Betreff
Baumschutzstatistik 2024, Ausgleichszahlung
Vorlage
OA/0651/2024
Aktenzeichen
III/OA/U-NW-5
Art
Beschlussvorlage - SB

Entfällt, da Kenntnisnahme

 


Nachfolgend gibt die Verwaltung einen Überblick zum Vollzug der Baumschutzverordnung im Jahr 2024. In bewährter Weise werden dabei die Zahlen für Privatanträge und Anträge in Bau-genehmigungsverfahren getrennt dargestellt.

 

1. Privatanträge:

Die Anzahl von Privatanträgen (d.h. Anträge außerhalb von Baugenehmigungsverfahren) ist im Jahr 2024 etwas gestiegen (366 Anträge). Die Anzahl der betroffenen Bäume ist mit 633 ebenfalls wieder auf das Niveau von 2022 gestiegen.

 

Bei 360 Bäumen wurde die Entfernung beantragt, während für 273 Bäume ein Rückschnitt zu-gelassen werden sollte.

 

 

In 239 Fällen konnte die Befreiung erteilt werden (140 Entfernungen und 99 Rückschnitte), in 76 Fällen wurden die Befreiungen versagt (diese Zahl beinhaltet auch Fälle, in welchen auf Grund geringer Erfolgsaussichten der Antrag wieder zurückgenommen wurde oder der Antrag auf Entfernung abgelehnt wurde, aber ein Rückschnitt genehmigt wurde (19 Bäume)).

 

Die Befreiungen wurden wie folgt begründet:

 

 

 

Insgesamt durften 318 Bäume ohne Befreiung entfernt bzw. zurückgeschnitten werden. In den meisten Fällen handelte es sich um Pflegeschnitte (geringfügige Rückschnitte zur Gesunder-haltung der Bäume und Verkehrssicherungsmaßnahmen) und um die Fällung abgestorbener Bäume. Die Feststellung, ob ein Baum ohne Befreiung entfernt oder zurückgeschnitten werden darf, trifft das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz im Rahmen einer Besichtigung der Bäume oder anhand von Fotos.

 

 

Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich folgende Entwicklung:

 

 

Die Anzahl der betroffenen Bäume ist wieder gestiegen, während die Zahl der Ablehnungen in etwa gleichgeblieben ist. Die Anzahl der Genehmigungen ist gestiegen, ebenso die Anzahl erlaubnisfreier Fälle (wenngleich insoweit das Niveau der Jahre 2022 und früher noch nicht wieder erreicht wurde). Ein offensichtlicher Grund für die „Delle“ in 2023 lässt sich nicht benennen.

 

 

Der genaue Vergleich der Jahre 2021 bis 2024 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:

 

Privatanträge (ohne Bauvorhaben)

2021

2022

2023

2024

Anzahl der Anträge auf Befreiung

352

334

332

366

Anzahl der betroffenen Bäume

641

644

531

633

                             davon erlaubnisfrei

343

374

271

318

                               davon genehmigt

186

196

182

239

                             davon abgelehnt

112

74

78

76

 

 

 

 

 

Anzahl der betroffenen Laubbäume

329

365

317

350

Anzahl der betroffenen Nadelbäume

312

279

214

283

 

 

 

 

 

beantragte Entfernungen von Bäumen

406

348

285

360

                               davon erlaubnisfrei

189

176

127

151

                               davon genehmigt

135

105

90

140

                               davon abgelehnt

82

67 davon 12 Rückschnitte genehmigt

68 davon 14 Rückschnitte genehmigt

69 davon 19 Rückschnitte genehmigt

beantragte Rückschnitte von Bäumen

235

296

246

273

                               davon erlaubnisfrei

154

198

144

167

                               davon genehmigt

51

91

92

99

                               davon abgelehnt

30

7

10

7

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

angeordnete Ersatzpflanzungen

 

 

 

 

großkronige Laubbäume

14

6

9

2

mittelgroß werdende Laubbäume

58

61

44

78

schmalkronige Laubbäume

0

0

3

1

kleinkronige Laubbäume

46

39

13

22

Laubsträucher

0

0

3

27 für 4 Bäume

Ausgleichszahlungen

8.544,00 € für 8 Bäume

9.612,00 € für 9 Bäume

0

2136 € für 2 Bäume

Ordnungswidrigkeitenverfahren

11

9

11

3

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

Bäume, die nach der Prüfung des Antrages vor Ort ohne Befreiung zurück-geschnitten bzw. entfernt werden konnten:

343

374

271

318

Baum abgestorben

98

102

96

93

Nicht zu erhalten auf Grund des Zustandes

31

36

35

36

Pflegeschnitt

134

182

115

139

Nicht geschützt

48

35

12

36

Gefahr

32

19

13

14

 

 

 

 

 

 

 

2021

2022

2023

2024

Begründungen für die erteilten Befreiungen:

186

196

182

239

Verschattung der Wohnräume

1

11

4

9

Beeinträchtigung von Mauern, Bäumen etc.

23

14

15

18

Durchführung von Baumaßnahmen

27

28

20

39

Schlechter Allgemeinzustand

102

118

104

124

Nicht zu erhalten auf Grund des Standortes (auch z.B. Wohngebäude gefährdet)

31

24

38

43

Überwiegendes öffentliches Interesse

2

1

1

6

 

 

2. Bauvorhaben:

 

Die Zahl der Bauvorhaben, in welchen die untere Naturschutzbehörde beteiligt wird, ist erneut gestiegen. Die Zahl der zu entfernenden ist auch im vergangenen Jahr nochmals gesunken. Es wurden weniger Ersatzpflanzungen vor Ort vorgenommen, Ausgleichzahlungen überwogen. Vorhaben, bei den artenschutzrechtliche Vorgaben geprüft werden müssen, haben ebenfalls zugenommen.

 

 

2021

2022

2023

2024

Stellungnahmen des OA zu Bau- und Instruktionsvorhaben insgesamt

540

584

603

652

Anzahl der baumschutzrelevanten Baumaßnahmen

184

156

207

225

Zu entfernende Bäume

194

134

92

61

Ersatzpflanzungen

407

298

226

188

Schutzmaßnahmen, bzw. zu erhalten

331

236

221

237

spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen

93

111

109

122

Summe der festgesetzten Ausgleichszahlungen in €

155.970,00

167.649,00

58.740,00

137.772,00

 

Übersicht Ausgleichszahlungen aus Bauvorhaben 2024:

 

Bauvorhaben

bereits erhalten

noch offen

gesamt

Alte Reutstraße

1.068

 

1.068

Cadolzburger Straße

3.204

 

3.204

Westl. Waldringstraße

5.340

 

5.340

Gebhardtstraße

17.088

 

17.088

Im Stöckig

4.272

 

4.272

Amalienstraße

 

4.272

4.272

Kornblumenstraße

 

3.204

3.204

Sperberstraße

 

17.088

17.088

Iltisstraße

1.068

 

1.068

Kutzerstraße

 

2.136

2.136

Oberfürberger Straße

 

20.292

20.292

Storchenstraße

3.204

 

3.204

Friedrich-Ebert-Straße

 

24.564

24.564

Vacher Straße

6.408

 

6.408

Forsthausstraße

9.612

 

9.612

Lange Straße / Finkenstraße

 

9.612

9.612

Hirtengasse

 

3.204

3.204

Nürnberger Straße

 

2.136

2.136

Summe

51.264,00 €

86.508,00 €

137.772,00 €

 

Die Ausgleichszahlungen werden zur (Mit-)Finanzierung städtischer Pflanzungen, wie z.B. in der Holz-/Salzstraße, sowie des Förderprogramms „Fürth blüht auf“ verwendet.

 

 

3. Zusammenfassung:

 

In der Gesamtschau der Baumschutzverordnung kann nur eine rein quantitative Bilanz gezogen werden. Die Verwaltung ist sich dessen bewusst, dass Ersatzbäume Jahrzehnte benötigen werden, um die ökologischen Funktionen entfernter, älterer Bäume annähernd gleichwertig übernehmen zu können. Auch der in 2024 zu verzeichnende bescheidene Zuwachs an Bäumen wird daher qualitativ die entfernten Bäume zumindest mittelfristig nicht aufwiegen können.

 

 

Entfernung

Ersatzpflanzung

Bilanz

Privatanträge

- 140

109

-31

Bauvorhaben

- 61

188

127

Gesamt

- 201

297

96

 

 

4. Erhöhung der Ausgleichszahlungen:

 

Ist eine Ersatzpflanzung für einen entfernten Baum nicht möglich, so ist gemäß Baumschutzverordnung (BSchV) eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Ausgleichszahlung beträgt unverändert seit 2018 derzeit 1.068 €. Dieser Betrag errechnet sich nach § 6 Abs. 3 BSchV aus

-          dem Gehölzpreis für die durchzuführende Ersatzpflanzung, zuzüglich

-          der Pflanzkosten,

-          der Kosten für einen dreijährigen Pflegezeitraum sowie

-          der Anwuchsgarantie und

-          einer Pauschale von 30 % aus dem Gehölzpreis für die Zur-Verfügung-Stellung der öffentlichen Pflanzfläche.

 

Grundlage für die Kostenberechnung sind Daten des GrfA. Im Jahr 2018 beliefen sich die Kosten auf 1.068,57 €. In den vergangenen fünf Jahren sind diese Kosten faktisch enorm gestiegen. Eine aktuelle Berechnung für 2023 kommt auf eine Summe von 2.170,20 €, d.h. eine Steigerung um 103,1 % (siehe Anlage).

 

Das Ergebnis ist auch aus folgenden Gründen plausibel:

-          Die Einheitssätze für die Abrechnung von Verkehrserschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge nach KAG und BauGB) für 2022 sehen für Baumpflanzungen in Fürth einen Betrag 2.174,73 € vor (2021: 1.895,03 €, 2020: 1.770,89 €).

-          Rückmeldungen aus der Bevölkerung, so z.B. die eines Bauherren im Februar 2023, dass die Preise für durchgeführte Ersatzpflanzungen inkl. Pflanzung „deutlich teurer als die in der Baugenehmigung festgelegte Ausgleichszahlung“ seien. Ebenso können bei der Abrechnung von Fördermaßnahmen aus dem Programm „Fürth blüht auf“ deutlich gestiegene Pflanzkosten festgestellt werden.

-          2024 wurden vermehrt Ausgleichszahlungen akzeptiert. Es zeichnet sich ein gesunkenes Bemühen ab, Bäume auf dem Grundstück unterzubringen.

 

Die Höhe der Ausgleichszahlungen ist innerhalb der Städteachse aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen nicht wirklich vergleichbar. Trotzdem zum Vergleich: Auch die Stadt Nürnberg hat die Ausgleichszahlung 2024 um 300 € erhöht, sie liegt damit über dem in Fürth verrechneten Betrag, ohne, dass z.B. in der Stadt Nürnberg die Kosten eines dreijährigen Pflegezeitraumes für den gepflanzten Baum, einer Anwuchsgarantie oder einer Pauschale für die Zur-Verfügung-Stellung einer öffentlichen Pflanzfläche in die Kalkulation Eingang finden. Aus Sicht der Verwaltung hat sich jedoch das Fürther Verfahren insoweit bewährt, als es grundsätzlich die tatsächlichen Kostenbestandteile von Ersatzpflanzungen zutreffend abbildet. Es bedarf nun einer gewissen Anpassung, um das Ungleichgewicht zwischen Ausgleichszahlung und Ersatzpflanzung wieder abzuschmelzen.

 

Der Erhalt bzw. die ersatzweise Pflanzung von Bäumen direkt in den Quartieren ist ein wichtiger Baustein der Klimawandelanpassung und für ein gesundes Leben in der Stadt vor allem im Sommer von enormer Bedeutung (vgl. u.a. Maßnahmen 3.1, 3.2 und 3.16 des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Fürth). Die Stadt Fürth kann aufgrund der immer knapper werdenden Pflanzflächen im öffentlichen Raum einen Ersatz von verlorengehenden Bäumen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffes in den allerseltensten Fällen gewährleisten. Daher kann eine höhere Ausgleichszahlung auch dazu führen, dass in Zweifelsfällen durch die Antragsteller selbst engagierter versucht wird, durch Umplanungen Eingriffe in den Baumbestand zu vermeiden oder doch Ersatz vor Ort zu leisten (z.B. auch durch Fassaden- oder Dachbegrünungen).

 

Vor diesem Hintergrund ist seitens der Verwaltung vorgesehen, die Höhe der Ausgleichszahlung, welche sich aus § 6 Abs. 3 BSchV ergibt, im Vollzug schrittweise auf 2.170 € anzuheben:

 

ab 05/2025:        1.435 €   (+367 €)

ab 05/2026:        1.802 €   (+367 €)

ab 05/2027:        2.170 €   (+368 €)

 

D.h. die Erhöhung soll in drei jährlichen Schritten auf das rechnerisch bereits seit Jahresanfang 2023 geltende Niveau angehoben werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


 

[n-ö] Berechnung Ausgleichszahlung