Betreff
Vorlage zur Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe vom 27.10.2024 – Stadtinterner Aufwand für Umsetzung des Sozialtickets
Vorlage
SzA/0345/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten/ Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.

 


In der Sitzung des Fürther Stadtrates vom 28.03.2023 wurde die Einführung des neuen Fürther Sozialtickets beschlossen. Das Referat für Soziales, Jugend und Kultur wurde mit der Koordination und das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten mit der Abwicklung der Anträge beauftragt. Wie in der Beschlussvorlage SzA/0270/2023 vom 07.03.2023 dargelegt, war zum Zeitpunkt der Einführung die Nachfrage und der damit verbundene tatsächliche Ressourcenaufwand nicht absehbar. Auf die großen Unwägbarkeiten der getroffenen Annahmen wurde hingewiesen.

 

Durch die hohe Attraktivität des Fürther Sozialtickets und der damit verbundenen großen Nachfrage, hat sich konsequenterweise der Personalbedarf für die Ausstellung und Bearbeitung des Themas im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten erhöht.

Wie in der Anlage „Zuschuss zum Fürther Sozialticket“ ersichtlich, hat sich die Anzahl der gestellten Anträge auf Zuschusszusagen seit Einführung des Sozialtickets auf kontinuierlich hohem Niveau gehalten: Rund 500 Anträge im Monat werden durchschnittlich vom Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten bearbeitet. Zur Bearbeitung des Sozialtickets sind zwei VZÄ-Stellen (EGr. 7) als überplanmäßiger Bedarf genehmigt und im Umfang von 1,64 VZÄ (64 Std./ Woche) besetzt. Zu den Aufgaben des eingesetzten Personals zählen neben der Antragsbearbeitung – digital und analog – auch die Ausgabe und Dokumentation. Die Dokumentation in einer Datenbank und digitale Ablage ist erforderlich, um die bewilligten Zuschusszusagen mit der infra abrechnen zu können.

 

Angesichts der Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Fortführung des Sozialtickets über den 31.12.2024 hinaus, konnten die Zuschusszusagen auch nur bis 31.12.2024 bewilligt werden. Aufgrund dessen hat sich im 4. Quartal 2024 das Antrags- und Arbeitsaufkommen in diesem Zeitraum massiv erhöht.

 

Vor dem Hintergrund der beschlossenen Fortführung des Sozialtickets unter geänderten Konditionen, waren diverse Stellen relevanter Fachämter, wie z.B. im Amt für Organisation und Digitalisierung oder im Bürgermeister- und Presseamt, wie auch im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten mit Maßnahmen zur Umstrukturierung und Digitalisierung des bisherigen Verfahrens betraut bzw. haben dabei unterstützt: Die Informationen auf der städtischen Homepage und dem Informationsblatt wurden aktualisiert, die Möglichkeit eine Zuschusszusage online (mit anschließendem Postversand) zu beantragen und eine Online-Terminbuchung wurden eingerichtet. Die Maßnahmen zielen in erster Linie darauf ab, das massive Bürgeraufkommen in den Zeiten des offenen Parteiverkehrs zu kanalisieren und lange Warteschlangen bzw. -zeiten zu verringern. Allein die Ressourcen der DV-Beauftragten des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten waren wochenweise mehrheitlich mit der Bearbeitung von Aufgaben rund um das Sozialticket gebunden.

 

Neben der Betreuung der Datenbank und der ergriffenen Maßnahmen zur Digitalisierung des Verfahrens durch die DV-Beauftragte, sind weitere Personalressourcen im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten mit „Overhead“-Aufgaben zum Sozialticket betraut: Darunter insbesondere den Datenabgleich und die Abrechnung mit der infra. Dies bindet in der Rechnungsstelle des Amtes für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten regelmäßig mehrere Stunden.

 

Ob der Personalbedarf zur Bearbeitung des Themas perspektivisch ausreicht, bleibt i.S. des Ressourcenmanagements eng zu begleiten. Auch unter Berücksichtigung der sinnvollen Bündelung der Bearbeitung des Fürth-Passes in einer Zuständigkeit, ist ggf. weitere personelle Unterstützung im Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten erforderlich.

 

Mit der Bewilligung der Zuschusszusage verlagert sich der Arbeitsaufwand auf die infra Fürth. Für die Beantragung des ermäßigten Deutschlandtickets (= Sozialtickets) rechnet die infra Fürth einen monatlichen Verwaltungsaufwand ab. Gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen der infra Fürth und dem Referat IV der Stadt Fürth wurde ein Aufwand pro (Neu-)Antrag mit 15 Minuten durch die infra bei einem Nettostundensatz von 49,50 € veranschlagt. Unberücksichtigt in der Abrechnung bzw. unklar in der Definition der vertraglichen Konditionen blieb bisher der abzurechnende Aufwand für Folgeanträge bei Weiterbewilligungen.

 

In diesem Zusammenhang strebt die infra Fürth eine Neuverhandlung der bestehenden Vertragskonditionen an. Auch vor dem Kontext der in der Sitzung des Stadtrates am 27.11.2024 beschlossenen Integration des 9-Uhr-JahresAbo der Tarifstufe B als Ticketalternative in die Systematik des Fürther Sozialtickets sind die Modalitäten neu zu verhandeln und entsprechend zu beschließen.  

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 4980.7887.0000

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Zuschuss zum Fürther Sozialticket - Antragszahlen