Betreff
Verstetigung des Budgets für Barrierefreiheit
Vorlage
SzA/0334/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die Verstetigung des Budgets für Barrierefreiheit. Ein Betrag in Höhe von 20.000 € jährlich soll für das Budget dauerhaft zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der Empfehlung zur Verstetigung zu und beschließt die dauerhafte Einrichtung und Verwendung des Budgets für Barrierefreiheit.


Das „Budget für Barrierefreiheit zur Stärkung der Teilhabe wurde 2023 eingesetzt. Ziel dieses Instrumentes ist es, Maßnahmen aus dem „Aktionsplan Inklusion“ zu realisieren.

Auch 2024 konnten mit dem „Budget für Barrierefreiheit“ verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit erfolgreich umgesetzt werden.

Beispielsweise wurden das Jüdische Museum und die Abteilung Jugendarbeit mit der Förderung von Gebärdensprachdolmetschern unterstützt. Auf Antrag des Kulturamts wurde außerdem eine mobile Rampe für die Stadt angeschafft. Eine detaillierte Aufstellung mit allen Maßnahmen und Kosten findet sich in der Anlage. Noch offen sind die Anfragen aus der Führerscheinstelle und dem BMPA. Das BMPA plant eine Schulung für alle Grafiker und Grafikerinnen der Stadtverwaltung zum Thema „Barrierefreie PDF“. Die Führerscheinstelle möchte in ihrem Schalterraum Plätze für Rollstuhlnutzende einrichten. Bislang liegen der Fübs lediglich Voranfragen, aber noch keine Anträge der beiden Dienststellen vor. Außerdem sind unter anderem Posten für die Anfertigung für das Transport-Case der Rampe und für Versicherungen eingeplant.

 

 

 

Das Budget muss erhalten bleiben

Das „Budget für Barrierefreiheit“ ist ein wichtiges Instrument und hat in den letzten zwei Jahren dazu beigetragen, dass kleinere und mittlere Maßnahmen umgesetzt werden konnten. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Bewusstseinsbildung, die seit Einführung des Budgets in der Verwaltung stattfindet. Das Interesse an den Themen Inklusion und Barriere-freiheit ist unter den Mitarbeitenden der Ämter und Dienststellen stark angestiegen.

Die Haushaltslage dürfte in den nächsten Jahren weiter angespannt bleiben - umso wichtiger ist die Beibehaltung des „Budget für Barrierefreiheit“. In der alltäglichen Praxis der Ämter und Dienststellen würden bei einem Wegfall des Budgets kaum noch Maßnahmen umgesetzt werden können. Zudem gingen langjährige Arbeit, wertvolle und gewinnbringende Kooperationen verloren, was faktisch einen Rückschritt für den Bereich Menschen mit Behinderung bedeuten würde. Beides würde Ungeduld und Unmut der Betroffenen in der städtischen Bevölkerung befördern, was es unbedingt zu vermeiden gilt, da hier über die Jahre hinweg bereits zu viel Zurückstecken verlangt wurde. Das Budget ist folglich de facto unentbehrlich.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

20.000

 

nein

x

ja

20.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4330.6588.9010

Budget-Nr. 5000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-Aktionsplan Inklusion Stadt Fürth

-Budget Übersicht 2023-2024