Betreff
Zu Antrag AG-Ö/2225/2023 der GRÜNEN vom 27.11.2023 zu dauerhafte Markierung Radschutzstreifen Jakobinenstraße
Vorlage
SpA/1211/2024
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Vortrag der Referentin wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Antrag der Grünen vom 20.11.2023 ist damit erledigt.


Anlass:

Zum Verkehrsausschuss am 27.11.2023 stellten DIE GRÜNEN den Antrag, die während der Michaelis-Kirchweih vorübergehend markierten Radschutzstreifen in der Jakobinenstraße zwischen Nürnberger Straße und Gebhardtstraße dauerhaft zu markieren. Ebenfalls soll geprüft werden, ob in der Bahnunterführung Jakobinenstraße Radinfrastruktur, z.B. durch Entfall des Linksabbiegers, geschaffen werden kann.

 

Derzeitige Situation:

In diesem Abschnitt kommen drei Radvorrangrouten zusammen, sodass dies ein bedeutsamer Abschnitt im Radverkehrsnetz ist. Derzeit bestehen Radfahrstreifen (RFS) im Kreuzungsbereich Jakobinenstraße/Gebhardtstraße sowie entgegen der Einbahnstraße zwischen Nürnberger Str. und Gebhardtstraße. Im Bereich der Bahnunterführung sind die Gehwege für den Radverkehr freigegeben. Auf der Fahrbahn gibt es dort keine Radinfrastruktur. Die Verkehrsbelastung durch Kfz liegt bei rund 18.000 Kfz/Tag mit einem SV-Anteil von 2,4 % im Abschnitt der Bahnunterführung. Die Belastung auf dem Abschnitt zwischen Nürnberger Str. und Gebhardtstr. liegt bei rund 5.100 Kfz/Tag und 1,6 % SV-Anteil.

 

Am 19.02.2024 gab es einen Ortstermin zum Sachverhalt unter Beteiligung von SVA, Vpl, TfA und Polizei. Hierbei wurde sich für eine Führung auf der Fahrbahn im Unterführungsbereich unter Wegnahme des Linksabbiegers ausgesprochen. In Gegenrichtung wurde nördlich der Bahnunterführung eine Gehwegabsenkung zur besseren Auffahrt befürwortet, um die LSA Querung der Jakobinenstraße zu erreichen.

 

Im Bestand kann der Schutzstreifen nicht ergänzt werden, da sonst die Mindestmaße unterschritten würden. Bei einer Fahrbahnbreite von 6,40 m, einem Radfahrstreifen (RFS) im Bestand mit 2,70 m und einem zu ergänzenden Radschutzstreifen mit 1,50 m würde eine Fahrspur von 2,20 m für den Kfz Verkehr verbleiben. Das Mindestmaß für Fahrspuren neben Schutzstreifen liegt nach Regelwerken bei 2,25 m.

 

Mögliche Querschnitte mit Radinfrastruktur:

Jakobinenstraße zw. Nürnberger Str. und Gebhardtstr.:

 

In Fürth hat sich in der Regel eine Mindestfahrspurbreite von 2,35 m neben Radschutzstreifen (RSS) etabliert. Daher wird empfohlen den Radfahrstreifen um die Breitstrichbreite (25 cm) auf 2,45 m zu verschmälern, um ausreichend Platz für den Radschutzstreifen zu schaffen. Das bedeutet, dass die bestehende Markierung ein Stück abgefräst und 25 cm versetzt wieder aufgetragen wird.

 

Jakobinenstraße Bahnunterführung mit Verzicht auf den Linksabbieger:

Die Linksabbiegespur in der Unterführung könnte zu Gunsten von Radinfrastruktur entfallen, da die Verkehrsbelastung des Linksabbiegers mit 473 Kfz/Tag (49 Kfz/Spitzenstunde) relativ gering ist und der Umweg über die Ritterstraße/Waldstraße/Flößaustraße als vertretbar angesehen wird. Das Linksabbiegen muss ohne Linksabbiegespur verboten werden, da der Verkehr in Gegenrichtung zu stark ist, dadurch zu wenige Lücken zum Abbiegen entstehen, was zu einem Rückstau in der Unterführung führen würde.

 

Radinfrastruktur sollte im gesamten Bereich allerdings durchgehend und mit einer sicheren Führung durch die Knotenpunkte hergestellt werden. Im Zuge der Vorplanung der Fahrradstraße Leyher Straße wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass eine durchgängige Anbindung der Fahrradstraße und dabei insbesondere eine sichere RV-Führung über den Knotenpunkt Karolinenstraße/Ritterstraße unmittelbar zu planen und herzustellen ist. Der Knotenpunkt Gebhardtstraße/Jakobinenstraße ist Teil der Detailuntersuchung zur Radverbindung Fürth Nürnberg, welche im Winter 2024/25 ausgeschrieben wurde.

 

Auf die Ergebnisse aufbauend erarbeitet die Verwaltung eine Planung für eine durchgehende Radverkehrsführung zwischen der Nürnberger Str. und der Leyher Str./Karolinenstraße. Die oben aufgeführten Querschnitte werden dabei angestrebt. Eine umfassende Instruktion wird schnellstmöglich erfolgen. In Abhängigkeit der Detailuntersuchungen wird dafür die zweite Jahreshälfte 2025 angestrebt. Die Ergebnisse werden im Bau- und Werkausschuss präsentiert.

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


-       23_11_20_Gruene_Antrag_Dauerhafte_Markierung_Radschutzstreifen_Jakobinenstrasse

-       2023-11-27_Vorlage_Antrag_Jakobinenunterführung