßig in den Asphaltmischwerken wiederverwendet wird.

 

zu Hinweisen aus der Alexanderstraße

Behauptung / Frage:

So erhielten wir z.B. Hinweise, dass beim Umbau der Alexanderstraße viele lange Granit-Bordsteine, die noch gut in Schuss waren, einfach entsorgt wurden. Daher stellt sich die Frage, wie die Stadt nachhaltiger mit wertvollen Baumaterialien umgehen kann und so Ressourcen schonen kann.

Antwort:

Beim Umbau der Alexanderstraße wurden keinerlei Granit-Bordsteine entsorgt. Ein gewisser Anteil der ausgebauten Steine wurde zur Zwischenlagerung auf den Bauhof verbracht. Die restlichen Steine wurden wie gesetzlich vorgesehen, von der ausführenden Firma der Wiederverwertung zugeführt.

In welcher Art und Weise dieses Material vom Auftragnehmer wiederverwendet wird, bleibt im Regelfall in seiner Wahl.

 

Der Antrag gilt somit als erledigt.


Die nachfolgenden Bilder zeigen Lagebereich auf dem Bauhof für verschiedene Materialien.

 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: