Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt das von der Verwaltung mit der Regierung von Mittelfanken in deren schulfachlicher Ersteinschätzung abgestimmte Raumprogramm für die GS Friedrich-Ebert-Str. mit dem Angebot des offenen und gebundenen Ganztages.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 27.09.2023 das Grundlagenkonzept für das
Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen zur Kenntnis ge-
nommen, vgl. SEP/0044/2023.
Dabei wurde die Verwaltung beauftragt, die Maßnahmen zur Umsetzung der einzelnen Projekte
an den entsprechenden Schulen jeweils einzeln zur Beschlussfassung vorzulegen, insbesonde-
re mit dem - zuvor mit der Schule im Benehmen abgestimmten- Ganztagskonzept.
In Umsetzung des Beschlusses war es zunächst wichtig, die Reihenfolge innerhalb der fünf zur
Erweiterung zuvorderst in Frage kommenden Schulen auszuloten.
Innerhalb der Gruppe der vier Grundschulen, die als erstes erweitert werden sollen, wird die GS Friedrich-Ebert-Str. als 2. Grundschule vorgesehen.
Steigende
Schülerzahlen als Erweiterungsgrund
Die Schule hat seit Jahren einen Anstieg ihrer Schülerzahlen zu verzeichnen, an der Schule sind im aktuellen Schuljahr 2024/25 erstmals 20 Klassen gebildet worden.
Bei der Erstellung ihres Raumprogramms zur Schulerweiterung zeigte sich die Schule überzeugt, dass sie zukünftig dauerhaft mindestens 20 Klassen haben wird.
Um besser abschätzen zu können, ob ein Bedarf für ein Raumprogramm mit 20 Klassen nachzuweisen ist, wurden die Prognosezahlen des laufenden Schuljahres abgewartet und einbezogen.
Nach der jüngsten Schülerprognose des Staatlichen Schulamtes aus der Oktoberstatistik 2024 werden die Schülerzahlen an der Schule auch die nächsten Jahre weiter ansteigen auf bis zu ca. 470 Schüler/-innen. Dennoch sollen in der Prognose an der Schule zukünftig nicht mehr als 20 Klassen gebildet werden.
Ab dem Schuljahr 2029/30 wird vom Staatlichen Schulamt sogar erwartet, dass an der Schule wieder nur 18 Klassen unterrichtet werden.
Die Regierung von Mittelfranken legt der Stadt Fürth nach diesen aktuellen Zahlen nahe, 18 Klassen als dauerhafte Schulgröße für die Schule anzunehmen. Dieser Empfehlung folgend wird das Raumprogramm für 18 Klassen entwickelt.
Die Situation im Schulsprengel könnte dennoch dazu führen, dass das Wachstum der Schule sich fortsetzt, wenn ein neues und zusätzliches Baugebiet in der Nähe der Billinganlage realisiert wird. Diese neue Möglichkeit der zusätzlichen baulichen Nachverdichtung ist bei der Schülerprognose des Staatlichen Schulamtes nicht berücksichtigt, die Entwicklung ist zu jung.
Seitens der Regierung von Mittelfranken wird empfohlen, bei Schulbauten zusätzliche Verfügungsräume wie Ausweichräume, Differenzierungsräume oder eine Lernwerkstatt einzuplanen, die förderfähig sind, und die bei einem zukünftigen Anstieg der Klassen dann als Klassenzimmer umgenutzt werden können.
Dieser Empfehlung wird bei der Erstellung des Raumprogramms der GS Friedrich-Ebert-Str. in besonderem Maße gefolgt.
Die Schule wurde bereits 2021 mit 4 Interimscontainerklassenzimmern verstärkt, um die Engpasssituation bis zur Erweiterung teilweise zu überbrücken. Die Schule benötigt diese Interimsklassenzimmer dringend für ihre nun inzwischen 20 Klassen.
Bauliche Situation
als Erweiterungsgrund
Die Raumsituation der GS Friedrich-Ebert-Str. wird seit diesem Schuljahr durch die zusätzlich gebildete 20. Klasse weiter verschärft. Hinzu kommen der ungenügende bauliche Zustand und weitere Erschwernisse aus der aktuellen baulichen Situation.
Die Schule wurde in den Jahren 1952 und 1953 erbaut, die Sporthalle wurde 1955 fertig gestellt. Nur ein weiteres kleines Gebäude wurde 2014 errichtet. Der bauliche Zustand ist bis auf den kleinen erdgeschossigen Neubau schwierig.
Die Fa. Diederichs stellt dazu in ihrem Gesamtbericht zur Schulerweiterung- Sanierung vom 31.07.2022 auf Seite 12 u.a. fest:
„Dach und Fassaden der Schulgebäude sind nach äußerem Anschein aus der Erbauungszeit. Die Putzfassade weist viele Risse und Ausbesserungen aus. Die Fenster sind aus Holz mit mangelhaftem Anstrich und z.T. erneuert aus Kunststoff. Der Dachraum wurde nicht besichtigt, jedoch ist er höchstwahrscheinlich nicht gedämmt. Eine Abdichtung von außen ist nicht vorhanden bzw. nicht intakt, denn im Untergeschoss konnten einige Feuchtigkeitsschäden festgestellt werden.... Der energetische Gebäudezustand der 1950-er Jahre-Bauten ist aus heutiger Sicht als ungenügend zu bewerten...“.
Der bauliche Zustand und die beengten Raumverhältnisse sind die Gründe, warum die Schule für die Erweiterung an 2. Stelle priorisiert wurde. Denn neue zusätzliche Flächen können die Situation bis zur Generalsanierung in einem 2. Schritt in einigen Jahren entlasten.
Ganztag als
Erweiterungsgrund
Zusätzlich müssen mit der Schulerweiterung Räume für den Ganztag geschaffen werden, entsprechend den Planungsvorgaben des Stadtrates.
Nachfolgend ein Auszug aus der Planung des Projektbüros, dass die bauliche Umsetzbarkeit auf dem Schulgrundstück sogar für einen Hortbetrieb prüfte.
Die Schule möchte ihre bisherigen Angebote der Ganztagsbetreuung in Form des offenen und gebundenen Ganztages auch zukünftig auf dem Schulgelände anbieten, so dass die größeren Flächen eines Hortes dort nicht gebaut werden müssen.
Eltern und Kinder können im Schulsprengel dadurch auch zukünftig zwischen den verschiedenen Ganztagsbetreuungsformen wählen.
Für die Kinder im Schulsprengel stehen aktuell im Grundschulsprengel der GS Friedrich-Ebert-Straße insgesamt 115 Hortplätze zur Verfügung:
- 75 Plätze im AWO-Hort an der Martersäule
- 40 Plätze im städtischen Hort III
Fest geplant wird zukünftig mit dem Hinzukommen von 50
Plätzen in der Kita Kapellenstraße, das wären zukünftig dann insgesamt 125 Plätze.
Die 40 Plätze im städtischen Hort zählen derzeit langfristig
nicht dazu, weil aufgrund der Unterbringung im Sparkassengebäude die
Betriebserlaubnis befristet ist.
Wie es mit Hort III weitergeht, darüber besteht aktuell noch keine Gewissheit.
Abgestimmtes
Raumprogramm
Maßgabe ist, Projekte unter Inanspruchnahme der jeweiligen staatlichen Förderhöchstsätze
umzusetzen. Deshalb wurde zu den Raumplanungen die erste schulfachliche Einschätzung der
Regierung von Mittelfranken erbeten.
Die erste Rückmeldung der Regierung bestätigt die Raumplanung, so dass die weitere Entwurfsplanung darauf aufbauend gute Aussichten hat, die jeweiligen staatlichen Förderhöchstsätze
zu erhalten.
Weitere nötige pädagogische Begründungen zu den einzelnen Räumen werden im Planungs-
Prozess mit der Regierung deshalb noch vertieft abgestimmt werden.
Zuletzt wird darauf hingewiesen, dass allen an der Planung Beteiligten bewusst ist, dass im
Planungsprozess sich zukünftige Änderungen ergeben können, die zu einer Abweichung
von dieser ersten Planung (ohne Architektenbeteiligung,
etc.) führen können, s. auch die schul-
fachliche Ersteinschätzung der Regierung von Mittelfranken.
Besonderheit am
Schulstandort: 10 Jahre alter Flachbau steht im Baufeld für den Neubau
Bei der Erstellung des Raumprogrammes fielen Besonderheiten des Schulstandortes auf, die einer Befassung im weiteren Planungsprozess bedürfen.
Das erst 2014 erstellte Flachdachgebäude, das schwerpunktmäßig für den Ganztag genutzt wird, ist in seiner heutigen Form für die bauliche Erweiterung nicht geeignet.
Gemeinsame Sicht von Schulentwicklung, Amt für Kindertagesstätten und Ganztagsbetreuung und Schule ist, dass in diesem Gebäude ein zukünftig entsprechend größeres Raumprogramm schwerlich realisiert werden kann.
Es gibt zahlreiche räumliche Hindernisse:
Die bisherige Küche und der bisherige Speisenraum werden zukünftig zu klein sein.
Küche und Speisenraum müssen zukünftig für noch mehr Kinder konzipiert werden, damit werden ihre Flächen noch größer werden müssen als es die Flächen im Bestand sind.
Die Grundrisse der Räume des erdgeschossigen Flachbaus werden nicht mehr passend für den größeren Betrieb sein.
Die Küche war 2014 zudem noch als eine Ausgabeküche eingerichtet, der zukünftige Standard in Fürth wird aber die Küchenform mit dem höherwertigeren Angebot der Aufbereitungsküche sein.
Das Planungsbüro Diederichs hat vorgeschlagen, den erdgeschossigen Neubau an der Friedrich-Ebert-Straße einfach zu „überbauen“, um die erst 10 Jahre alte Bausubstanz zu erhalten.
Das schräge Flachdach des Bestandsneubaus mit weiteren Stockwerken zu überbauen, könnte baulich herausfordernd werden, wenn die Detailplanung beginnt.
Die Schule plädiert für ein Ersetzen des zu klein gewordenen Flachbaues und für die Errichtung eines komplett neuen Erweiterungsbaus in einem Guss.
Die Planungsgruppe des Schulreferates kann nur hinweisen, dass am Ende ein pädagogisch sinnvoller Betrieb in dem neuen Gebäude möglich sein muss, wie er im Raumprogramm für den Ganztag (vgl. Anlage 3) beschrieben ist. Der Weg dorthin muss von den Baufachleuten gefunden werden.
Im Raumprogramm (vgl. Anlage 5) wurden die bisher im
Flachbau aus 2014 vorhandenen, zukünftig zu kleinen Räumen und von der Lage
nicht mehr passenden Räume entsprechend gekennzeichnet, es wurden im
Raumprogramm zusätzlich die nötigen neuen Raumflächen angesetzt. Die
zukünftig pädagogisch sinnvollen Raumanordnungen sind ausschließlich dem
Raumkonzept für den Ganztag (vgl. in Anlage 3) zu entnehmen.
Besonderheit am
Schulstandort: Verkehrslärm der Friedrich-Ebert-Straße
Ein Thema für die Schulerweiterung ist der Verkehrslärm der direkt an der Schule vorbeiführenden Friedrich-Ebert-Str. Dieser soll durch geeignete bauliche Maßnahmen beim Neubau möglichst von den Kindern abgehalten werden, hier bittet die Schule um gute bauliche Maßnahmen. Insbesondere zu bedenken, ist, dass Fensterlüftungen in Richtung Straße nicht möglich sind, hier ist eine geeignete andere Lüftungsmöglichkeit zu konzipieren.
Für eine Nutzung des Flachdaches des Neubaus wird wegen des Verkehrslärms und der Gefahren durch Hubschrauber im Anflug zum Klinikum keine Möglichkeit gesehen.
Besonderheit am Schulstandort: Bewegungsraum neben der Einfachsporthalle
Die Grundschule verfügt als einzige Grundschule in Fürth über einen Bewegungsraum mit einer Grundfläche von 155,99 m².
Der Bewegungsraum liegt im 1. OG im Gebäudetrakt der Sporthalle. Er liegt damit abseits zu den schulisch genutzten Räumen.
Der Schriftverkehr mit der Regierung von Mittelfranken, s. Anlage 7a und 7b zeigt auf, wie versucht wurde, den Raum angemessen im Raumprogramm abzubilden. Es wird im Detail auf die Ausführungen der Regierung verwiesen. Im Ergebnis steht fest, dass der Bewegungsraum überwiegend dem Sportunterricht dient und deshalb mit seiner Fläche nicht im Raumprogramm der Schule berücksichtigt wird.
Besonderheit am
Schulstandort: noch keine Pausenhalle
Die Grundschule hat bisher keine eigene Pausenhalle.
Ob auf eine eigene Pausenhalle auch zukünftig im Zuge der Schulerweiterung verzichtet werden kann, wurde intensiv geprüft. Die Schule verfügt über einen umlaufenden Wandelgang, in dem ein Aufenthalt in der Pause möglich ist. Der zusätzlich vorhandene Bewegungsraum im 1. OG des Sporthallentrakts könnte als mögliche Aufenthaltsfläche in der Pause berücksichtigt werden. Der Verzicht auf eine Pausenhalle verschlankte die neu zu schaffenden Flächen für den Erweiterungsbau.
Der Bewegungsraum wird einerseits bereits intensiv für schulsportliche Aktivitäten genutzt. Bei Verbleib der Kinder in diesem Raum auch in der Pause hätten die Kinder keine räumliche Abwechslung, die Räumlichkeit ist auch wegen ihrer Lage im 1. OG nur bedingt geeignet.
Ein weitaus gewichtiger Grund ist, dass eine Pausenhalle zum notwendigen Raumbedarf einer Schule gehört.
Die Regierung von Mittelfranken lässt in ihrer beratenden Stellungnahme, vgl. nö Anlage 6d, erkennen, dass ein Abweichen von dem Erfordernis einer Pausenhalle problembehaftet ist mit möglichen Folgen im weiteren schulbaurechtlichen/förderrechtlichen Verfahren. Um von vornherein Risiken auszuschließen, wird in das Raumprogramm deshalb eine neue Pausenhallenfläche im Umfang von 220,00 m² aufgenommen.
Besonderheit am Schulstandort: Denkmaleigenschaft des Schulhauses neu festgestellt
Während des Planungsprozesses entstand die Frage, ob das alte Schulgebäude die Denkmaleigenschaft erfüllt. Die Prüfung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege bestätigte die Denkmaleigenschaft, denn die Schule ist im Innenbereich, insbesondere im Treppenhaus, mit vielen Details aus der Entstehungszeit versehen. Der Schulhauskomplex ist
Im Denkmalatlas eingetragen
als Denkmal unter Denkmäler. D-5-63-000-2120:
Für das Raumprogramm bedeutet dies, dass die Anordnung der Räume im Altbau fix ist und die Nutzung der Räume wie vorgegeben erfolgen muss. Der Altbau umfasst insgesamt 5 Treppenhäuser, die bisher nicht miteinander verbunden sind. Im Raumkonzept konnte mit diesem päd. Konzept, dass der Raumordnung aus der Entstehungszeit der Schule zu Grunde liegt, dennoch gut umgegangen werden. Es wird zudem erwartet, dass im Zuge der Generalsanierung zusätzliche Verbindungen der Räume über die Treppenhäuser hinweg geschaffen werden, die der Entfluchtung und der barrierefreien Erschließung der Räume dienen werden.
Besonderheit am
Schulstandort: (keine dauerhafte) Nutzung des Nachbargrundstückes
Die Schule nutzt aktuell vier Containerklassenzimmer, die auf dem Nachbargrundstück errichtet wurden, das zu diesem Zweck für 10 Jahre angemietet wurde.
Verwaltungsintern war Thema, den Ankauf des Grundstückes für die zukünftige Nutzung zu prüfen. Entscheiden wurde, dass die vier Klassenzimmer zukünftig im Erweiterungsgebäude untergebracht werden sollen und von der Ankaufoption für das Nachbargrundstück deshalb vorerst Abstand genommen wird.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Gesamtkosten |
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Veranschlagung im Haushalt
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage_1__Pädagogisches Konzept der GS Friedrich-Ebert-Str.
Anlage_2__Sporthallennutzung der GS Friedrich-Ebert-Str.
Anlage_3__Raumkonzept für den Ganztag der GS Friedrich-Ebert-Str. von KitaGTS
Anlage_4__Fiktive Planungshilfe der Reg. v. Mfr. für den Ganztag der GS Fr.-Eb.-Str.
Anlage_5__Raumprogramm für die GS Friedrich-Ebert-Str. mit Planungshinweisen der Reg.
NÖ_Anlage_6a_Schulfachliche Ersteinschätzung der Regierung von Mittelfranken
NÖ_Anlage_6b_Ergänzte schulfachliche Ersteinschätzung der Regierung von Mittelfranken
NÖ_Anlage_6c_Ergänzte schulfachliche Ersteinschätzung der Regierung von Mittelfranken
NÖ_Anlage_6d_Ergänzte schulfachliche Ersteinschätzung der Regierung von Mittelfranken_
Pausenhalle
NÖ_Anlage_7a_Sportfachliche Einschätzung der Regierung von Mittelfranken
zum Sportraum der Schule zusätzlich zur Einfachsporthalle
NÖ_Anlage_7b_Erweiterte sportfachliche Einschätzung der Regierung von Mittelfranken
zum Sportraum der Schule zusätzlich zur Einfachsporthalle
NÖ_Anlage_8__Raumpläne thematisch bearbeitet für die Erweiterung