Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt dem Stadtrat, den Beitritt zum Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland zu genehmigen. Der Ausschuss beauftragt das Amt für Sport und Gesundheitsförderung den Antrag einzureichen und alle erforderlichen Rahmenbedingungen zu gewährleisten.
Für den Stadtrat:
Der Stadtrat beschließt den Eintritt in das Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland und stellt den dafür erforderlichen jährlichen Mitgliedsbeitrag
.Mit dem Ende der Förderung
der GesundheitsregionenPlus des Freistaats Bayern zum 31.12.2024
entfällt ein wichtiges Netzwerk zum Austausch mit anderen Kommunen. Dem soll
mit dem Beitritt zum Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland
entgegengetreten werden. Ein überregionales Netzwerk ist essenziell, um
Herausforderungen gemeinsam angehen, Erfahrungen austauschen und aktuelle
Geschehnisse überregional diskutieren zu können. Alle vier Jahre muss jede
Stadt über deren Aktivitäten berichten, was den anderen Städten einen
deutlichen Mehrwert bringt. Die Mitgliedschaft in einem solchen Netzwerk ist
auch ein wichtiger Faktor für die Generierung von Fördergeldern beispielsweise
von Kranken- und Gesundheitskassen. Oftmals nehmen diese das Engagement in
überregionalen Netzwerken als Grundlage für eine Förderung, da dadurch eine
nachhaltige Einbettung des Themas Prävention und Gesundheitsförderung in der
Kommune bestätigt werden kann.
Das Gesunde
Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland ist ein freiwilliger
Zusammenschluss von Kommunen. Die beteiligten Kommunen haben sich mit diesem
Netzwerk ein Lern-, Aktions- und Diskussionsinstrument geschaffen, mit dem sie
ihre eigene Arbeit im Sinne der Gesunde Städte-Konzeption vor Ort unterstützen
und bereichern können. Für diese Funktion hat der gegenseitige Informations-
und Erfahrungsaustausch eine hohe Bedeutung. Alle Mitglieder müssen für die
Erfüllung dieser Zweckbestimmung Sorge tragen. Kriterien für die Teilnahme am
Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland Städte, Kreise oder
Stadtbezirke, die bereit sind, in ihrer Stadt, ihrem Kreis oder ihrem Bezirk
ein Gesunde Städte-Projekt durchzuführen und sich auf das 9-Punkte-Programm
verpflichten, können dem Gesunde Städte-Netzwerk beitreten. Ein schriftlicher
Antrag der beitrittsbereiten Kommune ist an das Gesunde Städte-Sekretariat zu
stellen. Dieser Antrag wurde vom Amt für Sport und Gesundheitsförderung auf
Grundlage des 9-Punkte-Programms erstellt und ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Mit dem Beitritt stimmt die Stadt den Grundsätzen der Ottawa Charta zur
Gesundheitsförderung von 1986 zu.
Der Mitgliedsbeitrag
beträgt 400 € jährlich und wird an der Einwohneranzahl der Stadt
festgemacht (zwischen 100.000 - 200.000 Einwohner = 400 €). Zudem muss von
der Stadt die Teilnahme an der jährlichen Mitgliedsversammlung für die
Vertreterin der Mitglieds-Gebietskörperschaft und einem Vertreter / einer
Vertreterin aus dem Kreis der Selbsthilfegruppen, Bürgerinitiativen,
selbst-organisierten Projekten der Mitglieds-Gebietskörperschaft in Form von
Reisekosten ermöglicht werden. Für die Stadt Fürth würde die
Selbsthilfekontaktstellen Kiss Mittelfranken e. V. diese Rolle einnehmen.
Das Gesunde Städte-Netzwerk schreibt vor, dass der Stadtrat über den
Eintritt in das Gesunde Städte-Netzwerk und über den Austritt beschließt. Im
Falle des Austritts müssen vor der Entscheidung der Koordinator/die
Koordinatorin der Kommune und der Koordinator/die Koordinatorin der
Initiativen, Selbsthilfegruppen und selbstorganisierten Projekte gehört werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
400 € |
|
nein |
x |
ja |
400 € |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 5500.6610 |
Budget-Nr. 52000 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Anlage 1: Antrag Gesundes Städte-Netzwerk Stadt Fürth 2024