Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt:
Der Kriterienkatalog mit Solarrahmenplan des Kommunalen Denkmalkonzeptes St. Michael zur Integration von Solaranlagen in den denkmalgeschützten Bestand soll künftig als Grundlage für die erleichterte und beschleunigte Prüfung von Bauanträgen für die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und in Denkmalensembles im Quartier St. Michael dienen.
Der Kriterienkatalog für St. Michael soll im weiteren Verfahren auf die Gesamtstadt, insbesondere auf die Stadtteile mit hoher Denkmaldichte wie Innenstadt und Südstadt übertragen und entsprechend angepasst werden.
Die Errichtung einer Solaranlage auf dem Kirchendach von St. Michael entsprechend der Variante 3 des Variantenvergleichs in Kombination mit einer Solaranlage auf dem benachbarten Dach des Kindergartens Storchennest St. Michael inklusive der gewünschten Speichermöglichkeiten wird von der Stadt ausdrücklich befürwortet und eine Umsetzung - nach positiver Prüfung der Finanzierbarkeit - weiterhin denkmalfachlich begleitet.
Ausgangslage und
Verfahren:
Die Nutzung regenerativer Sonnenenergien hat in Fürth Tradition. So
wurde auch die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes im Hinblick auf
die Vereinbarkeit von denkmalschutzrechtlichen Erfordernissen und der Nutzung
regenerativer Energien zur Deckung des Eigenbedarfs 2023 sehr begrüßt. Im
Rahmen sogenannter „Kommunaler Denkmalkonzepte“ (KDK) besteht nun die
Möglichkeit, für die jeweiligen Quartiere passgenaue Strategien zu entwickeln,
wie entsprechende Anlagen denkmalgerecht integriert werden können.
Demzufolge hat die Stadt Fürth die Initiative der Kirchengemeinde St.
Michael, auf ihren denkmalgeschützten Gebäuden am Kirchenplatz mit Photovoltaik
arbeiten zu wollen, gerne aufgegriffen.
Denn bereits im Jahr 2020 ist die Kirchengemeinde St. Michael mit dem Wunsch,
auf dem Dach der Grünen Scheune von St. Michael eine Solaranlage zu errichten,
auf die Stadt Fürth zugekommen. Dieses Vorhaben wurde jedoch aufgrund der
Denkmalbedeutung des Altstadtensembles zunächst zurückgestellt.
Ziel der aktuellen Anfrage war es, neben der Scheune auch auf dem
Kirchendach, dem ältesten und bedeutendsten Baudenkmal der Stadt, ein
sichtbares Zeichen zur Bewahrung der Schöpfung zu setzen und durch die
Erzeugung von Solarstrom sowie dessen Speicherung den Strombedarf der Kirche zu
decken.
In Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD)
und der Kirchengemeinde St. Michael hat das Baureferat ein sogenanntes
Kommunales Denkmalkonzept (KDK) für das Quartier St. Michael auf den Weg
gebracht. Zum einen sollten hierdurch Solarpotentiale in einem abgegrenzten
Gebiet zwischen Gustav-, Heiligen-, Untere und Obere Fischerstraße analysiert
und zum anderen konkrete Möglichkeiten untersucht werden, Photovoltaikanlagen
auf dem Kirchendach und den umliegenden Gebäuden zu installieren.
Beteiligte:
Prozessbegleitend hat die Stadt Fürth eine Arbeitsgruppe eingerichtet,
in der wesentliche Ziele des KDKs erarbeitet wurden. Die Kerngruppe bestand aus
Vertretern der Landeskirche und der Kirchengemeinde St. Michael (Dekan Jörg
Sichelstiel und Kirchenvorstand), des BLfD, des Architekturbüros H2+, der infra
und des Baureferats (neben Stadtbaurätin Christine Lippert auch weitere
Vertreter des Referats, GWF, SpA, und vor allem der BaF). Auch Vertreter der
drei Stadtratsfraktionen, der beiden Stadtheimatpfleger und der Stadtbildpflege
gehörten der Arbeitsgruppe an.
An zwei Terminen wurden zudem die betroffenen Eigentümer über das
Vorhaben und eigene Partizipationsmöglichkeiten informiert.
Voraussetzungen für die
Errichtung von Solaranlagen auf Einzeldenkmälern (vgl. Art. 6 Absatz 2 Satz 3
BayDSchG – neu):
Die durch das geänderte und erweiterte Denkmalschutzgesetz
entstandenen neuen Möglichkeiten werden vom Bayerischen Ministerium für
Unterricht und Kultus folgendermaßen beschrieben:
„Sofern die
Anlagen erneuerbarer Energien überwiegend dem Energiebedarf im Baudenkmal oder
seiner energetischen Verbesserung dienen, kann eine denkmalrechtliche Erlaubnis
nur versagt werden, soweit überwiegende Gründe Denkmalschutzes entgegenstehen.
Dabei ist die Substanz des Baudenkmals soweit wie möglich zu erhalten und eine
denkmalpflegerisch möglichst verträgliche Vereinbarkeit mit dem
Erscheinungsbild herzustellen. Maßgebend ist, dass vorrangig der Energiebedarf
im Baudenkmal abgedeckt werden soll (Eigenbedarf, unter Einschluss z.B. von
Mobilitätsenergie) … eine höchstmögliche energetische Nutzung liegt regelmüßig
nicht im Interesse des Denkmalschutzes… Bei Einzeldenkmälern sollen auf vom
öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen denkmalverträgliche PV-Anlagen, die
mit dem Erscheinungsbild des Denkmals im Einzelfall denkmalfachlich vereinbar
(z. B. Solarziegel, Solarfolien, in die Dachfläche integrierte Anlagen etc.)
und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Substanz sind, ebenfalls regelmäßig
erlaubnisfähig sein.“
Quelle: https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/denkmalschutz/aenderungen-im-denkmalschutz-faqs.html
Ergebnis:
Im Rahmen eines sogenannten Solarrahmenplans
mit Kriterienkatalog wurden für das Quartier St. Michael zwischen Gustav-,
Heiligen-, Untere und Obere Fischerstraße fünf Grundsätze mit hinterlegten
Kriterien definiert, in welchen Bereichen und welcher Ausformung Solaranlagen
möglich sind. Generell sollen keine Gebäude für die Installation von
Solaranlagen ausgeschlossen, aber entsprechend der jeweiligen stadträumlichen
oder stadthistorischen Bedeutung Anforderungen an deren Gestaltung
festgeschrieben werden. Dieser Kriterienkatalog dient als Grundlage für die
erleichterte und beschleunigte Prüfung von Bauanträgen für die Errichtung von
Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden und in Denkmalensembles.
In einem Variantenvergleich zur
Integration einer Solaranlage auf dem Kirchendach von St. Michael wurden
verschiedene Belegungsvarianten gestalterisch dargestellt und technisch
berechnet.
St. Michael gilt aufgrund seiner herausragenden Bedeutung als
Einzeldenkmal und seiner hohen stadtbildprägenden Relevanz als sogenannter
„Stadtbaustein“. Hierfür bedarf es besondere Lösungen zur architektonischen
Einbindung. Unter den Vorgaben der Energieerzeugung für den Eigenbedarf und der
besonderen Denkmalverträglichkeit wurden ausschließlich Solaranlagen in
Dachfarbe in unterschiedlichen Größen und Strukturen geprüft. Da die Zeiten der
Solarstromerzeugung (tagsüber) und des tatsächlichen Strombedarfs (überwiegend
in den Abendstunden und partiell am Wochenende) für eine effektive Nutzung des
selbsterzeugten Stroms zu sehr differieren, wurden zum einen zusätzliche
Speichermöglichkeiten geprüft und zum anderen eine vernetzte Nutzung mit einer
durchaus ergiebigen Solaranlage auf dem benachbarten Dach des Kindergartens
Storchennest St. Michael vorgeschlagen.
- Belegungsvariante
1 sieht für das Chordach eine teilflächige Aufdachanlage in Dachfarbe vor.
- Belegungsvariante
2 stellt eine vollflächige Belegung des Chordaches mit Solarziegeln
(Solteq Biber) und alternativ mit sogenannten strukturierten Solarbändern
(Megasol Bänder) dar. Bei dieser Indachlösung bedarf es eines Austausches
der relativ neuen Eindeckung mit Biberschwanzziegeln durch die
Solarelemente.
- Belegungsvariante
3 zeigt eine zurückhaltende Belegung des Kirchenschiff- und Chordaches mit
sogenannten Traufbändern und einer kleinen integrierten Anlage auf dem
Kirchenvordach im Eingangsbereich.
Die Variante 1 wurde von Seiten des BLfDs aufgrund der mangelnden
Denkmalverträglichkeit ausgeschlossen. Die Solaranlage auf St. Michael muss als
überregionales Pilotprojekt bayernweit Vorbildcharakter für denkmalgeschützte
Kirchenanlagen besitzen.
Variante 2 wurde in Bezug auf ihre Denkmalverträglichkeit positiv
bewertet, allerdings sprechen der hohe finanzielle Aufwand und die Zweifel an
einer technisch unproblematischen Umsetzbarkeit seitens des Architekturbüros
gegen eine Realisierung.
Für Variante 3 hingegen spricht sowohl die hohe Denkmalverträglichkeit
als auch die einfachere technische Umsetzbarkeit. Ebenso stehen im Vergleich zu
den anderen Varianten der Kosten- Nutzenvergleich in einem angemessenen
Verhältnis. Zusammen mit dem Dach des benachbarten Kindergartens soll hier eine
innovative Speicherlösung umgesetzt werden, die weit über die rein
gebäudebezogenen Einzelanlagen hinausgeht und damit - ganz im Sinne der Kirche
und der Stadt Fürth - eine zukunftsweisende vernetzte Lösung bietet. Die
Finanzierbarkeit und damit die Umsetzbarkeit ist abhängig von möglichen
Förderungen noch zu klären.
Der Kirchenvorstand von St. Michael billigte in seiner Sitzung vom
22.07.2024 das erzielte Ergebnis.
Nächste Schritte:
- Information der Anlieger von St.
Michael
Die Eigentümer
aus dem Untersuchungsgebiet werden über die Ergebnisse des KDKs informiert. Bei
den beiden öffentlichen Veranstaltungen im Rahmen des KDK-Prozesses wurde
bereits Interesse an der Errichtung von Solaranlagen auf privaten Gebäuden
signalisiert.
- Errichtung einer Solaranlage auf
der Kirche St. Michael und dem Dach des benachbarten Kindergartens
Für die
Errichtung der Solaranlagen auf der Kirche St. Michael und dem Dach des
Kindergartens, Kirchenplatz 2, inklusive der gewünschten Speicherkapazitäten
werden Fördermöglichkeiten durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
(Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwandes) und weiteren Fördergebern
umfangreich geprüft und ausdrücklich unterstützt.
- Kriterien für weitere Stadtteile
Der
Kriterienkatalog für St. Michael soll im weiteren Verfahren auf die
Gesamtstadt, insbesondere auf die Stadtteile mit hoher Denkmaldichte wie
Innenstadt und Südstadt übertragen und entsprechend angepasst werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Ergebnisbericht KDK mit Anlagen 1-7