Betreff
Verwendung Integrationspauschale
Vorlage
Rf. IV/0194/2024
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss/Stadtrat nimmt die Planungen zur Verwendung der so genannten Integrationspauschale entsprechend der Anlage zustimmend zur Kenntnis.


Die Stadt Fürth hat in 2024 eine einmalige Zuwendung in Höhe von 1.279.844 € aus der Integrations-, Asyl- und Digitalisierungspauschale für Kommunen verein-nahmt. Rechtsgrundlage hierfür ist AGSG, Änderung vom 24.07.2023, §1/Teil 16/Art. 118.

Die einmalige Zuwendung versteht sich als Ausgleichszahlung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für Aufwand in den Bereichen Asyl und Integration. Für die Verwendung sind keine Verwendungsnachweise zu erbringen, allerdings ist die Verwendung beauflagt:

Je mindestens 15 % sind für die drei Bereiche Integration, Asyl sowie die Digitalisierung der unteren Ausländerbehörde zu verwenden (d.h. je mindestens 191.977 €).

 

In der Referentensitzung vom 16.07.2024 wurden folgende Maßgaben für die Mittelverwendung formuliert:

1.        15 % (191.977 €) sind für die Digitalisierung der ABH zu verwenden.

2.        Die übrigen 85 % (1.087.867 €) sind auf die Bereiche Asyl und Integration zu verteilen.

3.        Dabei soll die Hälfte zur Entlastung des Haushalts für bereits bestehende und über den städtischen Haushalt finanzierte bzw. bezuschusste Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Integration verwendet werden.

4.        Die andere Hälfte kann für neue bzw. zusätzliche Maßnahmen/Projekte in den Bereichen Asyl und Integration eingesetzt werden.

5.        Die Mindestens-15%-Klausel ist jeweils zu beachten (d.h. jeweils mindestens 191.977 € für die Bereiche Asyl sowie Integration).

6.        Die Federführung für die Planung der Mittelverwendung soll bei Referat IV liegen – in Abstimmung mit Referat II.

Maßgeblich für die Verteilungsplanung war die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, der Vorsatz der Haushaltsentlastung sowie die Ausgewogenheit und Ertragsaussicht bei der Förderung von neuen bzw. zusätzlichen Maßnahmen und Projekten in den Förderbereichen Integration und Asyl. Die Förderdauer erstreckt sich in der Regel über vier Jahre. Darüber hinaus gibt es aber auch Einmalzahlungen in Form von Anerkennungsbeträgen für karitative Einrichtungen, die sich in den Bereichen Asyl bzw. Integration anhaltend verdient gemacht haben.

Das Endergebnis der Verwendungsplanung und Abstimmung zwischen den Referaten II und IV findet sich detailliert aufgeschlüsselt in der Anlage sowie nachfolgend zusammengefasst:

 

Zusammenfassung der Mittelverwendung

a)        Gliederung nach Haushaltsgesichtspunkten

 

Prozentanteil, gerundet

Betrag €

Neue/zusätzliche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung ABH

15 %

 191.977 €

Neue/zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Integration

42 %

 542.767 €

Bestehende Maßnahmen (haushaltsentlastend) in den Bereichen Asyl und Integration

43 %

 545.100 €

Gesamtbetrag aus IP

100 %

1.279.844 €

 

 

b)        Gliederung nach Förderbereichen

 

Prozentanteil, gerundet

Betrag €

Förderbereich Digitalisierung ABH

15 %

191.977 €

Förderbereich Asyl

  57 %

727.620 €

Förderbereich Integration

28 %

360.247 €

Gesamtbetrag aus IP

100 %

1.279.844 €

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Integrationspauschale_Anlage