Beschlussvorschlag

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss stimmt der neuen Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Fürth, Landkreis Fürth und Verein Frauenhaus Fürth – Hilfe für Frauen in Not“ e.V. zu und ermächtigt den Oberbürgermeister die Vereinbarung mit Wirkung für die Stadt Fürth zu zeichnen, sobald der Umzug des Frauenhauses in die Liegenschaft Bäumenstraße 14, 90762 Fürth abgeschlossen ist.

 

Der Stadtrat stimmt der neuen Kooperationsvereinbarung zwischen Stadt Fürth, Landkreis Fürth und Verein Frauenhaus Fürth – Hilfe für Frauen in Not e.V. zu und ermächtigt den Oberbürgermeister die Vereinbarung mit Wirkung für die Stadt Fürth zu zeichnen, sobald der Umzug des Frauenhauses in die Liegenschaft Bäumenstraße 14, 90762 Fürth abgeschlossen ist.


Mit Beschluss des Fürther Stadtrats vom 17.05.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, entsprechend der vorgestellten Planung des Trägervereins die Erweiterung des Frauenhauses auf 10 Plätze weiter umzusetzen (Beschlussvorlage Rf. IV-0143-2023 vom 10.05.2023). Über den Fortgang dieses Umsetzungsprozesses erstattete die Verwaltung dem Fürther Stadtrat nochmals Bericht in der Sitzung am 24.04.2024, bei dieser Gelegenheit bekräftigte das Stadtratsgremium seinen im Jahr 2023 gefassten Beschluss (Beschlussvorlage SzA-03142024 vom 02.04.2024/nicht-öffentlich).

 

Entlang dieser Beschlüsse fanden in den Jahren 2023 und 2024 mehrere Gespräche mit dem Landkreis Fürth als zweiten kommunalen Träger und den Vertreterinnen des Vereins Frauenhaus Fürth – Hilfe für Frauen in Not e.V. statt. Aus diesen Besprechungen ging eine gemeinsame Vereinbarung hervor (siehe Anlage), für deren Beschlussfassung in den befassten Gremien maßgeblich war, wann der Umzug des gesamten Frauenhauses in die neue Liegenschaft in der Bäumenstraße erfolgt.

 

Die neue Vereinbarung regelt insbesondere neu die Verpflichtung des Frauenhausvereins, regelmäßig Abrechnungsdaten für die Kostenbeteiligung von dritten Kommunen zur Verfügung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt sodann durch das Sozialamt der Stadt Fürth, das die Erstattungen für beide Kommunen abrechnet und zu gleichen Teilen an Stadt und Landkreis Fürth ausgekehrt. Strukturell verbleibt es bei der bisherigen Pauschalfinanzierung, wobei nunmehr die Fristen für Berichte und Statistiken insbesondere für die Haushaltsplanungen der beteiligten Kommunen konkretisiert wurden. Neu vorgesehen ist weiterhin ein Beirat, dem neben den Vertreterinnen des Frauenhausvereins auch Mitglieder der Verwaltung sowohl der Stadt und des Landkreises Fürth angehören werden. Zielsetzung ist die Bewertung der abgeschlossenen Förderjahre sowie die gemeinsame Erarbeitung von vorlagefähigen und bedarfsgerechten Entwicklungsvorschlägen für die jeweiligen kommunalen Gremien.

 

Seitens der Regierung von Mittelfranken wurde ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn im Rahmen der staatlichen Förderung gewährt, so dass zum 1.10.2023 ein Teilmietvertrag für das neue Objekt durch den Frauenhausverein unterschrieben werden konnte. Im Laufe der Monate November und Dezember 2023 konnte ein Teilbezug, hauptsächlich durch die Beratungsangebote sowie der Verwaltung erfolgen.

 

Ein zwischenzeitlich anvisierter Zeitpunkt des Bezugs der restlichen Liegenschaft im Oktober 2024 war aufgrund baulicher Verzögerungen nicht zu halten. Die Baumaßnahmen werden vom Trägerverein und dem Vermieter unter Hochdruck weitergeführt und es wird ein schnellstmöglicher Bezug zum Jahresende bzw. zum Januar 2025 angestrebt. Mit dem vollständigen Umzug in die neue Liegenschaft (Bäumenstraße 14, 90762 Fürth) soll die neue Vereinbarung in Kraft treten.

 

Im Gespräch zwischen der Stadtverwaltung, der Landkreisverwaltung und dem Trägervereins wurde am 10. September 2024 die Endfassung der Vereinbarung konsentiert, wie sie in beiden Kommunen den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Der Trägerverein hatte zugesagt, rechtzeitig zur Gremienbefassung eine vorläufige Kostenplanung vorzulegen.

Das Frauenhaus hat die Übersicht der zu erwartenden Kosten für die neue Liegenschaft das Jahr 2025 am 27.09.2024 eingereicht. Die Vorlage der Finanzübersicht ist als Anlage beigefügt. Von den zu erwartenden Kosten in Höhe von gesamt 688.392,30 € (Anteil Stadt Fürth 50 % - 344.196,15 €) sind die Erstattungen für Fremdbelegerinnen (insb. Frauen aus anderen Bundesländern) noch im laufenden Jahr abzuziehen. Wie hoch dieser Erstattungsanteil ausfällt kann naturgemäß noch nicht belastbar prognostiziert werden.

 

Der vorzufinanzierende Kostenanteil wird sich für die Stadt Fürth im Vergleich zur bestehenden Regelung, trotz der höheren Kostenbeteiligung des Landkreises Fürth, zunächst erhöhen. Zu sehen ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass den Kosten eine Verdoppelung der Platzkapazität gegenübersteht und dass die Unterbringung in der bisher genutzten Liegenschaft zuletzt aufgrund schwerwiegender baulicher Mängel kaum noch zumutbar war. Bei fortgesetzter Verschlechterung der Unterbringungssituation hätten hier, beispielsweise im Falle der Anmietung eines (weiteren) Gebäudes ebenfalls erhöhte finanzielle Mittel aufgebracht werden müssen. Die neue Unterbringung hingegen schafft insoweit eine deutliche Verbesserung und bietet erstmals auch barrierearme Unterbringungsmöglichkeiten an. Auch im Lichte zunehmender gewalttätiger Übergriffe gegen schutzsuchende Frauen wurde der Sicherheitsstandard für die Bewohnerinnen gegenüber der bisherigen Unterbringung erheblich verstärkt.

 

Schließlich war die bestehende Frauenhausvereinbarung aus den 1990er Jahren, dahingehend unausgewogen, dass der Landkreis Fürth nur dann Kosten tragen sollte, wenn Frauen aus dem Landkreis im Frauenhaus untergebracht waren. Die neue Vereinbarung stellt durch die darin beschriebene hälftige Kostenteilung nun Ausgewogenheit her.

 

Da die Kostenplanung für das Jahr 2025 erst Ende September bei der Stadtverwaltung und der Landkreisverwaltung eintraf, konnte vor der Beschlussfassung in den Landkreisgremien mit Blick auf die Ladungsfristen keine rechtzeitige Prüfung der Unterlagen erfolgen. Da zwischen Stadt- und Landkreisverwaltung vereinbart wurde, gleichlautende Beschlüsse in die Gremien einzubringen, legt die Stadtverwaltung – gemäß der Absprach – nun ebenfalls die vom Kreistag zur Kenntnis genommene Kostenaufstellung 2025 für die Beschlussfassung zugrunde. Nach Inkrafttreten der Vereinbarung sind im städtischen Haushalt damit insgesamt 420.000 € für den Verein Frauenhaus Fürth – Hilfe für Frauen in Not e.V. vorzusehen. Eine Summe in Höhe von 344.196,15 € entfällt dabei auf den Betrieb des auf 10 Plätze erweiterten Frauenhauses am neuen Standort, die restliche Summe entfällt auf den Betrieb der Beratungsstelle.

 

Im Zusammenhang mit den für den Betrieb des Frauenhauses durch die Stadt Fürth aufzubringenden finanziellen Mitteln, sei an dieser Stelle an das Schreiben der Vorsitzenden des Frauenhausvereins an den Herrn Oberbürgermeister vom 12.12.2023 erinnert. Darin teilt die Vorsitzende mit, dass der Verein, in Anbetracht der höheren finanziellen Belastung der Stadt Fürth, beabsichtigt, die Stadt Fürth an dem Verkaufserlös des bestehenden Gebäudes zu beteiligen. Möglicherweise könnte in der Folge, unter der Voraussetzung einer entsprechend hohen Fördersumme durch die Regierung von Mittelfranken, ein Teilbetrag aus dem Verkauf des bisherigen Frauenhauses wieder an die Stadt Fürth fließen und zur teilweisen Deckung der regelmäßigen Zahlungen an den Verein verwendet werden.

 

Auch wenn nun keine Anmerkungen zu Einzelheiten der Kostenaufstellung und die grundlegende Förderfähigkeit der Kosten vorgenommen werden, ist es aus Sicht der Verwaltung in allseitigem Interesse, möglichst bald Klarheit über die künftige Vertragsbeziehung rund um das gemeinsame Frauenhaus zu schaffen. Da der genaue Umzugstermin noch nicht feststeht, andererseits aber Handlungsdruck dahingehend besteht, schnellstmöglich die bisherige Unterkunft zu verlassen und verwaltungsinterne Abstimmungen und Vorbereitungen für die neue Abrechnungslogik zu treffen, wird empfohlen den Herrn Oberbürgermeister zu ermächtigen, die neue Kooperationsvereinbarung mit Wirkung für die Stadt Fürth zu zeichnen, sobald der Umzug in die neue Liegenschaft abgeschlossen ist.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Bisher veranschlagt

420.000

182.000€

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


 

Beschlussvorlage Rf. IV-0143-2023 v. 10.05.2023 - Erweiterung des Frauenhauses auf 10 Plätze in der Bäumenstraße 14, Fürth

 

NÖ - Beschlussvorlage SzA-03142024 v. 02.04.2024 - Frauenhaus Sachstand und weiteres Vorgehen bis zur vollständigen Inbetriebnahme

 

Vereinbarung zum Betrieb eines gemeinsamen Frauenhauses für die Stadt und den Landkreis Fürth

 

Kostenplanung Frauenhaus Fürth 2025