Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten/ der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung der Hilfsfonds zur Vermeidung von Stromsperrungen zur Kenntnis.
Weiter befürwortet der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten / beschließt der Finanz- und Verwaltungsausschuss die Fortsetzung des Projekts „Energiefonds“ vorläufig bis zum 31.12.2026
Aufgrund der 2022
eingetretenen angespannten Energielage
und der damit verbundenen massiven Erhöhung der Beschaffungspreise von Gas und
anderen Energieträgern hat das Soziale Zentrum/Wärmestube die Koordination der
verschiedenen Unterstützungsfonds bei Energieschulden übernommen.
Neben vielen privaten Unterstützern (z.B. Fanya Tu e.V, Rotary) besteht auch
das 2022 gestartete gemeinsame Projekt mit der Kirchlichen
Beschäftigungsinitiative (KBI) weiter.
Für alle in Fürth aufgelegten Unterstützungsfonds ist das Soziale Zentrum/Wärmestube erster Ansprechpartner. Entsprechend hoch sind nach wie vor die Nachfragen aus der Bevölkerung. In 2024 hat das Soziale Zentrum/Wärmestube 100 Klientinnen und Klienten beraten und 90 Personen durch die Vermittlung monetärer Unterstützungsleistungen geholfen.
Hierfür arbeitet das Soziale Zentrum/Wärmestube mit der KBI im Projekt Stromfonds zusammen. Einen weiteren großen Teil der Hilfegesuche deckt der sog. Wärmefonds der infra fürth ab. Hier wurden durch die infra Geldmittel zur Verfügung gestellt, die durch das Soziale Zentrum/Wärmestube verwaltet und ausbezahlt werden. Von diesem Fonds sollen vorrangig Haushalte profitieren, die keine Leistungen nach SGB II (Bürgergeld) oder SGB XII (Grundsicherung im Alter) in Anspruch nehmen können, also sog. Geringverdiener.
Auch das Soziale Zentrum/Wärmestube hat einen Energiehilfsfonds aus Spendengeldern bereitgestellt. Falls die Stromschulden über einem Betrag von 500,- € liegen oder durch keinen anderen Hilfsfonds Unterstützung möglich ist sowie bei einer Splittung der Hilfeleistungen auf mehrere Fonds, versucht das Soziale Zentrum/Wärmestube über den eigenen Energiefonds zu helfen.
Vielen Hilfesuchenden kann aber auch in Zusammenarbeit mit den Transferleistungsbehörden (Jobcenter und Sozialamt) geholfen werden. Durch unsere Vermittlung wird hier eine Rückzahlung direkt aus dem Leistungsbezug in kleinen Beträgen ermöglicht. Aber auch Ratenzahlungen mit der infra sind durch Vermittlung des Sozialen Zentrums/Wärmestube möglich. Dadurch kann in fast allen Fällen eine Sperrung verhindert werden.
Weitere Hilfen sind auch durch Vermittlung an andere Behörden gegeben. So konnten in direkter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und der Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit einige Fälle gelöst und die Stromsperrung vermieden werden. In einem Fall erfolgte eine direkte Hilfe über die Aktion „Freude für Alle“.
Nachfolgend ist ein Fall exemplarisch dargestellt:
Fallbeispiel
Eine Familie mit zwei Kindern (13 und 16 Jahre) hatte aus der Jahresverbrauchsabrechnung für das Jahr 2023 eine Nachzahlung in Höhe von 2.643 € zu leisten. Entstanden ist dieser hohe Betrag, weil die Erdgasabrechnung für zwei Jahre erfolgte und dieser Zeitraum in die Energiekrise fiel. Laut Auskunft der infra erfolgte im vorausgegangenen Jahr keine Ablesung durch die Familie. Eine Schätzung oder Abschlagsfestsetzung für den Gasverbrauch durch die infra erfolgte aber auch nicht.
Um eine Sperrung
zu verhindern, sollte die Familie den ausstehenden Betrag kurzfristig
ausgleichen. Da hier Kinder involviert waren, wurde mit dem Jugendamt Kontakt
aufgenommen, um gemeinsam eine Lösung für die Familie zu finden.
Über das Jugendamt wurde schließlich durch den Fonds des Rotary-Club ein
Teilbetrag übernommen. Einen weiteren Teilbetrag hat der Energiefonds des
Sozialen Zentrums/Wärmestube beglichen. Für den verbliebenen Restbetrag konnte
in Gesprächen mit der infra fürth Ratenzahlung vereinbart werden. Eine Sperrung
war so erfolgreich verhindert worden.
Fallzahlen 2024:
Hilfsfonds |
Fallzahl |
KBI (Strom) |
11 |
Wärmefonds (Energie) |
10 |
Energiehilfefonds Soziales Zentrum |
5 |
Rotary (über Jugendamt) |
5 |
FanyaTu |
2 |
Wärmefonds/Rotary |
5 |
Wärmefonds/Energiehilfefonds |
1 |
Rotary/FanyaTu |
1 |
Wärmefonds/FanyaTu |
1 |
KBI/Wärmefonds |
1 |
Infra fürth |
6 |
Fachstelle zur Vermeidung von
Wohnungslosigkeit |
4 |
Jugendamt |
3 |
Integrationsfachdienst |
2 |
Jobcenter |
23 |
SzA (Grundsicherung) |
9 |
Freude für Alle |
1 |
Zwischenergebnis |
90 |
Ablehnungen |
2 |
Nicht mehr gemeldet |
8 |
Gesamt |
100 |
Entwicklung der Hilfefonds in 2024:
Fonds |
Bestand |
Ausgaben |
Bestand |
|
01.01.2024 |
2024 |
31.12.24 |
Stromfonds – KBI |
7.714,52 € |
4.686,48 € |
3.028,04 € |
Wärmefonds – infra |
50.000 € |
5.130,96 € |
44.869,04 € |
Energiehilfefonds – Soziales
Zentrum/Wärmestube |
15.000 € |
4.695,15 € |
10.304,85 € |
Zwischenzeitlich
sind die Energiepreise wieder auf einem niedrigeren, jedoch immer noch auf
einem höheren Niveau als vor der Krise, angelangt. Die Zahlen aus 2024 zeigen
deutlich, dass eine Unterstützung auch weiterhin notwendig ist.
Auch dürfte in diesem Winter – nach Erhalt der Jahresverbrauchsabrechnung – mit einem Anstieg der Hilfesuchenden zu rechnen sein. Dies ist einmal darauf zurückzuführen, dass die 2022 eingeführte Strom- und Gaspreisbremse inzwischen weggefallen ist. Ein weiterer Grund ist die anhaltende rezessive Wirtschaftslage, die vor allem den Personenkreis der Geringverdiener treffen wird. Eine Vielzahl von Haushalten konnte bzw. kann die hohen monatlichen Abschläge nicht vollständig oder dauerhaft bezahlen. Dadurch ist zu erwarten, dass sich die Nachzahlungsforderungen aus den Jahresverbrauchsabrechnungen deutlich erhöhen werden.
Aktuell leistet
die Verwaltungskraft des Sozialen Zentrums/Wärmestube (Stellenplannr. 50106)
mit Unterstützung der Einrichtungsleitung die Hauptarbeit bei der Koordination
und Verwaltung der verschiedenen Fonds. Dazu gehören u.a. Ermittlung des
Hilfebedarfs/der bestehenden Energieschulden, Verteilung der Hilfesuchenden an
die geeigneten Einrichtungen sowie die Anweisung der Auszahlungen und die
zugehörige Buchhaltung. Seit 2022 sind für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand
zehn Wochenarbeitsstunden als überplanmäßiger Bedarf genehmigt. Die Befristung
dieser Aufstockung reicht bis 31.03.2025.
Um das Hilfsangebot für die Fürther Bevölkerung im absehbar notwendigen Umfang aufrechtzuerhalten, ist die Stelle 50106 weiterhin um 10 Wochenarbeitsstunden aufzustocken. Die Notwendigkeit der Aufstockung soll zum 31.12.2026 wieder überprüft und die Aufstockung entsprechend befristet werden.
Die anfallenden Kosten für die Aufstockung können nicht durch Spendergelder des Sozialen Zentrums/Wärmestube getragen werden, da von hier bereits Spendenmittel in Personalkosten als auch für die Bereitstellung eigener Hilfefonds in größerem Umfang fließen.
Finanzierung:
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
siehe
Sachverhalt |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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