Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über den Ersatz von Kosten für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehr Fürth (Kostenersatzsatzung) vom 16.02.2011.
Im Zuge der Haushaltkonsolidierung für die Jahre 2025 ff wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 15.05.2024 u.a. beschlossen, durch Änderung der Kostenersatzsatzung jährliche Mehreinnahmen ab 2025 i.H.v. 20.000 € für Entgelte durch Dritte sowie 45.000 € für Gebühren durch Sicherheitswachen zu erzielen.
Vor diesem Hintergrund wurde die Anlage zur Kostenersatzsatzung überarbeitet.
Die Personalkosten wurden entsprechend den von der Kämmerei ermittelten
Realkosten angeglichen, die Fahrzeugkosten komplett neu berechnet sowie daraus
die Kosten für Einsätze in besonderen Fällen neu ermittelt. Bis auf wenige
Ausnahmen haben sich dabei die einzelnen Gebührensätze erhöht.
Neu in die Anlage aufgenommen wurden Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Satzung noch nicht vorhanden waren, ebenso die Verrechnung
von Lehrgängen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern. Das System der
pauschalierten Sätze für Standard-Fahrzeuge wurde beibehalten (die Kostensätze
enthalten neben den reinen Fahrzeug- und Streckenkosten auch die Personalkosten
für eine Standard-Besatzung).
Die Kosten für Geräte und Geräteüberlassung (siehe Nr. 3 der Anlage) sowie für
Arbeitsleistungen (siehe Nr. 5) wurden entsprechend angepasst. Diese hatten
aber in der Vergangenheit bei den Einnahmen, bis auf die Nr. 5.5
(Feuerlöscherüberprüfung) keine Relevanz.
Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2025 inkrafttreten.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Entwurf der 1. Änderungssatzung
- Synopse Anlage zur Kostenersatzsatzung