Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung mit der Anerkennung des Deutschlandtickets für das Kalenderjahr 2025 als verbindlich anzuwendendem Höchsttarif im Linienbündel „Stadt Fürth“. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) der Stadt Fürth gegenüber der infra fürth verkehr gmbh ist dementsprechend fortzuschreiben.
Die Fortschreibung soll auch die vom Freistaat zum 01.01.2024 in bayerisches Recht überführte Ausreichung der Hilfen zum Ausbildungsverkehr abdecken.
Siehe Anlage „Sachverhalt“.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
gegebenfalls € |
xx |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: ist zu gegebener Zeit zu prüfen. |
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– Sachverhalt
– NÖ_Prognose Jahr 2024 (Stand August 2024)
– NÖ_E-Mail 2024-11-18-0955