Betreff
Weiterer Ausbau der Hauptkläranlage - hier: Rodungsarbeiten für Bereitstellungsflächen
Vorlage
StEF/0235/2024
Art
Beschlussvorlage - STEF

Die Vorlage der Stadtentwässerung Fürth (StEF) und die Ausführungen der Werkleitung werden zur Kenntnis genommen.

StEF wird beauftragt mit den Fachämtern und den Fachplanern alles Weitere abzustimmen und in die Wege zu leiten. 


Ausgangslage:

 

Gegenwärtig wird das anfallende Abwasser über eine provisorische Kanalführung innerhalb des Kläranlagengeländes der in einem ersten Bauabschnitt errichteten neuen mechanischen Reinigungsstufe zugeleitet.

 

Unzureichende Leistungsfähigkeit, mangelhafter baulicher Zustand des Provisoriums und fehlende betriebliche Einrichtungen wie Geröllfang und Messeinrichtungen müssen behoben werden.

 

Insbesondere mit Blick auf die Betriebssicherheit der Abwasserreinigung duldet die bauliche Umsetzung des neuen Zulaufs keinen Aufschub.

Der provisorische Zwischenzustand muss nach mehrjähriger Bauunterbrechung umgehend aufgelöst werden.

 

Zu veranlassende Maßnahmen:

 

Der Zulaufbereich in der Fürther Kläranlage muss auf Grund der o. g. Gegebenheiten neu hergestellt werden.

Um den neuen Zulaufkanal herstellen zu können, müssen zunächst die alten Bestandsgebäude der Rechen- und Sandfanganlage sowie das alte Schneckenhebewerk abgebrochen und rückgebaut werden. Im Zuge der Baumaßnahme sind somit alte Betriebsgebäude und Anlagenteile erheblichen Umfangs zurück zubauen. Hinzu kommt der Rückbau der drei alten Nachklärbecken. Diese Fläche wird für die Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe benötigt.

 

Prüfung alternativer Flächen für Lagerzwecke

 

Der Bau- und Werksausschuss hatte die Stadtentwässerung mit der Suche nach alternativen Flächen beauftragt um die Rodungen zu vermeiden.

Dieser Aufforderung ist die StEF wie im Bau- und Werkausschuss angekündigt nachgekommen und hat folgende Flächen in Betracht gezogen:

  1. Nachklärbecken alt (S. 3.1 in Anlage);
  2. Ehemaliges Höffnerareal (S. 3.2 in Anlage);
  3. Ehemaliger Recyclinghof Karolinenstraße;
  4. Bereich Böschungen Nachklärung (S. 3.3 der Anlage);
  5. Bereich Gasbehälter (S. 3.3 der Anlage);
  6. Friedhof (S. 3.3 der Anlage);
  7. Friedhof – Mutterbodenlager (S. 4 der Anlage).

 

Zu 1.    Eine Zwischenlagerung kommt aus wirtschaftlichen Gründen, wie im beigefügten Anhang nicht zum Tragen.

Zu 2.    Wegen der im Anhang dargestellten Randbedingungen kommt diese Fläche nicht in Frage.

Zu 3.    Nachdem die Flächen noch weiter im Stadtgebiet liegen wie bei Punkt 2, kommen diese Flächen ebenfalls nicht in Betracht. Diese wurden verwaltungsintern aufgerufen.

Zu 4.    Bei den vorgeschlagenen Flächen handelt es sich um Böschungen mit einer Steigung
            von mehr als 30°. Zudem dient die Fläche als Ausgleichsfläche für Bepflanzungen.

Zu. 5.   An dieser Stelle befindet sich der neue Niederdruckgasbehälter.

Zu 6.    Diese Fläche scheidet aus Pietätsgründen aus und wird nicht näher untersucht.

Zu 7.    Die Fläche wird derzeit als Lager für Mutterboden genutzt und ist wegen der direkten Nähe zur Kläranlage als Zwischenlager geeignet. Nach Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung stünde eine Fläche mit ca. 2000 m2 zur Verfügung.

 

Fazit: Die Prüfung der alternativen Flächen kommt zum Ergebnis, dass lediglich die Nutzung der Friedhofsfläche (Nr. 7) geeignet erscheint. Die weiteren untersuchten Alternativen kommen nicht in Betracht.

Um die ursprüngliche Rodung zu vermeiden, wird StEF mit den stark reduzierten Flächen den weiteren Baufortschritt planen. Eine Folge kann neben exponentiell steigenden Kosten sein, dass die alten Nachklärbecken erst später abgerissen werden können, wodurch die dringend benötigte Erweiterung der biologischen Reinigungsstufe eventuell nicht zum angestrebten Zeitpunkt 2031 fertiggestellt werden kann.

Auf Rodungen innerhalb des Geländes der Hauptkläranlage einzelner Bäume und Gehölze und einzelner Bäume auf der Fläche des Friedhofs gem. Nr. 4 der Anlage kann auch weiterhin nicht verzichtet werden. Dies wird weiterhin eng mit dem Ordnungsamt abgestimmt.

Zudem wird ebenfalls in der Rodungszeit bis Ende Februar 2025 bereits ein langer Gehölzbestand direkt im Baufeld des Zulaufkanals gerodet werden müssen. Es ist vorgesehen zum Sichtschutz und aus Sicherheitsgründen einen Bauzaun direkt an der Kante zwischen dem bestehenden Radweg und dem Gebäude der StEF aufzustellen. Dieser Zaun wird mehrere Jahre bis zum Abschluss der Maßnahme und der anschließenden Neupflanzung bestehen bleiben. Daher soll dieser Bauzaun mit einem hochwertigen Graffiti-Projekt ähnlich dem Graffiti an der Kalthalle der Feuerwache gemeinsam mit dem Jugendamt und Künstlern/ Jugendlichen gestaltet werden. Das Thema der Darstellung soll „Fuß- und Radverkehr“ sein. Die entsprechenden Beteiligten werden durch Ref. V eingebunden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

10.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Inv.-Nr. 152      

Budget-Nr. 3200

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Alternative Flächenuntersuchung