Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Stand der Arbeiten für die Ausschreibung der Planungsleistungen an der GS Soldnerstraße 50 als Generalplanerleistungen und stimmt dem weiteren Vorgehen zu.
Ausgangslage
Die Grundschule Soldnerstraße soll aufgrund von Flächenmehrbedarf im Schulbereich und bei der Ganztagesbetreuung eine Erweiterung durch einen Neubau erhalten. Zu diesem Vorhaben existieren bereits zwei Beschlüsse (Genehmigung des Grundlagenkonzeptes, SEP/0044/2023 vom 27.09.2023 und Erweiterung der GS Soldnerstraße, SEP/0048/2024 vom 24.01.2024).
Die Erweiterung der GS Soldnerstraße 50 ist die erste Baumaßnahme des Schulerweiterungsprogramms. Die Umsetzung dieses Programms ist abhängig von den vorhandenen Haushaltsmitteln und den personellen Kapazitäten, insbesondere im Bereich der Elektroingenieure aber derzeit auch im Hochbau. Daher werden Lösungsmöglichkeiten gesucht, kostengünstiger und zügiger zu bauen und die personellen Ressourcen zu bündeln.
Wirtschaftliche
Lösung für Bau und Betrieb
Eine Kosteneinsparung kann möglich werden, wenn Standards und Normen kritisch geprüft und wirtschaftliche Lösungen in der Planung und im Bau aber auch in der Bewirtschaftung umgesetzt werden.
Zur Bündelung der Kompetenzen wurde dazu auf Initiative der Bayerischen Architektenkammer und der Bayerischen Ingenieurekammer Bau mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, unterstützt und begleitet durch die Technische Universität Braunschweig, Institut für Bauklimatik und Energie der Architektur als Forschungsprojekt für mind. 2 Jahre, das Pilotprogramm Gebäudetyp E aufgestellt.
Die Baumaßnahme Erweiterung der GS Soldnerstraße 50 wurde in dieses Pilotprojekt aufgenommen. Ermittelte Einsparungspotentiale sollen dann auch auf die anderen Schulbaumaßnahmen übertragen werden.
Um die Planungsleistungen im Sinne Gebäudetyp E eng abgestimmt zwischen den einzelnen Fachsparten voranzubringen, aber auch, um seitens GWF personelle Ressourcen zeitsparender einzusetzen, sollen die Planungsleistungen als Generalplanerleistung ausgeschrieben werden. Dieses Vorgehen ist auch mit der Regierung von Mittelfranken als Fördermittelgeber abgestimmt.
Die Vorteile der Vergabe an einen Generalplaner liegen darin, dass alle Planungsleistungen auf einmal ausgeschrieben werden und es für alle Planungsleistungen nur einen verantwortlichen Ansprechpartner und Vertragspartner gibt. Dieser steuert und verantwortet die Zusammenarbeit der einzelnen Fachplaner untereinander.
Zeitliche Abwicklung
Die Ausschreibungsunterlagen umgehend auf die Vergabeplattform eingestellt. Das Vergabeverfahren soll mit der Erarbeitung eines Lösungsvorschlags gekoppelt werden. Somit werden ca. im Mai 2025 der Generalplaner und der Vorentwurf feststehen. Ziel ist, dass durch den Generalplaner auf Grundlage des Vorentwurfs zügig die weiteren Planungsphasen erarbeitet werden können. Als Fertigstellungtermin ist aktuell Dezember 2027 vorgesehen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Beschluss SEP/0048/2024