Dem Stadtrat wird empfohlen, wie folgt zu beschließen/ Der Stadtrat beschließt:
1.
Der
Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine Förderung zum Aufbau von
gigabitfähigen Breitbandnetzen gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze
in der Bundesrepublik Deutschland“ in der ersten Änderungsfassung vom
30.04.2024 bzw. in der dann 2025 gültigen Fassung zu beantragen.
Sofern aufgrund einer Änderung der Richtlinie ein neues
Markterkundungsverfahren notwendig ist, wird die Verwaltung ebenfalls zu dessen
Durchführung ermächtigt.
2.
Der
Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine Kofinanzierung zum Gigabitausbau gemäß
der „Richtlinie über die Kofinanzierung
der Förderung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0“ vom
20.07.2023 zu beantragen.
3.
Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltung, eine
Förderung gemäß der „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen
Breitbandnetzen im Freistaat Bayern“ vom 29.01.2020 zu beantragen.
4.
Die
Stadt Fürth stellt die finanziellen Mittel für die städtischen Eigenanteile
i.H.v. insgesamt 400.000,00 EUR zur Verfügung (Ziffer 1 und 3). Die Mittel
werden für Ausgaben an private oder kommunale Betreiber öffentlicher
Telekommunikationsnetze zur Schließung deren Wirtschaftlichkeitslücke
verwendet.
5.
Der
Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die potentiellen Erschließungsgebiete
im Lückenschluss-Pilotprogramm das Auswahlverfahren durchzuführen, unter
Einhaltung der zugesagten maximalen Fördersumme i.H.v.
1.000.000,00 EUR.
6.
Der
Stadtrat beauftragt die Verwaltung, für die potentiellen Erschließungsgebiete
im Förderverfahren gemäß der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29.01.2020 das
Auswahlverfahren durchzuführen, unter Einhaltung der zugesagten maximalen
Fördersumme i.H.v. 1.000.000,00 EUR.
7.
Der
Stadtrat stimmt der Weiterbeschäftigung einer/ eines Werkstudentin/ -studenten
beim Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung zu (bis 31.12.2026).
Mit dem
Beschluss vom 17.05.2023 (AWS/0151/2023) beauftragte der Stadtrat die
Verwaltung, einen Branchendialog sowie ein kombiniertes
Markterkundungsverfahren gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“
vom 31. März 2023 und der Bayerischen Gigabitrichtlinie vom 29. Januar 2020
durchzuführen.
Unter der fachlichen Begleitung
der Corwese GmbH führte das Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung im Zeitraum
Dezember 2023 bis Januar 2024 den gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes
vorgeschriebenen Branchendialog und im Zeitraum Mai bis Juli 2024 das sog.
kombinierte Markterkundungsverfahren für das gesamte Stadtgebiet durch. Der
Branchendialog und das kombinierte Markterkundungsverfahren stellen die
Voraussetzungen für die Beantragung einer Gigabitförderung des Bundes oder des
Freistaats Bayern dar.
Der Branchendialog und das
kombinierte Markterkundungsverfahren dienten dazu, das Ausbauinteresse bzw. die
Ausbaupläne der Telekommunikationsunternehmen einschließlich der zur Verfügung
gestellten Bandbreiten für die nächsten sieben Jahre abzufragen und ggf.
unterversorgte Gebiete in Fürth zu ermitteln.
Ergebnisse des Branchendialogs und der kombinierten
Markterkundung
Am Branchendialog nahmen fünf von sieben eingeladenen Telekommunikationsunternehmen teil und erklärten ihre Ausbauabsichten sowie Bedingungen für mögliche Kooperationen zum eigenwirtschaftlichen Ausbau (siehe Anlage). Im darauffolgenden kombinierten Markterkundungsverfahren meldeten fünf Telekommunikationsunternehmen Ihre Ausbaupläne zurück (siehe Anlage).
Empfehlung zur Beantragung von Gigabitförderungen
Im Laufe des Verfahrens passten
der Bund sowie der Freistaat Bayern die Förderkonditionen der jeweiligen
Gigabitrichtlinien wiederholt an, wodurch sich zeitliche Verschiebungen wie
auch weitere Limitierungen hinsichtlich der Förderwürdigkeit für Großstädte wie
Fürth zugunsten der Förderung ländlicher Räume ergaben.
Basierend auf den Ergebnissen des Branchendialogs und der kombinierten Markterkundung empfiehlt die Corwese GmbH ergänzend zur Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus die Beantragung von zwei Gigabitförderungen beim Bund und Freistaat Bayern sowie die Beantragung einer entsprechenden Kofinanzierung. Zum einen umfasst dies die Beantragung einer Förderung im Lückenschluss-Pilotprogramm gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes einschließlich einer entsprechenden Kofinanzierung beim Freistaat Bayern, um unterversorgte, nicht durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu erschließende Adressen zu versorgen. Zum anderen sollte für unterversorgte Adressen in Gewerbegebieten eine Förderung gemäß Bayerischer Breitbandrichtlinie beantragt werden, um auch Unternehmensstandorte gigabitfähig zu erschließen.
Somit
ist bei Beantragung der Förderungen ein städtischer Eigenanteil von insgesamt
400.000,00 EUR erforderlich. Im Detail erhält die Stadt Fürth zum einen gemäß
der Gigabit-Richtlinie des Bundes einschließlich der Kofinanzierung durch den
Freistaat Bayern eine max. Förderung i.H.v. 800.000,00 EUR zum Lückenschluss
(davon 500.000,00 EUR Bund und 300.000,00 EUR Freistaat Bayern). Zum anderen
laut der Bayerischen Gigabitrichtlinie eine max. Förderung i.H.v. 800.000,00
EUR durch den Freistaat Bayern für Gewerbegebiete.
Durch die zeitgleiche Beantragung und Umsetzung mehrerer Förderverfahren (3 Förderanträge) gemäß Bundes- und Bayerischer Förderrichtlinie einschließlich der Bayerischen Kofinanzierungsrichtlinie entsteht innerhalb der Verwaltung ein sehr hoher Arbeitsaufwand. Darüber hinaus erfordern die begrenzten Fördermöglichkeiten bzw. -konditionen seitens der Stadtverwaltung eine verstärkte Unterstützung des eigenwirtschaftlichen Gigabitausbaus der Telekommunikationsunternehmen, um eine möglichst flächendeckende Gigabitversorgung im Stadtgebiet sicherzustellen. Angesichts der bestehenden Fördermöglichkeiten für Großstädte stellt der eigenwirtschaftliche Gigabitausbau die einzige Option zur Erschließung nicht förderwürdiger Adressen bzw. potentieller Versorgungslücken im Stadtgebiet dar.
Begleitend zur Umsetzung des geförderten Gigabitausbaus i.
R. d. verschiedenen Förderverfahren entsteht insbesondere durch die laufende
Eruierung des Ausbaubedarfs und -fortschrittes, die Identifikation potentiell
unterversorgter Bereiche sowie das Herbeiführen und der Abschluss von
Kooperationen mit ausgewählten Telekommunikationsunternehmen in Abstimmung mit
städtischen Fachdienststellen ein erhöhter Arbeitsaufwand für die Verwaltung.
Zur Unterstützung der verwaltungsinternen Projektumsetzung des Gigabitausbaus
soll angesichts dessen die mit Stadtrat-Beschluss vom 27. Juli 2022
geschaffene, zeitlich befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der
verwaltungsinternen Projektumsetzung bis zum 31.12.2026 verlängert werden.
Weitere Schritte nach dem Beschluss zur Beantragung der
Gigabitförderungen (vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats):
1.
Stellung
der Förderanträge bei den ausgewählten Fördermittelgebern (2024)
2.
Prüfung
und ggf. Bewilligung der Förderanträge durch die Fördermittelgeber (vrstl.
Anfang 2025)
3.
Stellung
des Förderantrags auf Kofinanzierung beim Freistaat Bayern (erst nach
Bewilligung des Förderantrags möglich)
4.
Zwei
Ausschreibungsverfahren zum Gigabitausbau für förderfähige Adressen bzw.
Ausbaucluster
5.
Auswertung
der Ausschreibungsergebnisse, Vertragsverhandlungen und Genehmigung durch die
städtischen Gremien
6.
Kooperationsverträge
zum geförderten Ausbau mit den Telekommunikationsunternehmen
7.
Umsetzung
des Gigabitausbaus für förderfähige Adressen (ab vrstl. 2026)
8.
Veröffentlichung
Fördersteckbriefe
9.
Veröffentlichung
der abschließenden Projektbeschreibungen nach Fertigstellung der Maßnahmen
Begleitend zu den o.g. Schritten führt das Amt für
Wirtschaft und Stadtentwicklung Kooperationsgespräche mit lokal ausbauenden
Telekommunikationsunternehmen zum eigenwirtschaftlichen Gigabitausbau durch.
Finanzielle
Auswirkungen
Der
städtische Eigenteil für die beiden Förderungen gemäß
Lückenschluss-Pilotprogramm der Gigabit-Richtlinie des Bundes und Bayerischer
Gigabitrichtlinie beträgt jeweils 200.000,00 EUR (insgesamt 400.000,00 EUR).
Die Kosten für die zeitlich
befristete Werkstudentenstelle zur Unterstützung der verwaltungsinternen
Projektdurchführung werden voraussichtlich 4.000,00 EUR für 2024 und jeweils 23.000,00 EUR für 2025 und 2026
betragen (insgesamt 50.000,00 EUR).
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
450.000,00 € |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 7910.4xxx.xxxx |
Budget-Nr. 80000 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Gigabit-Richtlinie 2.0 - Änderungsfassung
Anlage 2: Lückenschluss-Pilotprogramm
Anlage 3: Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0
Anlage 4: Bayerische Gigabitrichtlinie
Anlage 5: -nö- Präsentation Ergebnisse Branchendialog und MEV - Corwese GmbH