Der Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Rücknahme des Beschlusses vom 15.5.2024 zur Verschiebung des zweijährigen Vergabeturnus der kulturellen Preise und stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zur auskömmlichen Finanzierung zu.
Der Stadtrat beschließt die Rücknahme des Beschlusses vom 15.5.2024 zur Verschiebung des zweijährigen Vergabeturnus der kulturellen Preise und stimmt dem vorgeschlagenen Vorgehen zur auskömmlichen Finanzierung zu.
Die Vergabe der kulturellen Preise bedeutet für die Kulturschaffenden einer Stadt oder einer Region eine finanzielle und ideelle Wertschätzung. Die Stadt Nürnberg verleiht die Kulturellen Preise jedes Jahr, die Stadt Erlangen alle zwei Jahre. Fürth ist eine Künstlerstadt. Um die Künstler*innen, die hier arbeiten, intensiver zu fördern, wurde in den letzten Jahren vom Stadtrat u.a. die Atelierförderung beschlossen sowie der Betrieb des kultur.lokal.fürth unterstützt. Eine Streckung der Verleihung auf drei Jahre würde diese Anstrengungen – vor allem auch im Vergleich zu der Praxis der Nachbarstädte in Frage stellen.
Mit dem Beschluss des Stadtrats vom 15.5.2024 sollten mit
einer drei- statt zweijährigen Vergabe Einsparungen in Höhe von 4.700 Euro
jährlich vorgenommen werden.
Um den guten Weg, Künstler*innen aus Fürth und der Region zu mehr Wertschätzung
und Sichtbarkeit zu verhelfen, fortzusetzen, sollte wieder zu einer Vergabe der
Kulturellen Preise alle zwei Jahre zurückgekehrt werden. Auch das Beratergremium
zur Vergabe der kulturellen Preise hat sich aus den genannten Gründen in seiner
Sitzung am 5. Juni 2024 explizit für eine zweijährige Vergabe ausgesprochen.
Die Finanzierung kann wie folgt vorgenommen werden:
Die Preisgelder zur Vergabe der Kulturellen Preise in Höhe
von 20.000 Euro werden auf 16.000 Euro herabgesetzt. Das bedeutet den Verzicht
auf die Vergabe eines „kleinen“ Kulturpreises. Die Satzung muss entsprechend
angepasst werden.
Damit ist künftig alle zwei Jahre die Verleihung von vier kleinen Kulturpreisen
möglich oder zwei großen Kulturpreisen oder einem großen Kulturpreis und zwei
kleinen Kulturpreisen. Dieses bedeutet eine Einsparung in Höhe von 2.000 Euro
pro Jahr.
Weitere 700 Euro können aus dem Budget des Kulturamtes im Bereich der Kulturförderung beigesteuert werden.
Die restliche Summe in Höhe von 2.000 Euro werden dem Kulturamt zur Verfügung gestellt.
Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat wird das Kulturamt die Richtlinien für die Verleihung von Kulturpreisen der Stadt Fürth entsprechend überarbeiten und zur Beschlussfassung vorlegen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
2.000 € |
|
nein |
x |
ja |
2.000 € |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
x |
nein |
ja |
Hst. 3000.6313 |
Budget-Nr. 41000 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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