Entfällt, da Kenntnisnahme
Nachfolgend gibt die Verwaltung einen Überblick zum Vollzug der Baumschutzverordnung im Jahr 2024. In bewährter Weise werden dabei die Zahlen für Privatanträge und Anträge in Bau-genehmigungsverfahren getrennt dargestellt.
1. Privatanträge:
Die Anzahl von Privatanträgen (d.h. Anträge außerhalb von Baugenehmigungsverfahren) ist im Jahr 2024 etwas gestiegen (366 Anträge). Die Anzahl der betroffenen Bäume ist mit 633 ebenfalls wieder auf das Niveau von 2022 gestiegen.
Bei 360 Bäumen wurde die Entfernung beantragt, während für 273 Bäume ein Rückschnitt zu-gelassen werden sollte.
In 239 Fällen konnte die Befreiung erteilt werden (140 Entfernungen und 99 Rückschnitte), in 76 Fällen wurden die Befreiungen versagt (diese Zahl beinhaltet auch Fälle, in welchen auf Grund geringer Erfolgsaussichten der Antrag wieder zurückgenommen wurde oder der Antrag auf Entfernung abgelehnt wurde, aber ein Rückschnitt genehmigt wurde (19 Bäume)).
Die Befreiungen wurden wie folgt begründet:
Insgesamt durften 318 Bäume ohne Befreiung entfernt
bzw. zurückgeschnitten werden. In den meisten Fällen handelte es sich um
Pflegeschnitte (geringfügige Rückschnitte zur Gesunder-haltung der Bäume und
Verkehrssicherungsmaßnahmen) und um die Fällung abgestorbener Bäume. Die
Feststellung, ob ein Baum ohne Befreiung entfernt oder zurückgeschnitten werden
darf, trifft das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz im Rahmen einer
Besichtigung der Bäume oder anhand von Fotos.
Im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich folgende Entwicklung:
Die Anzahl der betroffenen Bäume ist wieder gestiegen, während die Zahl der Ablehnungen in etwa gleichgeblieben ist. Die Anzahl der Genehmigungen ist gestiegen, ebenso die Anzahl erlaubnisfreier Fälle (wenngleich insoweit das Niveau der Jahre 2022 und früher noch nicht wieder erreicht wurde). Ein offensichtlicher Grund für die „Delle“ in 2023 lässt sich nicht benennen.
Der genaue Vergleich der Jahre
2021 bis 2024 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Privatanträge (ohne
Bauvorhaben) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Anzahl der Anträge auf Befreiung |
352 |
334 |
332 |
366 |
Anzahl der betroffenen Bäume |
641 |
644 |
531 |
633 |
davon erlaubnisfrei |
343 |
374 |
271 |
318 |
davon
genehmigt |
186 |
196 |
182 |
239 |
davon abgelehnt |
112 |
74 |
78 |
76 |
|
|
|
|
|
Anzahl der betroffenen Laubbäume |
329 |
365 |
317 |
350 |
Anzahl der betroffenen Nadelbäume |
312 |
279 |
214 |
283 |
|
|
|
|
|
beantragte Entfernungen von Bäumen |
406 |
348 |
285 |
360 |
davon
erlaubnisfrei |
189 |
176 |
127 |
151 |
davon
genehmigt |
135 |
105 |
90 |
140 |
davon
abgelehnt |
82 |
67 davon 12 Rückschnitte genehmigt |
68 davon 14 Rückschnitte genehmigt |
69 davon 19 Rückschnitte genehmigt |
beantragte Rückschnitte von Bäumen |
235 |
296 |
246 |
273 |
davon
erlaubnisfrei |
154 |
198 |
144 |
167 |
davon
genehmigt |
51 |
91 |
92 |
99 |
davon
abgelehnt |
30 |
7 |
10 |
7 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
angeordnete
Ersatzpflanzungen |
|
|
|
|
großkronige
Laubbäume |
14 |
6 |
9 |
2 |
mittelgroß
werdende Laubbäume |
58 |
61 |
44 |
78 |
schmalkronige
Laubbäume |
0 |
0 |
3 |
1 |
kleinkronige
Laubbäume |
46 |
39 |
13 |
22 |
Laubsträucher |
0 |
0 |
3 |
27 für
4 Bäume |
Ausgleichszahlungen |
8.544,00 € für 8 Bäume |
9.612,00 € für 9 Bäume |
0 |
2136 € für 2 Bäume |
Ordnungswidrigkeitenverfahren |
11 |
9 |
11 |
3 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Bäume, die nach der Prüfung des Antrages vor Ort ohne Befreiung zurück-geschnitten bzw. entfernt werden konnten: |
343 |
374 |
271 |
318 |
Baum
abgestorben |
98 |
102 |
96 |
93 |
Nicht zu erhalten auf Grund des Zustandes |
31 |
36 |
35 |
36 |
Pflegeschnitt |
134 |
182 |
115 |
139 |
Nicht
geschützt |
48 |
35 |
12 |
36 |
Gefahr |
32 |
19 |
13 |
14 |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Begründungen für die erteilten Befreiungen: |
186 |
196 |
182 |
239 |
Verschattung
der Wohnräume |
1 |
11 |
4 |
9 |
Beeinträchtigung von Mauern, Bäumen etc. |
23 |
14 |
15 |
18 |
Durchführung
von Baumaßnahmen |
27 |
28 |
20 |
39 |
Schlechter
Allgemeinzustand |
102 |
118 |
104 |
124 |
Nicht zu erhalten auf Grund des Standortes (auch z.B.
Wohngebäude gefährdet) |
31 |
24 |
38 |
43 |
Überwiegendes
öffentliches Interesse |
2 |
1 |
1 |
6 |
2. Bauvorhaben:
Die Zahl der Bauvorhaben, in
welchen die untere Naturschutzbehörde beteiligt wird, ist erneut gestiegen. Die
Zahl der zu entfernenden ist auch im vergangenen Jahr nochmals gesunken. Es
wurden weniger Ersatzpflanzungen vor Ort vorgenommen, Ausgleichzahlungen
überwogen. Vorhaben, bei den artenschutzrechtliche Vorgaben geprüft werden
müssen, haben ebenfalls zugenommen.
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Stellungnahmen des OA zu Bau- und Instruktionsvorhaben
insgesamt |
540 |
584 |
603 |
652 |
Anzahl
der baumschutzrelevanten Baumaßnahmen |
184 |
156 |
207 |
225 |
Zu
entfernende Bäume |
194 |
134 |
92 |
61 |
Ersatzpflanzungen |
407 |
298 |
226 |
188 |
Schutzmaßnahmen,
bzw. zu erhalten |
331 |
236 |
221 |
237 |
spezielle
artenschutzrechtliche Prüfungen |
93 |
111 |
109 |
122 |
Summe der festgesetzten Ausgleichszahlungen in € |
155.970,00 |
167.649,00 |
58.740,00 |
137.772,00 |
Übersicht
Ausgleichszahlungen aus Bauvorhaben 2024:
Bauvorhaben |
bereits erhalten |
noch offen |
gesamt |
1.068 |
|
1.068 |
|
Cadolzburger Straße |
3.204 |
|
3.204 |
Westl. Waldringstraße |
5.340 |
|
5.340 |
Gebhardtstraße |
17.088 |
|
17.088 |
Im Stöckig |
4.272 |
|
4.272 |
Amalienstraße |
|
4.272 |
4.272 |
Kornblumenstraße |
|
3.204 |
3.204 |
Sperberstraße |
|
17.088 |
17.088 |
Iltisstraße |
1.068 |
|
1.068 |
Kutzerstraße |
|
2.136 |
2.136 |
Oberfürberger Straße |
|
20.292 |
20.292 |
Storchenstraße |
3.204 |
|
3.204 |
Friedrich-Ebert-Straße |
|
24.564 |
24.564 |
Vacher Straße |
6.408 |
|
6.408 |
Forsthausstraße |
9.612 |
|
9.612 |
Lange Straße / Finkenstraße |
|
9.612 |
9.612 |
Hirtengasse |
|
3.204 |
3.204 |
Nürnberger Straße |
|
2.136 |
2.136 |
Summe |
51.264,00 € |
86.508,00 € |
137.772,00 € |
Die
Ausgleichszahlungen werden zur (Mit-)Finanzierung städtischer Pflanzungen, wie
z.B. in der Holz-/Salzstraße, sowie des Förderprogramms „Fürth blüht auf“
verwendet.
3. Zusammenfassung:
In der Gesamtschau der Baumschutzverordnung kann nur eine rein quantitative Bilanz gezogen werden. Die Verwaltung ist sich dessen bewusst, dass Ersatzbäume Jahrzehnte benötigen werden, um die ökologischen Funktionen entfernter, älterer Bäume annähernd gleichwertig übernehmen zu können. Auch der in 2024 zu verzeichnende bescheidene Zuwachs an Bäumen wird daher qualitativ die entfernten Bäume zumindest mittelfristig nicht aufwiegen können.
|
Entfernung |
Ersatzpflanzung |
Bilanz |
Privatanträge |
-
140 |
109 |
-31 |
Bauvorhaben |
- 61 |
188 |
127 |
Gesamt |
- 201 |
297 |
96 |
4. Erhöhung
der Ausgleichszahlungen:
Ist eine Ersatzpflanzung für
einen entfernten Baum nicht möglich, so ist gemäß Baumschutzverordnung (BSchV)
eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Ausgleichszahlung beträgt unverändert
seit 2018 derzeit 1.068 €. Dieser Betrag errechnet sich nach § 6 Abs. 3 BSchV
aus
-
dem Gehölzpreis für die
durchzuführende Ersatzpflanzung, zuzüglich
-
der Pflanzkosten,
-
der Kosten für einen dreijährigen
Pflegezeitraum sowie
-
der Anwuchsgarantie und
-
einer Pauschale von 30 % aus dem
Gehölzpreis für die Zur-Verfügung-Stellung der öffentlichen Pflanzfläche.
Grundlage für die
Kostenberechnung sind Daten des GrfA. Im Jahr 2018 beliefen sich die Kosten auf
1.068,57 €. In den vergangenen fünf Jahren sind diese Kosten faktisch enorm
gestiegen. Eine aktuelle Berechnung für 2023 kommt auf eine Summe von 2.170,20 €, d.h. eine Steigerung um
103,1 % (siehe Anlage).
Das Ergebnis ist auch aus folgenden Gründen plausibel:
-
Die Einheitssätze für die
Abrechnung von Verkehrserschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge nach KAG und
BauGB) für 2022 sehen für Baumpflanzungen in Fürth einen Betrag 2.174,73 € vor
(2021: 1.895,03 €, 2020: 1.770,89 €).
-
Rückmeldungen aus der
Bevölkerung, so z.B. die eines Bauherren im Februar 2023, dass die Preise für
durchgeführte Ersatzpflanzungen inkl. Pflanzung „deutlich teurer als die in der
Baugenehmigung festgelegte Ausgleichszahlung“ seien. Ebenso können bei der
Abrechnung von Fördermaßnahmen aus dem Programm „Fürth blüht auf“ deutlich
gestiegene Pflanzkosten festgestellt werden.
-
2024 wurden vermehrt
Ausgleichszahlungen akzeptiert. Es zeichnet sich ein gesunkenes Bemühen ab,
Bäume auf dem Grundstück unterzubringen.
Die Höhe der Ausgleichszahlungen
ist innerhalb der Städteachse aufgrund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen
nicht wirklich vergleichbar. Trotzdem zum Vergleich: Auch die Stadt Nürnberg
hat die Ausgleichszahlung 2024 um 300 € erhöht, sie liegt damit über dem in
Fürth verrechneten Betrag, ohne, dass z.B. in der Stadt Nürnberg die Kosten
eines dreijährigen Pflegezeitraumes für den gepflanzten Baum, einer
Anwuchsgarantie oder einer Pauschale für die Zur-Verfügung-Stellung einer
öffentlichen Pflanzfläche in die Kalkulation Eingang finden. Aus Sicht der
Verwaltung hat sich jedoch das Fürther Verfahren insoweit bewährt, als es
grundsätzlich die tatsächlichen Kostenbestandteile von Ersatzpflanzungen
zutreffend abbildet. Es bedarf nun einer gewissen Anpassung, um das
Ungleichgewicht zwischen Ausgleichszahlung und Ersatzpflanzung wieder
abzuschmelzen.
Der Erhalt bzw. die ersatzweise Pflanzung von Bäumen direkt in den Quartieren ist ein wichtiger Baustein der Klimawandelanpassung und für ein gesundes Leben in der Stadt vor allem im Sommer von enormer Bedeutung (vgl. u.a. Maßnahmen 3.1, 3.2 und 3.16 des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Fürth). Die Stadt Fürth kann aufgrund der immer knapper werdenden Pflanzflächen im öffentlichen Raum einen Ersatz von verlorengehenden Bäumen im unmittelbaren Umfeld des Eingriffes in den allerseltensten Fällen gewährleisten. Daher kann eine höhere Ausgleichszahlung auch dazu führen, dass in Zweifelsfällen durch die Antragsteller selbst engagierter versucht wird, durch Umplanungen Eingriffe in den Baumbestand zu vermeiden oder doch Ersatz vor Ort zu leisten (z.B. auch durch Fassaden- oder Dachbegrünungen).
Vor diesem Hintergrund ist seitens der Verwaltung vorgesehen, die Höhe der Ausgleichszahlung, welche sich aus § 6 Abs. 3 BSchV ergibt, im Vollzug schrittweise auf 2.170 € anzuheben:
ab 05/2025:
1.435 € (+367 €)
ab 05/2026:
1.802 € (+367 €)
ab 05/2027:
2.170 € (+368 €)
D.h. die Erhöhung soll in drei jährlichen Schritten
auf das rechnerisch bereits seit Jahresanfang 2023 geltende Niveau angehoben
werden.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
X |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
[n-ö] Berechnung Ausgleichszahlung