Dem Stadtrat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen/ Der Stadtrat beschließt:

1.    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine Förderung zum Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ in der ersten Änderungsfassung vom 30.04.2024 bzw. in der dann 2025 gültigen Fassung zu beantragen. Sofern aufgrund einer Änderung der Richtlinie ein neues Markterkundungsverfahren notwendig ist, wird die Verwaltung ebenfalls zu dessen Durchführung ermächtigt.

2.    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine Kofinanzierung zum Gigabitausbau gemäß der „Richtlinie über die Kofinanzierung der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0“ vom 20.07.2023 zu beantragen.

3.    Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine Förderung gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ vom 29.01.2020 zu beantragen.

4.    Die Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel für die städtischen Eigenanteile i.H.v. insgesamt 400.000,00 EUR zur Verfügung (Ziffer 1 und 3). Die Mittel werden für Ausgaben an private oder kommunale Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zur Schließung deren Wirtschaftlichkeitslücke verwendet.

5.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die potentiellen Erschließungsgebiete im Lückenschluss-Pilotprogramm das Auswahlverfahren durchzuführen, unter Einhaltung der zugesagten maximalen Fördersumme i.H.v. 1.000.000,00 EUR.

6.    Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die potentiellen Erschließungsgebiete im Förderverfahren gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29.01.2020 das Auswahlverfahren durchzuführen, unter Einhaltung der zugesagten maximalen Fördersumme i.H.v. 1.000.000,00 EUR.

7.    Der Stadtrat stimmt der Weiterbeschäftigung einer/ eines Werkstudentin/ -studenten beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung zu (bis 31.12.2026).

 


Mit dem Beschluss vom 17.05.2023 (AWS/0151/2023) beauftragte der Stadtrat die Verwaltung, einen Branchendialog sowie ein kombiniertes Markterkundungsverfahren gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 und der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29. Januar 2020 durchzuführen.

 

Unter der fachlichen Begleitung der Corwese GmbH führte das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung im Zeitraum Dezember 2023 bis Januar 2024 den gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes vorgeschriebenen Branchendialog und im Zeitraum Mai bis Juli 2024 das sog. kombinierte Markterkundungsverfahren für das gesamte Stadtgebiet durch. Der Branchendialog und das kombinierte Markterkundungsverfahren stellen die Voraussetzungen für die Beantragung einer Gigabitförderung des Bundes oder des Freistaats Bayern dar.

Der Branchendialog und das kombinierte Markterkundungsverfahren dienten dazu, das Ausbauinteresse bzw. die Ausbaupläne der Telekommunikationsunternehmen einschließlich der zur Verfügung gestellten Bandbreiten für die nächsten sieben Jahre abzufragen und ggf. unterversorgte Gebiete in Fürth zu ermitteln.

 

Ergebnisse des Branchendialogs und der kombinierten Markterkundung

Am Branchendialog nahmen fünf von sieben eingeladenen Telekommunikationsunternehmen teil und erklärten ihre Ausbauabsichten sowie Bedingungen für mögliche Kooperationen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau (siehe Anlage). Im darauffolgenden kombinierten Markterkundungsverfahren meldeten fünf Telekommunikationsunternehmen Ihre Ausbaupläne zurück (siehe Anlage).

 

Empfehlung zur Beantragung von Gigabitförderungen

Im Laufe des Verfahrens passten der Bund sowie der Freistaat Bayern die Förderkonditionen der jeweiligen Gigabitrichtlinien wiederholt an, wodurch sich zeitliche Verschiebungen wie auch weitere Limitierungen hinsichtlich der Förderwürdigkeit für Großstädte wie Fürth zugunsten der Förderung ländlicher Räume ergaben.

Basierend auf den Ergebnissen des Branchendialogs und der kombinierten Markterkundung empfiehlt die Corwese GmbH ergänzend zur Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus die Beantragung von zwei Gigabitförderungen beim Bund und Freistaat Bayern sowie die Beantragung einer entsprechenden Kofinanzierung. Zum einen umfasst dies die Beantragung einer Förderung im Lückenschluss-Pilotprogramm gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes einschließlich einer entsprechenden Kofinanzierung beim Freistaat Bayern, um unterversorgte, nicht durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu erschließende Adressen zu versorgen. Zum anderen sollte für unterversorgte Adressen in Gewerbegebieten eine Förderung gemäß Bayerischer Breitbandrichtlinie beantragt werden, um auch Unternehmensstandorte gigabitfähig zu erschließen.

Somit ist bei Beantragung der Förderungen ein städtischer Eigenanteil von insgesamt 400.000,00 EUR erforderlich. Im Detail erhält die Stadt Fürth zum einen gemäß der Gigabit-Richtlinie des Bundes einschließlich der Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern eine max. Förderung i.H.v. 800.000,00 EUR zum Lückenschluss (davon 500.000,00 EUR Bund und 300.000,00 EUR Freistaat Bayern). Zum anderen laut der Bayerischen Gigabitrichtlinie eine max. Förderung i.H.v. 800.000,00 EUR durch den Freistaat Bayern für Gewerbegebiete.

Durch die zeitgleiche Beantragung und Umsetzung mehrerer Förderverfahren (3 Förderanträge) gemäß Bundes- und Bayerischer Förderrichtlinie einschließlich der Bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie entsteht innerhalb der Verwaltung ein sehr hoher Arbeitsaufwand. Darüber hinaus erfordern die begrenzten Fördermöglichkeiten bzw. -konditionen seitens der Stadtverwaltung eine verstärkte Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternehmen, um eine möglichst flächendeckende Gigabitversorgung im Stadtgebiet sicherzustellen. Angesichts der bestehenden Fördermöglichkeiten für Großstädte stellt der eigenwirtschaftliche Gigabitausbau die einzige Option zur Erschließung nicht förderwürdiger Adressen bzw. potentieller Versorgungslücken im Stadtgebiet dar.

Begleitend zur Umsetzung des geförderten Gigabitausbaus i. R. d. verschiedenen Förderverfahren entsteht insbesondere durch die laufende Eruierung des Ausbaubedarfs und -fortschrittes, die Identifikation potentiell unterversorgter Bereiche sowie das Herbeiführen und der Abschluss von Kooperationen mit ausgewählten Telekommunikationsunternehmen in Abstimmung mit städtischen Fachdienststellen ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Verwaltung.
Zur Unterstützung der verwaltungsinternen Projektumsetzung des Gigabitausbaus soll angesichts dessen die mit Stadtrat-Beschluss vom 27. Juli 2022 geschaffene, zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der verwaltungsinternen Projektumsetzung bis zum 31.12.2026 verlängert werden.

Weitere Schritte nach dem Beschluss zur Beantragung der Gigabitförderungen (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats):

1.    Stellung der Förderanträge bei den ausgewählten Fördermittelgebern (2024)

2.    Prüfung und ggf. Bewilligung der Förderanträge durch die Fördermittelgeber (vrstl. Anfang 2025)

3.    Stellung des Förderantrags auf Kofinanzierung beim Freistaat Bayern (erst nach Bewilligung des Förderantrags möglich)

4.    Zwei Ausschreibungsverfahren zum Gigabitausbau für förderfähige Adressen bzw. Ausbaucluster

5.    Auswertung der Ausschreibungsergebnisse, Vertragsverhandlungen und Genehmigung durch die städtischen Gremien

6.    Kooperationsverträge zum geförderten Ausbau mit den Telekommunikationsunternehmen

7.    Umsetzung des Gigabitausbaus für förderfähige Adressen (ab vrstl. 2026)

8.    Veröffentlichung Fördersteckbriefe

9.    Veröffentlichung der abschließenden Projektbeschreibungen nach Fertigstellung der Maßnahmen

Begleitend zu den o.g. Schritten führt das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Kooperationsgespräche mit lokal ausbauenden Telekommunikationsunternehmen zum eigenwirtschaftlichen Gigabitausbau durch.

 

Finanzielle Auswirkungen

Der städtische Eigenteil für die beiden Förderungen gemäß Lückenschluss-Pilotprogramm der Gigabit-Richtlinie des Bundes und Bayerischer Gigabitrichtlinie beträgt jeweils 200.000,00 EUR (insgesamt 400.000,00 EUR).

Die Kosten für die zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der verwaltungsinternen Projektdurchführung werden voraussichtlich 4.000,00 EUR für 2024 und  jeweils 23.000,00 EUR für 2025 und 2026 betragen (insgesamt 50.000,00 EUR).

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

450.000,00

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 7910.4xxx.xxxx

Budget-Nr. 80000

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Gigabit-Richtlinie 2.0 - Änderungsfassung

Anlage 2: Lückenschluss-Pilotprogramm

Anlage 3: Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0

Anlage 4: Bayerische Gigabitrichtlinie

Anlage 5: -nö- Präsentation Ergebnisse Branchendialog und MEV - Corwese GmbH