Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und
Gesundheit:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung Kenntnis. Er empfiehlt, die Sportstättengebührensatzung in der seit dem 01.01.2024 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 05.11.2024 anzupassen.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung Kenntnis. Er empfiehlt, die Sportstättengebührensatzung in der seit dem 01.01.2024 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 05.11.2024 anzupassen.
Für den Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung Kenntnis. Er beschließt, die Sportstättengebührensatzung in der seit dem 01.01.2024 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 05.11.2024 anzupassen.
Die veränderte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung tritt am 01.01.2025 unbefristet in Kraft.
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungspaket 2024 hat
die Verwaltung im Sportbereich verschiedene Einsparvorschläge erarbeitet. Ein
Konsolidierungsvorschlag im Verwaltungshaushalt – vorbehaltlich der Zustimmung
der entsprechenden Gremien – war die Erhöhung der Sportstättengebühren um
10 %. Diese Maßnahme entspricht den stadtinternen Empfehlungen, aufgrund
der derzeitigen Preisanstiege alle städtischen Gebühren um 10 % zu erhöhen
und wurde im Maßnahmenpaket vom Stadtrat am 15.05.2024 bereits beschlossen. Dadurch
soll die Stadt zusätzliche jährliche Einnahmen i. H. v. 15.000 €
erzielen. Die pauschale Erhöhung erscheint hinsichtlich der bewusst gering
gehaltenen Gebühren für die gemeinnützigen Sportvereine vertretbar.
Die erforderliche Satzungsänderung und die
entsprechende Gremienbeteiligung sollen nun erfolgen. Dem Vereinssportbeirat
wurde der Einsparvorschlag bereits in der Sitzung vom 15.04.2024 präsentiert.
Das Gremium hatte keine Einwände und erklärte sich mit der
Konsolidierungsmaßnahme einstimmig solidarisch. Zudem gab es bei der Sitzung
des Forums des Fürther Sports am 22.10.2024 ebenfalls keine Einwände gegen die
vorgesehene Erhöhung. Die neue Satzung und die neuen Gebühren sollen somit zum
01.01.2025 in Kraft treten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
vgl.
Sachverhalt € |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
- Anlage 1: Leseversion Sportstättengebührensatzung
- Anlage 2: Synopse Sportstättengebührensatzung
- Anlage 3: Änderungssatzung zur Sportstättengebührensatzung