Entfällt, da Kenntnisnahme.
Abf ist sich der Problematik „wilder Müll“ bewusst und befasst sich seit Jahren mit diesem Thema.
Zu den Fragen:
1.
Welche Müllmengen werden in der Stadt
widerrechtlich am Straßenrand oder in Grünflächen abgestellt und müssen von
städtischen Mitarbeitenden entsorgt werden?
Wilder Müll, der von der Abfallwirtschaft eingesammelt wird,
wird mit dem „normalen“ Restmüll vermischt und nicht separat verwogen, so dass
keine Aussage über die Menge und ihre Entwicklung zu treffen ist.
Zur Abschätzung des Aufwands lässt sich aber sagen, dass aktuell ein Mitarbeiter der Müllabfuhr dauerhaft damit beauftragt ist, wilden Müll mit einem Kleintransporter im Stadtgebiet einzusammeln und ihn zu den Recyclinghöfen zu bringen, damit er entsorgt werden kann. Großvolumiger Müll wird zudem über die Müllsammelfahrzeuge der Müllabfuhr in Rahmen des Tourenplans abgeholt und direkt zur Müllverbrennungsanlage gefahren.
In den Jahren 2014-18 wurde versucht, jede Abholung an wildem Müll tabellarisch zu notieren und auszuwerten. Aus zeitlichen Gründen und aufgrund unterschiedlicher Bearbeiter waren diese Aufzeichnungen jedoch unvollständig und konnten nicht zuverlässig ausgewertet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Aufwand zum Führen dieser Statistik nicht im Verhältnis zum erwarteten Mehrwert steht.
Hinzu kommt der wilde Müll, der vom Tiefbauamt bzw. Grünflächenamt im Rahmen der Papierkorbentleerung mitbenommen wird. Mengen hierzu liegen ebenfalls nicht vor.
2.
Hat sich die Müllmenge in den letzten
Jahren verändert? (Wenn möglich, bitte Vergleichszahlen zu vorherigen Jahren)
Nach subjektivem Empfinden nimmt der wilde Müll im
Stadtgebiet stetig zu. Konkrete Zahlen liegen dazu aber nicht vor.
3.
Treten diese wilden Müllhalden überall
im Stadtgebiet auf oder gibt es Bereiche, in denen das Phänomen deutlich öfter
auftritt als in anderen?
Ja, die wilden Müllhalden gibt es überall, zum einen dort,
wo es eher ruhig ist (Stadtwald, Nebenstraßen...), aber auch in der Nähe der
Altglas- und Altkleidercontainer sowie in dicht bewohnten Stadtgebieten wie die
Südstadt.
Zur Aufrechterhaltung eines sauberen Stadtbildes werden die bekannten Ablagerungsorte regelmäßig angefahren und der Müll wird mitgenommen. Dadurch erreichen die „Müllsünder“ aber ihr Ziel, dass ihr Abfall problemlos entsorgt wird und sie bekommen somit das Eindruck, dass sie das in Zukunft wiederholen können.
Teilweise wurden an markanten Stellen Schilder aufgestellt, die explizit auf das Verbot von Schuttablagerungen hinweisen.
4.
Wie häufig können die Urheber*innen dieser
Müllablagerungen ermittelt werden? Welche Konsequenzen hat dies für die
„Müllsünder*innen“?
Die Müllverursacher können nur relativ selten ermittelt
werden. Wenn es aber Hinweise zur Ermittlung des Schuldigen gibt, geht das
Rechtsamt dem nach und entscheidet ob und in welcher Form ein Bußgeldverfahren
eröffnet wird.
Zur Durchsetzung der
umweltrechtlichen Zuwiderhandlungen im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts
werden grundsätzlich Bußgeldbescheide, Verwarngelder und Verwarnungen ohne
Verwarngeld ausgesprochen. Die Höhe der in Frage kommenden Geldbußen oder
Verwarngelder wird nach der Bedeutung, der Schwere des Verstoßes, der Einsicht
sowie in Anlehnung an den Bußgeldkatalog Umweltschutz festgelegt.
2024 gab es bei den sonstigen Müllablagerungen bisher 43 eröffnete Bußgeldverfahren. 2023 lag diese Zahl bei 27, 2022 waren es nur 3. Eine genaue Aufschlüsselung der Verfahren zeigt die zeigt die Anlage 1 „Statistik – Auswertung illegale Müllablagerungen 2022-2024“.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Verfügung – Widerrechtliche Müllablagerungen im Stadtgebiet Fürth
Anlage 2: Antrag – Widerrechtliche Müllablagerungen im Stadtgebiet Fürth
Anlage 3: Statistik - Auswertung illegale Müllablagerungen 2022-2024