Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt:

 

Der Kriterienkatalog mit Solarrahmenplan des Kommunalen Denkmalkonzeptes St. Michael zur Integration von Solaranlagen in den denkmalgeschützten Bestand soll künftig als Grundlage für die erleichterte und beschleunigte Prüfung von Bauanträgen für die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und in Denkmalensembles im Quartier St. Michael dienen.

 

Der Kriterienkatalog für St. Michael soll im weiteren Verfahren auf die Gesamtstadt, insbesondere auf die Stadtteile mit hoher Denkmaldichte wie Innenstadt und Südstadt übertragen und entsprechend angepasst werden.

 

Die Errichtung einer Solaranlage auf dem Kirchendach von St. Michael entsprechend der Variante 3 des Variantenvergleichs in Kombination mit einer Solaranlage auf dem benachbarten Dach des Kindergartens Storchennest St. Michael inklusive der gewünschten Speichermöglichkeiten wird von der Stadt ausdrücklich befürwortet und eine Umsetzung -  nach positiver Prüfung der Finanzierbarkeit - weiterhin denkmalfachlich begleitet.


Ausgangslage und Verfahren:

Die Nutzung regenerativer Sonnenenergien hat in Fürth Tradition. So wurde auch die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im Hinblick auf die Vereinbarkeit von denkmalschutzrechtlichen Erfordernissen und der Nutzung regenerativer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs 2023 sehr begrüßt. Im Rahmen sogenannter „Kommunaler Denkmalkonzepte“ (KDK) besteht nun die Möglichkeit, für die jeweiligen Quartiere passgenaue Strategien zu entwickeln, wie entsprechende Anlagen denkmalgerecht integriert werden können.

 

Demzufolge hat die Stadt Fürth die Initiative der Kirchengemeinde St. Michael, auf ihren denkmalgeschützten Gebäuden am Kirchenplatz mit Photovoltaik arbeiten zu wollen, gerne  aufgegriffen. Denn bereits im Jahr 2020 ist die Kirchengemeinde St. Michael mit dem Wunsch, auf dem Dach der Grünen Scheune von St. Michael eine Solaranlage zu errichten, auf die Stadt Fürth zugekommen. Dieses Vorhaben wurde jedoch aufgrund der Denkmalbedeutung des Altstadtensembles zunächst zurückgestellt.

Ziel der aktuellen Anfrage war es, neben der Scheune auch auf dem Kirchendach, dem ältesten und bedeutendsten Baudenkmal der Stadt, ein sichtbares Zeichen zur Bewahrung der Schöpfung zu setzen und durch die Erzeugung von Solarstrom sowie dessen Speicherung den Strombedarf der Kirche zu decken.

In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) und der Kirchengemeinde St. Michael hat das Baureferat ein sogenanntes Kommunales Denkmalkonzept (KDK) für das Quartier St. Michael auf den Weg gebracht. Zum einen sollten hierdurch Solarpotentiale in einem abgegrenzten Gebiet zwischen Gustav-, Heiligen-, Untere und Obere Fischerstraße analysiert und zum anderen konkrete Möglichkeiten untersucht werden, Photovoltaikanlagen auf dem Kirchendach und den umliegenden Gebäuden zu installieren.

 

Beteiligte:

Prozessbegleitend hat die Stadt Fürth eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der wesentliche Ziele des KDKs erarbeitet wurden. Die Kerngruppe bestand aus Vertretern der Landeskirche und der Kirchengemeinde St. Michael (Dekan Jörg Sichelstiel und Kirchenvorstand), des BLfD, des Architekturbüros H2+, der infra und des Baureferats (neben Stadtbaurätin Christine Lippert auch weitere Vertreter des Referats, GWF, SpA, und vor allem der BaF). Auch Vertreter der drei Stadtratsfraktionen, der beiden Stadtheimatpfleger und der Stadtbildpflege gehörten der Arbeitsgruppe an.

An zwei Terminen wurden zudem die betroffenen Eigentümer über das Vorhaben und eigene Partizipationsmöglichkeiten informiert.

 

Voraussetzungen für die Errichtung von Solaranlagen auf Einzeldenkmälern (vgl. Art. 6 Absatz 2 Satz 3 BayDSchG – neu):

Die durch das geänderte und erweiterte Denkmalschutzgesetz entstandenen neuen Möglichkeiten werden vom Bayerischen Ministerium für Unterricht und Kultus folgendermaßen beschrieben:

„Sofern die Anlagen erneuerbarer Energien überwiegend dem Energiebedarf im Baudenkmal oder seiner energetischen Verbesserung dienen, kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe Denkmalschutzes entgegenstehen. Dabei ist die Substanz des Baudenkmals soweit wie möglich zu erhalten und eine denkmalpflegerisch möglichst verträgliche Vereinbarkeit mit dem Erscheinungsbild herzustellen. Maßgebend ist, dass vorrangig der Energiebedarf im Baudenkmal abgedeckt werden soll (Eigenbedarf, unter Einschluss z.B. von Mobilitätsenergie) … eine höchstmögliche energetische Nutzung liegt regelmüßig nicht im Interesse des Denkmalschutzes… Bei Einzeldenkmälern sollen auf vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen denkmalverträgliche PV-Anlagen, die mit dem Erscheinungsbild des Denkmals im Einzelfall denkmalfachlich vereinbar (z. B. Solarziegel, Solarfolien, in die Dachfläche integrierte Anlagen etc.) und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Substanz sind, ebenfalls regelmäßig erlaubnisfähig sein.“

 

Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/aenderungen-im-denkmalschutz-faqs.html

 

Ergebnis:

Im Rahmen eines sogenannten Solarrahmenplans mit Kriterienkatalog wurden für das Quartier St. Michael zwischen Gustav-, Heiligen-, Untere und Obere Fischerstraße fünf Grundsätze mit hinterlegten Kriterien definiert, in welchen Bereichen und welcher Ausformung Solaranlagen möglich sind. Generell sollen keine Gebäude für die Installation von Solaranlagen ausgeschlossen, aber entsprechend der jeweiligen stadträumlichen oder stadthistorischen Bedeutung Anforderungen an deren Gestaltung festgeschrieben werden. Dieser Kriterienkatalog dient als Grundlage für die erleichterte und beschleunigte Prüfung von Bauanträgen für die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und in Denkmalensembles.

 

In einem Variantenvergleich zur Integration einer Solaranlage auf dem Kirchendach von St. Michael wurden verschiedene Belegungsvarianten gestalterisch dargestellt und technisch berechnet.

St. Michael gilt aufgrund seiner herausragenden Bedeutung als Einzeldenkmal und seiner hohen stadtbildprägenden Relevanz als sogenannter „Stadtbaustein“. Hierfür bedarf es besondere Lösungen zur architektonischen Einbindung. Unter den Vorgaben der Energieerzeugung für den Eigenbedarf und der besonderen Denkmalverträglichkeit wurden ausschließlich Solaranlagen in Dachfarbe in unterschiedlichen Größen und Strukturen geprüft. Da die Zeiten der Solarstromerzeugung (tagsüber) und des tatsächlichen Strombedarfs (überwiegend in den Abendstunden und partiell am Wochenende) für eine effektive Nutzung des selbsterzeugten Stroms zu sehr differieren, wurden zum einen zusätzliche Speichermöglichkeiten geprüft und zum anderen eine vernetzte Nutzung mit einer durchaus ergiebigen Solaranlage auf dem benachbarten Dach des Kindergartens Storchennest St. Michael vorgeschlagen.

  • Belegungsvariante 1 sieht für das Chordach eine teilflächige Aufdachanlage in Dachfarbe vor.
  • Belegungsvariante 2 stellt eine vollflächige Belegung des Chordaches mit Solarziegeln (Solteq Biber) und alternativ mit sogenannten strukturierten Solarbändern (Megasol Bänder) dar. Bei dieser Indachlösung bedarf es eines Austausches der relativ neuen Eindeckung mit Biberschwanzziegeln durch die Solarelemente.
  • Belegungsvariante 3 zeigt eine zurückhaltende Belegung des Kirchenschiff- und Chordaches mit sogenannten Traufbändern und einer kleinen integrierten Anlage auf dem Kirchenvordach im Eingangsbereich.

 

Die Variante 1 wurde von Seiten des BLfDs aufgrund der mangelnden Denkmalverträglichkeit ausgeschlossen. Die Solaranlage auf St. Michael muss als überregionales Pilotprojekt bayernweit Vorbildcharakter für denkmalgeschützte Kirchenanlagen besitzen.

 

Variante 2 wurde in Bezug auf ihre Denkmalverträglichkeit positiv bewertet, allerdings sprechen der hohe finanzielle Aufwand und die Zweifel an einer technisch unproblematischen Umsetzbarkeit seitens des Architekturbüros gegen eine Realisierung.

 

Für Variante 3 hingegen spricht sowohl die hohe Denkmalverträglichkeit als auch die einfachere technische Umsetzbarkeit. Ebenso stehen im Vergleich zu den anderen Varianten der Kosten- Nutzenvergleich in einem angemessenen Verhältnis. Zusammen mit dem Dach des benachbarten Kindergartens soll hier eine innovative Speicherlösung umgesetzt werden, die weit über die rein gebäudebezogenen Einzelanlagen hinausgeht und damit - ganz im Sinne der Kirche und der Stadt Fürth - eine zukunftsweisende vernetzte Lösung bietet. Die Finanzierbarkeit und damit die Umsetzbarkeit ist abhängig von möglichen Förderungen noch zu klären.

 

Der Kirchenvorstand von St. Michael billigte in seiner Sitzung vom 22.07.2024 das erzielte Ergebnis.

 

 

Nächste Schritte:

 

  1. Information der Anlieger von St. Michael

Die Eigentümer aus dem Untersuchungsgebiet werden über die Ergebnisse des KDKs informiert. Bei den beiden öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des KDK-Prozesses wurde bereits Interesse an der Errichtung von Solaranlagen auf privaten Gebäuden signalisiert.

 

  1. Errichtung einer Solaranlage auf der Kirche St. Michael und dem Dach des benachbarten Kindergartens

Für die Errichtung der Solaranlagen auf der Kirche St. Michael und dem Dach des Kindergartens, Kirchenplatz 2, inklusive der gewünschten Speicherkapazitäten werden Fördermöglichkeiten durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwandes) und weiteren Fördergebern umfangreich geprüft und ausdrücklich unterstützt.

 

  1. Kriterien für weitere Stadtteile

Der Kriterienkatalog für St. Michael soll im weiteren Verfahren auf die Gesamtstadt, insbesondere auf die Stadtteile mit hoher Denkmaldichte wie Innenstadt und Südstadt übertragen und entsprechend angepasst werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Ergebnisbericht KDK mit Anlagen 1-7