Kenntnisnahme
Die aktuelle Verkehrsführung in der Straße Auf der Schwand beruht auf einer Verkehrsschau unter Beteiligung der Polizei sowie der Schule selbst. Hintergrund der Maßnahme war insbesondere die Schulwegsicherung für die Grundschulkinder, da diese gerade durch Elterntaxis, die sich nicht an das seinerzeitige Einfahrverbot hielten, gefährdet wurden.
Es bedurfte daher einer einfachen, funktionierenden Regelung, die den Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer gewährleistet.
Unmittelbar nach der Umbeschilderung kam es noch zu
Fehlfahrten von Eltern, die die Beschilderung übersehen oder ignoriert hatten.
Durch Ansprachen konnte dies mittlerweile verbessert werden.
Die Verkehrsführung ist mittlerweile etabliert und akzeptiert. Eine nochmalige
Änderung, würde dem vollkommen zuwiderlaufen.
Eine Sonderausweisregelung scheidet hier aus. Diese würde das eigentliche Ziele der Einbahnregelung, nämlich die Sicherheit für Fußgänger und besonders Grundschüler, konterkarieren, indem Anwohner jederzeit entgegen der Einbahnrichtung einfahren könnten.
Eine zeitliche Beschränkung des Einfahrverbots auf die
Hort-/Schulzeit verspricht keinen Erfolg, insb. nicht für die Anwohner, da
diese in dieser Zeit auch nicht einfahren dürfen.
Diese wäre bei einer Einbahnstraßenregelung ohnehin mit regulärer Beschilderung
unzulässig, da an Vz. 267 (Einfahrverbot)und Vz. 220 (Einbahnstraße) keine
zeitlichen Beschränkungen angebracht werden dürfen.
Darüber hinaus hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die zeitliche Befristung ignoriert wurde.
Eine Grenzmarkierung zur besseren Freihaltung der Sichtflächen im Haltverbot ist grundsätzlich denkbar.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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