Betreff
Soziales Zentrum/Wärmestube: Sachstandsbericht zu den Energiefonds und Verlängerung der Aufstockung der Verwaltungskraft/Wärmestube
Vorlage
SzA/0347/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten/ der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung der Hilfsfonds zur Vermeidung von Stromsperrungen zur Kenntnis.

Weiter befürwortet der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten / beschließt der Finanz- und Verwaltungsausschuss die Fortsetzung des Projekts „Energiefonds“ vorläufig bis zum 31.12.2026

 


Aufgrund der 2022 eingetretenen angespannten Energielage und der damit verbundenen massiven Erhöhung der Beschaffungspreise von Gas und anderen Energieträgern hat das Soziale Zentrum/Wärmestube die Koordination der verschiedenen Unterstützungsfonds bei Energieschulden übernommen.
Neben vielen privaten Unterstützern (z.B. Fanya Tu e.V, Rotary) besteht auch das 2022 gestartete gemeinsame Projekt mit der Kirchlichen Beschäftigungsinitiative (KBI) weiter.

Für alle in Fürth aufgelegten Unterstützungsfonds ist das Soziale Zentrum/Wärmestube erster Ansprechpartner. Entsprechend hoch sind nach wie vor die Nachfragen aus der Bevölkerung. In 2024 hat das Soziale Zentrum/Wärmestube 100 Klientinnen und Klienten beraten und 90 Personen durch die Vermittlung monetärer Unterstützungsleistungen geholfen.

Hierfür arbeitet das Soziale Zentrum/Wärmestube mit der KBI im Projekt Stromfonds zusammen. Einen weiteren großen Teil der Hilfegesuche deckt der sog. Wärmefonds der infra fürth ab. Hier wurden durch die infra Geldmittel zur Verfügung gestellt, die durch das Soziale Zentrum/Wärmestube verwaltet und ausbezahlt werden. Von diesem Fonds sollen vorrangig Haushalte profitieren, die keine Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter) in Anspruch nehmen können, also sog. Geringverdiener.

Auch das Soziale Zentrum/Wärmestube hat einen Energiehilfsfonds aus Spendengeldern bereitgestellt. Falls die Stromschulden über einem Betrag von 500,- € liegen oder durch keinen anderen Hilfsfonds Unterstützung möglich ist sowie bei einer Splittung der Hilfeleistungen auf mehrere Fonds, versucht das Soziale Zentrum/Wärmestube über den eigenen Energiefonds zu helfen.

Vielen Hilfesuchenden kann aber auch in Zusammenarbeit mit den Transferleistungsbehörden (Jobcenter und Sozialamt) geholfen werden. Durch unsere Vermittlung wird hier eine Rückzahlung direkt aus dem Leistungsbezug in kleinen Beträgen ermöglicht. Aber auch Ratenzahlungen mit der infra sind durch Vermittlung des Sozialen Zentrums/Wärmestube möglich. Dadurch kann in fast allen Fällen eine Sperrung verhindert werden.

Weitere Hilfen sind auch durch Vermittlung an andere Behörden gegeben. So konnten in direkter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit einige Fälle gelöst und die Stromsperrung vermieden werden. In einem Fall erfolgte eine direkte Hilfe über die Aktion „Freude für Alle“.

Nachfolgend ist ein Fall exemplarisch dargestellt:


Fallbeispiel

Eine Familie mit zwei Kindern (13 und 16 Jahre) hatte aus der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 eine Nachzahlung in Höhe von 2.643 € zu leisten. Entstanden ist dieser hohe Betrag, weil die Erdgasabrechnung für zwei Jahre erfolgte und dieser Zeitraum in die Energiekrise fiel. Laut Auskunft der infra erfolgte im vorausgegangenen Jahr keine Ablesung durch die Familie. Eine Schätzung oder Abschlagsfestsetzung für den Gasverbrauch durch die infra erfolgte aber auch nicht.

Um eine Sperrung zu verhindern, sollte die Familie den ausstehenden Betrag kurzfristig ausgleichen. Da hier Kinder involviert waren, wurde mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen, um gemeinsam eine Lösung für die Familie zu finden.
Über das Jugendamt wurde schließlich durch den Fonds des Rotary-Club ein Teilbetrag übernommen. Einen weiteren Teilbetrag hat der Energiefonds des Sozialen Zentrums/Wärmestube beglichen. Für den verbliebenen Restbetrag konnte in Gesprächen mit der infra fürth Ratenzahlung vereinbart werden. Eine Sperrung war so erfolgreich verhindert worden.

 

Fallzahlen 2024:

 

Hilfsfonds

Fallzahl

KBI (Strom)

11

Wärmefonds (Energie)

10

Energiehilfefonds Soziales Zentrum

5

Rotary (über Jugendamt)

5

FanyaTu

2

Wärmefonds/Rotary

5

Wärmefonds/Energiehilfefonds

1

Rotary/FanyaTu

1

Wärmefonds/FanyaTu

1

KBI/Wärmefonds

1

Infra fürth

6

Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit

4

Jugendamt

3

Integrationsfachdienst

2

Jobcenter

23

SzA (Grundsicherung)

9

Freude für Alle

1

Zwischenergebnis

90

Ablehnungen

2

Nicht mehr gemeldet

8

Gesamt

100

 

 

Entwicklung der Hilfefonds in 2024:

 

Fonds

Bestand

Ausgaben

Bestand

 

01.01.2024

2024

31.12.24

Stromfonds – KBI
à wird durch Spendengelder befüllt

 

7.714,52 €

 

4.686,48 €

 

3.028,04 €

Wärmefonds – infra
à wurde durch Zuwendungen 2023 der infra befüllt

 

50.000 €

 

5.130,96 €

 

44.869,04 €

Energiehilfefonds – Soziales Zentrum/Wärmestube
à wird mit Spendengeldern des Sozialen Zentrums/Wärmestube befüllt

 

15.000 €

 

4.695,15 €

 

10.304,85 €

 

 

Zwischenzeitlich sind die Energiepreise wieder auf einem niedrigeren, jedoch immer noch auf einem höheren Niveau als vor der Krise, angelangt. Die Zahlen aus 2024 zeigen deutlich, dass eine Unterstützung auch weiterhin notwendig ist.

Auch dürfte in diesem Winter – nach Erhalt der Jahresverbrauchsabrechnung – mit einem Anstieg der Hilfesuchenden zu rechnen sein. Dies ist einmal darauf zurückzuführen, dass die 2022 eingeführte Strom- und Gaspreisbremse inzwischen weggefallen ist. Ein weiterer Grund ist die anhaltende rezessive Wirtschaftslage, die vor allem den Personenkreis der Geringverdiener treffen wird. Eine Vielzahl von Haushalten konnte bzw. kann die hohen monatlichen Abschläge nicht vollständig oder dauerhaft bezahlen. Dadurch ist zu erwarten, dass sich die Nachzahlungsforderungen aus den Jahresverbrauchsabrechnungen deutlich erhöhen werden.

Aktuell leistet die Verwaltungskraft des Sozialen Zentrums/Wärmestube (Stellenplannr. 50106) mit Unterstützung der Einrichtungsleitung die Hauptarbeit bei der Koordination und Verwaltung der verschiedenen Fonds. Dazu gehören u.a. Ermittlung des Hilfebedarfs/der bestehenden Energieschulden, Verteilung der Hilfesuchenden an die geeigneten Einrichtungen sowie die Anweisung der Auszahlungen und die zugehörige Buchhaltung. Seit 2022 sind für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand zehn Wochenarbeitsstunden als überplanmäßiger Bedarf genehmigt. Die Befristung dieser Aufstockung reicht bis 31.03.2025.

Um das Hilfsangebot für die Fürther Bevölkerung im absehbar notwendigen Umfang aufrechtzuerhalten, ist die Stelle 50106 weiterhin um 10 Wochenarbeitsstunden aufzustocken. Die Notwendigkeit der Aufstockung soll zum 31.12.2026 wieder überprüft und die Aufstockung entsprechend befristet werden.

Die anfallenden Kosten für die Aufstockung können nicht durch Spendergelder des Sozialen Zentrums/Wärmestube getragen werden, da von hier bereits Spendenmittel in Personalkosten als auch für die Bereitstellung eigener Hilfefonds in größerem Umfang fließen.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

siehe Sachverhalt

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: