Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt Kenntnis vom Jahresabschluss 2016 der GWF mit einem Jahresverlust von 127.318 € und empfiehlt dem Stadtrat den Verweis an die örtliche Rechnungsprüfung gemäß § 10 Abs. 1 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft.
Gemäß § 9 Abs. 3 Betriebsführungsrichtlinie für die Gebäudewirtschaft ist ein Jahresabschluss zu erstellen.
Der Jahresabschluss 2016 (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang sowie Lagebericht) weist eine Bilanzsumme von 1.923.732 € aus und schließt mit einem Jahresverlust von 127.318 € ab. Dieser Verlust resultiert hauptsächlich aus der Aufstockung von Rückstellungen für die Altersteilzeit sowie aus Urlaubsrückstellungen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Bilanz 2016, Gewinn- und Verlustrechnung 2016, Anhang, Lagebericht, Stellungnahme der Kämmerei