Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial-
und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die Verstetigung des Budgets für
Barrierefreiheit. Ein Betrag in Höhe von 20.000 € jährlich soll für das Budget
dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Empfehlung zur Verstetigung zu und beschließt die dauerhafte Einrichtung und Verwendung des Budgets für Barrierefreiheit.
Das „Budget für
Barrierefreiheit zur Stärkung der Teilhabe wurde 2023 eingesetzt. Ziel dieses
Instrumentes ist es, Maßnahmen aus dem „Aktionsplan Inklusion“ zu realisieren.
Auch 2024
konnten mit dem „Budget für Barrierefreiheit“ verschiedene Maßnahmen zur
Verbesserung der Barrierefreiheit erfolgreich umgesetzt werden.
Beispielsweise
wurden das Jüdische Museum und die Abteilung Jugendarbeit mit der Förderung von
Gebärdensprachdolmetschern unterstützt. Auf Antrag des Kulturamts wurde
außerdem eine mobile Rampe für die Stadt angeschafft. Eine detaillierte
Aufstellung mit allen Maßnahmen und Kosten findet sich in der Anlage. Noch
offen sind die Anfragen aus der Führerscheinstelle und dem BMPA. Das BMPA plant
eine Schulung für alle Grafiker und Grafikerinnen der Stadtverwaltung zum Thema
„Barrierefreie PDF“. Die Führerscheinstelle möchte in ihrem Schalterraum Plätze
für Rollstuhlnutzende einrichten. Bislang liegen der Fübs lediglich
Voranfragen, aber noch keine Anträge der beiden Dienststellen vor. Außerdem
sind unter anderem Posten für die Anfertigung für das Transport-Case der Rampe
und für Versicherungen eingeplant.
Das Budget
muss erhalten bleiben
Das „Budget für
Barrierefreiheit“ ist ein wichtiges Instrument und hat in den letzten zwei
Jahren dazu beigetragen, dass kleinere und mittlere Maßnahmen umgesetzt werden
konnten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bewusstseinsbildung, die seit
Einführung des Budgets in der Verwaltung stattfindet. Das Interesse an den
Themen Inklusion und Barriere-freiheit ist unter den Mitarbeitenden der Ämter
und Dienststellen stark angestiegen.
Die
Haushaltslage dürfte in den nächsten Jahren weiter angespannt bleiben - umso
wichtiger ist die Beibehaltung des „Budget für Barrierefreiheit“. In der
alltäglichen Praxis der Ämter und Dienststellen würden bei einem Wegfall des
Budgets kaum noch Maßnahmen umgesetzt werden können. Zudem gingen langjährige
Arbeit, wertvolle und gewinnbringende Kooperationen verloren, was faktisch
einen Rückschritt für den Bereich Menschen mit Behinderung bedeuten würde.
Beides würde Ungeduld und Unmut der Betroffenen in der städtischen Bevölkerung
befördern, was es unbedingt zu vermeiden gilt, da hier über die Jahre hinweg bereits
zu viel Zurückstecken verlangt wurde. Das Budget ist folglich de facto
unentbehrlich.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
20.000 € |
|
nein |
x |
ja |
20.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 4330.6588.9010 |
Budget-Nr. 5000 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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-Aktionsplan Inklusion Stadt Fürth
-Budget Übersicht 2023-2024