Der Finanz- und Verwaltungsausschuss/Stadtrat nimmt die Planungen zur Verwendung der so genannten Integrationspauschale entsprechend der Anlage zustimmend zur Kenntnis.
Die Stadt Fürth hat in 2024 eine
einmalige Zuwendung in Höhe von 1.279.844
€ aus der Integrations-, Asyl- und
Digitalisierungspauschale für Kommunen verein-nahmt. Rechtsgrundlage
hierfür ist AGSG, Änderung vom 24.07.2023, §1/Teil 16/Art. 118.
Die einmalige Zuwendung versteht sich
als Ausgleichszahlung an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden für Aufwand
in den Bereichen Asyl und Integration. Für die Verwendung sind
keine Verwendungsnachweise zu erbringen, allerdings ist die Verwendung beauflagt:
Je mindestens 15 % sind für die drei Bereiche Integration, Asyl sowie die Digitalisierung
der unteren Ausländerbehörde zu verwenden (d.h. je mindestens 191.977 €).
In der Referentensitzung vom
16.07.2024 wurden folgende Maßgaben für die Mittelverwendung formuliert:
1.
15 %
(191.977 €) sind für die Digitalisierung der ABH zu verwenden.
2.
Die übrigen 85
% (1.087.867 €) sind auf die Bereiche Asyl und Integration zu
verteilen.
3.
Dabei soll die Hälfte zur Entlastung des Haushalts für bereits bestehende und über den
städtischen Haushalt finanzierte bzw. bezuschusste Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Integration verwendet werden.
4.
Die andere Hälfte kann für neue bzw. zusätzliche
Maßnahmen/Projekte in den Bereichen Asyl
und Integration eingesetzt
werden.
5.
Die Mindestens-15%-Klausel
ist jeweils zu beachten (d.h. jeweils mindestens 191.977 € für die
Bereiche Asyl sowie Integration).
6.
Die Federführung
für die Planung der Mittelverwendung soll bei Referat IV liegen – in
Abstimmung mit Referat II.
Maßgeblich für die Verteilungsplanung
war die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, der Vorsatz der
Haushaltsentlastung sowie die Ausgewogenheit und Ertragsaussicht bei der
Förderung von neuen bzw. zusätzlichen Maßnahmen und Projekten in den
Förderbereichen Integration und Asyl. Die Förderdauer erstreckt sich in
der Regel über vier Jahre. Darüber hinaus gibt es aber auch Einmalzahlungen in
Form von Anerkennungsbeträgen für karitative Einrichtungen, die sich in den
Bereichen Asyl bzw. Integration anhaltend verdient gemacht
haben.
Das Endergebnis der Verwendungsplanung
und Abstimmung zwischen den Referaten II und IV findet sich detailliert
aufgeschlüsselt in der Anlage sowie nachfolgend zusammengefasst:
Zusammenfassung
der Mittelverwendung
a)
Gliederung nach
Haushaltsgesichtspunkten
|
Prozentanteil, gerundet |
Betrag € |
Neue/zusätzliche Maßnahmen im Bereich Digitalisierung ABH |
15 % |
191.977 € |
Neue/zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Asyl und Integration |
42 % |
542.767 € |
Bestehende Maßnahmen (haushaltsentlastend) in den
Bereichen Asyl und Integration |
43 % |
545.100 € |
Gesamtbetrag aus IP |
100 % |
1.279.844 € |
b)
Gliederung nach
Förderbereichen
|
Prozentanteil, gerundet |
Betrag € |
Förderbereich
Digitalisierung
ABH |
15 % |
191.977 € |
Förderbereich Asyl |
57 % |
727.620 € |
Förderbereich Integration |
28 % |
360.247 € |
Gesamtbetrag aus IP |
100 % |
1.279.844 € |
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Integrationspauschale_Anlage