Die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses nehmen von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.
Der Antrag hat sich somit erledigt.
Der Antrag Nachhaltiger Umgang mit
Baumaterialien aus Rückbaumaßnahmen der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE
GRÜNEN vom 11.09.2024 betrifft mehrere Dienststellen des Baureferats. Das Thema
ist den Dienststellen des Baureferats bereits seit vielen Jahren bekannt und
wird aus den nachfolgenden Antworten ersichtlich entsprechend berücksichtigt.
Frage
1:
Gibt
es Vorgaben, was mit Baumaterialien zu geschehen hat, die bei Rück- oder
Umbauarbeiten (z.B. auch beim Straßenbau) übrigbleiben?
Antwort:
Ja, diese gibt es. Zuerst sei hier das
Kreislaufwirtschaftsgesetz zu nennen. Dieses regelt die Kreislaufwirtschaft zur
Schonung der natürlichen Ressourcen und den Schutz von Menschen und Umwelt bei
der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen.
Zudem wurde mit Einführung der
Ersatzbaustoffverordnung (Mantelverordnung) zum 01.08.2023 bundeseinheitliche
und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau
mineralischer Ersatzbaustoffe festgelegt.
Tenor dieser beiden Regularien ist es,
dass Abfälle (zu denen Baustoffe beim Rückbau erst mal werden) der
Wiederverwertung zuzuführen sind und erst wenn das nicht mehr möglich ist,
diese entsorgt werden sollen.
Frage
2:
Wie
könnte man den Erhalt solcher Materialien (z.B. Bordsteine, Gehwegplatten,
Pflastersteine o.ä.) sicherstellen, z.B. im Rahmen einer Baustoffbörse?
Antwort:
Für städtische Bauvorhaben und
Unterhaltsmaßnahmen im Bereich Straßenbau erfolgt im Vorfeld eine Begehung, bei
der geprüft wird, welche Materialien noch brauchbar sind und direkt bei städtischen
Vorhaben (seien es Unterhalts- oder Neubaumaßnahmen) wiederverwendet werden
könnten. Dieses Material, in der Regel Granitgroßsteinpflaster, Gehwegplatten
und Granit-Bordsteine, wird soweit genügend Lagerflächen vorhanden sind, im
Bauhof oder auf anderen städtischen Flächen zwischengelagert.
Weiter ist der Erhalt dieser Materialen
auch über die Regularien aus Frage 1 geregelt. Was hier nicht direkt wieder
verbaut werden kann, wird z.B. als gebrochenes Recycling-Material der
Wiederverwertung zugeführt.
Grundsätzlich wäre es auch möglich,
diese Baumaterialien im Zuge einer Baustoffbörse zu veräußern. Allerdings wären
hier wesentlich mehr geeignete Lagerflächen sowie Personal, die diese Börse
betreut, notwendig. Zudem müsste dann auch mit höheren Angebotspreisen
gerechnet werden, da die Erlöse bzw. wirtschaftlichen Vorteile bei der
Wiederverwertung der rückgebauten Materialien in die Einheitspreise bei der
Angebotskalkulation mit einfließen.
Frage
3:
Gibt
es eine Art Magazin, in dem besonders erhaltenswerte Gebäudebestandteile
eingelagert werden?
Antwort:
Werden bei
Hochbaumaßnahmen Bauteile als erhaltenswürdig erkannt, werden sie ausgebaut,
gesichert und dezentral in Abstimmung mit der BaF/UDS gelagert für den Einbau
im Zuge von Bauunterhaltsmaßnahmen. Bei gut erhaltenen Einrichtungsgegenständen
werden Schulen, Jugendhäuser und Sportvereine abgefragt, ob Bedarf besteht.
Frage
4:
Werden
Möglichkeiten der Zweitverwertung durch entsprechende Drittfirmen genutzt,
damit diese Rohstoffe wieder auf den Markt kommen?
Antwort:
Ja, diese Zweitverwertung ist über das
eingangs erwähnte Kreislaufwirtschaftsgesetzt sowie der
Ersatzbaustoffverordnung gesetzlich vorgeschrieben.
Beispielsweise lässt sich hier für den
Bereich des Straßenbaus aufführen, dass ausgebautes Großgranitpflaster bei
Neubaumaßnahmen in den herzustellenden Parkbuchten eingebaut wird,
Asphaltfräsgut als ungebundene Schicht bei Ertüchtigungen von Wegen mit
herangezogen wird bzw. dieses als Asphaltgranulat standardmäßig in den
Asphaltmischwerken wiederverwendet wird.
zu
Hinweisen aus der Alexanderstraße
Behauptung / Frage:
So
erhielten wir z.B. Hinweise, dass beim Umbau der Alexanderstraße viele lange
Granit-Bordsteine, die noch gut in Schuss waren, einfach entsorgt wurden. Daher
stellt sich die Frage, wie die Stadt nachhaltiger mit wertvollen Baumaterialien
umgehen kann und so Ressourcen schonen kann.
Antwort:
Beim Umbau der Alexanderstraße wurden
keinerlei Granit-Bordsteine entsorgt. Ein gewisser Anteil der ausgebauten
Steine wurde zur Zwischenlagerung auf den Bauhof verbracht. Die restlichen
Steine wurden wie gesetzlich vorgesehen, von der ausführenden Firma der
Wiederverwertung zugeführt.
In welcher Art und Weise dieses
Material vom Auftragnehmer wiederverwendet wird, bleibt im Regelfall in seiner
Wahl.
Der Antrag gilt somit als erledigt.
Die nachfolgenden Bilder zeigen
Lagebereich auf dem Bauhof für verschiedene Materialien.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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