Betreff
Förderprogramm "Fürth blüht auf" - Jahresbericht
Vorlage
OA/0653/2025
Art
Beschlussvorlage - AB

Entfällt, da Kenntnisnahme


Im Oktober 2019 wurde nach Beschluss des Umweltausschusses vom 02.10.2019 das Förder-programm „Der geschenkte Baum“ mit einem Fördervolumen von jährlich 100.000 € aus zweckgebundenen Mitteln der Baumschutzverordnung aufgelegt.

 

Zum Mai 2021 wurde das Förderprogramm unter dem Titel „Fürth blüht auf“ deutlich erweitert. Grundlage dafür war ein Beschluss des Umweltausschusses vom 05.12.2019. Damit einher ging auch eine Erhöhung des jährlichen Fördervolumens auf insgesamt 150.000 €. Unter anderem wurden in das Förderprogramm die Entsiegelung und Begrünung von Flächen sowie die Anlage von insektenfreundlichen Blühflächen neu aufgenommen.

 

Nach weiterem Beschluss des Umweltausschusses vom 30.09.2022 wurde das Förderprogramm erneut angepasst und erweitert (u.a. Aufnahme des neuen Fördertatbestan­des Baumpflege).

 

Das Förderprogramm kann als ein wichtiger Baustein zum Natur-, Arten- und Klimaschutz sowie zur Klimawandelanpassung in unserer Stadt beitragen, weshalb es auch Eingang in das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKSK) gefunden hat (Maßnahme Nr. 3.4). Es unterstützt u.a. die folgenden Ziele:

 

-       Ausweitung vernetzter Grünflächen und Entsiegelungen (vgl. IKSK-Maßnahme 3.1)

-       Fürth als „Schwammstadt“ (vgl. IKSK-Maßnahme 3.12)

-       Wärme- und Hitzeschutz in den Wohnquartieren, (vgl. IKSK-Maßnahmen 3.15, 3.16)

-       Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt

-       Verbesserung der Luftqualität und des Mikroklimas

 

Das Förderprogramm wird regelmäßig vor der Pflanzsaison in den Medien sowie über die städtischen Online-Kanäle beworben. Auch auf diversen Veranstaltungen wird das Förderprogramm vorgestellt.

 

Dargestellt wird im Folgenden ein Überblick über den Zeitraum von Mai 2023 bis Dezember 2024, ab dem Jahr 2025 wird der Berichtszeitraum das jeweilige Kalenderjahr umfassen.

 

Fördergegenstände

Anzahl der Förderungen im Zeitraum

 

Mai 2023 –

Dezember 2024

 

Mai 2022 –

April 2023

Mai 2021 –

April 2022

 Baumpflanzungen

41

28

36

 Dachbegrünungen

36

17

21

 Fassadenbegrünungen

2

2

3

 Entsiegelungen

3

2

5

 Blühwiesen

2

5

3

 Baumpflege

19

8

 

 

Ausbezahlte Fördermittel

 

davon

-       aus Ausgleichszahlungsmitteln gem. BSchV

 

-       aus Haushaltsmitteln

 

 

genehmigte Maßnahmen ohne Auszahlung (fehlende Abschlussrechnung oder [noch] nicht umgesetzt)

 

 

Stand: 7. Januar 2025

 

141.737,15 €

 

 

137.069,23 €

 

 

4.667,92 €

 

 

21 (ca. 20%)

 

67.104,08 €

 

 

62.562,79 €

 

 

4.541,29 €

 

 

14 (ca. 22%)

 

72.841,63 €

 

 

68.802,98 €

 

 

4.038,65 €

 

 

16 (ca. 23%)

 

 

Das Förderprogramm wird aus Sicht der Verwaltung weiterhin äußerst gut angenommen. Gefördert wurden erneut eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, darunter sowohl eine Vielzahl an kleineren Projekten wie die Pflanzung einzelner (Obst-)Bäume, als auch größere Maßnahmen wie Dachbegrünungen mit mehr als 250 m² Fläche. Die Nachfrage nach Förderung entsteht v.a. nach Werbemaßnahmen, aber auch über Baumschulen und Gartenbauunternehmen sowie Mundpropaganda.

 

Beispiele:

  

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Flyer