Betreff
Vorlage zum Antrag der FDP im Stadtrat vom 23.07.2024: Änderung Sozialticket
Vorlage
SzA/0337/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt die Festlegung eines fixen Zuschussbetrages und diskutiert die monatliche Zuschusshöhe. Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten schlägt einen definierten Berechtigtenkreis vor. Der Berechtigtenkreis des Fürth-Pass wird entsprechend angepasst und die teilhabefördernden Angebote im Bereich Mobilität als Bestandteil in den Fürth-Pass integriert.

 

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss/ der Stadtrat beschließt die Empfehlungen des Beirats für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten.


Sozialpässe und Vergünstigungen des ÖPNV: Umsetzung in der Region und in Fürth

 

Sozial- oder Familienpässe sind entsprechend der Beschreibung eine freiwillige kommunale Leistung, die Einzelpersonen oder Familien mit geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen ermöglicht[1]. Kommunale Sozialpässe stellen somit zentrale Steuerungsinstrumente zur Teilhabeförderung dar. Im Allgemeinen umfasst das Leistungsportfolio von Sozialpässen neben Angeboten in den Bereichen Bildung, Kultur, Freizeit und Sport zu ermäßigten Preisen auch teilhabefördernde Angebote im Bereich Mobilität, wie z.B. Vergünstigungen des öffentlichen Nahverkehrs. Teilhabefördernde Angebote im Bereich Mobilität sind somit als Baustein von Sozialpässen zu verstehen und Änderungen deshalb auch im Gesamtzusammenhang zu überprüfen. 

 

Aufgrund der Freiwilligkeit der Leistung bestehen bundes-, bzw. bayernweit wie auch regional Unterschiede bezogen auf den Berechtigtenkreis und die Angebotsstruktur:

 

Der Landkreis Fürth und der Landkreis Erlangen-Höchstadt bieten keine Sozialpässe und auch keine Vergünstigungen des öffentlichen Nahverkehrs an; die Stadt Schwabach und die Stadt Ingolstadt bieten Sozialpässe, aber keine Vergünstigungen des öffentlichen Nahverkehrs an; die Stadt Augsburg bezuschusst das Deutschlandticket für bestimmte Sozialleistungsempfangende mit einem Festbetrag von 5,00 Euro; die Stadt Nürnberg bezuschusst das Deutschlandticket für Nürnberg-Pass-Inhaberinnen und Inhaber mit einem Festbetrag von 30,00 Euro; die Stadt Erlangen bezuschusst das Deutschlandticket mit einem Festbetrag von 30,00 Euro und bietet weitere Ermäßigungen für den ÖPNV (z.B. Jahres-, Monats-Abos, Streifenkarten usw.) an.

 

Die oben genannte Divergenz bezogen auf Berechtigtenkreis und Angebotsstruktur spiegelt sich auch ganz konkret in den freiwilligen Leistungen des Fürth-Passes und des Fürther Sozialtickets wieder.

 

In der Sitzung des Fürther Stadtrates vom 28.03.2023 wurde die Einführung des Sozialtickets, eine 50 %-ige Bezuschussung des Deutschlandtickets (aktuell 24,50 Euro monatlich), beschlossen[2]. Zu den begünstigten Zielgruppen zählen Personen, die Bürgergeld (nach SGB II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII) oder Asylbewerberleistungen (nach AsylbLG) beziehen.

 

Gleichzeitig bezuschusst die Stadt Fürth das 9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B für Fürth-Pass-Inhaberinnen und Inhaber. Zu den Zielgruppen zählen hierbei Personen, die eine der nachfolgenden Leistungen beziehen:

-       Bürgergeld (nach SGB II)

-       Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (nach SGB XII)

-       Asylbewerberleistungen (nach AsylbLG)

-       Wohngeld (nach dem Wohngeldgesetz)

-       Studierenden- BAföG

-       BAföG für Schülerinnen und Schüler sowie Meisterinnen und Meister (in Vollzeit)

-       wirtschaftliche Jugendhilfe (Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Kindertageseinrichtungen)

 

Der Zuschuss zum 9-Uhr-JahresAbo für das Stadtgebiet Fürth (Tarifstufe B) wird rückwirkend ausbezahlt und kann entweder nach 6 oder 12 Monaten der Laufzeit des Jahres-Abos beantragt werden.

Nach 6 Monaten Abo-Laufzeit erhalten Anspruchsberechtigte eine Rückerstattung von 4,5 Monatsbeiträgen, nach Ablauf des Abo-Jahres in Höhe von max. 9 Monatsbeiträgen. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Anspruchszeitraums gestellt werden.

Derzeit kostet das 9-Uhr-JahresAbo der Infra für Tarifstufe B (Stadtgebiet Fürth) 30,00 Euro pro Monat, d.h. dieses Ticket wird für o.g. Anspruchsberechtigte auf Antrag mit 135,00 Euro (nach 6 Monaten) bzw. max. 270,00 Euro (nach 12 Monaten = pro Abo-Jahr) bezuschusst.

Wird der maximale Zuschuss i.H.v. 270,00 Euro auf ein Jahr (12 Monate) umgerechnet, so ergibt sich hier aktuell eine monatliche Zuschusshöhe von 22,50 Euro pro Monat.

Diese Zuschusshöhe ist ähnlich hoch wie der monatliche Zuschuss von 24,50 Euro zum Sozialticket. Allerdings wird dieser Zuschuss deutlich geringer nachgefragt als das Sozialticket.

Dies dürfte vermutlich einerseits an den tariflichen Einschränkungen (nur Stadtgebiet Fürth) und andererseits an der grundsätzlich nur nachträglichen Kostenerstattung liegen.

 

In der Konsequenz existieren in der Stadt Fürth derzeit zwei teilhabefördernde Angebote im Bereich Mobilität parallel – wobei das eine Angebot (Fürther Sozialticket) bestimmte Zielgruppen exkludiert und durch das andere Angebot (9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B) wiederum bestimmte Zielgruppen in der Alternativenwahl begünstigt werden. Beide Angebote werden im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten beantragt und bearbeitet.

 

In den meisten Kommunen, in denen Sozialpässe und Vergünstigungen für den öffentlichen Nahverkehr angeboten werden, ist der Berechtigtenkreis identisch. Sozialtickets bzw. andere vergünstigte Tickets für den ÖPNV sind dabei i.d.R. nur mit Vorlage des entsprechenden Sozialpasses erhältlich.

 

Vor dem Hintergrund der Neukonzeption des Fürth-Passes, wie vom Finanz- und Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 25.10.2023[3] beschlossen, ist eine Zusammenführung des Fürth-Passes und der existierenden teilhabefördernden Angebote im Bereich Mobilität (Fürther Sozialticket und 9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B) anzustreben. Die (Re-)Integration des Bausteins der teilhabefördernden Angebote im Bereich Mobilität in das Gesamtkonzept des Fürth-Passes fördert nicht nur die Dienstleistungs- und Bürgerorientierung, sondern trägt auch zur Verwaltungsvereinfachung bei.

 

Durch die Zusammenführung können zudem erforderliche grundsätzliche Verwaltungsverfahren (Anspruchsgrundlagen, Verfahren der Antragstellung und weitere Verfahrensabläufe) auf Basis einer Satzung transparent definiert und beschrieben werden.

 

Definition des Berechtigtenkreis

 

Voraussetzung für die Zusammenführung des Fürth-Passes mit den existierenden teilhabefördernden Angeboten im Bereich Mobilität (Fürther Sozialticket und 9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B) ist die Definition des Berechtigtenkreises bzw. der Zielgruppen.

 

Vor dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen und unter Berücksichtigung gesetzlicher Veränderung, schlägt die Verwaltung für die Neukonzeption des Fürth-Passes und der Zusammenführung mit dem Fürther Sozialtickets in einem ersten Schritt die Einschränkung des Angebots auf einen Kernberechtigtenkreis vor.

 

Im Sinne kontinuierlicher Verbesserungsprozesse und abhängig von der Haushaltslage, ist eine Erweiterung des Berechtigtenkreises zu überprüfen und in einem weiteren Schritt der Ausbau der begünstigen Personengruppen möglich.

 

Ebenso bedarf es einer Bestimmung eines Festbetrages für die Bezuschussung teilhabefördernden Angebote im Bereich Mobilität. Die Festlegung auf einen fixen Zuschussbetrag anstelle eines Prozentsatzes ist erforderlich, um a) haushalterisch planen zu können und b) Ausgabensteigerungen durch Teuerung des ÖPNV zu vermeiden. Eine prozentuale Bezuschussung erschwert bzw. hemmt eine ordentliche Kostenplanungen für das laufende bzw. künftige Jahre, da nicht kalkulierbar ist wie sich der Preis des Deutschlandtickets im Allgemeinen entwickelt. Nach Entscheidung der Verkehrsministerkonferenz soll das Deutschlandticket ab 2025 58,00 Euro pro Monat kosten. Entsprechend des aktuellen Bezuschussungsmodells von 50 % würde sich der Zuschussbetrag um 4,50 Euro pro Ticket (auf 29,00 Euro monatlich) erhöhen. Die Preisentwicklung über 2025 hinaus ist zum momentanen Zeitpunkt nicht absehbar. Daher wird die Bezuschussung des Deutschlandtickets mit einem monatlichen Festbetrag seitens der Verwaltung favorisiert. Die Höhe des monatlichen Festbetrags ist von den kommunalpolitischen Akteuren zu diskutieren und neu festzulegen. 

 

Zuschuss-Modelle 2025 – Kalkulationsgrundlage

 

Interne Prognosen und Hochrechnungen der bisherigen Kosten für das gesamte Jahr 2024 bilden die Grundlage für die Kostenkalkulation der in Anlage 1 dargestellten Zuschuss-Modelle. Basierend auf den bisherigen Erfahrungen wird für die Modellierung der Varianten 1 – 4 von einer kontinuierlichen Fallzahlensteigerung aufgrund kontinuierlichem Zielgruppenwachstum ausgegangen. Bis auf die Anfangsmonate der Einführung des Fürther Sozialtickets, also den Monaten Juni – August 2023, kommen im gemittelten Durchschnitt ca. 100 Neuanträge pro Monat zum Bestand dazu.

 

Die modellierten Varianten 1a – 4a (vgl. Anlage) beinhalten neben einer kontinuierlichen Fallzahlensteigerung des bisherigen Berechtigtenkreises für das Fürther Sozialticket auch Hochrechnungen der Kostenentwicklung für den Fall, dass eine Erweiterung der Anspruchsberechtigten (z.B. analog der Anspruchsberechtigten des Fürth-Passes) erfolgen soll. Hinsichtlich der tatsächlichen Fallzahlensteigerung kann dabei jedoch nur von geschätzten Zahlen ausgegangen werden.

 

Definition Angebotsportfolio ÖPNV

 

Seit Einführung des Sozialtickets mit einer 50 %-Bezuschussung machte das Angebot weiterer Mobilitätsförderungen (z.B. Mobi-Taler) keinen Sinn, da die weiteren Ticketarten bei gleichbleibender Bezuschussung von i.d.R. 15,00 Euro pro Monat teurer gekommen wären als das Sozialticket mit 50 % Bezuschussung.

 

Im Kontext der Diskussion einer Änderung des Fürther Sozialtickets, schlägt die Verwaltung vor, dass aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der sozialen Gerechtigkeit ein einheitlicher monatlicher Zuschussbetrag (Festbetrag X) definiert werden. Auch schlägt die Verwaltung vor das Angebot von Ticketalternativen in Erwägung zu ziehen bzw. in der Diskussion zu berücksichtigen, damit ggf. für alle bezuschussbaren Ticket-Arten gleiche/ einheitliche Abwicklungs- und Zahlungsmodalitäten erarbeitet und umgesetzt werden könnten. Das Angebot verschiedener Ticket-Arten wäre in Zukunft – sofern der Preis für das Deutschland-Ticket in den Folgejahren steigt und die monatliche Zuschusshöhe der Stadt Fürth ggf. gesenkt bzw. beibehalten werden soll – wieder attraktiv für die Leistungsempfangenden, da diese dann beim Kauf eines JahresAbos im Vergleich zum möglicherweise teurer werdenden Deutschlandticket Geld sparen könnten.

 

Durch die hohe Attraktivität des Fürther Sozialtickets und der damit verbundenen großen Nachfrage, bedarf es für die Ausstellung und Bearbeitung perspektivisch weiterer Personalressourcen im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten. Auch unter Berücksichtigung der sinnvollen Bündelung der Bearbeitung des Fürth-Passes in einer Zuständigkeit, ist eine personelle Unterstützung im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten erforderlich.

 



[1] Vgl. Beschreibung „Sozialpass und Familienpass“ im BayernPortal (Sozialpass und Familienpass; Beantragung - BayernPortal)

[2] Vgl. Vorlage zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 31.01.2023 – Anpassung Fürther Sozialticket (SzA/0270/2023)

[3] Vgl. Vorlage zum Antrag der SPD Stadtratsfraktion vom 31.07.2023 – Fürth Pass Relaunch (SzA/0302/2023)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Vorlage

 

nein

x

ja

Siehe Vorlage

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-Zuschuss-Modelle 2025