Betreff
Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
Vorlage
Abf/0229/2024
Aktenzeichen
70/III/Pt
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Umweltausschuss empfiehlt, der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung der städtischen Abfallwirtschaftssatzung gemäß beiliegendem Entwurf.


Anfang 2023 wurde die Abfallwirtschaftssatzung aufgrund zahlreicher Änderungen in Bezug auf die Pflichtrestmülltonne für Gewerbebetriebe und die Einführung der 60-Liter-Tonne neu erlassen. Beide Änderungen werden zum 01.01.2025 wirksam und es sind diesbezüglich noch Anpassungen an der Satzung vorzunehmen.

 

Die vorgesehenen Änderungen an der Abfallwirtschaftssatzung kann der Synopse (Anlage) entnommen werden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

 

1.    Aktualisierung der Begriffsbestimmungen (§ 3) in Bezug auf Bioabfall, Elektro- und Elektronikgeräte, Speisereste.

2.    § 10 Abs. 3 entfällt, da hier eine Wiederholung des § 7 Abs. 6 vorliegt.

3.    In § 11 Abs. 4 wurde aus logistischen Gründen eine Begrenzung des bestellbaren Papiertonnenvolumens eingefügt auf maximal die dreifache Menge des bereitgestellten Restmüllvolumens und maximal 2.200 Liter. Bei Bereitstellung von 60-Liter-Restmüllvolumen beträgt das maximale Volumen für den Papierbehälter 240 Liter. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass überproportional große Mengen von Papier, Pappe oder Kartonagen aus Gewerbebetrieben über die städtische Müllabfuhr entsorgt werden. In diesem Fall wäre auch die städtische Abfallwirtschaft nicht entsorgungspflichtig.

4.    § 18 wird aufgehoben, da hier eine Wiederholung zu § 10 Abs.2 Nr. 10 vorliegt.

5.    Kleinere redaktionelle Änderungen.

 

Das Rechtsamt wurde am Verfahren beteiligt und die Anmerkungen beim Entwurf entsprechend berücksichtigt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Synopse der Abfallwirtschaftssatzung

Satzung zur Änderung der Abfallwirtschaftssatzung