Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung Kenntnis. Er empfiehlt, die Sportstättengebührensatzung in der seit dem 01.01.2024 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 05.11.2024 anzupassen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung Kenntnis. Er empfiehlt, die Sportstättengebührensatzung in der seit dem 01.01.2024 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 05.11.2024 anzupassen.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt von dem Bedarf der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung Kenntnis. Er beschließt, die Sportstättengebührensatzung in der seit dem 01.01.2024 gültigen Fassung entsprechend der beigefügten Änderungssatzung vom 05.11.2024 anzupassen.

 

Die veränderte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Turnhallen und Freiflächen der Stadt Fürth bei außerschulischer Nutzung tritt am 01.01.2025 unbefristet in Kraft.


Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungspaket 2024 hat die Verwaltung im Sportbereich verschiedene Einsparvorschläge erarbeitet. Ein Konsolidierungsvorschlag im Verwaltungshaushalt – vorbehaltlich der Zustimmung der entsprechenden Gremien – war die Erhöhung der Sportstättengebühren um 10 %. Diese Maßnahme entspricht den stadtinternen Empfehlungen, aufgrund der derzeitigen Preisanstiege alle städtischen Gebühren um 10 % zu erhöhen und wurde im Maßnahmenpaket vom Stadtrat am 15.05.2024 bereits beschlossen. Dadurch soll die Stadt zusätzliche jährliche Einnahmen i. H. v. 15.000 € erzielen. Die pauschale Erhöhung erscheint hinsichtlich der bewusst gering gehaltenen Gebühren für die gemeinnützigen Sportvereine vertretbar.

 

Die erforderliche Satzungsänderung und die entsprechende Gremienbeteiligung sollen nun erfolgen. Dem Vereinssportbeirat wurde der Einsparvorschlag bereits in der Sitzung vom 15.04.2024 präsentiert. Das Gremium hatte keine Einwände und erklärte sich mit der Konsolidierungsmaßnahme einstimmig solidarisch. Zudem gab es bei der Sitzung des Forums des Fürther Sports am 22.10.2024 ebenfalls keine Einwände gegen die vorgesehene Erhöhung. Die neue Satzung und die neuen Gebühren sollen somit zum 01.01.2025 in Kraft treten.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

vgl. Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Anlage 1: Leseversion Sportstättengebührensatzung

- Anlage 2: Synopse Sportstättengebührensatzung

- Anlage 3: Änderungssatzung zur Sportstättengebührensatzung