Betreff
Gesamtkonzept: Kunstsammlung der Stadt Fürth - Ankauf und Aufbewahrung / Notwendigkeit der Vorhaltung sachgemäßer und ausreichender Lagerflächen
Vorlage
Rf. IV/0186/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Kulturausschuss beschließt das Gesamtkonzept „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“, in dem die Vorgehensweise und Schwerpunktsetzung beim Ankauf von Werken für die städtische Kunstsammlung sowie die Voraussetzung an eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Kunstsammlung beschrieben werden. Der Kulturausschuss stellt fest, dass die Anforderungen an eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Kunstsammlung am gegenwärtigen Lagerungsstandort nicht erfüllt und die dort zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten in absehbarer Zeit nicht mehr ausreichen werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt ihre Bemühungen um die sachgemäße Unterbringung der städtischen Kunstsammlung fortzusetzen, durch die zugleich eine Entlastung der immer weiter ausgelasteten Lagerkapazitäten im Schloss Burgfarrnbach erreicht werden soll.

 


In seiner Sitzung am 15.06.2023 hatte der Kulturausschuss letztmalig Kenntnis von den Aktivitäten der Verwaltung zur Sicherstellung und dauerhaften Gewährleistung der sachgemäßen Aufbewahrung sowie der Ausstellung der städtischen Kunstsammlung genommen und befürwortet, dass die Verwaltung, über den gegenwärtigen Lagerungsstandort (Schloss Burgfarrnbach) hinaus, Alternativen zu deren Unterbringung prüft (Beschlussvorlage StAM/0021/2023 vom 05.06.2023). Aufbauend auf diese Vorlage wurde in der Sitzung des Kulturausschusses am 19.10.23 beschlossen, der Dienststelle StAM im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 einen Betrag in Höhe von 10.000 € für die Beauftragung einer Bewertung des kunst- und kulturhistorischen sowie finanziellen Wertes eines ersten Teils der Städtischen Kunstsammlung (Gemälde) zur Verfügung zu stellen (Beschlussvorlage Rf. IV/0148/2023). Hinsichtlich der in dieser Ausschusssitzung ebenfalls erörterten, potenziellen Fortsetzung der Anmietung des Depots, in dem gegenwärtig die Sammlung des Rundfunkmuseums untergebracht ist, zum Zwecke der dauerhaften, sachgemäßen Unterbringung der Städtischen Kunstsammlung, wird die Verwaltung nunmehr noch im Jahr 2024 Gespräche mit dem Eigentümer führen.

 

Maßgeblich leitend für das Vorgehen der Verwaltung in Bezug auf die Städtische Kunstsammlung ist weiterhin der Beschluss des Kulturausschusses vom 27.10.2022 (Beschlussvorlage Ref. IV/0125/2022), der drei Aufgabenbereiche definierte, mit denen sich die Verwaltung zu befassen habe:

 

1. Für eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Sammlungen und Archivierung zu sorgen

 

2. Ein Konzept für rotierenden Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit zu erarbeiten

 

3. Ein Gesamtkonzept zum Thema „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ zu erarbeiten

 

Alle drei Aufgabengebiete sind untereinander verknüpft und involvieren die Dienststellen Rf. IV, StAM und Gal. Da deren Bearbeitung für die Dienststellen StAM und Gal, wie in der Vergangenheit mehrfach erwähnt, zusätzlich zu dem in der Regel vollständig ausgelasteten Tagesgeschäft zu bewältigen ist, nehmen greifbare und dem Gremium berichtenswerte Fortschritte bedauerlicherweise Zeit in Anspruch.

 

Berichtenswerte Fortschritte wurden in jüngerer Zeit im Aufgabenbereich 3 erzielt, weshalb der Sachstandsbericht zu den drei Aufgabenbereichen damit beginnt:

 

3. Ein Gesamtkonzept zum Thema „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ zu erarbeiten

Nach zuletzt vordringlicher Bearbeitung der Aufgabenbereiche 1 und 2 wurde ersichtlich, dass in Bezug auf den Ankauf und die Aufbewahrung der Werke der städtischen Kunstsammlung noch Festlegungen zwischen den Dienststellen StAM und Gal getroffen werden müssen. Nach dem Beschluss des Stadtrates im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2018 jährlich 10.000 € für den Ankauf von Kunstwerken zur Verfügung zu stellen und die darauf gegenüber dem Kulturausschuss vorgenommene Beschreibung der Verwendung der Mittel (Beschlussvorlage K/103/2018) wurden zwar Angaben zur Durchführung von Ankäufen durch die Leitung der städtischen Galerie gemacht. Jedoch fand im Nachgang des Beschlusses keine nennenswerte Abstimmung zwischen der Dienststelle, die die Ankäufe vornimmt (Gal), und der Dienststelle statt, die für die Lagerung der dann angekauften Werke zuständig ist (StAM). Über die o.g. Beschlussvorlage aus dem Jahr 2018 hinaus, informierte die seit dem Jahr 2020 tätige Leiterin der städtischen Galerie in der Sitzung des Kulturausschusses am 27.10.2022 mündlich über Einzelheiten bei der Auswahl für einen Ankauf geeigneter Werke und legte eine (jeweils jährlich zu aktualisierende) Liste der seit 2018 durch die Stadt getätigten Ankäufe vor. Ein abgestimmtes Vorgehen, wie nach dem Ankauf der Werke vorzugehen wäre und welche Anforderungen an die sachgemäße Aufbewahrung der Werke geknüpft werden, existierte bislang aber nicht.

In Abstimmung zwischen beiden Dienststellen und Referat IV wurde nun ein Gesamtkonzept entwickelt, das Ankauf und Aufbewahrung zusammenbringt. Es wurden alle zum gegenwärtigen Zeitpunkt wesentlichen Verfahrensschritte aufgenommen, darunter auch die jährliche Präsentation der angekauften Werke im Fürther Rathaus. Sollten sich zukünftig Änderungen bei der Vorgehensweise ergeben, wird das Gesamtkonzept überarbeitet und erneut dem Kulturausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Die enthaltene Beschreibung der Anforderung an die Rahmenbedingungen einer sachgemäßen Aufbewahrung und damit die Anforderungen an die Beschaffenheit des Lagerungsstandorts spielen auch mit Blick auf die weiteren Aktivitäten hinsichtlich des Aufgabenbereichs 1 (Für eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Sammlungen und Archivierung zu sorgen) eine gewichtige Rolle (siehe dazu im Folgenden)

 

1. Für eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Sammlungen und Archivierung zu sorgen

In Bezug auf diesen Aufgabenbereich erfolgt ein Zwischenbericht, der dann in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses im Januar 2025 vertieft wird. Im Rahmen der Beschlussfassung in der Sitzung am 15.06.2023 (Beschlussvorlage StAM/0021/2023) hatten Referat IV und StAM zuletzt die gegenwärtigen Herausforderungen rund um die Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung (u.a. räumliche und personelle Beschränkungen, eingeschränkte finanzielle Spielräume) geschildert. Als ein Schritt hin zu einer tiefergehenden Betrachtung der Sammlung in Verbindung mit möglichen Veränderungen hinsichtlich ihrer Lagerung war die Einschätzung des künstlerischen und finanziellen Wertes eines Teils der Werke der städtischen Kunstsammlung durch ein Auktionshaus beschlossen und hierfür Mittel in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt worden. Der Verwaltung sollte durch die fachkundige Einschätzung kurzfristig ein Überblick über die Zusammensetzung eines Teils der Städtischen Kunstsammlung sowie die Prüfung von Optionen für die Aufbewahrung im Schloss Burgfarrnbach eröffnet werden. Die Sichtung und Einschätzung durch das beauftragte Auktionshaus ist zwischenzeitlich erfolgt und wird gegenwärtig ausgewertet. Über die gewonnenen Erkenntnisse und die dann hieraus abzuleitenden Schritte wird in der Sitzung des Kulturausschusses im Januar 2025 berichtet werden.

Bezüglich der sachgemäßen Aufbewahrung ist, hier sei auf die Ausführungen im Gesamtkonzept verwiesen, eine in mehrfacher Hinsicht herausfordernde Situation vorherrschend:

Es besteht am gegenwärtigen Lagerungsstandort im Schloss Burgfarrnbach eine große Konkurrenz zwischen den, im Rahmen der Pflichtaufgaben eines Stadtarchivs anzunehmenden und vorzuhaltenden, Unterlagen und des Platzbedarfs der städtischen Kunstsammlung. Es ist damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren weitere schriftliche Nachlässe nicht unbeträchtlichen Ausmaßes an die Stadt Fürth übergeben werden, die – mangels Alternativen – im Schloss Burgfarrnbach unterzubringen sind und zugleich noch keine verbindliche Aussicht auf ihre historische Be- und Auswertung haben. Zugleich werden weiterhin jährlich neue Werke für die städtische Kunstsammlung erworben, was eine tragende und zwischenzeitlich nicht mehr wegzudenkende Säule der städtischen Förderung der örtlichen Künstlerinnen und Künstler darstellt. Von großer Bedeutung im Zusammenhang mit den vorhandenen Lagerungskapazitäten ist auch die Fürther Gesellschaft der Kunstfreunde e.V., deren gesammelte Werke ebenfalls im Schloss Burgfarrnbach gelagert sind und die mit Blick auf den von ihnen verfolgten Vereinszweck des Sammelns zeitgenössischer Kunst, ebenfalls an Kapazitätsgrenzen stoßen werden. Eingedenk der beschriebenen, angespannten Lagerungssituation im Schloss Burgfarrnbach eruiert die Verwaltung weiterhin mittelfristige Optionen, unter denen die Kunstsammlung der Stadt Fürth und ggf. auch die Sammlung der Fürther Gesellschaft der Kunstfreunde u.a. sachgemäß, übersichtlich, leicht zugänglich und, unter Beachtung des fortgesetzten Ankaufs weiterer Werke, dauerhaft gelagert werden können. Im Gespräch ist die Verwaltung weiterhin mit dem Eigentümer des Depots, in welchem, aufgrund der Baumaßnahmen, bislang die ausgelagerten Ausstellungsstücke der Sammlung des Rundfunkmuseums untergebracht sind. Der Option einer zukünftig dauerhaften Unterbringung der städtischen Kunstsammlung in diesen Räumen, mit dem Ziel einer Entlastung des Schlosses Burgfarrnbach, steht der Eigentümer offen gegenüber. Abschließende Prüfungen über deren Eignung und Ausstattung müssen noch angestellt werden. Weiterführende Gespräche mit dem Eigentümer sind noch im Jahr 2024 angesetzt.

 

2. Ein Konzept für rotierende Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit zu erarbeiten

Die Schwerpunktsetzung innerhalb der Verwaltung lag in den zurückliegenden Monaten in den Aufgabenbereichen 1 und 3. Es gilt weiterhin, dass aus Sicht der Verwaltung erst weiterführende Schritte der Sicherstellung der Aufbewahrung im Vordergrund stehen müssen, bevor ein Konzept für rotierenden Ausstellungmöglichkeiten bzw. die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit in Angriff genommen werden kann.

 

Der Pfleger wurde beteiligt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Gesamtkonzept Kunstsammlung der Stadt Fürth

Beschlussvorlage K/103/2018 vom 20.02.2018

Beschlussvorlage Rf. IV/0125/2022 vom 05.10.2022

Beschlussvorlage Rf. IV/0148/2023 vom 09.10.2023

Beschlussvorlage StAM/0021/2023 vom 15.06.2023