2.
Der Beirat für
Soziales, Sozial- und Seniorenangelegenheiten empfiehlt/ der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung Ressourcen und Bedarfe für
den künftigen Betrieb der Übergangshäuser der Stadt Fürth an zwei Standorten zu
ermitteln und entsprechende Maßnahmebeschlüsse herbeizuführen.
3.
Der Beirat für Soziales, Sozial- und
Seniorenangelegenheiten empfiehlt/ der Finanz- und Verwaltungsausschuss
beauftragt die Verwaltung eine Unterbringungsstrategie zur bedarfsgerechten
Unterbringung für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen
Personen zu entwickeln.
Rechtliche Grundlagen der
Obdachlosenunterbringung
Die gesetzliche Grundlage für das Verwaltungshandeln stellen neben Art. 7 LStVG auch die Benutzungs- und Gebührensatzungen der Stadt Fürth dar.
Weitere gesetzliche Grundlagen der Wohnungslosenhilfe umfassen §§ 67 und 68 SGB XII. Die Unterbringung in einer Obdachlosenunterkunft ist als Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu verstehen. Die Unterstützung nach § 67 SGB XII ist dabei unabdingbar an die Leistungsberechtigung des Betroffenen nach den Sozialgesetzbüchern geknüpft.
Für die Finanzierung der nach §§ 67 und 68 SGB XII erbrachten Leistung in Fällen der stationären Unterbringung ist grundsätzlich der Bezirk zuständig. Grundlage dabei ist, dass per Definition der Einrichtungsbegriff nach § 13 Abs. 2 SGB XII erfüllt ist. Obdachlosenunterkünfte werden von der genannten Rechtsvorschrift nicht abgedeckt. Die Finanzierung von Unterbringungsmöglichkeiten obliegt deshalb der jeweils zuständigen Kommune.
Ausgangssituation der
Obdachlosenunterbringung im Stadtgebiet Fürth
Aktuell erstrecken sich die Möglichkeiten der ordnungsrechtlichen Unterbringung von Obdachlosen auf zwei Gebäude an einem Standort in der Oststraße, wovon eines der beiden Gebäude abgewohnt ist und perspektivisch aufgegeben wird (vgl. Anlage „Überblick über die Übergangshäuser der Stadt Fürth“ sowie Anlage „Grundrisse der Übergangshäuser der Stadt Fürth“).
-
Übergangshaus Oststraße 108 a und b: für Einzelpersonen mit
Sicherheitsdienst
-
Übergangshaus Oststraße 112 a und b: für Familien und
Einzelpersonen mit Sicherheitsdienst
Zusätzlich betreibt die Stadt Fürth aktuell eine
Frauen-/ Familiennotschlafstelle in der Oststraße 112 a.
In den Übergangshäusern in der Oststraße 108 a und b
sowie 112 a und b können bei absoluter Vollauslastung 98 Personen (plus
Unterbringung von Familienverbänden in drei Familienzimmern) untergebracht
werden. Inkludiert sind dabei die Sanktions-, Zugangs- und Notschlafzimmer.
In der Praxis sind die Übergangshäuser jedoch fast nie
in ihrer Maximalkapazität von 100 % belegbar, da z. B. Zimmer nach Auszug/
Wechsel usw. renoviert/ gereinigt/ ertüchtigt und soziale Aspekte in der gemeinschaftlichen
Belegung (Notwendigkeit der Differenzierung von Zielgruppen) beachtet werden
müssen. Im strategischen Unterkunftsmanagement hat sich eine Auslastung von 80
% (+/-) als realistischer Richtwert hinsichtlich Maximalkapazität von
Unterbringungsmöglichkeiten erwiesen.
Statistische Auswertungen zu den
Auslastungskapazitäten wurden in der Vergangenheit nicht bzw. nicht regelmäßig
durchgeführt. Aus dem vorhandenen Datenmaterial waren die Übergangshäuser wie
folgt belegt:
Gesamt |
Männer |
Frauen |
Kinder |
|
2014 |
114 |
56 |
36 |
22 |
2015 |
141 |
62 |
41 |
38 |
2016 |
168 |
70 |
52 |
46 |
2017 |
130 |
64 |
42 |
24 |
2018 |
137 |
66 |
40 |
31 |
2019 |
113 |
62 |
33 |
18 |
2020 |
90 |
52 |
26 |
12 |
2021 |
67 |
49 |
14 |
4 |
2022 |
89 |
62 |
21 |
6 |
2023 |
98 |
64 |
26 |
8 |
2024 |
115 |
74 |
29 |
12 |
Mit der anvisierten Fertigstellung des Neubaus in der
Leyherstr. im Mai 2025 werden zukünftig nunmehr zwei Übergangshäuser an zwei
Standorten betrieben.
Der Stadt Fürth werden voraussichtlich Mitte 2025 zwei
Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen:
-
Übergangshaus Oststraße 112 a und b: für Familien und
Einzelpersonen ohne Sicherheitsdienst
-
Übergangshaus Leyherstraße 70: für Einzelpersonen mit
Sicherheitsdienst
In den Übergangshäusern in der Oststraße 112 a und b
sowie in der Leyherstraße 70 können bei absoluter Vollauslastung künftig 114
Personen plus 8 Familien (Unterbringung von Familienverbänden in acht
Familienzimmern nach Umbau) untergebracht werden. Inkludiert sind dabei die
Sanktions-, Zugangs- und Notschlafzimmer.
Mit der anvisierten Inbetriebnahme im Mai 2025 wird
der Sicherheitsdienst in die Leyherstraße „wechseln“. Im Übergangshaus in der
Oststraße 112 a und b wird der Sicherheitsdienst voraussichtlich aufgegeben.
Relevanz der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe
Von wirtschaftlichen Problemen und Verschuldung,
darunter v. a. Mietschulden, über Arbeitslosigkeit, Beziehungsabbrüchen, Sucht
bis hin zu psychischen Erkrankungen und Gewalterfahrungen – Obdachlosigkeit ist
in den meisten Fällen nur die letztendliche Konsequenz einer Reihe an
individuellen Problemen. Oftmals bringen obdachlose Menschen multiple
Problemlagen mit.
Zielgerichtete Präventionsarbeit ist ein essenzieller
Faktor, um Wohnungslosigkeit mit ihren sozialen und wirtschaftlichen
Folgekosten im Vorfeld zu vermeiden und bestehende Wohnverhältnisse zu sichern.
Für die Präventionsarbeit ist die Fachstelle zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit in der Abteilung Wohnen im Amt für Soziales, Wohnen und
Seniorenangelegenheiten zuständig.
In Fällen, in denen der Wohnungsverlust nicht
vermieden werden kann, steht die schnellstmögliche Wiedererlangung von Wohnraum
im Mittelpunkt der Arbeit der Obdachlosenhilfe.
Die Obdachlosenhilfe der Stadt Fürth ist nicht nur für
die Unterbringung der obdachlosen Personen verantwortlich, sondern auch für die
Beratung und Begleitung der Obdachlosen. Übergeordnetes Arbeitsziel des
Sozialdienstes in den Übergangshäusern ist es, die Obdachlosigkeit wieder zu
beenden und obdachlose Personen nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“
langfristig dazu zu befähigen sich in den regulären Wohnungsmarkt zu
reintegrieren.
Nur mit ausreichender sozialer Unterstützung ist es
möglich, Menschen mit multiplen Problemlagen wieder zurück ins
gesellschaftliche Leben zu führen. Dabei unterstützt der Sozialdienst in den
Übergangshäusern nach Kräften – allerdings mit endlichen Ressourcen.
Für die Tätigkeit in der Obdachlosenberatung und
-begleitung des Sozialdienstes in den Übergangshäusern stehen derzeit 2,15
VZÄ-Stellen zur Verfügung. Für die Verwaltung der Obdachlosenunterbringung wiederum
steht derzeit nur eine VZÄ-Stelle zur Verfügung.
Notwendigkeit der Dezentralisierung und Differenzierung der
Obdachlosenunterbringung
Zentrale Zielsetzung ist eine bedarfsgerechte und
qualitätsgesicherte Unterbringung für alle von Wohnungslosigkeit bedrohten oder
betroffenen Personen. Dies umfasst die Schaffung zielgruppenspezifischer
Angebote (z. B. für Frauen und Familien mit Kindern). Um dieses Ziel zu
erreichen, muss das Handlungsfeld der Wohnungslosen-/ Obdachlosenhilfe
weiterentwickelt und aufgebaut werden.
In den zur Verfügung stehenden Übergangshäusern gibt
es aktuell keine soziale Betreuung, die über die Tätigkeit des Sozialdienstes
hinausgeht.
Aufgrund der bisherigen Zentralisierung der
Unterbringung von obdachlosen Personen in den Übergangshäusern in der
Oststraße, werden Frauen und Männer an einem Standort und unter einem Dach
untergebracht. Mit Fertigstellung des Neubaus in der Leyherstraße kommt ein
weiterer Standort hinzu. Im Übergangshaus Oststraße 112 a und b sollen künftig
vor allem Familien mit Kindern untergebracht werden.
Aufbauend auf den Bemühungen der letzten Jahre und vor
dem Hintergrund einer erforderlichen Weiterentwicklung der bestehenden
Angebote, müssen aus Sicht der Verwaltung bei der Unterbringung von Obdachlosen
in Zukunft die Faktoren der Dezentralisierung und Differenzierung im
Mittelpunkt der Planungen stehen.
Die Zentralisierung auf einen Standort sowie die
gemeinsame Unterbringung verschiedener Zielgruppen führt zu einer Durchmischung
von Personen und einer Gesamtsituation, die es schwierig macht,
bedarfsorientierte Unterstützung zu gewährleisten. Die verschiedenen
Problemlagen können nicht zielgerichtet bearbeitet werden. In den meisten
Fällen potenzieren sich die Problemlagen.
Innerhalb der ordnungsrechtlich unterzubringenden
Personen gibt es Gruppen, die aufgrund einer Kombination von
Suchtfolgeerkrankungen, psychischen Problemen, sozialer Desintegration und
dissoziativem Verhalten in den Übergangshäusern nicht adäquat versorgt werden
und schließlich kaum in weiterführende Hilfen vermittelt werden können.
In den letzten Monaten hat sich aufgrund der
vielschichtigen und komplexen Problemlagen der Bewohnerinnen und Bewohner die
Situation, insbesondere für die dort tätigen Mitarbeitenden, verschärft.
Vermehrt kam es zu Vorkommnissen im Kontext der Beschaffungskriminalität, wie
z. B. Einbrüche und Diebstähle in die Räumlichkeiten des Sozialdienstes und in
Gemeinschaftsräume, des Drogenhandels aber auch zu Körperverletzungen, darunter
sogar tätliche Angriffe auf Mitarbeitende des Sozialdienstes und des
Sicherheitsdienstes.
Vor diesem Hintergrund bedarf es – neben einer
dezentralen Unterbringungsstrategie – auch einer differenzierten Betrachtung
der ordnungsrechtlich unterzubringenden Zielgruppen.
Perspektive Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe im
Stadtgebiet Fürth
Die Bundesregierung hat sich mit
dem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, Obdach- und Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 zu überwinden. Unter dem Titel „Gemeinsam für ein Zuhause“
hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen den sog.
„Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ im Sinne eines Leitbildes
erarbeitet (vgl. Anlage „Nationaler
Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024“).
Die Unterstützung und Umsetzung der Maßnahmen des „Nationalen
Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ in Gemeinschaft des Bundes, der Länder und der Kommunen
wird seitens der Verwaltung begrüßt.
Die Obdachlosenunterbringung und -hilfe vor Ort wird
maßgeblich von Rahmenbedingungen beeinflusst, die nicht steuerbar sind (z. B.
gesetzliche Entscheidungen übergeordneter Ebenen, Situation auf dem
Wohnungsmarkt). Aufgrund dessen empfiehlt die Verwaltung sich dem Handlungsfeld
Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe im Stadtgebiet Fürth planerisch zu nähern,
dieses auszubauen und die strategische Weiterentwicklung voranzutreiben.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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-Überblick über die Übergangshäuser der Stadt Fürth
-Grundrisse der Übergangshäuser der Stadt Fürth
-Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit 2024