Die Straßenrechtlichen Verfahren gemäß Vorlage der Verwaltung vom 10.12.2024 werden beschlossen.
1. Glockenstraße
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete
Wegverbindung auf dem Grundstück Fl.Nr. 499/2 Gem. Poppenreuth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg, Anlieger
frei in Richtung Anwesen Glockenstraße 29““ (Glockenstraße, Weg zur
Poppenreuther Straße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
2.
Max-Liebermann-Straße
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Wegverbindung auf dem Grundstück Fl.Nr. 502/22 Gem. Dambach erhält die Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ (Max-Liebermann-Straße, Weg zur Stichstraße Rennweg).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
3. Ritter-von-Aldebert-Straße
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1361/3 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Ritter-von-Aldebert-Straße, betrifft Wegstück von ca. 33 m Länge zwischen Hs.Nrn. 21 und 23).
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
4. Scherbsgraben
„Die bereits als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Wegverbindung auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1376/3 Gem. Fürth erhält die Widmungsbeschränkung „Gehweg“ (Scherbsgraben, Weg entlang Hs.Nrn. 20-22 zur Cadolzburger Straße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Fläche muss noch die Widmungsbeschränkung entsprechend der Verkehrsbedeutung erhalten.)
5.
Paul-Keller-Straße
„Als öffentlicher Feld- und Waldweg (nicht ausgebaut im Sinne des Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG) gewidmete Teilflächen der Fl.Nrn. 469/16, 469/43, 469/114 und 469/115 Gem. Dambach werden zu beschränkt-öffentlicher Weg mit Widmungsbeschränkung „Geh- und Radweg“ umgestuft.“(Paul-Keller-Straße, betrifft ca. 32 m Wegstück zum Waldweg in Richtung „Zum Vogelsang“
(Nach erfolgtem Ausbau des Wegstücks soll die Widmung der Verkehrsbedeutung angepasst werden.)
6. Voltastraße
„Es ist beabsichtigt, die als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmete Wegverbindung auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1401/2 Gem. Fürth einzuziehen. (Voltastraße, Weg durch die Grünanlage zur Keplerstraße).“
(Feststellung im Zuge der Überprüfung des Bestandsverzeichnisses. Dieser Wegabschnitt liegt in einer Grünanlage. Damit die Grünanlagensatzung gelten kann ist der Weg einzuziehen.)
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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6 Lagepläne