Entfällt, da Kenntnisnahme
Im
Oktober 2019 wurde nach Beschluss des Umweltausschusses vom 02.10.2019 das
Förder-programm „Der geschenkte Baum“
mit einem Fördervolumen von jährlich 100.000 € aus zweckgebundenen Mitteln der
Baumschutzverordnung aufgelegt.
Zum
Mai 2021 wurde das Förderprogramm unter dem Titel „Fürth blüht auf“ deutlich erweitert. Grundlage dafür war ein
Beschluss des Umweltausschusses vom 05.12.2019. Damit einher ging auch eine
Erhöhung des jährlichen Fördervolumens auf insgesamt 150.000 €. Unter anderem
wurden in das Förderprogramm die Entsiegelung und Begrünung von Flächen sowie
die Anlage von insektenfreundlichen Blühflächen neu aufgenommen.
Nach weiterem Beschluss des Umweltausschusses vom 30.09.2022
wurde das Förderprogramm erneut angepasst und erweitert (u.a. Aufnahme des
neuen Fördertatbestandes Baumpflege).
Das Förderprogramm kann als ein
wichtiger Baustein zum Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie zur
Klimawandelanpassung in unserer Stadt beitragen, weshalb es auch Eingang in das
Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) gefunden hat (Maßnahme Nr. 3.4). Es
unterstützt u.a. die folgenden Ziele:
- Ausweitung vernetzter Grünflächen und Entsiegelungen (vgl. IKSK-Maßnahme 3.1)
- Fürth als „Schwammstadt“ (vgl. IKSK-Maßnahme 3.12)
- Wärme- und Hitzeschutz in den Wohnquartieren, (vgl. IKSK-Maßnahmen 3.15, 3.16)
- Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt
- Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas
Das
Förderprogramm wird regelmäßig vor der Pflanzsaison in den Medien sowie über
die städtischen Online-Kanäle beworben. Auch auf diversen Veranstaltungen wird
das Förderprogramm vorgestellt.
Dargestellt wird im Folgenden ein Überblick über den Zeitraum von Mai 2023 bis Dezember 2024, ab dem Jahr 2025 wird der Berichtszeitraum das jeweilige Kalenderjahr umfassen.
Fördergegenstände |
Anzahl der Förderungen im Zeitraum |
||
Mai 2023 –
Dezember
2024 |
Mai 2022 – April 2023 |
Mai 2021 – April 2022 |
|
|
41 |
28 |
36 |
|
36 |
17 |
21 |
|
2 |
2 |
3 |
|
3 |
2 |
5 |
|
2 |
5 |
3 |
|
19 |
8 |
|
Ausbezahlte Fördermittel davon -
aus Ausgleichszahlungsmitteln gem. BSchV -
aus Haushaltsmitteln genehmigte Maßnahmen ohne
Auszahlung (fehlende Abschlussrechnung oder [noch] nicht umgesetzt) Stand: 7. Januar 2025 |
141.737,15
€ 137.069,23
€ 4.667,92 €
21 (ca.
20%) |
67.104,08 € 62.562,79 € 4.541,29 € 14 (ca. 22%) |
72.841,63 € 68.802,98 € 4.038,65 € 16 (ca. 23%) |
Das Förderprogramm wird aus Sicht der Verwaltung weiterhin äußerst gut angenommen. Gefördert wurden erneut eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, darunter sowohl eine Vielzahl an kleineren Projekten wie die Pflanzung einzelner (Obst-)Bäume, als auch größere Maßnahmen wie Dachbegrünungen mit mehr als 250 m² Fläche. Die Nachfrage nach Förderung entsteht v.a. nach Werbemaßnahmen, aber auch über Baumschulen und Gartenbauunternehmen sowie Mundpropaganda.
Beispiele:
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Flyer